checkAd

    Kuckuckskind - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.03 15:16:38 von
    neuester Beitrag 01.10.03 16:29:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 781.772
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 542
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:16:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal Spass beiseite.

      Ich habe da ein echtes Anliegen.


      1.Wenn der Vater eines mittlerweile volljährigen Kindes erfolgreich die Vaterschaft angefochten hat, muss dann die liebe Mutter (NochEhefrau) den Namen des wahren Erzeugers gegenüber dem Kind nennen?

      2. Kann der (Zahl)-Vater sozusagen gegen Unbekannt, denn er kennt ja den wahren Erzeuger nicht, Unterhaltsrückforderungen geltend machen?

      3. Wie stehen die Chancen nach einer Scheidung der Ollen den Unterhalt zu kürzen oder gar zu streichen (grob unbilliges Verhalten)?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:21:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      ich habe mal irgendwo gelesen, dass wenn der Vater es 2 Jahre nach der Geburt nicht erkennt und anmahnt die Vaterschaft in vollem Umfang anerkannt ist.
      Ziemlich übles Gesetz falls das so stimmt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:24:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meines Wissens, zwei Jahre, nachdem der angebliche "Vater" Kenntniss davon hat, nicht der Vater zu sein.
      Wenn der "Vater" am 18. Geburtstag erfährt sein "Kind" ist nicht vom ihm, dann hat er zwei Jahre Zeit.
      Aber drauf festnageln würde ich mich jetzt nicht lassen.
      Grüße
      giffyd
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:26:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2, #3

      das stimmt mit den zwei Jahren.
      Meine Fragen beinhalten ja eine bereits ERFOLGREICH angefochtene Vaterschaft UND WAS KOMMT DANACH ?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:33:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bild-Online


      Kuckuckskinder - Unterhaltspflicht trotz negativem Vaterschaftstest

      (Die gesetzliche Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre. Bei Versäumnis, aus welchen Gründen auch immer, gilt der

      Ehemann als gesetzlicher Vater und ist zahlungspflichtig)

      http://www.BILD.de/service/archiv/2001/apr/03/aktuell/vater/…

      http://www.BILD.de/service/archiv/2001/apr/09/aktuell/julia/…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:34:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      1) Nein
      2) Ja (Wird aber nix bringen)
      3) Schlecht
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:36:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vaterschaftstest



      35-40.000 Kuckuckskinder werden jährlich in Deutschland geboren!



      Fünf Prozent aller Babys..........

      Der Prozentsatz von "Kuckuckskindern" in derGesamtbevölkerung wurde in mehreren wissenschaftlichen Studien (USA,England, Deutschland,Frankreich) festgestellt.

      Demnach stammen etwa 5% aller Babys nicht von den Vätern ab,die sich dafür halten. Demnach werden jährlich 35-40.000 Kuckuckskinder in Deutschland geboren! Hochgerechnet gibt es in Deutschland etwa 1 000 000 Jugendliche bis 21 Jahre, die nicht von ihrem vermeindlichen Vater abstammen.

      Zu "Kuckuckskinder" kommt es am ehesten, wenn Frauen während der Übergangsphase vom früheren Partner auf den Nachfolger (z.B. während einer Trennung und Scheidung oder Seitensprung bzw. häufigen Partnerwechsel) mit beiden Männern gleichzeitig verkehren.

      Umfragen zufolge ist dies relativ häufig der Fall.

      Wenn eine Frau, die noch vom Vorgänger schwanger wurde, dies erst in der neuen Beziehung entdeckt, kommt sie in eine schwierige Lage. Denn sie will ja nicht - mit ihrem Baby - den neuen Mann wieder verlieren, nach dem sie sich vom alten gerade getrennt hat.

      Sex - Spionage durch heimliche Gentests..........

      Sex-Spionage ist für immer mehr private Gentest - Labore ein boomendes Geschäft. Sie bedienen misstrauische Väter, die herausfinden wollen, ob ihr Kind von ihnen abstammt - oder ob die Frau bei einem Seitensprung von einem Liebhaber schwanger wurde, und ihnen das Kind nur unter geschoben wurde!

