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    Kanzler-Ohrfeiger vor Gericht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.04 19:22:53 von
    neuester Beitrag 01.06.04 12:15:44 von
    Beiträge: 49
    ID: 863.244
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      schrieb am 24.05.04 19:22:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ging ja schnell.
      Der 52-jährige Mann, der Bundeskanzler Gerhard Schröder geohrfeigt hatte, muss sich bereits am Freitag vor Gericht verantworten.

      http://de.news.yahoo.com/040524/286/41pw9.html
      Auf das Strafmaß bin ich gespannt.



      Ob dem Türkischen U-Bahn-Schubser aus Hamburg auch schon der Prozess gemacht wurde?
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 19:26:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Daß der Ohrfeiger bald vor Gericht steht,ist ja gar nicht so interessant. Aber daß er für die SPD ins Europaparlement ziehen könnte, das ist schon mehr als interessant.


      Die SPD ist aus ihren WG-Zeiten niemals wirklich rausgekommen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 19:28:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mir wurde vor 3 Jahren mein Roller gestohlen.
      Die Täter sind überführt, wollen aber nicht zahlen.
      Verhandlungstermin: Voraussichtlich September 2004
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 19:33:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mal schauen, ob ich mir den Prozess anschauen kann :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 19:36:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @datterich,

      bist du Kanzler, oder was? Dein Interesse und Bestreben als Gespött aus den medialen Schlagzeilen getilgt zu werden, dürfte ebenfalls nicht sonderlich ausgeprägt sein. ;) :look:

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      schrieb am 24.05.04 20:07:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @2

      Für die SPD ins Europa-Parlament kann er nicht mehr.
      Die SPD hat ihn rausgeschmissen.

      Er war übrigens erst vor kurzem in die SPD eingetreten.
      Meiner Meinung nach ohnehin die eigentliche Straftat.:D
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 20:12:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      datterich und sein Roller.
      Ein Bild aus glücklicheren Tagen:

      Avatar
      schrieb am 24.05.04 21:06:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      #2 Antifor,

      er kandidiert für den Kreistag. Da wird er wohl kaum im
      Europaparlament landen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:15:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      warum muss sich der überhaupt vor Gericht verantworten?
      Man sollten ihn lieber einen Orden verleihen!
      Deutschland braucht noch viel mehr Menschen mit Zivilcourage!
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:21:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Korrupte Politiker, Verfassungsbrecher und Wahlbetrüger sollte man vor ein Standgericht stellen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:25:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Datterich

      Selbst schuld. Warum haste nicht den Gerd als Vorbesitzer angegeben? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:34:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bin auch dafür,
      einen Orden für den Ohrfeiger...
      Dieser Mann genießt meinen Respekt..
      Respekt auch den Leibwächtern,die dem Mann die Möglichkeit gab,kurz wegzuschauen,um den Gerd eine zu langen...
      ;):cool:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:09:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie kann der wegen Körperverletzung angeklagt werden, wenn der Kanzlerkörper überhaupt nicht verletzt wurde? :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:02:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12 Eine Ophrfeige ist eindeutig eine Körperverletzung.

      Eigentlich dachte ich, dass dieser Mann emmotional gehandelt hat und die Tat eher dem Aufmerksamkeit erregen dienen sollte. Wenn man aber liest, was den Mann die letzten Jahre angetrieben hat, so kann man nicht mehr von "geistiger Normalität" sprechen. (NEIN - nicht weil er in die SPD eingetreten ist :D )

      Zudem hat er unseren Kanzler beleidigt :mad::mad::mad:

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,301435,00.h…

      Schröders Vorgänger Helmut Kohl - den Ammoser mit einem heftigen Schimpfwort belegte - :mad::D
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:14:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      #9 #12

      Die öffentliche Billigung von Straftaten war früher selbst ein Straftatbestand. :eek:

      Rot-Grün hat den §111 StGB entschärft.
      Seitdem ist erst die öffentliche Aufforderung zu Straftaten strafbar.
      Da könnt ihr dem Schröder (und erst recht den Grünen) also dankbar sein. :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:30:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kniebeisser

