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    F&P, Phoenix - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.04 22:41:18 von
    neuester Beitrag 23.08.06 09:18:47 von
    Beiträge: 402
    ID: 902.452
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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 22:41:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin in beiden drin und sehr zufrieden.
      Ob es steigt oder fällt bis jetzt immer im Plus.
      Phoenix hat noch kein negatives Quartal seit dem Ende der 70. Jahre.
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 00:14:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      was ist F&P ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 08:28:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Freitag und Partner in Kassel.
      Mehr Sonntag oder Montag, bin unterwegs nach Hamburg.
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 17:29:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei f&p muss man allerdings gleich bei Vertragsabschluß seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt mit angeben.
      Das hat mich bisher von einer Zeichnung absehen lassen....
      Sollten tatsächlich in Zukunft Krankenkassenbeiträge auf Aktien- Zins und sonstige Gewinne geleistet werden müssen, steht man mit dem f&p gleich in der 1. Reihe. :-(

      Was haltet ihr eigentlich vom avw Index?

      www.avw.at

      Avatar
      schrieb am 10.09.04 19:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mindestsumme 4.000.- Agio 10%
      ab 8.000.- sind dafür nur 7% ...
      lol :rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 12.09.04 21:42:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch ohne Zukunft musst du jetzt schon alles angeben!
      Wenn du das nicht machst und spuckst hier schlaue Sprüche, kann ich dir jetzt schon , und das aus erfahrung, sagen, daß du dabei bist.
      Bei allem was ich hier angebe steht Steuerehrlichkeit selbstverständlich immer mit dabei.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 11:52:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Phoenix: 069-280266 + 300360 Frankfurt. Infos auch beim örtlichen Investmentberater oder http://www.hedgefonds24.de/ unter Angebot und dann Hedge- Fonds anklicken. Dort erscheinen Infos über Phoenix.
      Vom Agio nicht abschrecken lassen, ist verhandelbar.
      Sehr beruhigend auch die monatliche Performance. Ab 3000.00 Euro ist das Papier zu kaufen, und dann nur noch zurücklegen und entspannen. Nach einem halben Jahr kann man sich 1% der angelegten Summe monatlich auszahlen lassen. Eine Nette monatliche Rente, je nach angelegter Summe.
      Seit 1996 9. Verlustmonate. Grösster monatlicher Verlust 0,75%
      :lick:
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 09:17:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @4 und 5

      In Frankfurt kann man den AVW Index über die Börse handeln:
      AVW Management Beteiligung (WKN 763759).

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 12:40:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @posbi

      aus finanztest 10/2004

      "Verluste ersetzen

      Der frühere Geschäftsführer der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt am Main muss einem Kunden Verluste in Höhe von 70 000 Euro plus Zinsen ersetzen. Diese hatte der Kunde vor mehr als zehn Jahren mit Termingeschäften erlitten, die über die Firma abgewickelt wurden. Der Exgeschäftsführer wurde wegen sittenwidrigen Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit verurteilt (OLG Frankfurt; Az. 16 U 55/03, nicht rechtskräftig). Er hatte den Kunden nicht ausreichend über das Risiko von Termingeschäften aufgeklärt, erklärte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf. Die Firma Phoenix hat nach Ansicht von Graf zahlreiche Anleger schon allein durch eine "Geschäftsbesorgungsgebühr" von rund 33 Prozent geschädigt, die sie von jeder Einzahlung kassierte. FINANZtest hat die üblen Geschäftsmethoden wiederholt kritisiert"
      ------------------------------------------------------

      mir ist schon klar, dass phoenix zwei verschiedene geschaeftsbereiche (1. handelbare optionen und 2. phoenix managed account) hat. ich will gleich klarstellen:
      die negativen meldungen handeln nicht ueber den phoenix managed account sondern ueber den geschaeftsbereich "handelbare optionen". jedoch steigern solche meldungen auch nicht gerade mein vertrauen in ein solches unternehmen.

