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    ALUMINIUMWERK UNNA - eine verdeckte Perle (Seite 32)

    eröffnet am 30.10.03 18:07:33 von
    neuester Beitrag 24.05.24 17:41:42 von
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      schrieb am 17.07.06 16:10:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.051.744 von Muckelius am 11.06.06 09:20:29Heute wurde die Tagesordnung zur HV veröffentlicht. Die Dividendenzahlung wird aufgenommen:

      Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
      Unna

      Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna AG werden zu der am 24.08.2006 um 14.00 Uhr in den Räumen der Aluminiumwerk Unna AG, Uelzener Weg 36, 59425 Unna stattfindenden 88. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna AG zum 31. Dezember 2005 (Geschäftsjahr vom 01.01.2005 bis 31.12.2005) , des Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2005
      Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 11.853.000 wie folgt zu verwenden:




      a)


      Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende
      von € 0,60 je Stückaktie (1.035.000 Stückaktien)





      621.000




      b)


      Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von
      wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung übertragen.





      11.232.000

      3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis 31.12.2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens AuditTeam AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu bestellen.

      6. Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Die Aluminiumwerk Unna AG wird ermächtigt, bis zum 24.02.2008 eigene Aktien der Gesellschaft mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der eigenen Aktien 10 v. H. des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
      Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, an den letzten zehn Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels des jeweils letzten an einem Börsentag notierten Kurses im Freiverkehr, um nicht mehr als
      10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an den letzten zehn Börsentagen vor der Veröffentlichung des Angebotes, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels des an der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, jeweils letzten an einem Börsentag notierten Kurses der Aktien im Freiverkehr, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
      Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch nur in Teilen ausgeübt werden.
      Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a Aktiengesetz) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebotes unter Wahrung ihres Bezugsrechtes zum Bezug anzubieten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einziehen.
      Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aluminiumwerk Unna- Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Anteil der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien darf zusammen mit den neuen Aktien, die aufgrund von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt nicht überschreiten.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei einer Veräußerung der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien auch ausgeschlossen werden, wenn und soweit die Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen veräußert werden.
      Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
      Die vorstehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien tritt an die Stelle der entsprechenden in der Hauptversammlung am 25. August 2005 erteilten Ermächtigung und gilt bis zum 24.02.2008.

      7. Satzungsänderung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Satzungsänderung in § 5 der Satzung „Vertretung der Gesellschaft“ zu beschließen.
      § 5 der Satzung soll folgenden Wortlaut haben:
      Vertretung der Gesellschaft
      (1) Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt sie die Gesellschaft alleine. Die Gesellschaft wird, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
      (2) Der Vorstand führt das Unternehmen nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und einer Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat erlässt die Geschäftsordnung für den Vorstand im Rahmen von Gesetz und Satzung.
      (3) Der Aufsichtsrat kann allen oder einzelnen Mitgliedern des Vorstandes Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
      (4) Prokura kann nur in Form der Gesamtprokura erteilt werden. Die Vertretung durch 2 Gesamtprokuristen ist mit den Einschränkungen des § 49 II HGB zulässig.

      8. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zur Hauptversammlung im Kalenderjahr 2007 Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu € 2.500.000 zu begeben. Die Genussrechte müssen den Voraussetzungen des § 10 Absatz 5 Kreditwesengesetz entsprechen, unter denen das für die Gewährung von Genussrechten eingezahlte Kapital dem haftenden Eigenkapital zuzurechnen ist. Die Laufzeit der Genussrechte kann bis zu 10 Jahren betragen.
      Der Vorstand wird ermächtigt, bei der jeweiligen Begebung von Genussrechten das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen. Von dieser Ermächtigung kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Genussrechte obligationsähnlich ausgestattet sind, das heißt weder Mitgliedschaftsrechte noch Bezugs- oder Wandlungsrechte auf Aktien der Aluminiumwerk Unna AG begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die Höhe der Verzinsung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet. Ferner haben in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte den zu dem Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen zu entsprechen.
      Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausstattung der Emmissionen, insbesondere den Zeitpunkt der Begebung, den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit festzusetzen.