      Wie siehts denn mit der Beleidigung durch den Kanzler aus ( Vogel zeigen)? Müßte doch aufrechenbar sein :D

      ______________________
      Ist ja schon sehr wundersam: Jetzt weiss jeder, der ihn kennt, dass er nicht ganz klar ist. Ist das denn Vorraussetzung dafür, für die SPD auf die Liste gesetzt zu werden, damit das Volk den "Richtigen" wählen kann? Oder ist es damals dann doch noch nicht so auffällig gewesen? :laugh:

      Bewerbung um das Amt als Bundeskanzler deutet also auch auf geistige Verwirrtheit hin? Worauf deutet es denn hin, wenn sich jemand abends ans Tor des Kanzleramts hängt und "ich will hier rein" ruft? :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 18:57:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wer hat hier wann, was und weshalb entschärft? :rolleyes:

      § 111 [Öffentliche Aufforderung zu Straftaten]

      (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

      (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

      [...]

      § 140 StGB [Belohnung und Billigung von Straftaten]

      Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

      1. belohnt oder
      2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      --------------------------------------------------

      ... wieder mal typisch, sich mit (fremden) Federn schmücken, aber wahrscheinlich nur die eigene Klientel bedient! :p
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:14:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Daran sieht man: Die Beamten/Richter arbeiten auch nur dann, wenn sie wollen, und auch nur für Ihresgleichen. Die gerechte Belohnung dafür werden sie aber auch noch erhalten.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 19:40:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 7
      So einen hatte ich auch mal.
      Aber geklaut wurde mir ein etwas größerer.
      ;)

      # 11
      Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich dem Gerd einen
      Roller abgekauft hätte.
      Von dem nehm ich nicht mal etwas geschenkt.
      :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 20:41:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      nur mal kurz eine Erklärung, auch wenn der Thread ja eher humoristisch ist:

      In Nr. 1 steht, dass der Typ im "beschleunigten Verfahren" angeklagt wurde. Das gibt es noch nicht lange und soll genau derart einfache Fälle beschleunigen, wo die Sachlage völlig klar ist und keine große Beweisaufnahme nötig. Daher dauert natürlich ein Prozess viel länger, wo 15 Zeugen vernommen werden müssen, weil alles umstritten ist.
      Und ein Prozess, wo 15 Zeugen für 3,50 € Streitwert vernommen werden sollen, der wird im Zweifel dann auch wieder länger dauern als einer, wo es um 15 Mio. geht. Weil das Warten auf 3,50 noch keinen ruiniert hat, das Warten auf 15 Mio aber schon manchen.

      Im Fall hier ist die Sachlage völlig einfach. Deshalb wird halt sehr schnell ein Prozess angesetzt.
      In der Regel ist das nicht möglich, weil allein die Ladungsfrist außerhalb des beschleunigten Verfahrens 1 Woche beträgt.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 00:18:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      #3 datterich,

      und das im viel gepriesenen Bayern?
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 07:21:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ist Haarefärben auch ein Strafbestand.....?????
      Cl..
      Habe jedenfalls viel Sympathie für den Arbeitslosen Lehrer....

      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:22:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Claptoni und manch andere,

      hast Du Dich überhaupt mal damit beschäftigt? Gelesen was der arme Arbeitslose so von sich gibt? oder vielleicht seinen auftritt im fernsehen verfolgt?

      Ich gehe davon aus , dass dieser Mann krank ist und dringend ärztliche Hilfe braucht. es ist nur gut, das er seinen Beruf nicht ausübt, denn er wäre eine gefahr für unsere Kinder!

      Hohl, primitiv und respektlos sind diejenigen, die diese attacke bejubeln und gutheißen!!!
      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:29:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      nee, hab ich nicht. Aber das konnte man ja fast ahnen, dass das ein Irrer ist....muss wohl man ein bißchen lesen, gibt es quellen?