      im grunde genommen ging es um die prospektgestaltung, die wohl nicht ausreichend genug auf die risiken von verlusten hingewiesen hatte. daraufhin hatten einige anleger rechtsmittel eingelegt nachdem sich verluste eingestellt hatten. so weit ich weiss ist es damals wohl zu einem vergleich zwischen phoenix kapitaldienst und den anlegern gekommen. ausserdem wurde phoenix vorgeworfen, dass phoenix mit sehr direkten telefongeschaeften versucht hat kunden zu gewinnen. auch dieses wurde als sehr unserioes beschrieben.

      phoenix haette sich wohl nicht auf einen vergleich mit den anlegern eingelassen, wenn man gewusst haette, wie negativ die fachpresse diesen vergleich darstellen wuerde. ausserdem hat man vor jahren darauf verwiesen, dass ehemalige mitarbeiter von phoenix wohl rufschaedigend gegen phoenix vorgegenagen sind. so zumindest sinngemeass ein interview mit den herren breitkreuz und tiefenstaedter in der fondsprofessionell ausgabe 3/2003

      ich will hier auf keinen fall stimmung gegen oder fuer phoenix machen aber erwaehnen, dass es in der vergangeheit zu ungereimtheiten zwischen anleger und phoennix gekommen ist.

      ueber den phoenix managed account (2. geschaeftsbereich) habe ich nichts nachteiliges finden koennen. ich glaube da gab es ein paar offene fragen, wie das produkt steuerlich gehandhabt wird aber da ich nicht in deutschland lebe, ist mir das erst einmal egal.

      ich muss sagen, dass ich zur zeit sogar darueber nachdenke, in den pma zu investieren aber ich wuerde mich freuen, wenn man oben genannte punkte von anderer seite noch einmal naeher beleuchten koennte. die performance des pma spricht fuer sich und anscheinend hat es noch keine anleger gegeben, denen das geld nach kuendigung nicht ausbezahlt wurde. zumindest habe ich dahingehend nichts in erfahrung bringen koennen.

      @gutglck
      die aktie von avw kann man uber die boerse in frankfurt und stuttgart handeln. allerdings sind die umsaetze schwach. ich frage mich was bei einem kurssturz passiert. wenn kaum handel stattfindet, wie willst du die dinger wieder loswerden. da ist es schon besser an der boerse in wien zu kaufen.

      @birk35
      so weit ich in erfahrung gebracht habe, wird der avw-index nur an oesterreichische stattsbuerger ausgegeben. dies ist aber ohne gewaehr. lasse mich da gerne korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 13:12:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      @gutglck
      ich habe von etwas anderem gesprochen. ich meinte die aktie wkn 892661 und nicht den avw-index (genussschein) wkn 763759. das kann man natuerlich nicht in einen topf werfen. bitte mein letztes posting dahingehend nicht so ernst zu nehmen.

      @birk35
      habe gerade nochmal nachgeschaut. meine info, dass man nur als oesterreicher kaufen kann ist wahrscheinlich falsch. wurde mir mal irgendwann erzaehtl und dann habe ich dieses produkt ausser acht gelassen, da ich kein oesi bin.

      sorry!

      weiss jemand von euch, ob ich den avw index wkn 763759 ueber comdirect kaufen kann? ich kann das zur zeit leider nicht preufen, da mein server mich seit tagen nicht mehr in mein online depot laesst.
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 16:21:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      @10

      Der Kauf des AVW Index (763759) über comdirect geht

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 20.09.04 17:04:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie gesagt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt. Aber ansonsten stimmt alles. Habe mal etwas recherchiert. Der gute Mann hat bei Phoenix auch schon satte Gewinne eingefahren und war ganz überrascht das man auch verlieren kann.
      Übrigens schließt Phoenix zum Jahresende den Geschäftsbereich "Handelbare Optionen". Wo wir wieder bei Phonix Mannaget Account wären. Die können sich doch gut sehen lassen!
      Ich für meine Seite bin sehr zufrieden.

