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    Prozente der Kfz-Versicherung "mitnehmen"? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.03 09:37:19 von
    neuester Beitrag 13.10.03 20:48:08 von
    Beiträge: 4
    ID: 785.227
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      Avatar
      schrieb am 13.10.03 09:37:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Morgen liebes Forum,

      mein Auto ist als Zweitwagen meines Vaters versichert (damals wegen den Prozenten), ich bin imho als "Hauptnutzer" eingetragen.

      Wenn ich nun ein neues Auto kaufe oder dieses einfach ummelde, was passiert dann mit "meinen" Prozenten? Kann ich diese nach wie vor mitnehmen?
      Letztes Wochenende habe ich gehört dass dieses "Prozente übernehmen" nicht mehr gehen solle :confused:

      Hoffe ich bin jetzt nicht fast zehn Jahre für die Katz gefahren...

      Danke!

      Lars
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 09:53:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hatte ähnl. Problem.
      Liegt m.E. im Ermessen der Vers. bzw. des Vertreters.
      Hatte vom Vater 30% , konnte selber aber nur mit 40% einsteigen, da meine Führerscheindauer mehr nicht zuließ.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 10:09:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes (SFR) ist möglich bei:
      Ehegatten
      Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
      Eltern und deren Kinder
      und einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 20:48:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dankeschön!

      Dann bin ich doch nicht für die Katz gefahren.

      Lars


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