BGH: Kursmanipulation ist kein Insiderhandel - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.11.03 16:37:59 von
neuester Beitrag 10.11.03 10:57:55 von
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BGH: Kursmanipulation ist kein Insiderhandel
Das so genannte "Scalping" ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) kein verbotener Insiderhandel, erfüllt aber den Tatbestand der Kursmanipulation. Der erste Strafsenat des BGH hob die Verurteilung des früheren Börsenjournalisten Sascha O. wegen Insiderhandels auf und verwies den Fall an das Landgericht Stuttgart zurück.
115.000 Euro gewinn durch Manipuation
Das Landgericht hatte O. zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Börsenexperte hatte zusammen mit einem Komplizen im Oktober 2000 Aktien am Neuen Markt gekauft, deren Kurs anschließend durch Empfehlungen an zwei von ihm beratene Fonds mit in die Höhe getrieben und die Papiere mit Gewinn wieder verkauft. Mit diesem "Scalping" genannten Vorgehen hatte er laut Gericht binnen weniger Wochen 115.000 Euro Gewinn eingestrichen.
Das Gericht entschied, bei diesem Vorgehen handele es sich nicht um Insiderhandel, weil der Journalist keine Information von Dritten ausgenutzt habe sondern die kursbeeinflussenden Tatsachen selbst geschaffen habe. Gleichwohl ist es eine Kursmanipulation. Die Behörden waren Sascha O. durch verdeckte Ermittler auf die Spur gekommen, denen sein Komplize die Taktik verraten hatte.
Neubewertung durch das Landgericht
Das Landgericht muss den Fall nun unter dem Gesichtspunkt der Kursbeeinflussung neu prüfen. Nach dem zur Tatzeit maßgeblichen Börsengesetz stehen darauf bis zu drei Jahre Gefängnis.
Bundesweites Aufsehen
Der frühere stellvertretende Chefredakteur eines Fachmagazins, der auch in Fernsehsendungen seine Anlageempfehlungen abgab, galt damals als einer der großen Experten im Bereich des Börsensegments Neuer Markt. Der Fall des Sascha O. sorgte nach dem Bekannt werden der Ermittlungen Ende des Jahres 2000 für große Aufmerksamkeit. Es war das bundesweit erste Urteil in einem solchen Fall.
Stand: 06.11.2003 14:02 Uhr
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2619962…
Unsere Justiz ist nicht nur blind,sondern hat auch von Börse überhaupt gar keine Ahnung.
Sascha Opel und die Kulmbach-Truppe kann man zu diesem Urteil nur gratulieren.
Der Bulle
Das so genannte "Scalping" ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) kein verbotener Insiderhandel, erfüllt aber den Tatbestand der Kursmanipulation. Der erste Strafsenat des BGH hob die Verurteilung des früheren Börsenjournalisten Sascha O. wegen Insiderhandels auf und verwies den Fall an das Landgericht Stuttgart zurück.
115.000 Euro gewinn durch Manipuation
Das Landgericht hatte O. zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Börsenexperte hatte zusammen mit einem Komplizen im Oktober 2000 Aktien am Neuen Markt gekauft, deren Kurs anschließend durch Empfehlungen an zwei von ihm beratene Fonds mit in die Höhe getrieben und die Papiere mit Gewinn wieder verkauft. Mit diesem "Scalping" genannten Vorgehen hatte er laut Gericht binnen weniger Wochen 115.000 Euro Gewinn eingestrichen.
Das Gericht entschied, bei diesem Vorgehen handele es sich nicht um Insiderhandel, weil der Journalist keine Information von Dritten ausgenutzt habe sondern die kursbeeinflussenden Tatsachen selbst geschaffen habe. Gleichwohl ist es eine Kursmanipulation. Die Behörden waren Sascha O. durch verdeckte Ermittler auf die Spur gekommen, denen sein Komplize die Taktik verraten hatte.
Neubewertung durch das Landgericht
Das Landgericht muss den Fall nun unter dem Gesichtspunkt der Kursbeeinflussung neu prüfen. Nach dem zur Tatzeit maßgeblichen Börsengesetz stehen darauf bis zu drei Jahre Gefängnis.
Bundesweites Aufsehen
Der frühere stellvertretende Chefredakteur eines Fachmagazins, der auch in Fernsehsendungen seine Anlageempfehlungen abgab, galt damals als einer der großen Experten im Bereich des Börsensegments Neuer Markt. Der Fall des Sascha O. sorgte nach dem Bekannt werden der Ermittlungen Ende des Jahres 2000 für große Aufmerksamkeit. Es war das bundesweit erste Urteil in einem solchen Fall.
Stand: 06.11.2003 14:02 Uhr
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2619962…
Unsere Justiz ist nicht nur blind,sondern hat auch von Börse überhaupt gar keine Ahnung.
Sascha Opel und die Kulmbach-Truppe kann man zu diesem Urteil nur gratulieren.
Der Bulle
Hatte Opel nicht für Prior gearbeitet?
Prior selbst hatte doch auch mal was.
Prior selbst hatte doch auch mal was.
Insiderhandel oder Manipulation - wo ist da der Unterschied?
Und wie will man Manipulation nachweisen?
Und wie will man Manipulation nachweisen?
NMConsult,
Da besteht schon ein rießengroßer Unterschied.