      9. Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, nämlich Frau Irene Wiese (Vorsitzende), Herr Winfried Stockmann (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Michael Garnebode, Herr Waldemar Blex, Herr Karl Römer (Arbeitnehmervertreter) und Herr Heinz Mittrop (Arbeitnehmervertreter) endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.08.2006.
      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG unter Berücksichtigung von §§ 1, 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Dame und Herren als Aufsichtsratsmitglieder für eine neue Amtsperiode bis zur Beendigung der Hauptversammlung wiederzubestellen, die über die Entlastung für das nächste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

      1. Frau Irene Wiese, Kauffrau, Unna
      2. Herrn Winfried Stockmann, ehem. Geschäftsführer IG Metall Verwaltungsstelle Unna, Kamen
      3. Herr Dipl. Informatiker Michael Garnebode, Angestellter, Holzwickede
      4. Herr Dipl. Ing. Waldemar Blex, Angestellter, Unna
      Keiner der zur Wahl Vorgeschlagenen gehört einem anderen Aufsichtsrat oder Kontrollgremium im Sinne von § 125 Aktiengesetz an.
      Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats werden nicht bestellt.

      10. Sonstiges


      Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am Freitag, dem 18. August 2006 ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachfolgend bezeichneten Banken oder ihren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
      Commerzbank AG
      Deutsche Bank AG.

      Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

      Über die Hinterlegung ist spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Montag, dem 21. August 2006 eine von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Bescheinigung bei der Gesellschaft einzureichen.

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.



      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz zu Punkt 8 der Tagesordnung

      Tagesordnungspunkt 7 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 24.02.2008 eigene Aktien im Umfang von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

      Von der durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 eingeführten Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am Markt haben seit Inkrafttreten des KonTraG viele Gesellschaften Gebrauch gemacht.

      Bei dem Erwerb eigener Aktien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 53 a Aktiengesetz zu wahren. Der vorgeschlagene Erwerb der Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot trägt diesem Grundsatz Rechnung. Bei der Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist ferner die Grenze des § 71 Abs. 2 Aktiengesetz zu beachten. Danach dürfen auf die erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Auch dies ist in dem Vorschlag berücksichtigt. Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung können die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entweder eingezogen werden – hierdurch wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt – oder aber durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse wieder veräußert werden. Mit den beiden letztgenannten Möglichkeiten der Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien wird auch bei der Veräußerung der Aktien das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt.

      Die Ermächtigung sieht im Einklang mit der gesetzlichen Regelung in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Aktiengesetz weiter vor, dass die Gesellschaft erworbene eigene Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußern kann, wenn die Aktien entsprechend der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird eine Verwässerung des Aktienkurses vermieden. Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, da durch die Veräußerung von Aktien, beispielsweise an institutionelle Anleger, zusätzliche in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden können. Die Gesellschaft wird darüber hinaus in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anzupassen und schnell und flexibel auf günstige Börsensituationen zu reagieren.

      Da sich die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage unter Einbeziehung sämtlicher nach der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschlusses auf die in § 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz vorgegebene Grenze von 10 % des Grundkapitals beschränkt, werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gewahrt. Da die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußerten Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den Börsenkurs der Aluminiumwerk Unna Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, entsteht den Aktionären kein Nachteil, da sie eine zum Erhalt ihrer Beteiligungsquote erforderliche Anzahl von Aktien zu annähernd gleichen Konditionen über die Börse erwerben können.

      Durch die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch auf günstige Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen reagieren zu können. Zudem ergibt sich bei dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern eigene Aktien bereit zu stellen. Auch dem trägt die Ermächtigung Rechnung.



      Unna, im Juli 2006

      Aluminiumwerk Unna AG

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 11.06.06 09:20:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich habe den GB etwas genauer durchgelesen:

      Hier einige Kennziffern (Basis GB2005, 1035000 Aktien, Kurs 21,50 Euro):

      -JÜ= 1,39 Mio €, JÜ/Aktie= 1,34 €, KGV=15,93
      -Umsatz=58,866 Mio€ (+5,2%), KUV=0,378
      -Umsatzrendite(JÜ/Umsatz)=2,36%
      -CashFlow=3,2 Mio€, CF/Aktie=3,09 €
      -EK-Quote=50,9%
      -(Buchwert)EK/Aktie=17,53 Euro, KBV=1,23
      -EK-Rendite(JÜ/EK)=7,66&
      -GK-Rendite(JÜ/GK)=3.9%

      Zum Ausblich hier eine Passage aus dem GB:

      ......
      "Aufgrund der hohen Dynamik in den LME Preissteigerungen erwarten wir eine Ergebnisbelastung, da voraussichtlich - aufgrund der Wettbewerbssituation - und vor allem nicht mit dem gleichen Tempo Rohstoffverteuerungen an die Endkunden weitergegeben werden können, worum wir uns allerdings bemühen.
      Aus der Veränderung der Parität des € zum US$ erwarten wir in 2006 keine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.
      Dennoch erwarten wir eine deutliche Verbesserung der Ertragslage aufgrund der Ergebnisse einer Vielzahl von Projekten zur Verbesserung der Materialausbeute, wodurch neben der Reduzierung von Materialeinsatz auch eine Erhöhung der Produktivität erreicht werden wird.
      Eine Mehrbelastung erwarten wir aus den weiter steigenden Energiepreisen, die jedoch durch initiierte Energiesparprojekte kompensiert werden können.".....