      Die Zahl der sogenannten Kuckuckskinder ist erstaunlich. 25% aller Kunden aller Kunden erfahren nach dem Labor-Test, daß ihr Kind nicht von ihnen stammt.

      Immerhin bestehen 75% den genetischen "Treue-Test"

      Die Adressen privater Vaterschaftstest-Labore finden die Väter z.B. im Internet. (z.B. www.Genedia.de aus München oder www.humatrix.com oder www.vaterschaftstest.net aus Frankfurt oder www.dna-vaterschaftsnachweis.de ). Wichtig ist es besonders sich gut zu informieren, sowie die gerichtliche Verwertbarkeit zu prüfen !!!

      Ein Test kostet ca. 1000,00 DM bis 2000,00DM und ist daher deutlich "günstiger" als ein regulärer Vateschaftstest. Die Treffersicherheit beträgt: 99,99 Prozent.

      Kein Gerichtsbeweis............

      Zu einer Vaterschaftsanfechtung vor Gericht taugen heimliche Gentest jedoch gerade nicht. Denn sie werden bei Vaterschaftsprozessen nicht als Beweismittel anerkannt, weil bei allen Abstammungstests am Kind die Mitwirkung der erziehungsberechtigten Mutter vorgeschrieben ist. Ein weiteres, rechtliches Hindernis kommt hinzu: Man kann die biologische Vaterschaft nur innerhalb einer gesetzlichen Zweijahresfrist anfechten - danach ist und bleibt man "rechtlicher Vater" mit allen (Versorgungspflichten, auch nach einer Scheidung).

      Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mann Kenntnis von den Unständen erlangt, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Das führt dazu, daß die Frist noch nicht beginnt, wenn der als Vater angesehene vielleicht eine Vermutung hat. Wirkliche Erkenntnis erlangt er erst mit einem eventuell durchgeführten Vaterschaftstest. Ab dann läuft die Zweijahresfrist. (Siehe auch BGB §1600b Anfechtungsfristen)

      Die Absicht des Gesetzes: Der Schutz und die Versorgung des Kindes sollen an erster Stelle stehen. Der Staat macht es sich hier sehr einfach. Nur schön alle Verantwortung (vor allem die Wirtschaftlichen) an die "rechtlichen Väter" abschieben.

      Einen Vaterschaftsprozess kann kann ein Vater nach Ablauf der Zweijahresfrist nur dann noch in Gang setzen, wenn er dem Gericht handfeste Beweise vorlegen kann, z.B. eindeutige Liebesbriefe oder Zeugen.Dann kann er sogar gerichtlich gegen die Frau und auch gegen den biologischen Vater eines vermeintlichen Kindes wegen Unterhaltsbetrug vorgehen. Es gibt dazu ein neues Gerichtsurteil. Doch gelingt dies nur in seltenen Fällen.

      Wenn der Vater jedoch keine Beweise vorlegen kann, darf die Frau nach Ablauf der "Zwei-Jahres-Frist" einen Vaterschaftetest verweigern.

      Sie wird dies normalerweise auch tun, denn sie hat ja Interesse, die Ehe aufrecht zuerhalten - und sei es ja auch nur aus Versorgungsgründen für sich und das Kind. Selbst dann, wenn der Mann ein heimlich durchgeführten Gentest - Gutachten vorlegen kann, gibt es kein neues Gerichtsverfahren.(unn damit auch kein Entrinnen aus der Unterhaltspflicht)

      Diese wenig zeitgemäße Gerichtspraxis ist im Grunde zwingend Reformierungsbedürftig, da dieser Sachverhalt geradezu zum "legalen Unterhaltsbetrug" einläd, sie entspricht letztlich auch der Rechtsbeugung.

      Tragödie - nicht nur für das Kind....................

