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    Vorfälligkeitsentschädigung bei Bürgschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.04 15:18:08 von
    neuester Beitrag 14.05.04 18:48:03 von
    Beiträge: 5
    ID: 807.544
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      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:18:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute
      Wenn ich für einen Immobilienkredit gebürgt habe, hafte ich bei vorzeitiger Tilgung auch für die vorfälligkeitsentschädigung?
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:42:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:59:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      nein. niemals... der DN (darlehensnehmer) ist für die rückzahlung sowohl für die eigentliche darlehenssache als auch für die weiter anfallenden kosten verantwortlich.

      nur wenn er nicht zahlt, dann haftet logischerweise der bürge!

      aber ganz einfach: zahlt keine raten mehr und lasst euch das darlehen bankseitig kündigen. und das werden die, wenn kein geld mehr kommt. vor entsprechenden massnahmen wird der kredit per frist fällig gestellt. dann fällt auch keine vorfälligkeitsentschädigung an.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:01:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      dann können die aber trotzdem bei einer Kündigung einen entsprechend hohen oder noch höheren Schadenersatz geltend machen, oder nicht? Denn es ist Ihnen, womit die banken ausnahmsweise ja mal recht haben, ein schaden entstanden.

      Und wie sähe es dann mit der Schufaeintragung aus, die dürfte auch nicht besonders positiv ausfallen, gell?


      mfg.

      kp
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 18:48:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      nein der Schufa-Eintrag fällt so negativ aus, dass Du die nächsten drei Jahre einen Kredit vergessen kannst. Das gilt vermutlich inklusive neuem Handyvertrag


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