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    Hilfe - Scheidung - Unterhaltsanspruch -was tun ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.03 16:24:24 von
    neuester Beitrag 23.09.03 09:52:29 von
    Beiträge: 37
    ID: 778.510
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      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:24:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nehme an solche Themen finden keinen tollen Anklang. Entweder berührts einem nicht oder man ist froh es hinter sich zu haben.

      Aber bei mir ist es nach 30 Jahren Ehe meine 1. Scheidung logischerweise. Sachverhalt zum Verständnis:
      - bin Alleinverdiner (ergo nur 1 gemeinsames Konto)
      - bin alleinigst im Grundbuch eingetragen
      - tilge bisher mit meinem Geld gemeinsam eingegangene und unterschriebene Kredite (Haus, Auto)
      - habe depot (von deren Existenz meine frau allerdings weiß)

      nun kam Schreiben ihres Anwalts:
      .." Wir erwarten zunächst die vorbenannte Auskunft über Ihr durchschnittliches Einkommen, machen aber bereits jetzt auf der Grundlage der Annahme über Ihr Einkommen Trennungsunterhalt Ihnen gegenüber geltend, namentlich in Höhe eines Betrages von 40 % des Differenzwertes zwischen dem Einkommen unserer Mantantin und Ihrem Einkommen, demzufolge .....€ monatlich. Wir erwarten Zahlung des vorbenannten Betrages für den laufenden Monat September bis spätestens zum 30.09.2003, darüber hinaus für die folgenden Monate, jeweils bis spätestens zum 3. unter Hinweis darauf, daß wir bei ergebnislosen Verstreichen der vorbenannten Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden."

      Nun sitze ich da, sehe das als Nötigung, aber in diesem Rechtsstaat ist das am Ende noch rechtens.

      Was muß ich alles berücksichtigen ? Wo kann ich mich überall kundig machen und hilft es Depot aufzulösen oder helft mir mit Rat.
      Das Schreiben kam nicht völlig unvorbereitet, wir leben schon Jahre getrennt aber zusammen in einem Haushalt. Sie bediente sich von unserem Konto bis zum heutiigen Tag, habe als erstes Konto sperren lassen und ihr Karte abverlangt. Weiß aber schon gar nicht ob das richtig ist und könnt der Trennung zustimmen, weiß aber nicht wenn ichs hinauszögere obch günstiger oder ungünstiger fahr.
      Was wird alles von meinem Gehalt abgezogen und gerichtlich akzeptiert ? Gibt es Mintesthöhe für Unterhaltsgeld ?
      Wer mir nicht jedermanns lesbare Hilfe oder Infos zukommen lassenmöchte, dem bitte ich zunächst um eine Bordmail.

      Danke den vielleich mitfühlenden Usern, die Börse bereitet mir deshalb logischerweise nicht nur wegen der tendenzielen Entwicklung keinen Spaß.

      euer bald geschiedene reti !
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:28:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da gibt`s nur Eines. Nimm` dir einen ordentlichen Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:30:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nehme keine Ratschläge aus 2. und 3. Hand nur weil sie günsig sind.

      Such dir einen guten Fachanwalt damit fährst du am besten.
      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:31:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      nimm dir schleunigst einen anwalt...

      und merke : was ist noch teurer als die eigene frau ?
      immer die ex-frau.....
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:34:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für den Zuspruch, bin schon dabei den zu suchen, aber was kann evtl. an checklisten oder Infos gescheite Internet- adressen helfen ?