Bei Insiderhandel z.B. als Firmenmitglied oder Angehöriger des z.b.CEO oderCFO oder diese selbst, weiss ich natürlich als erster was läuft.
Bei einem vorauszusehenden Konkurs oder ähnlichen könnte ich als erster meine Anteile auf den Markt werfen. Alle würden sich wundern, warum der Kurs einbricht, nur ich nicht, denn ich bin im Bilde. Die Ad-hoc kommt dann ne Woche oder 10 Tage später.
Hier geht es um den direkten Informationsvorsprung.
Kursmanipulation wäre z.B. das Streuen von Falschmeldungen im positiven oder negativen Sinne.
Zu letzteren fallen Dir bestimmt einige "Experten" ein.
mfg
Da besteht schon ein rießengroßer Unterschied.
Bei Insiderhandel z.B. als Firmenmitglied oder Angehöriger des z.b.CEO oderCFO oder diese selbst, weiss ich natürlich als erster was läuft.
Bei einem vorauszusehenden Konkurs oder ähnlichen könnte ich als erster meine Anteile auf den Markt werfen. Alle würden sich wundern, warum der Kurs einbricht, nur ich nicht, denn ich bin im Bilde. Die Ad-hoc kommt dann ne Woche oder 10 Tage später.
Hier geht es um den direkten Informationsvorsprung.
Kursmanipulation wäre z.B. das Streuen von Falschmeldungen im positiven oder negativen Sinne.
Zu letzteren fallen Dir bestimmt einige "Experten" ein.
mfg
+++ Morphosys - Sascha Opel und das Bermudadreieck
Der frühere Börsenjournalist Sascha Opel, bekannt als ehemaliger stellvertretender Chefredakteur von "Der Aktionär" und aus der Sendung "3satBörse", hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Boomzeit des Neuen Marktes Aktienkurse manipuliert. Die einjährige Bewährungsstrafe wegen verbotener Insidergeschäfte hob das Gericht allerdings auf. Es handelte sich nicht um Insiderhandel, sondern um die Praxis "vorkaufen-anpreisen-verkaufen", die auch "Scalping" oder "Frontrunning" genannt wird. Der Analyst oder Journalist kauft vor einer Empfehlung selbst entsprechende Aktien. Die Aktien wurden im Falle Sascha Opel nicht nach einer Insider-Information eines Firmenmitglieds gekauft, sondern von einem medialen Bermudadreieck Börsenbriefe, Telefon-Hotlines, Buchempfehlungen und 3satBörse künstlich in die Höhe getrieben.
Eine beliebte Zielscheibe war die Morphosys-Aktie. Nach einem Förtsch-Tip stieg die Aktie der Biotech-Firma Morphosys am Montag, dem 21. Februar 2000, von 229 Euro auf in der Spitze 430 Euro - ein Zuwachs von fast neunzig Prozent. Unmittelbar danach legte die Aktie den Rückwärtsgang ein und fiel um bis zu 75 Prozent. Wer auf die Empfehlung reagierte und nicht sofort wieder verkaufte, war der Dumme.
Um Insider-Konflikten vorzubeugen, verpflichten viele angelsächsische Wirtschaftsredaktionen ihre Mitarbeiter dazu, auf den Besitz von Aktien gänzlich zu verzichten. Die meisten deutschen Wirtschaftsjournalisten hingegen können so viele Aktien handeln, wie sie wollen.
Bulle & Bär
Der frühere Börsenjournalist Sascha Opel, bekannt als ehemaliger stellvertretender Chefredakteur von "Der Aktionär" und aus der Sendung "3satBörse", hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Boomzeit des Neuen Marktes Aktienkurse manipuliert. Die einjährige Bewährungsstrafe wegen verbotener Insidergeschäfte hob das Gericht allerdings auf. Es handelte sich nicht um Insiderhandel, sondern um die Praxis "vorkaufen-anpreisen-verkaufen", die auch "Scalping" oder "Frontrunning" genannt wird. Der Analyst oder Journalist kauft vor einer Empfehlung selbst entsprechende Aktien. Die Aktien wurden im Falle Sascha Opel nicht nach einer Insider-Information eines Firmenmitglieds gekauft, sondern von einem medialen Bermudadreieck Börsenbriefe, Telefon-Hotlines, Buchempfehlungen und 3satBörse künstlich in die Höhe getrieben.
Eine beliebte Zielscheibe war die Morphosys-Aktie. Nach einem Förtsch-Tip stieg die Aktie der Biotech-Firma Morphosys am Montag, dem 21. Februar 2000, von 229 Euro auf in der Spitze 430 Euro - ein Zuwachs von fast neunzig Prozent. Unmittelbar danach legte die Aktie den Rückwärtsgang ein und fiel um bis zu 75 Prozent. Wer auf die Empfehlung reagierte und nicht sofort wieder verkaufte, war der Dumme.
Um Insider-Konflikten vorzubeugen, verpflichten viele angelsächsische Wirtschaftsredaktionen ihre Mitarbeiter dazu, auf den Besitz von Aktien gänzlich zu verzichten. Die meisten deutschen Wirtschaftsjournalisten hingegen können so viele Aktien handeln, wie sie wollen.
Bulle & Bär
Guckt mal bei D&S online. Der Kurs stieg schon im Vorfeld der EuramS Empfehlung um über 30%!
Werd mir da nen Job suchen.
Werd mir da nen Job suchen.
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