Vorfälligkeitsentschädigung bei Bürgschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.01.04 15:18:08 von
neuester Beitrag 14.05.04 18:48:03 von
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Hi Leute
Wenn ich für einen Immobilienkredit gebürgt habe, hafte ich bei vorzeitiger Tilgung auch für die vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn ich für einen Immobilienkredit gebürgt habe, hafte ich bei vorzeitiger Tilgung auch für die vorfälligkeitsentschädigung?
nein. niemals... der DN (darlehensnehmer) ist für die rückzahlung sowohl für die eigentliche darlehenssache als auch für die weiter anfallenden kosten verantwortlich.
nur wenn er nicht zahlt, dann haftet logischerweise der bürge!
aber ganz einfach: zahlt keine raten mehr und lasst euch das darlehen bankseitig kündigen. und das werden die, wenn kein geld mehr kommt. vor entsprechenden massnahmen wird der kredit per frist fällig gestellt. dann fällt auch keine vorfälligkeitsentschädigung an....
nur wenn er nicht zahlt, dann haftet logischerweise der bürge!
aber ganz einfach: zahlt keine raten mehr und lasst euch das darlehen bankseitig kündigen. und das werden die, wenn kein geld mehr kommt. vor entsprechenden massnahmen wird der kredit per frist fällig gestellt. dann fällt auch keine vorfälligkeitsentschädigung an....
dann können die aber trotzdem bei einer Kündigung einen entsprechend hohen oder noch höheren Schadenersatz geltend machen, oder nicht? Denn es ist Ihnen, womit die banken ausnahmsweise ja mal recht haben, ein schaden entstanden.
Und wie sähe es dann mit der Schufaeintragung aus, die dürfte auch nicht besonders positiv ausfallen, gell?
mfg.
kp
Und wie sähe es dann mit der Schufaeintragung aus, die dürfte auch nicht besonders positiv ausfallen, gell?
mfg.
kp
nein der Schufa-Eintrag fällt so negativ aus, dass Du die nächsten drei Jahre einen Kredit vergessen kannst. Das gilt vermutlich inklusive neuem Handyvertrag
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