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    +++Urteil zu Spekulationsgewinnen!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.04 10:20:40 von
    neuester Beitrag 09.03.04 11:53:39 von
    Beiträge: 16
    ID: 831.916
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      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:20:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Karlsruhe, 09. Mär (Reuters) - Die Besteuerung von Gewinnen
      aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war nach
      einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.

      Die Richter erklärten die Regelung im Einkommenssteuergesetz
      wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen in ihrem am
      Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil für nichtig und folgten
      damit einer Vorlage des Bundesfinanzhofs. Die Steuerpflicht sei
      damals kaum durchsetzbar gewesen und verstoße damit gegen den
      Gleichheitsgrundsatz. Die Art der Steuererhebung lade geradezu
      zu rechtswidrigem Handeln ein. Damit müssten Steuerzahler, die
      in diesen beiden zwei Jahren Gewinne auf Aktiengeschäfte gemacht
      haben, keine Einkommenssteuer darauf zahlen, urteilte der Zweite
      Senat. (Az.: 2 BvL 17/02)

      Über die ab 1999 geltende geänderte Regelung urteilten die
      Richter nicht.

      In dem Verfahren ging es um die Besteuerung von Gewinnen aus
      Wertpapiergeschäften, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere
      sechs Monate lagen. Seit 1999 beläuft sich die Spekulationsfrist
      auf zwölf Monate, seither können Gewinne und Verluste verrechnet
      werden. Wegen des Verfahrens beim Verfassungsgericht musste die
      Spekulationssteuer bisher nicht bezahlt werden, wenn der
      Steuerzahler dies beantragt hatte.

      din/axh/tin
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:23:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Über die ab 1999 geltende geänderte Regelung urteilten die
      Richter nicht
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:26:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zockerfreak eine Frage: Wo hast du die Meldung gefunden ?
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:27:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      ADE: Karlsruhe: Spekulationssteuer war 1997 und 1998 verfassungswidrig --2
      (Fortsetzung) - Allerdings lässt sich die Entscheidung nach den Worten des
      Gerichts "nicht ohne weiteres" auf die heutige Praxis bei der Besteuerung
      privater Wertpapiergeschäfte übertragen, da sich die Gesetzeslage seit 1999
      deutlich gewandelt habe./wj/DP/aa
      NNNN


      schwachmaten sag ich nur
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:27:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Kohelet

      Reuters!

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      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:28:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kotlett

      steht doch drin, das es von reuters ist

      meine güte
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:28:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hattest leider recht @Berta :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:29:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja zf, war völlig klar


      deppenalarm
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:29:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hätte ich trotzdem nicht gedacht @Berta :(
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:40:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      worin jetzt genau lag die `Ungleichbehandlung` ?
      darin daß den par Belangten Unrecht geschieht im Vergleich zu den Vielen Steuerhinterziehern die nicht erwischt wurden ?
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:54:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Karlsruhe, 09. Mär (Reuters) - Die Besteuerung von Gewinnen
      aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war nach
      einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig,
      weil sie ehrliche Steuerzahler benachteiligt hat.

      Die Richter erklärten die Regelung im Einkommensteuergesetz
      in ihrem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil für nichtig
      und folgten damit einer Vorlage des Münchener Bundesfinanzhofs.
      Die Finanzämter seien auf korrekte Angaben der Steuerpflichtigen
      angewiesen gewesen und hätten praktisch keine Chance gehabt, die
      Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. "Die Erhebung der
      Einkommenssteuer auf Spekulationsgewinne bei Wertpapieren lädt
      gegenüber der Steuererhebung bei anderen Einkünften (...) 1997 und 1998 zu rechtswidrigem Handeln geradezu ein", hieß es in
      einer Mitteilung des Gerichts. (Az.: 2 BvL 17/02)

      Damit müssten Steuerzahler, die in den beiden Jahren Gewinne
      aus Aktiengeschäften gemacht haben, darauf keine
      Einkommenssteuer zahlen, urteilte der Zweite Senat. Das gilt
      aber nach üblicher Praxis nur für Steuerzahler, die den
      Steuerbescheid angefochten oder unter Vorbehalt bezahlt haben.
      Die seit 1999 geltende, geänderte Regelung prüften die Richter
      nicht. Das Bankgeheimnis griffen die Verfassungsrichter nicht
      an. Kreditinstitute dürften nach der Rechtslage nur dann zur
      Auskunft verpflichtet werden, wenn die Angaben der Steuerzahler
      unzureichend seien. Schon dies könnten die Behörden aber
      allenfalls vermuten.