      Mit dem vorletzten Satz hast Du recht, dass es gut ist, dass er keine Kinder unterrichtet.

      Zum Tipspiel geht es hier: Thread: Tippspiel: wie hoch wird der Kanzler-Attentäter bestraft??
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:31:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      @23 ilk2000

      Respekt muss man sich verdienen, den gibt es nicht geschenkt!

      Dieser "Kanzler" ist KEINE Person, der ich Respekt entgegenbringen kann.

      Den Rest deines Postings kann ich aber unterstützen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:08:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ilk,
      wer eine Nation so zu Grunde richtet wie unser Kanzler,
      der ist entweder auch krank oder Kaputt...
      Hochachtung genie?t nach wie vor der Lehrer(obwohl ich von Lehre allgemein nicht viel halte).
      Gruß
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:23:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Claptoni,

      was Du über den Kanzler denkst, oder was Du von seiner Leistung hälst hat leider nicht im geringsten etwas mit der Sache zu tun!
      Ich will das hier auch nicht hochspielen denn an einer Ohrfeige ist wohl noch keiner gestorben, aber das ganze ist eine grundsätzliche Frage.
      Es gibt eben zweierlei Menschen, oder sagen wir Problemlösungen. Die eine ist Gewalt und die andere hieße sich mit Worten auseinanderzusetzen.
      nun magst Du eine Ohrfeige vielleicht herunterspielen, aber wo ist der anfang und wo das Ende?
      Was bleibt ist das dieser "lehrer" mit Sicherheit psychisch krank ist. verehrst Du psychisch kranke im allgemeinen oder nur in diesem besonderen fall?
      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:26:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      wer eine Nation so zu Grunde richtet wie unser Kanzler,
      der ist entweder auch krank oder Kaputt...
      Hochachtung genie?t nach wie vor der Lehrer(obwohl ich von Lehre allgemein nicht viel halte).
      Gruß
      Cl.


      von einem Lehe_ halt ich auch nicht viel - von Deinem Deutschlehrer....:D ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:29:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      @xylo,
      wer schnell schreibt,
      macht auch Fehler,
      du Ober-Siebengescheiter...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:30:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      claptoni hat sich auch schon bei seinem Namen vertippt, solte eigentlich Klapskalli heißen;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:30:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      Darum: immer erst denken, dann schreiben
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:32:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      in diesem besonderen fall?
      Mich würde jede Ohrfeige gegen alle Politiker egal welcher Partei freuen....
      Diese schamlosen Heinis sind schon zu weit von der Realität entfernt....
      Im Prinzip bin ich gegen Gewalt,ich würde sie anspucken....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:34:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ilk,
      ich glaube dir ist deine NET AG nicht gut bekommen...
      du kleiner Boardclown..
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:35:38
      Beitrag Nr. 34 ()
      Claptoni,

      aber dann kommt der nächste und sagt. Wenn die Ohrfeige ok war, dann werde ich ihm zum Nachdruck mal ein paar kleine Ratscher mit meinem Klappmesser machen, nur so als Denkzettel!
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:37:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      #31,

      wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen. Oder wollen wir über deinen Beitrag in #27 mal kurz `ne Rechtschreibprüfung drüberjagen? ;)

      Zur Sache:

      Jeder Straftäter ist also für dich ein psychisch Kranker oder nur dann, wenn das Opfer “zufällig“ ein SPD-Kanzler ist? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:39:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ilk,
      ich rede nicht von einem Attentat,
      ich rede von einer Watschn wie wir in Bayern sagen...
      Umgangsspruch bei uns:
      Eine Watschn hat noch keinem geschadet..
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:40:48
      Beitrag Nr. 37 ()
      Claptoni,

      Du hast natürlich recht, die sache ist leider viel zu Ernst um Spässe zu machen. Gewalltverherrlichung muss man energisch entgegentreten und nicht mit Spässen!

      Wie kommst Du auf Net Ag und was hat das damit zu tun?
      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:49:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      @lifetrader

      Warum verdrehst du meine Worte?