      Und Tschüss
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 21:36:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Phoenix 09.2004 +0,15%.
      Seit Jahresanfang +8,71%

      F&P Kassel 09.2004 +1,30%
      Seit Jahresanfang ca. 11%
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 15:36:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gibt es eigentlich irgendetwas Neues in punkto Phoenix, bzw. PMA?
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 16:09:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ schneller_euro

      phoenix index vom 29.10.04: 891.60 (-0,07 % zum Vormonat)

      was soll es den neues geben?

      J...123
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 16:23:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      @all,

      hat jemand erfahrung mit dem avv ?
      die homepage ist ja nicht gerade aufschlussreich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 09:21:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15:
      Manchmal ist KEINE Nachricht ja auch eine gute Nachricht!
      Ansonsten ist ja vor einigen Monaten der Phoenix-Gründer oder Mitbegründer verstorben. Die Frage für mich ist eben, oben dies nicht doch irgendwelche negativen Auswirkungen gehabt hat oder noch haben könnte, die sich vielleicht irgendwo/irgendwie abzeichnen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 10:39:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bisjetzt hat sich folgendes geändert:

      Der Geschäftsbereich "Handelbare Optionen" wird zum 31.12.04 eingestellt.http://www.phoenix-ffm.de/cache/article/file/Quartalsb.204d.…

      Neu ab dem 01.11.04 ist auch die Agioregelung.
      Neuregelung ab 01.11.2004 seitens der Fa. PHOENIX bezüglich des Agios, das 4,00% nicht unterschreiten darf (Bundesweit und alle Beratungsfirmen betreffend).

      Quelle, mein Vermittler.

      Die etwas schlechtere Performance in den letzten 2 Monaten hat natürlich nichts mit dem Tod von Herrn Breitkreuz, sondern mit der Tatsache des rasant gestiegenen Euros zu tun!

      Warum gibt es eigentlich keine gehebelte PMA Variante?
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 17:52:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      weil vielleicht schon genug Risiko drin ist ?

      Diese Märchengeschichten a la Finanztest sind ja spaßig zu lesen, aber die vielen Gegendarstellungen liest keiner...
      Ein Teil dieser "Informationen" soll von einem geflogenen Mitarbeiter kommen. Gegen ihn sollen auch diverse Verfahren wegen Verleumdungen laufen...

      Kannst ja selber hebeln, wenn Du willst. Gehst zur Bank und holst Dir einen Wertpapierkredit und schon klappts...
      ca. 6 % Darlehenszins - bei mind. 10 % Gewinn macht über 4 % Gewinn vor Steuern. Die Zinsen kannst Du dann noch als Aufwendungen geltend machen, wenn ich mich nicht irre.

      Es gibt noch viele andere Produkte, wo gehebelt wird, daß es nur so kracht... Viele hebeln sich doch auch damit ins finanzielle aus - wie früher bei den Aktien...

      Gruß
      heino
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:10:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Phoenix -0,07%.Schneller Anstieg des Euro tut leider nicht gut.
      F&P +1,35% in 10.2004
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:25:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein Teil dieser " Informationen" soll von einem geflogenen Mitarbeiter kommen

      aber die presse nimmt nie eine "unpräzise" meldung zurück:lick:

      pressefreiheit = narrenfreiheit:laugh:
      könnte man so oft meinen
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 23:35:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Moin. Moin . Miteinander .
      Phoenix +0,97% in 11.2004
      F&P +1,85% in 11.2004 :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 21:06:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ posbi

      Wo kann man denn etwas über die Ergebnisse bei F&P nachlesen?
      Wenn man auf deren HP geht und dann auf Monatsergebnisse bzw. Berichte muss man sich anmelden. :confused:

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 14:47:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      @DLucius
      Kannst auch anrufen. 0561 7391063 Du kannst fragen so viel du willst, dir auch Infomaterial zukommen lassen oder auch selbst nach Kassel fahren. Man ist dort immer willkommen. Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden. ;)
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 17:11:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Danke für die Antwort! ;)