      Im GB gibt es keine Hinweise, ob eine Dividende geplant ist oder nicht!
      Avatar
      schrieb am 09.06.06 13:59:33
      Beitrag Nr. 45 ()
      Der GB für 2005 ist auf der Homepage verfügbar.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 18:24:19
      Beitrag Nr. 44 ()
      ...Und? Hat schon jemand diese ominöse Kaufangebot angenommen?
      Avatar
      schrieb am 24.02.06 17:16:48
      Beitrag Nr. 43 ()
      Quelle: http://www.hellwegeranzeiger.de/

      Unna |
      Chance für Aluwerker schwindet

      Auf Stärkung der Mitbestimmung durch Übernahme von Aktien

      Unna | Die Belegschaft der Aluminiumwerk Unna AG hat beim Versuch, das Unternehmen zu kaufen und damit betriebliche Mitbestimmung zu sichern, einen Rückschlag erlitten.

      Von Carsten Fischer

      Die NRW-Förderbank hat dem Aluwerk-Belegschaftsverein eine „mehr als enttäuschende“ Antwort übermittelt, so stellt es der Vereinsvorsitzende Winfried Stockmann dar. Hauptaktionär Thomas Wiese wird deutlicher. „Das war ein Schuss in den Ofen“, bedauert er.

      Wiese will seinen Mehrheitsanteil entweder an externe Interessenten oder an die Belegschaft verkaufen. Der Mitarbeiterverein erwägt, seinen 25,1-prozentigen Anteil aufzustocken – aus Sorge davor, dass ein auswärtiger Käufer das besondere Mitbestimmungsmodell des Aluminiumwerks aushöhlen könnte. Sie wandten sich deshalb auf Vermittlung des SPD-Landtagsabgeordneten Wolfram Kuschke an die NRW-Förderbank.

      Von dort kam eine Absage. „Die NRW-Bank hat ein Arbeitnehmerbeteiligungsbüro. Wenn wir die Arbeitnehmerbeteiligung ausdehnen wollen, dann ist dieses in unseren Augen die richtige Adresse. Da müsste doch etwas möglich sein“, skizziert Stockmann die Überlegungen für ein Finanzierungsmodell mit Unterstützung der Förderbank des Landes NRW. Allerdings: „Die Antwort war mehr als enttäuschend.“

      Die NRW-Bank ist ein wettbewerbsneutraler Partner der Banken und Sparkasse, tätig in der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung. „Wir wollten wissen, ob es für uns Fördertöpfe gibt. Doch uns wurde gesagt, wir sollten uns erst um die Finanzierung kümmern, dann könne man sehen, ob es eine Förderung gebe“, sagt Stockmann.

      Den Aluwerk-Mitarbeitern schwebt ein „44-44“-Modell vor, das heißt jeweils den gleichen Anteil am Aluwerk für die Belegschaft und einen noch zu findenden Käufer, der Rest im Streubesitz. „Dann wären beide paritätische Hauptaktionäre. Dadurch würde man die Position der Arbeitnehmervertreter stärken“, so Stockmann.

      Die Hoffnung, dass die Förderbank über ihren Mittelstandsfonds dem Aluwerkverein unter die Arme greift, hat sich zerschlagen. Dennoch sucht der Verein weiter nach einem Finanzpartner, um den Teilkauf von Wieses Aktienpaket zu stemmen. „Die Angelegenheit ist für uns nicht gestorben, aber die Chancen sind gesunken“, meint Stockmann.

      Wiese gibt den 230 Mitarbeitern Zeit. Er bekräftigt, dass er andere Verkaufsoptionen zurückstellt, bis der Aluwerk-Verein sich festlegt.

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      schrieb am 17.02.06 15:52:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      Für mich steht fest: Meine Aktien behalte ich, die gebe ich nicht für diesen "Erdnusspreis" weg! Es hat den Anschein, als ob im Hintergrund einige spannende Enwicklungen ablaufen (siehe hierzu einige Postings zuvor).
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 15:26:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Da hat aber jemand schnell reagiert!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 15:22:22
      Beitrag Nr. 40 ()
      :eek::eek::eek:


      Achtung: Soeben im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht:


      Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
      59425 Unna
      Wertpapier-Kenn-Nr. 660160
      Börse Düsseldorf
      Aktienrückkauf


      In der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 25.08.2005 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
      1) Die Aluminiumwerk Unna AG wird ermächtigt, bis zum 25.02.2007 eigene Aktien der Gesellschaft mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der eigenen Aktien 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
      Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, an den letzten zehn Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels des jeweils letzten an einem Börsentag notierten Kurses im Freiverkehr, um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an den letzten zehn Börsentagen vor der Veröffentlichung des Angebotes, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels des an der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, jeweils letzten an einem Börsentag notierten Kurses im Freiverkehr, um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
      Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch nur in Teilen, ausgeübt werden.

