checkAd

    Grund für eine fristlose Kündigung ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.04 19:20:14 von
    neuester Beitrag 01.05.04 01:13:51 von
    Beiträge: 15
    ID: 851.095
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.570
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 19:20:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tja die Sache ist folgende ein Freund von mir macht in einer Bank in einer Poolkasse mit. Letztes Jahr gab es eine Differenz wo er was unterschrieben hat jedochviel es 1 Monat später erst auf. Jetzt hat er mich eben angerufen mit trauriger Stimme das genau die selbe Situation nochmal vorgekommen ist. Damals blieb es bei einer Strengen mündlichen Verwarnung. Jeztz hat er Angst (Er ist 51) das es nun zur Kündigung kommt. Stimmt das :confused: Ich würde sagen es wäre höchstens ne Abmahnung oder
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 20:01:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      hat er beim letzten Mal ein Schuldeingeständnis unterschrieben oder sowas ähnliches ?
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 20:11:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein nichts in dieser Richtung gab blos ein "ernstens" Gespräch mit Chef und Bereichsleiter
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 20:20:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich kenne mich da zwar nicht so richtig aus , würde mich aber auch interessieren .

      ich nehme mal an bei einer Poolkasse haben verschiedene Leute darauf Zugriff und es konnte nicht genau festgestellt werden , wer für den Fehlbetrag verantwortlich ist . Wenn nicht genau festgestellt werden kann , wer dafür verantwortlich ist , kann eigentlich auch keine fristlose Kündigung dabei rausspringen .



      Jedoch wenn feststeht , dass dein Kumpel Geld veruntreut oder gestohlen hat und ihm das auch nachzuweisen ist , dann kann es durchaus eine fristlose Kündigung geben , da meines Wissens das bei Diebstahl wohl möglich ist .
      Aber wie gesagt ich bin kein Experte , aber da können sich ja mal welche dazu äußern , eventuell kannst du ja mal NATALY fragen , die kennt sich da vielleicht aus .
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 20:27:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      wie hoch ist denn die summe ?

      zur größten not privates geld einlegen und dann explizit darauf bestehen auf die poolkasse keinen zugriff mehr zu haben.

      dpunkt

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1895EUR 0,00 %
      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 20:37:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Letzes Jahr 140 EUro nun 42 Euro. Verstehe einer die Bank bei dem Betrag würde ich mir als Chef nicht soviele gedanken machen
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 21:00:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe vor Jahren folgendes erlebt:
      Zwei Frauen arbeiteten nebeneinander in einer Bank an je einer Kasse. Während des Tages brauchte die eine Kleingeld (100 DM), das ihr die andere auslieh. Irgendwie wurde aber versäumt, den Hundermarkschein im Gegenzug ebenfalls auszutauschen.
      Folge: Am Abend waren in der einen Kasse 100DM zu viel, in der anderen 100DM zu wenig. Biede Frauen erinnterten sich sofort an den Vorgang und wollte die Sache klarstellen. Ohne Erfolg. Die 100DM Überstand der einen Kasse vereinnahmte die Bank, die andere Frau mußte ihren Fehlbestand aus der eigenen Tasche ausgleichen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 22:03:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Guten Abend,

      vielleicht kennen mich ja einigen aus verschiedenen Foren
      und haben mitbekommen, das ich bei einer großen Kölner
      Bank arbeite. Ein guter Freund ist bei der Revisionsabteilung beschäftig. Bei Beträgen in dieser
      Größenordnung wird normalerweise gar nicht die revision
      eingeschaltet. Es ist normalerweise der Ablauf so, daß
      nach schalterschluß die kasse vom Kassierer aufegnomm en
      wird, bei möglichen Differenzen ist ein Kassenprüfer der
      Filliale einzuschalten (meistens Kundeberater oder Potentialkundenberater), läßt sich die Differenz nicht klären wird sie bei solchen summen ausgebucht. Kommt
      es bei großen Beträge vor (hängt von dem jeweiligen haus
      ab) wird es der revision gemeldet. Diese verlangt von
      allen beteiligten eine schriftliche stellungnahme über die
      Vorgänge die geschehen sind. Erst wenn nach der schriftlichen Stellungnahme ein Fehlverhalten des jeweiligen Kassieres festzustellen war, wird eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen. Dies ist, wie
      es von dir geschildert wurde, nicht passiert. Somit
      hat dein bekannter kein grund , Angst zu haben. ich kann
      mir vorstellen, da es schonmal passiert ist (jedoch
      nicht schriftlich festgehalten wurde), nun definitiv zu
      einer schriflichen Abmahnung kkommen wird, was jedoch
      keine großen auswirkungen auf die zukunft für deinen freund
      haben wird.
      Vor jeder freigabe(bei uns wird es KS-Freigabe genannte) muß explizit nachgefragt werden, WOFÜR diese Freigabe ist,
      egal wie lange man schon zusammen arbeitet! eventuell wird
      er auch ein jahr für ein Höhergruppierungsvorschlag aussetzen müssen,jedoch hat er sonst nichts zu befürchten.