      Gruß :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 17:18:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wie funktioniert der Phoenix genau.
      Ich weiß: Stillhaltergeschäfte, aber wie funktioniert das genau?
      Und wenns so toll läuft, warum gibt es dann nicht mehrere Investments mit dieser Strategie?:):)
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 19:27:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie ist denn das Monatsergebnis 12/04 für F&P?
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 07:16:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Habe gehört, dass Phönix für ihr Managed Account bis Mitte des Jahres ein Zertifikat auflegen will. Weiß hier jemand mehr darüber?
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 23:14:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ blaky

      Habe das Gerücht auch gehört bzgl. des Zertifikats und daher mal nachgefragt.

      Gerade weil der steuerliche Aspekt des PMA noch nicht endgültig geklärt ist, beabsichtigt Phoenix ein neues Produkt in 2005 auf den Markt zu bringen, das stark an den PMA angelehnt ist. Soll heißen: es wird wohl ein Zertifikat kommen, näheres ist aber noch nicht bekannt.

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 11:34:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo,

      sollte ein Zertifikat kommen, meint Ihr, dass man dann seine bestehende "Kontoanteile" in Stücke Zertifikate umwandeln lassen kann ?

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 16:17:42
      Beitrag Nr. 31 ()
      jlp2
      ja, davon gehe ich mal aus. Jedenfalls hätte sich dann das Thema Steuerpflicht ein für alle Mal geklärt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 13:04:38
      Beitrag Nr. 32 ()
      @birk35

      ... wenn nicht die BaFin wieder für uns Anleger eintritt, das Zertifikat nicht mehr handelbar ist und es so läuft wie bei Gamag (oder schlimmer).

      JLP2

      PS:
      A propos ... ganz nebenbei:
      Sollte jemand das STARHEDGE AS-Zertifikat günstig vertreiben ... bitte um eine PM.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 19:38:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wie funktioniert der Phoenix genau.
      Ich weiß: Stillhaltergeschäfte, aber wie funktioniert das genau ?
      Und wenns so toll läuft, warum gibt es dann nicht mehrere Investments mit dieser Strategie ?


      Na, wenigstens einer denkt hier mit.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 22:49:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      @anleger16

      Was weißt du denn von Phoenix, was wir nicht wissen?

      Übrigens, wenn deine Reaktionszeit immer 6 Wochen beträgt wundert mich gar nichts mehr. :rolleyes::laugh::D

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 00:02:23
      Beitrag Nr. 35 ()
      Immerhin habe ich wenigstens reagiert. In den 6 Wochen hätte längst
      einer aus der Labertüten-Fraktion die Fragen beantworten können.

      Aber da kam nix ...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 12:06:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Labertüten-Fraktion :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 19:06:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35

      Die Frage ist schon längst in einem anderen Thread beantwortet worden, wahrscheinlich brauchst du nochmal 6 Wochen um das zu merken. :laugh:

      Gruß, DL :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 19:37:22
      Beitrag Nr. 38 ()
      Na, dann erzähl doch mal ! Wenn´s so toll läuft, warum
      gibt es nicht mehrere Investments mit dieser Strategie ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 20:25:31
      Beitrag Nr. 39 ()
      ...warum gibt es nicht mehrere Investments mit dieser Strategie? ...
      Vielleicht hat man sich zu lange auf die gängigen Geschäftsfelder fokusiert, also Aktien-, Renten- oder Immofond.
      Tja, suche auch schon nach Alternativen von Phoenix, hab bis auf die unten stehenden noch keine gefunden.
      (Diese haben aber keinen Track-Rekord seit 1992 wie Phoenix, und/oder schlechte Renditen)


