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    Wenn Stümper etwas starten, gehts voll in die Hose - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.04 18:42:17 von
    neuester Beitrag 17.05.04 12:37:25 von
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    ID: 860.491
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      schrieb am 16.05.04 18:42:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich zitieren aus dem Handelsblatt:

      Rundum sorglos

      Von Hauke Reimer

      Die Rechnung kam schnell: 1 332,84 Euro buchte Thomas Scholl, Geschäftsstellenleiter von MLP, dem Frankfurter Banker Stefan Müller vom Konto ab - für "meine Bemühungen im Rahmen Ihrer Gründung der GR Weinhandel AG". Müller wollte sich mithilfe von MLP eine angebliche Gesetzeslücke zunutze machen: Laut Sozialgesetzbuch müssen Vorstände von Aktiengesellschaften nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

      Die Chance schien verlockend: eine AG gründen, sich im Nebenjob zum Vorstand machen und nie wieder Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) überweisen. Berater gingen mit der Masche im Internet auf Kundenfang: "Ich hole Sie raus aus der BfA", hieß es in Foren. "Gesetzeslücke entdeckt", jubelte das Anlegerblatt "Focus-Money" auf der Titelseite. MLP machte es gediegener. Gegen 149 Euro Teilnehmergebühr präsentierten Berater Topkunden auf Seminaren in Frankfurt, München und Dortmund den "konkreten Lösungsweg zur BfA-Befreiung".

      Nach Vorstellung der einschlägigen Schreckensszenarien zur Zukunft der Renten rechneten Scholl und seine Kollegen vor, wie viel besser es sei, sich anstelle der BfA und Politikern doch MLP anzuvertrauen. Für die gesetzliche Rente gebe es keine Garantie - MLP dagegen könne 4887 Euro Monatsrente garantieren. Jedenfalls allen, die 45 Jahre den Höchstsatz zur Rentenversicherung in die MLP-Best-Partner-Police umleiteten.

      Die Rundum-sorglos-Lösung zur AG-Gründung ("Befreiungsantrag organisiert MLP für Sie") kam im Markt an. Rund 200 Kunden unterschrieben, meist gründeten sie Vermögensverwaltungsgesellschaften. "Keine Scheinfirmen, sondern Unternehmen, die Sinn machen, weil es hier um vermögende Kunden geht", sagt ein MLP-Sprecher. Einen Fall habe MLP der BfA vorgelegt. "Die BfA hat bestätigt, dass es diese Möglichkeit der Befreiung gibt." Die Möglichkeit, aber viel mehr wohl nicht. "Nach unserer Rechtsauffassung war von vornherein klar, dass der Ausstieg über eine nur zu Missbrauchszwecken gegründete AG nicht funktionieren würde", sagt BfA-Rentenexperte Walter Glanz und beklagt die "horrenden Summen", die potenzielle Aussteiger an Berater gezahlt hätten. Bereits im August warnte die BfA vor solchen Angeboten als Köder für Finanzprodukte (WirtschaftsWoche 35/2003).

      Zusätzlich war absehbar, dass die Politik einem Massenexodus aus der Rentenversicherung kaum tatenlos zusehen würde. Am 6. November wurde eine Gesetzesänderung durch den Bundestag gepaukt. Damit sind seit Jahresanfang nur noch Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit versicherungsfrei. Wer vor dem 6. November schon Vorstand war, genießt Vertrauensschutz, muss also auch für weitere Jobs keine Beiträge zahlen.

      Aber: Dieser Schutz gelte nicht für Missbrauchsfälle, betonen BfA und Krankenkassen. Missbrauch sei die "Gründung von finanzschwachen Aktiengesellschaften, bei denen die Vorstandsvergütung keine ausreichende und dauerhafte Absicherung der Vorstandsmitglieder gewährleistet", so die AOK Hessen. Die Krankenkassen ziehen die Sozialbeiträge ein und entscheiden daher über die Befreiung. Sie prüfen jetzt verschärft, ob die Vorstände mehr für andere arbeiten als für ihre AG, ob der Vorstand überbesetzt oder unterbezahlt ist.

      MLP-Kunden gründeten ihre AG meist rechtzeitig vor der Bundestagssitzung. Etwa 60 Prozent ihrer Befreiungsanträge, so beteuert MLP, wurden von den Kassen genehmigt. Mittlerweile wurde die Befreiung in vielen Fällen aber widerrufen. Banker Müller weiß bis heute nicht, ob seine Krankenkasse zustimmen wird. Der von MLP beauftragte Steuerberater hatte es offensichtlich versäumt, der Kasse eine Vollmacht vorzulegen. Müller fordert jetzt wegen "stümperhafter Verfahrensfehler" das Beratungshonorar zurück. MLP sieht diesen unzufriedenen Kunden als Einzelfall. Man habe niemals garantiert, dass die Befreiung klappe.

