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    W:O User verurteilt!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.04 10:22:08 von
    neuester Beitrag 09.09.04 11:51:15 von
    Beiträge: 9
    ID: 902.074
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      schrieb am 09.09.04 10:22:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      für dieses posting wohl

      #1 von PhotoPorst 18.10.02 14:53:09 Beitrag Nr.: 7.626.264 7626264
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | historischer Thread INTERSHOP COMMUNICATIONS AG

      Walldorf b. Heidelberg (apx) - Die SAP AG, Walldorf b. Heidelberg, hat sich mit 51 % an der Intershop Communications AG, Jena, beteiligt. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur apx zuverlässig aus beiden Unternehmen nahestehenden Kreisen. SAP ist vor allem an einer Integration der kommerziellen Internet-Software von Intershop interessiert. Vor allem in Zentraleuropa will sich SAP nach den Informationen zusammen mit Intershop zum Marktführer bei Softwarelösungen entwickeln, mit denen der Einkauf via Internet noch sicherer und komfortabler als bisher gemacht wird.

      Die Anteile soll Internet von Unternehmensgründer Stephan Schambach erhalten sowie von einigen Fondsgesellschaften. Schambach soll dem Unternehmen Intershop verbunden bleiben und zudem in den Aufsichtsrat von SAP einrücken. Die Übernahme von 51 % dürfte dazu führen, dass SAP den verbleibenden Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot machen wird. Sprecher von SAP und Intershop erklärten wortgleich zu den Informationen am Freitag: " Kein Kommentar" . Die Aktie von Intershop hat sich in den zurückliegenden drei Handelstagen bereits verdreifacht. Die SAP Aktie konnte ebenfalls erheblich zulegen.

      zu 90 Tagessätzen a 60 euro

      # börseonline nr.38 seite 58;59

      ziemlich gut weg gekommen finde ich :mad:

      ob die betroffenen schadensersatz jetzt gegen ihn gelten machen können?

      sgeler
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 10:33:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenigstens hat es mal einen erwischt...hoffentlich sind bald die nächsten dran ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 10:46:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      hier der text lt. ard.:

      Zocker wegen Manipulation verurteilt


      Versuche, mit Falschmeldungen im Internet Börsenkurse zu beeinflussen, sind keine Seltenheit. Nun hat erstmals ein Gericht einen Privatanleger für diese Art von Kursmanipulation verurteilt. Doch die Strafe fällt milde aus.






      Laut Medienberichten verdonnerte das Amtsgericht München den Anleger zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Die Richterin hatte den Angeklagten wegen des Verstoßes gegen Paragraph 20a des Wertpapierhandelsgesetzes für schuldig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig.









      Intershop-Aktie nach oben gepusht
      Der Anleger gab zu, am 18. Oktober 2002 unter einem Pseudonym eine Agenturnachricht frei erfunden und in einem Forum der Finanz-Website Wallstreet-online.de veröffentlicht zu haben. In der fingierten Meldung hatte gestanden, dass SAP die Mehrheit beim angeschlagenen Internet-Anbieter Intershop übernommen habe. Daraufhin war der Kurs von Intershop um rund 15 Prozent von 1,09 auf 1,26 Euro gestiegen.

      "In diesem sensiblen Milieu, wo alle unter Pseudonym auftreten, kann man nicht so leicht über Manipulationen durch Falschmeldungen hinwegsehen", begründete die Richterin ihr Urteil. Der Anleger gab sich reumütig: "Wenn ich gewusst hätte, was sich daraus entwickelt, hätte ich das nie getan", zitiert die Web-Ausgabe von Börse Online den angeklagten Anleger in der Verhandlung.

      Milde Strafe
      Angesichts von so viel Naivität hat die Richterin offenbar Gnade vor Recht ergehen lassen. Mit der Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro kam der Anleger noch relativ glimpflich davon. Normalerweise sieht das Gesetz für Kurs- und Marktmanipulationen eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor.

      Die Marktmanipulation der Intershop-Aktie im Internet ist kein Einzelfall. Laut Börse Online untersuchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den vergangenen zwei Jahren 87 ähnliche Verdachtsfälle. Als einziger Fall landete die Intershop-Nummer vor Gericht.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 10:50:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kostenlose Werbung für Wallstreet-Online :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:05:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schön @Loserin :)

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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:21:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es fragt sich halt nur, wer hier naiv ist: Derjenige, der einen entsprechenden Lügen-Push schreibt oder derjenige, der daran glaubt! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:22:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das hält sich hier die Waage :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:23:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      Der daran glaubt wird ja schon kräftig bestraft :rolleyes: ....also ist es an der zeit die verfasser zu bestrafen ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:51:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      kommt drauf an wie die meldung geschrieben wird :)

      in # 1 wollte der gute photo den anschein erwecken eine offizielle meldung zu posten (#2 im entsprechenden thread fragt auch gleich nach der quelle datum und link)

      die dummpusher im pennybereich sind dagegen harmlos :D


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