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      schrieb am 22.09.03 16:38:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      inetadressen ? ich schätzemal, wenn du damit erstmal anfängst, dann weist du hinter noch weniger.... jeder fall wird doch irgendwie individuell entschieden.
      gib dir einen ruck und gehe zu einem profi. ist zwar teuer, aber sicherlich billiger als wenn du es nicht machst.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:39:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... da hilft nur ein ordentlicher anwalt spezialisiert auf familienrecht;
      ( ... wenn ich das so lese, bin ich froh, nie verheiratet gewesen zu sein, dann doch lieber gelegentlich aktienverluste)
      p.s. gut wäre es, deine ex lebte wieder mit einem anderen verdiener zusammen, aber oft geschieht dies nur inoffiziell) etc
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:40:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ab zum Anwalt!
      Normalerweise gilt nach einer Scheidung ein Unterhaltsanspruch an der Differenzmethode (es sei denn, man hat einen Ehevertrag). Das heißt, Du darfst deiner (ex)Frau die Hälfte dessen bezahlen, was du mehr als sie verdienst.

      Bei dem Vermögen geht es nur um Zugewinn. Also alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde (egal von wem), wird geteilt. Das betrifft auch das Haus und die Kredite. Alles, was du schon vor der Ehe besessen hattest, gehört nach wie vor Dir.

      Ich kann nur jedem raten: MACHT EINEN EHEVERTRAG

      Aber ein Anwalt kann dir das alles viel fundierter sagen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:41:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...armer reti, laß dich nur nich unterkriegen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:44:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Na ja Meister, ein Anwalt wird Die da leider auch nicht viel helfen können! (aber natürlich solltest Du trotzdem einen nehmen)!!!

      Du wirst Dich noch wundern, was in unserem "Rechtsstaat" alles möglich ist, deswegen bezeichne ich ihn ja auch gerne als Nazi- oder faschistoiden Unrechtsstaat!!!

      Kurz gesagt kannst Du Dich auf folgendes einstellen:

      Wenn Zugewinngemeinschaft, geht alles was während der ehe angeschafft wurde durch zwei, völlig unabhängig davon, wer Konto- oder Depotinhaber ist oder wer im Grundbuch eingetragen ist.

      Mit dem Unterhalt muss man schauen: Grundsätzlich ist nach der Scheidung jeder Partner selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Von diesem Grundsatz gibt es aber so viele Ausnahmen (z.B. Erziehungsunterhalt), dass heute leider eher das Gegenteil (nämlich Unterhaltspflicht) der Regelfall ist.

      Das Beste wäre, Du verkaufst so schnell wie möglich alles und setzt Dich nach Thailand ab. Das ist mein voller Ernst!!

      Du musst damit rechnen, dass Dir bei der Scheidung das Fell über die Ohren gezogen wird, wie Du es Dir nicht in Deinen kühnsten Träumen vorstellst!!!

      Grüße und aufrichtige Anteilnahme

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:46:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      .. für die es noch nicht zu spät ist....

      1. nur getrennte Konten (lieber monatlich was überweisen)
      2. Geheimdepots anlegen
      3. Rechtsschutzversicherung


      Jede Liebe kann mal in den Eimer gehen :mad: und dann kanns
      teuer werden, aber warum eigentlich noch Heiraten ??

      ... die Frau sollte mehr Kohlen haben, als der Mann...
      dann klappts auch mit der Ehe

      :D
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:47:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      habt ja alle so recht, aber vor 30 jahren dacht ich nicht an einen Ehevertrag und dachte auch bevor der Anwalt da ist möcht ich auch selbst bissel recherchieren, zb. welche Höhe es beim Trennungsanspruch zu sanktionieren ist. So chancenlos ausgeliefert einer Juristenwillkür, das erschreckt mich irgendwie...
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:48:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      ups Ehevertrag hab ich noch vergessen. Du willst ja die Frau vor den hohen zukünfigen Krediten schützen, oder :D
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:50:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12

      reti, sie hat sich doch bereits einen anwalt genommen um ihre rechte zu bekommen....