      UniExtra: EuroStoxx 50 / Inhaber-Anteile o.N.
      Der Fonds investiert in europäische Aktien. Das Fondsmanagement orientiert sich dabei am Dow Jones EURO STOXX 50. Gleichzeitiger Verkauf von Kaufoptionen (Short Call) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die erhaltenen Optionsprämien werden in liquiden Termingelder / Anleihen investiert. Zur Prämienoptimierung werden auch in kleinerem Umfang Verkaufsoptionen auf den Dow Jones EURO STOXX 50 verkauft.
      WKN A0B823

      http://www.globeinvest.at/2004/at/produktdetails.asp?produkt…
      GLOBE Covered Call
      Die Alternative zu Aktienfonds
      Hier wird ausschließlich in europäische Standardwerte investiert. Die Auswahl erfolgt aufgrund fundamentaler Daten wie Kurs-Gewinn-Verhältnis, Dividendenrendite, Cash Flow, etc. Zusätzlich werden auf diese Aktien gedeckte Optionen verkauft. Mit dieser Strategie (Covered Call Writing) werden monatlich Prämien vereinnahmt die darauf zielen eine positive Performance unabhängig von der Börsenentwicklung zu erwirtschaften. Dadurch kann man auch in Seitwärtsphasen und bei leicht fallenden Märkten profitieren.


      http://www.flexible-ic.de/pages/frameset.html
      Bei Seitwärtsbewegung am Aktienmarkt:
      Durch Stillhaltergeschäfte (schreiben von Call-Optionen auf seine Aktienbestände) hat der CI FUND-Flexible eine durchaus realistische Chance auch bei gleichbleibenden Aktienkursen eine Rendite von ca. 15% pro Jahr zu erreichen. So ist in den USA das Stillhaltergeschäft das einzige Aktiengeschäft, welches Pensionsfonds an der Börse tätigen dürfen.

      http://66.102.9.104/search? q=cache:RZCjHxaQluIJ:www.erstesp…
      Format: "ERSTE-SPARINVEST mit neuen Fonds"
      "Die ERSTE-SPARINVEST präsentierte diese Woche mit dem
      ESPA PORTFOLIO CREATIVE einen neuen Fonds, der diesen Namen zu Recht trägt.
      Ziel ist eine stabile und sichere Ertragsentwicklung, die allerdings nicht mit Anleihen, sondern mit Optionen erzielt werden soll. Dabei werden auf einen Korb solider Blue-Chip-Aktien Optionen geschrieben. Die Prämien, die der Fonds dafür als so genannter Stillhalter bekommt, sind einerseits sicher und andererseits steuerfrei", so das Format in Nr.7/04.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 20:50:30
      Beitrag Nr. 40 ()
      #38

      Eigentlich sollte ich deiner Forderung nach Fakten nicht nachkommen, weil auch du bei deinen kurzen Beiträgen auf Fakten verzichtest. :rolleyes:

      Da mir das Niveau aber etwas zu plump ist, reagiere ich auf Unwissen doch lieber mit Wissen:

      Die Stillhalter-Strategie wird selbstverständlich auch von anderen verfolgt, vielleicht nicht ganz so erfolgreich wie von Phoenix, aber deshalb steht ja auch Phoenix zur Diskussion und nicht die anderen.

      Hier mal ein paar Beispiele:

      CCPM Diversiefied

      Das CCPM Diversified ist ein Portfolio aus fünf weiteren angebotenen Handelssystemen von Conservative Concept. Athena Optionsstrategieprogramm (Stillhalter-Strategie bestehend aus Verkäufen von Put- und Call-Optionen im Dow Jones-Future bzw. S&P500-Future), Futures Weekly (Multi-Market-Strategie basierend auf statistischer Mustererkennung. Diversifiziertes mittelfristiges Positionstrading in über 40 Futures-Märkten), Pharos Systemhandel (Kurzfristige, systematische und trendunabhängige Trading-Strategie, die 7 Futures-Märkte abdeckt), SHP Dynamic (Handelsstrategie, die auf Trendumkehrverhalten an Futures-Märkten mittels Trend-Prognosesystem ausgerichtet ist) und CCPM Dax-Trendfolge-System (Trendfolgestrategie auf Grundlage von Moving-Average-Analysen in europäischen Märkten).



