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    Spekulationsgewinne aus Termingeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.03 13:54:08 von
    neuester Beitrag 18.12.03 15:46:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 805.328
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      schrieb am 18.12.03 13:54:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Mein kleiner Bruder ist seit Oktober an der Uni eingeschrieben. In der letzten Zeit hat er 2500 Euro mit Terminkontrakten verdient. Muss er diese angeben? Er macht keine Einkommenssteuererklärung da er es nicht muss. Wenn er diese Gewinne angibt mit welchem Steuersatz werden die dann besteuert?? Kennt sich einer damit aus?
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:17:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kleiner Bruder? :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:18:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich hab mal vor jahren was von einem grundfreibetrag gehört, welcher bei ca 7.000 euro liegt.

      hat dein kleiner bruder kein einkommen, das höher ist, braucht er auch keine steuern zahlen.


      bav
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:23:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Doch. Er arbeitet als Aushilsfahrer bei einer Pizzeria für etwa 300 Euro im Monat. Freibetrag? Der ist doch bei Spekultionsgewinnen nur 501 Euro, oder?
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:54:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ca 6500+ Euros sind Steuerfrei...

      Wenn er noch nie ne Steuererklärung gemacht hat, bzw keine machen will, weil er auch nix irgendwo zurückbekommt, soll er sich naiv verhalten...Also sich um solches Zeugs nicht kümmern...
      Die melden sich schon, wennse was wolln...;)

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      schrieb am 18.12.03 15:18:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also nix angeben. Wie wäre denn der Steuersatz wenn er es angeben würde. Kann was passieren wenn das rauskommt?

      6500 Euro sind steuerfrei?
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:21:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vermutlich bekommt er noch Kindergeld...
      Da müssen die Eltern sein Einkommen angeben...Wäre natürlich blöd, wenn er da über die Freigrenzne kommt...
      Aber ob er Terminkontrakte mit angeben muss, wer weiss das schon;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:44:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das mit dem Kindergeld stimmt. Mein Vater nimmt den Kinderfreibetrag. Werde mal mit ihm reden. Danke nochmal
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:46:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hatte nocht nicht das Vergnügen 2500 Euros Spekugewinne versteuern zu dürfen...

      Meine Erfahrungen als Student:

      Kindergeldkasse will Einkommensangabe, maximal noch LSK-Kopie bzw Steuernummer, weiss ich jetzt nicht. Da erfolgt wohl ein Abgleich mit FA...

      BaföG-Amt: Mach mit denen was du willst, neuerdings erfolgt wohl aber ein Vermögensabgleich in manchen Bundesländern???

      Finanzamt: keine Steuererklärung, kein Problem...


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