      du wirst mit einer recherche tagelang oder wochen beschäftigt sein und dann immer noch nicht das know-how haben, das richtige zu tun oder beurteilen zu können.
      gehe ersteinmal zum anwalt.recherchieren kannst du immer noch in deiner freizeit...
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:56:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11
      Nicht heiraten hilft nur, solange keine Kinder da sind. Sonst hat Mann in jedem Fall verloren. Nach aktellem Recht muß der Mann dann 3 Jahre Unterhalt an die Frau zahlen und (fast) unbegrenzt Kindesunterhalt (so gehts mir :cry: ). Ich hab mich auch ganz schön umgeguckt, als ich erfahren hab, dass ich hier praktisch wie verheiratet behandelt wurde. Und ich sag euch: Der Frauenunterhalt übersteigt bei weitem (um ein vielfaches) den Kindesunterhalt. :cry: :cry: :cry:

      Also insoweit auch meine volle Anteilnahme an reti
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:57:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich könnt ausrasten, der einzig sympathieerweckende Vorschlag war doch tatsächlich - ab nach Thailand !

      Zum einem frießt der Staat 50 % vom Einkommen und dann will die Frau noch 40 % vom Rest, na da geh ich morgen wahrlich mit Risenlust auf Arbeit. Für wenn geh ich das denn überhaupt ?
      Der vertrottelte Ehemann scheint der letzte in dieser Reihe zu sein. Lobby hat man keine und Rechtsanwalte freuen sich - klar nehm ich mir einen, nicht aus Freude sondern wegen ureigensten muß - oh bin ich frustriert...
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 16:59:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe bereits drei Jahre Scheidungskrieg hinter mir: Scheidung, Trennungsunterhalt, Nachehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Umgangsrecht für Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht.

      Mein Rat: Anwalt, aber ein guter....ich habe nicht viel Gutes über Scheidungsanwälte gehört, und die Erfahrungen meiner Bekannten bestätigen das. Ich selbst habe ungeheures Glück gehabt und bin -Dank meines Anwalts - auf der Siegerstraße (TOITOITOI). Er ist relativ teuer - bis jetzt 5-stellig - aber ich bereue keinen einzigen Euro.... billiger wäre ich nur weggekommen, wenn ich meine Alte erschossen hätte. :D :D :D :D

      Gerne BM
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:00:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ach ja, zwei gewonnene Verleumdungsklagen gehen auch noch auf sein Konto.....
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:00:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ein Freund von mir macht Familienrecht
      und hat massig Scheidungsfälle.
      Er flucht immer wenn die Klienten zu spät
      kommen, teiweise schon Fristen verstrichen sind...
      Also direkt hin zum Anwalt, der hat bessere checklisten
      als du sie dir auf die schnelle aus dem inet ziehen kannst.

      Und denk mal drüber nach ob nach 30 Jahren Ehe
      deine Frau nicht tatsächlich gewisse Ansprüche
      auf das gemeinsam erworbene Vermögen hat.

      Eine gütliche Einigung spart massig Nerven.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:04:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      # 16

      Darum gibt es auch die 3/7 Regelung. Soll heissen max drei siebtel deines Nettoeinkommens gehen künftig an Deine (noch) Frau. Vier siebtel verbleiben Dir .. damit wollte wohl der Gesetzgeber die Männer motivieren, überhaupt noch ihrer Beschäftigung nachzugehen ... ;)

      P.S. Mein Beileid, aber immer daran denken .. auf Regen, folgt auch immer wieder Sonnenschein!!! :)
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:16:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi mach dein depot leer und löse es auf
      sonst kommt deine frau dran
      guter rat
      das muss du bunker
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:17:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      das reisst wunden auf......

      nicht vergessen die rentenansprüche.....naja man bekommt ja eh nix mehr
      aber das bisschen was man bekäme, bekommt nun die frau einen erklecklichen anteil
      beileid
      ein trost: man kommt auch mit sozialhilfesatz aus
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:19:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      #19
      Was das in der Ehe erworbene Vermögen angeht, sehe ich die Sache auch so. Sehr oft ist es allerdings so, daß der Vermögensausgleich garnicht das Hauptproblem ist. Viel schlimmer (und teurer) ist der auf ewig zu zahlende Ehegattenunterhalt. Im schlimmsten Fall hat man schon in der Ehe von seiner Frau hörnen und ausnehmen lassen. Anschließend wird die Scheidung eingereicht und dann darf man ewig weiterzahlen. Das nenn ich weibliche Vollkaskoversicherung...

