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    Bauspargebühr von der Steuer abzusetzen ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.04 17:04:16 von
    neuester Beitrag 14.06.04 18:14:27 von
    Beiträge: 10
    ID: 868.354
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      Avatar
      schrieb am 08.06.04 17:04:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus zusammen,

      werde demnächst einen Bausparvertrag über 360 000 € abschließen;-). Ist die Abschlußgebühr hierbei von der Steuer abzusetzen ?? Handelt sich um eine Kapitalanlage. Also bitte keine kommentierung der bspv wahl. hätte selbst nicht gedacht, dass ich so wat mal mach. aber wer heute kredite will muß kompromisse eingehen. Habe irgendwie so was im kopf, dass sie ähnlich wie damnunm früher voll im ersten jahr gegen die einnahmen gerechnet werden kann.
      wäre um infos sehr dankbar.
      servus schlier
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 17:37:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für was brauchstè denn so einen riesigen Bausparer??? Gibts überhaupt einen Grund um sowas abzuschließen?:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 18:43:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      habe dies vor jahren entsprechend abgewickelt und mit dem fa keine probleme bekommen. hat auch einer nachfolgenden prüfung standgehalten.
      bin in der branche seit 30jahren tätig. bei der summe kannst du mit dem vertreter (evtl. mir) über die höhe der gebühr "sprechen". bei interesse melde dich. mutz1
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 21:05:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Servus,
      ja brauchen zu ich den meiner meinung nach gar nicht. aber die bank will den bspv als darlehenstilgung, sonst kein darlehen. naja wenn man im osten von deutschland momentan in gewissen höhen denkmalsanierungen finanziert haben will muß man auch mit erstklassiger boni ein paar kröten schlucken.
      ich denk ich werd mir nen teil der gebühr als provision auszahlen lassen. wo liegt den die provi momentan 0,8 % ??
      du konntest also die gesamte gebühr im erste jahr voll gegenrechnen ???
      Danke servus
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 22:58:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      n`abend, abschlußgebühr wurde im ersten jahr voll anerkannt als werbungskosten. die genannte provisionsvergütung solltest du erzielen können. gruß mutz1

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      Avatar
      schrieb am 10.06.04 12:14:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zum „Sparen statt Tilgen“ sage ich nichts. Mich würde aber interessieren, in welcher Höhe die Bank eine Sofort-Einzahlung in den BSV verlangt. Oder ist die Bank etwa mit einem normalen Ansparen des BSV zufrieden?
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 13:58:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Servus,
      willst das witzigste hören ;-) Die wollen monatliche sparate von 360 € haben. keineeinmalzahlung. Also völliger witz,-)
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 17:43:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die Antwort. Wirklich sehr seltsam.
      Avatar
      schrieb am 14.06.04 12:51:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo

      Ich bin hier auf die interessante Diskussion über die steuerliche Geltendmachung der Abschlusskosten eines BSV gestolpert. Ist es nicht so, dass die Abschlusskosten nur mit Kapitalerträgen verrechnet werden können? Und die dürften im 1. Jahr beim BSV noch gut unter der Freistellungsgrenze liegen. Das ganze hat doch dann keine positive Auswirkung?

      Gruss guglck
      Avatar
      schrieb am 14.06.04 18:14:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört die Abschlußgebühr (Abs) eines BSV offensichtlich zu den Geldbeschaffungskosten.

      Bei der Verrechnung mit Kapitalerträgen bin ich unsicher. Im Jahr des Abschlusses müßte die Abs mit den Zinsen des BSV verrechnet werden können. Verrechnung mit Zinsen in späteren Jahren wohl nicht mehr möglich.

      Verrechnung der Abs im Jahr des Abschlusses mit mit anderen Kapitalerträgen möglich? Das wüßte ich auch gern. Beispiel: ledig, Zinsen aus Anleihe € 1.600,- , sonst keine Kapitalerträge, Abs eines BSV € 400,- . Liegen die Kapitalerträge unter dem Freibetrag?


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