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    Ich habe ein unerfreulich erfreuliches Problem :-0 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.03 14:48:46 von
    neuester Beitrag 09.11.03 12:54:14 von
    Beiträge: 15
    ID: 782.198
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      schrieb am 02.10.03 14:48:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute kam die Lohnabrechnung meines (ehemaligen) AG´s.

      Das Erfreuliche daran ist auch der Haken, dass er mir nämlich mehr Stunden gutgeschrieben hat als ich in Wirklichkeit abgeleistet habe.
      Da ich höchstwahrscheinlich wieder bei ihm anfange und er vorher immer wieder angedeutet hat, mich gerne weiter zu beschäftigen, bin ich jetzt in der Zwickmühle.

      (Ursprünglich wollte ich Vollzeitschule machen, bin aber dann auf Abendschule umgestiegen, deswegen das Wiederbeschäftigungsthema - s.o.)

      Anstatt etwa 120 Stunden stehen jetzt 190,25 Std auf der Lohnabrechnung.
      Meine Vermutung;
      -Entweder möchte er meine Ehrlichkeit testen
      -oder auf diese Weise eine (von mir angestrebte) Lohnerhöhung unterbinden
      -oder er hat sich schlicht und ergreifend verrechnet :eek:
      -...oder sonstwas? (Geld hat er 100%ig nicht zu viel !)

      Wie halte ich mich also am besten an der Sache schadlos?


      Danke
      R.R.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:51:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz einfach, ehrlich sein.

      So long
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:54:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also eigentlich hast Du den Fehler doch garnicht bemerkt. :rolleyes: Wie soll jemand, der nichts bemerkt hat, etwas richtigstellen? :D
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:57:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn er später feststellt, dass er zuviel gezahlt hat, kann er es wieder zurückfordern, der AG.

      Also "Ehrlich" währt am Längsten :D

      Gruß
      Eustach :D
      (der dann auch noch einen guten Eindruck machen würde, wenn er sich beim Arbeitgeber melden würde)
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:59:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Würd ihn ganz normal darauf hinweisen...es kommt ja soundso raus.

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      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:00:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      österreichische Rechtslage: gutgläubig ausgeben, dann kann er es nicht mehr zurückfordern, Ausnahme du hast es dir listig erschlichen.....blöderweise bist du nicht mehr gutgläubig:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:03:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Resturlaub?
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:04:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Für alle die auf "dummstellen" plädieren: Wer so dumm ist, dem würde ich kündigen :D
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:08:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde ehrlich sein :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:15:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ehrlich währt am längsten :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:19:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Urlaub war nicht vorgesehen:D

      ich bin aber auch schlampig was die Organisation meiner Stundenzettel anbelangt :eek:;)

      Ob ich an meine Vergesslichkeit apellieren kann? Das Geld kann ich gebrauchen. Ich muss mal ausrechnen was ich verlöre, wenn ich nur die 120 Std. verlangte :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:19:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      der Ehrliche ist immer der Dumme :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:54:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12 :D Genau!
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 22:03:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer angestellt ist ist heutzutage der Dumme. Vor 8 Jahren bekam man nachweislich ca. 8% der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge zurück. Heute?
      Wie auch immer... bleib ehrlich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 12:54:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Update:

      ich habe wieder Geld überwiesen bekommen(37 Std.) - für Oktober, obwohl ich da nicht gearbeitet habe :eek:

      bin ich so vergesslich, oder...:confused:


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