      Mir fehlt jegliches Rechtsverständnis dafür, daß eine Frau mit Eheschließung zwangsläufig ausgesorgt hat und sich zur Ruhe setzen kann. Nach meinem Verständnis ist zuerst mal jeder für sich selbst verantwortlich.

      Wie weit diese Rechtsprechung geht sieht man daran, daß ich als der Mutterunterhalt fällig wurde, nicht mehr meinen Job kündigen durfte. Mann kann also nicht sagen "es lohnt sich für mich ja eh nicht mehr zu arbeiten, dann mach ich halt auf Sozialfall". In diesem Fall bliebe der volle Unterhaltsanspruch erhalten, weil man mutwillig auf Gehalt verzichtet hatte. Bei mir war das insofern aktuell, weil ich mich in dieser Zeit selbständig machen wollte und dadurch zunächst ein geringeres Einkommen gehabt hätte.

      Ich halte das zwar für Verfassungswiderig, konnte aber dagegen nichts tun :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:22:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      @reti

      Ich kenn da noch ne schlimmere Situation:

      Ehepaar - recht vermögend. Im Ehevertrag war Gütertrennung festgeschrieben und dass im Scheidungsfalle die Frau die Hälfte des Vermögens des Mannes bekommt (umgekehrt war nichts erwähnt).
      Im Laufe der Jahre wuchs das Vermögen (mehrere Mios), deshalb hat der Mann - wie er sagte aus steuerlichen Gründen - so nach und nach die Hälfte seines Vermögens auf die Frau überschrieben.
      Als es dann zur Trennung kam, bekam sie die Hälfte seiner Hälfte, und ihren Teil konnte sie - da im Ehevertrag nicht geregelt - voll behalten. Das Vermögen, das also eigentlich auf der Basis seines Ausgangsvermögens erwirtschaftet wurde, hat letzlich sie zu 75% abgegriffen, er hatte nur noch 25%.

      Shit happens.

      Ich wünsch Dir Glück.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:25:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24
      Wer so einen Ehevertrag unterschreibt ist selbst schuld und hats nicht besser verdient :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:30:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25
      Bei solch ausgeprägter Naivität (freundlich formuliert)
      kann der kann froh sein wenn ihn seine Frau nicht entmündigen läßt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:37:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      vielen Dank bisher, ich habs so satt..gehe jetzt einen Trinken...mir ist so und hab fürchterlichen Durst...Verzeihung, aber geht nicht anders ..Bis Morgen oder vielleicht später..je nach Verfassung
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:43:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      ohne anwalt kommst du da nicht weiter...aber nur soviel:

      wenn deine frau während der ganzen ehe nicht gearbeitet hat, dann wirst du unterhalt zahlen müssen..das wird dir auch dein anwalt erklären.

      zu den anderen fragen, frag ihn auch..wenn du alleine im grundbuch stehst bist du eigentümer des hauses..das wird aber bei der scheidung im zugewinnausgleichsverfahren berücksichtigt..hat also nichts mit dem zu zahlenden unterhalt zu tun..aber auch das wird dir dein anwalt erklären..

      achja..eines zum schluss..du ist auskunftspflichtig und musst die richtigkeit dieser angaben notfalls eidesstattlich versichern...eine flasche ersicherung an eides statt ist strafbar...

      ich würde versuchen, mich gütlich zu einigen, was aber nicht einfach ist..

      also zum anwalt..das thema ist zu komplex für hier....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:43:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Prost - Laß es Dir schmecken - das muß sein, ich habe anfänglich auch mal ordentlich einen weggekippt.