      Väter, die trotzdem heimlich einen Gentest durchführen, kommen mit dem Testergebnis in eine fatale Lage, vor allem dann, wenn tatsächlich sexuelle Untreue nachgewiesen wird (in 25% der Fälle). Der "rechtliche Vater" muß psychisch damut fertig werden, daß er nicht der "biologische Vater" ist. Trotzdem kann er seine Situation - nach 2jährigem Fristablauf - nicht mehr ändern. Das Vertrauen zu seiner Frau bekommt einen tiefen Riss. Die Beziehung zum Kind (sogenanntes "Kuckuckskind") wird tiefgestört. Häufig bricht dánn, wegen einer evtl. weit zurückliegenden "Jugendsünde" der Frau, die ganze Familie auseinander.

      Was aber empfindet ein Kind, das nach einem heimlichen Gentest als "Kuckuckskind" geoutet wird?

      Ein deprimierter Vater, der gerade von seinem "genetischen Vaterschaftsausschluß" erfuhr, sagte in einem Interview: "Natürlich ist man tief enttäuscht über die Frau, der man vertraut hat. Doch am schlimmsten ist es für das Kind. Es verliert seinen Vater, den es ja achtet und liebt. Und wie soll es jemals wieder seiner Mutter vertrauen können, die es von Anfang an über ihre Herkunft und Indentität belogen hat? Es ist eine Tragödie.......

      ----------------------------------------------------------------------------------------------

      Trotz Warnungen schläft die Politik............

      Sowohl der Mainzer Rechtsmediziner Prof. Christian Ritter wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob lehnen "Sexspionage" durch heimliche Gentests ab, nicht nur wegen der psychologischen Folgen.

      Das informelle "Selbstbestimmungsrecht der Frau" würde verletzt, erklärt Prof. Ritter. Sie sei auch ein Verstoß gegen die "grundgesetzlich geschützte Menschenwürde des Kindes", das vom Vater zum Objekt des "Eigeninteresses" gemacht würde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Jacob "bedauere" sogar, daß diese Tests bisher datenschutzrechtlich nicht verboten seien.

      Die ZDF Sendung "Frontal21" hat Bundesjustizministerin Herta Deubler- Gmelin um ein Interview gebeten - sie lehnte wegen "nicht zuständig" ab. Das für Datenschutz zuständige Bundesinnenministerium reagierte ebenfalls nicht..........

      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Das muß man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen!!!................



      Das Selbstbestimmungsrecht der Frau, oder die geschützte Menschenwürde des Kindes bzw. das viel zitierte "Wohl des Kindes", all dies ist uns aus unzähligen einschlägigen Gerichtsverhandlungen in Sorgerechts - und Umgangs - Angelegenheiten her, mehr als bekannt..........!

      Aber wurde auch nur einer von uns Väter nach seiner Menschenwürde gefragt?. Keiner hat jemals nach der Menschenwürde meines Kind gefagt, geschweigend sich dafür interessiert, wie es ihm geht, als seine Mutter den Vater brutalst und aus niederen Beweggründen über Jahre hinweg "entsorgt" hat..........!

      Niemand hat jemals die Kinder gefragt, wenn die Mutter z.B. das Weihnachtsgeschenk des Vater`s nach der Übergabe in den Müll warf..........!

      Kaum jemand hat jemals danach gefragt, was in dem Vater vorgeht, der jahrelang solch mütterliche Selbstverwirklichung mit finanziert hat,

      ............................. aber wehe du überziehst deinen Umgang mit dem Kind um 10 Minuten!.

      Anm. d. Redaktion

      ----------------------------------------------------------------------------------------------

      Startseite
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 16:04:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @letmein

      Ja, das ist auch mein bisheriger Wissensstand. Kennst Dich wohl aus .....?

      Danke


      catchup
      der noch auf weitere hilfreiche Beiträge hofft
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 16:29:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 :eek: Jau - zu meinem Glück verrät die ihrem Mann nix, sonst wäre ich fällig...


      Daher auch mein Wahlspruch:

      Schlage NIE ein fremdes Kind auf der Strasse......Es könnte Dein eigenes sein !!!! :D :p :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kuckuckskind