      In dem Verfahren ging es um die Besteuerung von Gewinnen aus
      Wertpapiergeschäften, bei denen zwischen Kauf und Verkauf der
      Papiere sechs Monate lagen. Seit 1999 beläuft sich die
      Spekulationsfrist auf zwölf Monate, seither können überdies
      Gewinne mit Verlusten verrechnet werden. Wegen des Verfahrens
      beim Verfassungsgericht musste die Spekulationssteuer bisher
      nicht bezahlt werden, wenn der Steuerzahler dies beantragt
      hatte. Vor dem BFH hatte der Kölner Steuerrechts-Experte Klaus
      Tipke geklagt, der seinen Steuerbescheid von 1997 angefochten
      hatte. "Der Ehrliche ist der Dumme", hatte der BFH seine
      Auffassung zusammengefasst.



      STEUERGESETZ FÜR MASSENVERFAHREN UNPRAKTIKABEL

      Das angegriffene Gesetz sei angesichts der großen Menge von
      Steuererklärungen in der Praxis nicht vollziehbar, befand das
      Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich müssten Steuern ohne
      einen unverhältnismäßigen Aufwand für Steuerpflichtige und
      Finanzämter für alle gerecht erhoben werden können. In dem Fall
      seien falsche Angaben aber praktisch ohne Konsequenzen
      geblieben. Der Steuerzahler habe seine Spekulationsgeschäfte
      weder offenlegen noch belegen müssen. Die Behörden ermittelten
      nur bei erkennbar widersprüchlichen oder unwahrscheinlichen
      Angaben. Dabei seien ihre Befugnisse unklar und die Banken nur
      eingeschränkt zur Mitarbeit verpflichtet.

      Über die seit 1999 geltende Regelung entschieden die Richter
      nicht. Da seither die Verrechnung von Spekulationsgewinnen durch
      Verluste möglich sei und sich die Kapitalmärkte seit dem Jahr
      2000 negativ entwickelt hätten, seien die Einnahmen des Staates
      aus der Spekulationssteuer vermutlich so gering, dass das Gesetz
      möglicherweise nicht mehr verfassungswidrig sei. Eine Steuer auf
      Aktiengewinne an sich sei nicht zu beanstanden.

      din/axh/tin
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:55:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Über die seit 1999 geltende Regelung entschieden die Richter
      nicht. Da seither die Verrechnung von Spekulationsgewinnen durch
      Verluste möglich sei und sich die Kapitalmärkte seit dem Jahr
      2000 negativ entwickelt hätten, seien die Einnahmen des Staates
      aus der Spekulationssteuer vermutlich so gering, dass das Gesetz
      möglicherweise nicht mehr verfassungswidrig sei. Eine Steuer auf
      Aktiengewinne an sich sei nicht zu beanstanden.


      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 10:57:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier das einzig positive an diesem theater


      Das Bankgeheimnis griffen die Verfassungsrichter nicht
      an. Kreditinstitute dürften nach der Rechtslage nur dann zur
      Auskunft verpflichtet werden, wenn die Angaben der Steuerzahler
      unzureichend seien.
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 11:25:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      - Von Gernot Heller -

      Berlin, 09. Mär (Reuters) - Die Deutsche Steuergewerkschaft
      (DSTG) hat als Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichts
      zur Spekulationssteuer die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder
      zumindest Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter
      gefordert.

      "Nach unserer Auffassung gehört der 30 a (die Regelung zum
      Bankgeheimnis in der Abgabenordnung) auf Grund dieses Urteils
      gestrichen", sagte der Vorsitzender der Steuergewerkschaft,
      Dieter Ondracek, am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters.
      "Wenn man den nicht streichen will, muss man wenigstens
      Kontrollmitteilungen einziehen." Es müsse als Konsequenz aus dem
      Urteil "irgendein Kontrollmechanismus eingezogen werden, sonst
      kann man die Spekulationssteuer insgesamt vergessen", sagte
      Ondracek, dessen DSTG die Beschäftigten der Finanzverwaltungen
      vertritt.

      Das Bundesverfassungsgericht hatte die Spekulationssteuer
      für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil
      sie ehrliche Steuerzahler benachteiligt hat. Aus dem
      Richterspruch folge, dass nun jeder Kläger mit seinem Fall vor
      Gericht gehen und dort wahrscheinlich mit dem gleichen Urteil
      herausgehen könne, sagte Ondracek. Die Spekulationssteuer drohe
      zum permanenten Klagegegenstand zu werden. Deshalb müsse der
      Gesetzgeber reagieren, indem er bessere Kontrollmöglichkeiten
      für die Finanzbehörden schaffe.

      Ondracek beklagte, dass den Finanzbehörden auf Grund des
      Bankgeheimnisses die notwendigen Ermittlungen verwehrt würden.
      "Nachzufragen, nachzuhaken, das geht alles nicht." Am Besten
      wäre es daher, wenn die Banken der Finanzverwaltung elektronisch
      Informationen über Börsentransaktionen zur Verfügung stellten.
      Der Bankgeheimnis-Paragraf der Abgabenordnung stelle einen
      Systemfehler dar, "der eben hier zur Verfassungswidrigkeit
      führt". Ondracek kritisierte, das Bankgeheimnis werde in der
      Öffentlichkeit von interessierter Seite völlig überhöht
      dargestellt und schade letztlich nur der Steuerehrlichkeit.