      Ich durfte diesen mann live im fernsehen erleben, und glaube mir, er ist nicht ganz richtig im kopf. im übrigen ist die bezeichnung arbeitsloser Lehrer schon etwas eigenartig, denn er war seit dem ende seiner ausbildung irgendwann in den 80ern noch nie als Lehrer beschäftigt (warum wohl nicht?)
      Abschließend bleibt zu sagen, dass ihr in bestimmten Fällen einfach mal aus eurer Parteischiene rauskommen müsst. es gibt eben dinge die haben überhaupt nichts mit SPD CDU oder sonstwem zu tun. ich würde genauso schreiben wenn die Ohrfeige an Angie, Guido oder sonst irgendwem gegangen wäre!
      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:49:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ein Kollege hat neulich vorgeschlagen jedem Sympatisanten und Wähler vo Rot-Grün eine Ohrfeige zu verpassen.

      Das dürfte allerdings schwierig werden, denn heute bekennt sich ja so gut wie niemand mehr dazu Rot-Grün gewählt zu haben...


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 11:30:33
      Beitrag Nr. 40 ()
      Angesichts der Tatsache, dass man hier in Deutschland als Volljähriger jemanden endlose 30 Minuten lang halb totschlagen kann, als Täter einwandfrei identifiziert wird, ohne dass das Folgen außer einer Bewährungstrafe hat, kann mich das nicht so richtig erschüttern. Aber wehe er klaut dann noch eine Zigarette!
      Ich kann mich noch gut an die Häme erinnern, als Steffel und Stoiber mit Eiern beworfen wurden, und sich alle über Steffel lustig machten.
      Manche sind etwas gleicher.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 12:51:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      Blue Max

      Da hilft dann nur ein so genannter "Präventivschlag" ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:29:20
      Beitrag Nr. 42 ()
      wie heisst es so schön:

      Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:25:52
      Beitrag Nr. 43 ()
      # 38

      Genie und Wahnsinn liegen nah nebeneinander. Bleibt nur zu hoffen, dass zukünftig noch mehr Genies (Wahnsinnige) zur Tat schreiten um ein Zeichen in die richtige Richtung zu setzen! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:38:23
      Beitrag Nr. 44 ()
      @libertus

      Ein gewisses Mindestmaß an Respekt sollte man seinen Mitmenschen gegenüber stets mitbringen.
      Aber Du hast hier bereits mehrfach demonstriert, dass Du das anders siehst! :(

      Fast möchte ich bedauern, dass der Katalog von Straftaten, für die eine Billigung nach §140 StGB in Betracht kommt,
      ausgemistet wurde.
      Einigen Teilnehmern dieses Threads würde es IMHO nämlich guttun,
      wenn ihnen einmal demonstriert würde, dass die Pflicht, das Recht zu respektieren, für alle gilt.:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 20:48:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      Was willst Du denn? Nachdem § 140 StGB abgeschafft wurde, verhalten sich doch alle User hier rechtstreu ;)
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 12:05:58
      Beitrag Nr. 46 ()
      #40

      Das Schema, Unrecht mit Unrecht zu rechtfertigen,
      erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit.
      Ich würde nicht gerade einen Intelligenz-Orden für diese Denke vergeben...

      Ich fand auch Eierwürfe auf Kohl oder sonstwen unangemessen,
      und im Übrigen... aber jetzt wiederhole ich mich nur. :p
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 12:09:41
      Beitrag Nr. 47 ()
      Und, wie ist nun das richterliche Urteil ausgefallen ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 12:11:59
      Beitrag Nr. 48 ()
      Das Verfahren wurde vertagt,
      weil der Angeschuldigte sich nun doch entschieden hat,
      einen Anwalt zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 12:15:44
      Beitrag Nr. 49 ()
      http://de.news.yahoo.com/040528/286/41z8g.html

      Der Angeklagte will nachweisen, dass er geistig gesund ist.


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