      2) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a Aktiengesetz) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebotes unter Wahrung ihres Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einziehen.
      Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aluminiumwerk Unna Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Anteil der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien darf zusammen mit den neuen Aktien, die aufgrund von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien mit Bezugsrechtsausschluss nach
      § 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz ausgegeben werden, die Grenze von 10% des Grundkapitals insgesamt nicht überschreiten.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei einer Veräußerung der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien auch ausgeschlossen werden, wenn und soweit die Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen veräußert werden.
      Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.


      Im Rahmen dieser Beschlüsse fordert die Aluminiumwerk Unna AG ihre Aktionäre auf, Angebote zum Rückkauf von Aktien der Aluminiumwerk Unna AG gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Kaufpreis beträgt € 21,91 je Stückaktie der Gesellschaft. Die Anzahl aller zurückzukaufenden Aktien ist auf 103.500 Stückaktien (10% des Grundkapitals von 1.035.000 Stückaktien) beschränkt. 6.728 Stückaktien (0,65% des Grundkapitals) wurden bereits im Rahmen einer früheren Ermächtigung von der Gesellschaft zurückgekauft, so dass sich dieses Angebot auf 96.772 Stückaktien (9,35% des Grundkapitals) beschränkt.

      Die Angebotsfrist beginnt am 17.02.2006 und endet am 30.04.2006.

      Der Vorstand weist darauf hin, dass die Aktien nur zu den Zwecken verwendet werden, wie sie gesetzlich zulässig bzw. im Hauptversammlungsbeschluss vom 25. August 2005 vorgesehen sind.

      Verkaufswillige Aktionäre wenden sich bitte per Brief, Fax oder e-mail an die Gesellschaft, Herrn Thomas Lind, Uelzener Weg 36, 59425 Unna.



      Unna, im Februar 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 10:11:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ich konnte - trotz Suche - noch keine Nachricht darüber finden, ob Vorstand Thomas Wiese seinen Aktienanteil nun schon verkauft hat.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 18:13:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo, die News von der Homepage haben mich dazu veranlasst ein wenig zu "googeln". Ich habe dabei folgende ältere Nachricht entdeckt, die das derzeitige Kursniveau - neben der latenten Dividendenphantasie - wohl erklären könnte. Leider wohne ich nicht in Unna, sonst wäre ich wohl früher auf die News gestossen :rolleyes:



      26.10.2005

      Aluwerk-Chef will seine Anteile verkaufen
      26.10.2005 / LOKALAUSGABE / UNNA
      UNNA HEUTE Vor fünf Jahren bewahrten der damalige Betriebsratsvorsitzende Thomas Wiese und die Belegschaft des Aluwerkes "ihr Unternehmen" vor dem Untergang. Wiese bürgte mit seinem persönlichen Hab und Gut, übernahm 72,7 Prozent der Anteile. Die Belegschaft erhielt 25,1 Prozent. Jetzt will Wiese sein Aktienpaket verkaufen. Drei Jahre noch bleibt er aber im Vorstand.


      Einmalige Werksgeschichte

      CHRONIK
      � Ganz Deutschkand schaute im Januar 2000 auf das Aluwerk. Noch nie hatten ein Betriebsrat und die Belegschaft ein Unternehmen übernommen. Für eine Mark wurde das Werk damals verkauft.
      � Die Gründung des Unternehmens als Messingwerk Unna erfolgte am heutigen Standort bereits im Jahre 1914.
      � Zu Spitzenzeiten arbeiteten am Uelzener Weg mehr als 600 Menschen, heute sind es immerhin noch 226.
      � Seit mehr als 25 Jahren wird im Aluminiumwerk ausschließlich Aluminium bearbeitet. Das Aluwek ist damit eines von international nur noch acht am Markt agierenden Unternehmen aus der Branche.