      Nach Berechnungen der DSTG dürften die Einnahmen aus der
      Spekulationssteuer derzeit bei rund einer Milliarde Euro liegen.
      Würden alle relevanten Vorgänge versteuert, könnten es drei
      Milliarden Euro sein. "Realistisch ist, dass bestenfalls zehn
      Prozent (der Vorgänge) besteuert werden", sagte der DSTG-Chef.

      hel/tin
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 11:34:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Frankfurt, 09. Mär (Reuters) - Die Deutsche
      Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fordert von der
      Bundesregierung die Rückzahlung der vom Bundesverfassunggericht
      für nichtig erklärten Spekulationssteuer der Jahre 1997 und
      1998. Außerdem solle der Bund die Erhebung der Steuer auf
      Kursgewinne an der Börse auf eine Abgeltungssteuer umstellen.

      "Wir fordern den Bund auf, auf die Steuern für 1997 und 1998
      zu verzichten und dem Bürger zurückzuzahlen", sagte
      DSW-Hauptsgeschäftsführer Ulrich Hocker am Dienstag der
      Nachrichtenagentur Reuters. Das Bundesverfassungsgericht hatte
      die damaligen Regelungen für nicht erklärt. "Die Erhebung der
      Einkommenssteuer auf Spekulationsgewinne bei Wertpapieren lädt
      gegenüber der Steuererhebung bei anderen Einkünften (...) 1997
      und 1998 zu rechtswidrigem Handeln geradezu ein", hieß es in
      einer Mitteilung des Gerichts. (Az.: 2 BvL 17/02) Die Regelungen
      ab dem Jahr 1999 waren nicht Gegenstand der Klage gewesen und
      wurden von den Richtern nicht geprüft.

      "Auch für die Jahre nach 1999 fordern wir eine Rückzahlung
      der Spekulationssteuer", sagte Hocker. Es sei abzusehen, dass
      sich demnächst Verfahren auch mit dieser Regelung beschäftigen
      werden. "Und es ist nicht zu sehen, dass diese dann vor dem
      Bundesverfassungsgericht Bestand haben werden. Aus unserer Sicht
      hat sich an den strukturellen Erhebungsdefiziten nichts
      geändert." Seit 1999 können Kursgewinne und Kursverluste mit
      einander verrechnet werden, bevor Steuern gezahlt werden müssen.

      Derzeit muss auf Kursgewinne Einkommensteuer gezahlt werden,
      wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Aktie weniger als zwölf
      Monate liegen. Da die Finanzämter aber auf die Ehrlichkeit der
      Bürger bei der Erhebung der Steuer angewiesen sind, hatte der
      Bundesfinanzhof in München zuletzt ungewöhnlich drastisch
      erklärt:"Der Ehrlich ist der Dumme."

      Die DSW hält eine Abgeltungssteuer mit einem moderaten
      Steuersatz für die beste Lösung des Problems. "Das wäre die
      einfachste und beste Lösung", sagte Hocker. Eine Größenordnung
      von 25 Prozent wäre realistisch. Eine Abgeltungssteuer wird von
      Kritikern als ungerecht eingestuft, da Menschen mit hohen
      Einkommen und solche mit geringem Einkommen die gleiche Summe
      zahlen würden. Dies widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung
      nach der Leistungsfähigkeit, so die Kritiker.

      ben/tin
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 11:53:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Karlsruhe, 09. Mär (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium
      sieht sich nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin
      Barbara Hendricks durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
      zur Spekulationssteuer bestärkt.

      Aus dem Urteil ergebe sich kein zwingender Handlungsbedarf
      für neue Gesetze, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag nach der
      Urteilsverkündung in Karlsruhe. Mit der Verrechnungsmöglichkeit
      von Gewinnen und Verlusten habe die Regierung 1999 Defizite in
      dem Gesetz aus dem Weg geräumt. "Wir sind durch das Urteil seit
      1999 auf der sicheren Seite", sagte sie. Die Regierung werde
      aber prüfen, welche anderen Konsequenzen sich aus dem Urteil
      ergäben. Für eine mögliche Änderung der Gewinnbesteuerung aus
      Wertpapierspekulationen habe die Regierung keine Präferenzen.

      Das Bankgeheimnis an sich stehe nach dem Urteil nicht zur
      Debatte. "Um das Bankgeheimnis an sich geht es nicht", sagte
      Hendricks. Das Gericht habe aber Kritik daran anklingen lassen,
      dass die Finanzämter nicht einmal Erkenntnisse aus den eigenen
      Prüfungen bei Banken in Steuerverfahren nutzen dürften. "Das
      Steuergeheimnis reicht aus und wird gewahrt", fügte die
      Staatssekretärin hinzu.

      axh/tin


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