      Doch auch zwei andere Kunden aus der Frankfurter Bankenszene bescheinigen MLP unprofessionelles Vorgehen und beklagen, nach der AG-Gründung und dem Befreiungsantrag allein gelassen worden zu sein. "Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nach Erhalt der Beraterprämie kein Service mehr geboten wird", beschwerte sich ein Banker in einem Brief an MLP-Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg. Eine Antwort hat er nicht bekommen.

      Ob die MLP-Kunden letztlich mit dem Vorstandstrick durchkommen, wird wohl vor Gericht entschieden. Die BfA schaltet auf stur: "Wer befreit ist, kann sich nicht in Sicherheit wiegen", droht Rentenmann Glanz. Bei Betriebsprüfungen werde die BfA untersuchen, ob Missbrauch getrieben werde. "Wenn ja, fordern wir vom Arbeitgeber alle Beiträge nach." MLP meldet, man habe alle Vorsorgeprodukte, die von Kunden wegen der Befreiung abgeschlossen wurden, "auf Eis gelegt".

      Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 17 v. 15.4.2004
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 18:43:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      vor allem mit bestpartner!!! Da lachen doch die Hühner :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 18:53:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich gründe jetzt ne Ich AG und bin Vorstand ,Aufsichtsrat usw. in einer Person.
      Muss ich zahlen??:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 18:58:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja klar, hoffentlich kein le(h)ergeld:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 08:51:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Studentenschreck1

      Hier muß und werde ich Herrn Scholl Rückendeckung geben. Nach meinen Unterlagen gab es wirklich ein Lücke im Gesetz.

      Einen Vermögensberater wie Herrn Scholl ist es doch sicher erlaubt, für seine Klientel Lücken zu finden und legal auszunutzen.

      Im Gegensatz zu Dir habe ich mich persönlich (!) über den Fall informiert und kann daher keine Verfehlung von Herrn Scholl feststellen.


      Der einzige Fehler von MLP war wieder mal die Gier in Form von Seminaren etc. Man hätte das einfach in Ruhe weiterlaufen lassen sollen.


      Fazit:

      - Auch MLP bzw. manche von MLP machen einiges richtig!
      - Es gehört sich einfach, auch einen "Gegner" vor unrichtigen Aussagen zu schützen.
      - Es wäre wünschenswert, wenn MLP genauso verfahren würde (nicht wahr, Herr CB?)

      Grüße

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      Avatar
      schrieb am 17.05.04 10:45:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      @interna
      Wie in einem früheren Posting schon mal erwähnt:
      Die Lücke im Gesetz gabs zwar, aber:
      - Die Tatsache "Umgehungstatbestand" bzw. "Gestaltungsmißbrauch" gab es AUCH schon!!!
      - JEDER SERIÖSE Berater hätte sich dies allein mit dem gesunden Menschenverstand denlken können, daß weder der Gesetzgeber noch BfA noch Fiamt etc. sich dies einfach so gefallen lassen und wir KAUM 30 Mio AG-Vorstände in D zulassen werden!!!
      - NUR bei VORHERIGER schriflicher PRüfung und ZUSAGE durch die BfA bzw. AOK und/oder schriftlichem Placet eines Wirtschaftsprüfers als prüfende Instanz der AG, der dann eben die Haftung übernimmt, kann ich einen Berater von der HAftung freisprechen!!!

      Es gab übrigens auch massenhaft Seminare z.B. von einem Dipl.-Kfm. Thomas Recker für geldgierige Berater, wo auch die ganze BfA Befreiung als wasserdicht und ganz easy dargestellt wurde!

      Wie gesagt: Gier frist Hirn!

      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 12:37:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      beobachter1,

      generell bin ich ja Deiner Meinung. Doch im Fall Thomas Scholl habe ich mich eben direkt informiert. In dem angesprochenen Fall finde ich eben, daß hier zwar progressiv jedoch korrekt beraten wurde.

      Ich billige nicht alle Vorgehensweise von "Scholli". Eines konnte ich ihm jedoch bisher nicht absprechen:

      Mangelnde Cleverneß

      Das dann viele versucht haben, ohne diese Cleverneß auf den Zug aufzuspringen, hat dann einige Kunden sicher verprellt.


      Grüße


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