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    Frage an Rechtsanwälte ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.03 23:36:06 von
    neuester Beitrag 04.12.03 09:15:57 von
    Beiträge: 23
    ID: 801.089
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      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:36:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo wenn hier jemand bescheid weiss:
      Habe in Kürze einen Termin beim Amtsgericht fern von meinem Wohnort. Nun ist meine (wichtige) Zeugin hochschwanger.
      Frage:
      Kommt eine Erklärung an Eides statt einer Zeugenvernehmung gleich ? Oder ist das persönliche Erscheinen grundsätzlich zur Zeugenvernehmung nötig?
      Wie verhält es sich mit dem Mutterschutz?
      Es handelt sich um einen Zivilprozess kleineren Ausmaßes...
      Danke für die Tipps der Rechtskundigen !
      rico :)
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:43:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      halte dich an die ordnung dann musst du auch nicht vors amtsgericht

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:44:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      War schon klar daß erst mal so eine Antwort kommt - ich will aber zu meinem Recht kommen :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:49:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      dann musst du eben einen guten anwalt in anspruch nehmen
      oder glaubst du bekommst hier qualifizierten rat zum nulltarif

      ohne moos nix los OMNL

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:52:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gröl doch woanders rum wenn Du nichts zu sagen hast

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      schrieb am 03.12.03 00:10:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Scheinbar alle rechtskundigen schon im Bett :(
      Ich schau später nochmal vorbei...
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 00:33:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi kieberer
      bei dei´m nick wär ich vorsichtig:laugh: :laugh: :laugh:

      hi rico
      am besten fragst morgen dein anwalt!!
      aber ohne zeuge keine verhandlung oder willst du dir selber ins knie ballern:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 01:09:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi rico, ich denke daß ein Zeuge immer persönlich vor Gericht erscheinen muss, eidesstattliche Versicherung reicht da wohl nicht...
      Aber wenn sie in anderen Umständen ist, kann der Termin auch verschoben werden :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 01:34:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      1. Ein Gerichtstermin kann veschoben werden.
      2. Die Zeugin kann auch vor einem Gericht an anderer Stelle aussagen (sollte der Wohnort zu weit entfernt sein).
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:10:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1
      Man (Sie) darf sich doch nicht schwängern lassen, wenn sie weiss das ein Termin vor Gericht ansteht!!!:laugh:
      Oder waren die Richter so schnell, das die Schwangerschaft schon bestand???
      :confused:

      Bei uns wartest Du mindestens ein Jahr auf einen Gerichtstermin.
      Dann werden Fragen gestellt, und man soll sich an die Sache errinnern als wenn erst eine Woche vergangen wäre.

      Ich bin aber privat nicht streitlustig, muss bloß immer dienstlich zu solchen Geschichten, auch wenn ich keine Lust dazu habe. :(

      Mit freundlichen Grüßen
      Mask ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:30:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @mask: wenn Du Erfahrung mit (Amts)Gerichten hast - wie Du ja schreibst - dann solltest Du auch wisssen daß ein kleiner Fall vorm AG innerhalb 6 Monaten zum Termin kommen kann....und wie lange dauert eine Schwangerschaft? Na? Überleg mal vorher bevor Du hier so einen Blödsinn schreibst...
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:33:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      @kniebeisser: Danke für die kompetente Antwort ! ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:50:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da gibt es doch den alten, immer wieder netten Juristenwitz:

      Eine Zeugin sagt den Gerichtstermin, zu dem sie geladen ist, wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft ab. Der Urkundsbeamte macht einen Vermerk in der Gerichtsakte.
      Nach ein paar Wochen legt er die Akte dem Richter wieder zur Terminsbestimmung vor. Der Richter findet darin den Aktenvermerk: "Die Zeugin hat entbunden und kann neu geladen werden."
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:59:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh: :laugh: der ist gut :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:53:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11
      He Rico,
      wer wird denn gleich so böse sein???:confused:

      Hast Du den Witz nicht erkannt? Glaubst Du denn ernsthaft ich habe gemeint dass auf irgendwelche Termine vor Gericht Rücksicht genommen werden muss, bevor sich z.B. eine Zeugin schwängern lassen darf. ;)

      Natürlich hast Du Recht, dass einige Fälle auch schneller vor Gericht landen.
      Leider haben wir in unserer Firma jedoch überwiegend solche, die sich durch Verzögerungen aller Art (z.B. vom RA der Gegenseite ist die Frau ins Krankenhaus gekommen, die Zeugen sind krankgemeldet bzw. erscheinen nicht zum Termin, u.s.w.) schon über ein Jahr hinziehen.

      Ich habe auch nicht durchblicken lassen, dass ich mich überwiegend im Gericht aufhalte, sondern nur das ich mit diesen (den Gerichten) nur dienstlich (leider) zu tun habe.

      Gruß Mask
      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 12:14:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      #1

      Kann es bei deiner kleineren Angelegenheit gerade um die Schwangerschaft gehen. Ich mein, da kommt ja auch was kleineres. Und nun hast du es, einen klitzekleinen Allimenteprozess.


      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 13:58:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn Du sie heiratest hat sie ein Aussageverweigerungsrecht ;) :D
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 14:07:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      @supergroby: Mit dem denken tut sichs bei Dir scheinbar schlecht :laugh: Wie kann es ein Alimenteprozess sein, wenn das Kind noch nicht auf der Welt ist? :D Na hoffentlich hast Du mit Deinen Investments mehr Glück Dumpfbacke :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 14:15:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Im Übrigen ist sie meine Enlastungszeugin und ich bin NICHT derjenige der sie geschwängert hat, sie ist nur eine Geschäftskollegin :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 16:39:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Entlastungszeugin :laugh: :laugh: :laugh:
      Geschäftskollegin :laugh: :laugh: :laugh:
      und am 06.Dez. ist es wieder soweit:laugh: :laugh: :laugh:
      Die einzige Dumpfbacke hier, das bist du. Sonst würdest wissen das man einen Zivilprozess um alles und jeden führen kann. Ob man diesen gewinnt, ist eine andere Frage.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Aber so langsam glaub ich das dieses Balg nicht von dir ist. Du hast wahrscheinlich gar keine Ahnung wie man so was macht.
      Also fangen wir mal ganz klein an. Da sind die Bienen und die Blumen...
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 17:54:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      :eek: :confused: was ist denn das hier für ein kindergarten???:eek: :confused:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 19:05:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Supergroby ist noch in den Kinderschuhen :laugh:
      er will spielen und denkt hier ist sein Spielplatz :D

      @rico: Lass doch den Termin einfach verschieben...
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 09:15:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn die Zeugin ein ärztliches Attest beibringt, dass wegen ihrer Schwangerschaft eine Zeugenaausssage zu dem Termin nicht möglich ist, ist mit einer Aufhebung des Termins zu rechnen.


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