      Ich bin seit 2 Wochen geschieden, hatte relativ Glück, weil wir nur 2 Jahre verheiratet waren.

      habe aber gelernt, daß ein guter Anwalt das A und O ist, also so schnell wie möglich auf die Suche machen - wünsche Dir hierbei ein glückliches Händchen oder besser noch jemanden, der einen guten Anwalt kennt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:45:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      1. Es gilt der Tag, an dem die Scheidungsklage bei Gericht eintrifft.

      Also:

      2. Alles zu Bargeld machen
      3. Konten soweit wie möglich überziehen
      4. Versicherungen maximal beleihen
      5. Fahrzeuge verkaufen, statt dessen leasen
      6. Schließfach mieten, das ganze Geld bar hinein
      7. Ein evtl. vorhandenes Haus wirst Du ohnehin verkaufen müssen,
      weil die Alte Anspruch auf Bargeldausgleich hat
      8. zum Anwalt, Scheidungsklage einreichen
      9. Gericht entscheiden lassen, ein Urteil läßt sich immer wieder
      aufheben, ein Vergleich nicht.

      Also, machs gut !
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:52:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      #28

      Ich würde niemals versuchen, mich gütlich zu einigen.

      Da kommt nur eine faule Geschichte raus, die nicht reversibel ist.

      Das Gericht soll entscheiden, immer wieder, wenn nötig.

      Vor allen Dingen wegen der Unterhaltszahlungen, hat bei mir prima funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 18:38:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      30: seit wann ist bei einer trennung für den unterhalt der tag massgebend, an dem die scheidungsklage beim gericht eingeht???

      das musst du mir mal erklären... :eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 18:47:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      Weil die Umstände zählen, die an diesem Tag vorliegen.

      Bei mir war das so.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 18:49:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bei Trennung ohne Scheidung nimmt das Gericht natürlich die Unterhaltsklage.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 19:43:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo!

      Zunächst mal „Danke“ an alle, die sich dieses Themas annehmen & so offen über ihre eigenen Erfahrungen berichten!
      Das warnt mich (m,25) vor bösen Fehlern, wie mir immer mehr klar wird! Ich habe auf jeden Fall mal vor zu heiraten & Kinder machen, werde mich aber GRÜNDLICHST absichern!
      Die Frauen heutzutage sind da gottseidank kulant und akzeptieren, dass ein Ehevertrag Gang und Gebe ist (meine zumindest - sie ist sehr einsichtig und versteht, dass es nur eine Absicherung für den Notfall ist!)

      Habe selber im Bekanntenkreis Schlimmes miterlebt! Stolze Mittelstandväter wurden zum Sozialfall!

      @Erstposter „reti“ : Recherchiere nicht im Internet, sondern unter Kollegen, wenn möglich auch auf Ebenen der Geschäftsführung, wo es gute Anwälte gibt! Diese Leute kennen sich da aus! Sowas funktioniert immer per persönlicher Empfehlung, das I-net ist dafür unbrauchbar! Handle schnell! Jeder versoffene Tag ist ein verlorener Tag! Deine Frau ist clever & schon einen guten Schritt weiter als Du!

      Ich wünsche Dir alles Gute & dass Du trotz des Schmerzes zurechtkommst!
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 09:32:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      Guten Morgen, auch wenner nicht so schön, viel Ärger heut noch bereit hält und sicherlich nen fetter Kater mich bis Mittag begleitet, aber ich danke für schon gepostete Antworten.
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 09:52:29
      Beitrag Nr. 37 ()
      #30
      Es ist definitiv nicht richtig, daß der Tag der Scheidungsklage maßgeblich ist. Beim Vermögensausgleich (Auto, Haus, etc.) geht es immer um den gesamten Zeitraum der Ehe. Also selbst verkaufen nützt nichts, weil der generische Anwalt sofort fragen wird, wo das Geld geblieben ist. Die einzige Chance etwas beiseite zu schaffen, betrifft Werte von denen die Frau nichts weiß.


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