      hoffe ich konnte dir ein bißchen über den Verlauf helfen


      viele grüße aus KÖln
      lehr
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 22:48:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei Diebstahl bzw. Untreue reagieren die Arbeitsgerichte sehr streng. Es gab mal einen Fall, da hat eine Reinigungsfachkraft zwei angebrochene Rollen Küchenpapier und einen angebrochenen Six-Pack Sechsämter-Tropfen "mitgehen" lassen. Das LAG Köln (?) hat die fristlose Kündigung bestätigt !!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.04.04 07:56:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke für Eure Beiträge. Wenn noch jemadne was einfällt würde ich mich über weiter Infos freuen sage aber auch Bescheid wie es weiter geht ;) Hoffe mal das beste...
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 21:36:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo!

      Dein Freund oder Bekannter dürfte zwei Wochen lang schlaflose Nächte haben.

      Im vorliegenden Fall kommt wegen des Vertragsbruchs im Vertrauensbereich eine außerordentliche Kündigung in Form einer Verdachtskündigung (wegen des Verdachts der Untreue) in Betracht.

      MfG
      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 12:53:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Diese Beträge sind nun wirklich Peanuts! Ok formal darf auch bei kleinen Beträgen kein Schlendrian einreissen, schon zur Absicherung von Vorgesetzten, evtl. Versicherungsschutz etc..

      Aber bei Kleinbeträgen welche die Betroffenen sofort ersetzen oder vergessenen "Wechselgeschäften" sollte eine Fa. auch Auswirkungen auf die Arbeitsmoral und das Arbeitsklima beachten.
      Avatar
      schrieb am 27.04.04 19:16:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      @hossinger

      das kommt aber auch immer auf die Grösse der Firma an und ob sie eventuell sowieso vorhaben Leute abzubauen , dann kommt doch sowas gerade recht und vor einem Arbeitsgericht dürften sie auch Erfolg haben damit .
      Avatar
      schrieb am 28.04.04 12:20:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...ungelegte Eier. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 01:13:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ IchZwerg

      Vielleicht bin ich ja zu blöd, aber so richtig versteh ich das Problem nicht :rolleyes:

      Wenn mehrere Personen Zugang zu der Kasse hatten, woher wußte dann der Cheffe (oder vermutete zu wissen) das dein Freund für den Fehlbetrag verantwortlich war ? Wurden denn mit anderen Personen, die ebenfalls Zugang zu dieser Kasse hatten, auch "ernsthafte Gespräche" geführt?

      Eine Kollektivhaftung für die Fehler des Kollegen wird es in diesem Fall ja wohl nicht geben, deshalb müßte dein Freund juristisch gar nichts befürchten oder akzeptieren.



      Die Tatsache allerdings, das man anscheinend nur deinen Freund zum Gespräch geladen hat, deutet aber wohl darauf hin, das seine persönliche Schuld am Fehlbetrag als erwiesen galt. Dann kann es eine Abmahnung geben, die allerdings (da die 1.te) ohne weitere Folgen bleiben wird.


      In jedem Fall sollte dein Freund mit seinem Problem zum Betriebs-/Personalrat gehen und sich juristischen Rat einholen. Die sorgen auch dafür, das man nicht im 6-Augen-Gespräch (z. Bsp. Freund + 2 Cheffes) hinterhältig über den Tisch gezogen wird, weil man irgendwas in der Hitze des Gefechts spontan geäußert hat.


      Gruß Ignatz


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Grund für eine fristlose Kündigung ??