      Mitspracherecht oder das schnelle Geld

      Unna. Dass die Mitarbeiter des Aluwerks oft von "unserem" Aluwerk reden, kommt nicht von ungefähr. Das Unternehmen hat einen Belegschafts-Verein, der die Ansprüche aus der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktiv-Vermögen regelt.
      Mit 25,1 Prozent stiegen die Mitarbeiter bekanntlich ein, als Thomas Wiese die Mehrheit an dem siechenden Unternehmen übernommen hatte. Auf jene 25,1 Prozent ist der Vereinsvorsitzende und ehemalige 1. Bevollmächtigte der IG-Metall, Winfried Stockmann, stolz. Sie sichern den Mitarbeitern nämlich ein Mitspracherecht. Da das Aluwerk eine Aktiengesellschaft ist, viele wichtige Entscheidungen zustimmungspflichtig sind und eine Zweidrittel-Mehrheit benötigen, halten die 226 Mitarbeiter eine Sperrminorität. Durch das Aktienpaket ist zudem der Aufsichtsrat paritätisch besetzt - mit drei Anteilseignern, zwei Arbeitnehmern und einem Vereinsmitglied. Im Gegenzug lockt allerdings das schnelle Geld. Verkauft die Belegschaft ihr Paket, könnte jeder Mitarbeiter auf einen Schlag mehrere tausend Euro erhalten - allerdings nur einmalig.


      Wiese verkauft Aluwerk-Anteile

      Unna. Es war ein spektakulärer Aufstieg, es wird ein spektakulärer Abgang. Thomas Wiese will seine Anteile am Aluwerk verkaufen.
      Fünf Jahre, nachdem Wiese als ehemaliger Betriebsratschef 72,7 Prozent des Aluwerks übernommen hatte, verkauft er sein Aktienpaket an eine internationale Firma. An wen steht noch nicht fest. Mehrere Interessenten stehen Schlange.
      Wiese sorgte Anfang 2000 für Schlagzeilen, weil er als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender gemeinsam mit seiner Belegschaft das Unternehmen von der österreichischen Firma AMAG übernommen hatte. Wiese übernahm 73 Prozent, die Belegschaft 25,1 Prozent. Wiese haftete mit seinem Privatvermögen.
      Das Risiko hat sich gelohnt. Die Erfolgsgeschichte des Aluwerks trägt nicht zuletzt die Handschrift der engagierten Mitarbeiter. Aktuell arbeiten dort 226 Menschen. Ihr damaliger Lohnverzicht hat maßgeblich zur Unternehmensrettung beigetragen.
      Wiese, 37 Jahre alt, hatte immer wieder angekündigt, mit 40 Jahren kürzer treten zu wollen. Drei Jahre will er nach dem Verkauf noch im Vorstand des Unternehmens bleiben. "Ich bleibe dem Aluwerk erhalten - und ich gehe nicht, weil ich ein sinkendes Schiff verlasse", betonte Wiese gestern im Gespräch mit unserer Redaktion.
      Die Nachricht, dass er seine Aktien verkauft, schlug dennoch wie eine Bombe am Uelzener Weg ein. Zumal einer der Kaufinteressenten gerne das ganze Paket kaufen würde, also auch die 25,1 Prozent, die der "Verein Aluwerk Unna e.V." für die Belegschaft verwaltet.


      Aktienkurs aktuell bei 17,10 Euro

      Unna. (lr) Als das Aluwerk im Januar 2000 für den symbolischen Preis von einer Mark an die Mitarbeiter und Thomas Wiese verkauft wurde, stand die Aktien bei etwas mehr als zwei Mark. Am gestrigen Mittwoch war die Aktie 17,10 Euro wert.
      Lediglich 2,2 Prozent der Aktien sind im Streubesitz. Thomas Wiese ist mit 72,7 Prozent nicht nur Hauptaktionär, sondern auch noch Technischer Leiter der Aluminiumwerke.
      Der Vorstandsvorsitzende ist Dr. Rolf Kottmann. Er führte das Unternehmen, das unter anderem mit leichten Alu-Fahrrädern und Aufträgen für die Flugzeugindustrie von sich Reden machte, zu einem Umsatzvolumen von 56 Millionen Euro in 2003.
      Altschulden von zehn Millionen Euro konnten binnen fünf Jahre, auch dank der Mitarbeiter, die zeitweise weniger Lohn erhielten, auf 2,4 Millionen Euro abgebaut werden.
      Auf rund 100 000 Quadartmetern werden mit fünf Stangenpressen, fünf Ziehmaschinen und eigener Gießerei sowie dem Spezialitäten-Walzwerk Produkte für die internationalen Abnehmermärkte erzeugt.
      Die Kaufinteressenten sollen übrigens nicht aus der Branche kommen.

      (Quelle: http://www2.igmetall.de/homepages/unna/presseawu.html)
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