Spekulationssteuer und Unterhalt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.01.04 14:56:54 von
neuester Beitrag 15.01.04 09:55:53 von
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Eine Frage an rechtskundige (NATALY?)
Ich beziehe mein Einkommen seit einigen Jahren fast ausschliesslich aus Spekulationsgewinnen (95-99 %, der Rest Zinseinnahmen).
Werden Spekulationsgewinne bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts (Trennung,Scheidung) herangezogen, falls ja wie hoch, welche/wieviele Jahre werden zugrundegelegt ?
Ich wäre für alle Infos diesbezüglich (evtl. mit Az.) sehr dankbar.
Ich beziehe mein Einkommen seit einigen Jahren fast ausschliesslich aus Spekulationsgewinnen (95-99 %, der Rest Zinseinnahmen).
Werden Spekulationsgewinne bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts (Trennung,Scheidung) herangezogen, falls ja wie hoch, welche/wieviele Jahre werden zugrundegelegt ?
Ich wäre für alle Infos diesbezüglich (evtl. mit Az.) sehr dankbar.
ja, also nichts angeben oder auf anderen namen traden. was hälszt du davon ?
@crash: Ist die sache bereits akut, wurdest du bereits aufgefordert, eine Erklärung über dein Einkommen abzugeben, hat man dir ein Formular zugeschickt?
Hast du die Gewinne beim FA erklärt, sind sie aus deinen ESt-Bescheiden erschtlich?
Hast du die Gewinne beim FA erklärt, sind sie aus deinen ESt-Bescheiden erschtlich?
crash ???
betreust du deinen eigenen thread nicht ???
@NATALY
Bin noch zu nichts aufgefordert worden, will mich kurz vor der Trennung von meiner GATTin informieren was auf mich zukommt ...
Meine Gewinne erkläre ich seit Jahren ordendlich, sie sind also auf dem ESt-Bescheid ersichtlich.
Habe im letzten Jahr in einem Forum von einem OLG-Urteil gelesen in dem die Spekugewinne vom Gericht beim Ehegattenunterhalt NICHT herangezogen wurden (der Unterhaltleistender war allerdings im Hauptberuf Angestellter). Jetzt kann ich aber das OLG-Urteil nicht mehr finden
Bin noch zu nichts aufgefordert worden, will mich kurz vor der Trennung von meiner GATTin informieren was auf mich zukommt ...
Meine Gewinne erkläre ich seit Jahren ordendlich, sie sind also auf dem ESt-Bescheid ersichtlich.
Habe im letzten Jahr in einem Forum von einem OLG-Urteil gelesen in dem die Spekugewinne vom Gericht beim Ehegattenunterhalt NICHT herangezogen wurden (der Unterhaltleistender war allerdings im Hauptberuf Angestellter). Jetzt kann ich aber das OLG-Urteil nicht mehr finden
@crash: Ich finde leider auch nichts dazu.
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