      Anmerkung: Keine reine Stillhalter-Strategie, wahrscheinlich deshalb auch die durchwachsene Performance. Außerdem Mindestanlage von 250T€ und somit nicht an die breite Masse adressiert.

      Valuta Capital - Strategic Investment System

      Das Handelssystem richtet sich an konservative Anleger, die an dem hohen Profitpotential von Options-Stillhaltergeschäften teilhaben möchten - ohne selber den aktiven Handel übernehmen zu müssen. Das System zielt nicht auf schnelle, überdurchschnittliche Gewinne, sondern versucht über einen längeren Zeitraum eine kontinuierliche positive Performance im zweistelligen Prozentbereich zu erzielen. Prioritäten sind Kapitalerhalt, Verlustvermeidung und Erhalt von bereits erwirtschaftetem Profit. Das System spekuliert mit Aktienindex-Derivaten (u.a. FTSE100, DAX, S&P500, DOW JONES, etc.) sowohl auf fallende, als auch auf steigende Kurse.

      Anmerkung: Wertenwicklung 1 Jahr: 22,14%, Mindestanlage: 100T€


      Kapitalfonds L.K. European Value Hedge

      Ziel des Fonds ist es, eine jährliche positive absolute Rendite zu erwirtschaften. Es wird überwiegend in europäischen Aktien sowie in Aktienzertifikaten angelegt. Die Auswahl erfolgt nach einem Value Ansatz. Zusätzlich können Anlagetechniken und Instrumente genutzt werden, um sowohl die einzelnen Positionen abzusichern als auch die Marktchancen auszunutzen. Um Zusatzerträge zu erzielen werden auf das Aktienportfolio Optionen verkauft. Die erhaltene Optionsprämie wird teilweise dazu verwendet, Put-Optionen zu kaufen, um so das Aktienportfolio gegen größere Kursverluste abzusichern.



      Anmerkung: Der Fonds wurde im September 2004 neu ausgerichtet, habe dazu folgende Pressemitteilung gefunden:

      Der Kapitalfonds L. K. Globaler Aktien-Unterfonds wird 7 Jahre nach seiner Auflage neu ausgerichtet und im Zuge dessen umbenannt. Der neue Name:

      Kapitalfonds L.K. European Value Hedge (ISIN LU0068841567)

      Seit dem 01. April 2004 wird der European Value Hedge nach der Dividendenstrategie von O’Higgins gesteuert. Zusätzlichen Performance-Schub erhält der Fonds durch ein aktives Stillhalter-Overlay, bei dem statistische, saisonale Zyklen berücksichtig werden. Eine Absicherung in Form eines antizyklischen Options-Hedgings rundet die Strategie des European Value Hedge ab.

      „Der European Value Hedge Fonds eignet sich besonders für Phasen, in denen Märkte unter hohen Schwankungen seitwärts laufen, wie wir es momentan erleben und in Europa für die nächsten Jahre erwarten“, so der Dividenden-Experte Dr. Dieter Rentsch von Aquila Capital. „Die relative Performance zum Eurostoxx 50 betrug seit Umstellung des Fonds im April ca. +4 %.“

      Der European Value Hedge strebt den Initiatoren zufolge eine jährliche Performance von 8-12 % p. a. in einem 5-Jahres-Zeitfenster an, die Volatilität soll deutlich unter der des Eurostoxx 50 liegen. Der European Value Hedge, der als Teil I Fonds in Luxemburg aufgelegt ist und per 01. September 2004 seine Deutschland-Vertriebszulassung erhält, startet mit einem Volumen von 30 Millionen Euro. Der European Value Hedge eignet sich den Initiatoren zufolge "nicht nur für institutionelle Anleger, die Ihr europäisches Aktienexposure diversifizieren und absichern möchten, sondern auch für konservative Privatanleger, die in werthaltige europäische Blue Chips investieren wollen".

      Grossbötzl, Schmitz & Partner zählt sich mit 1,5 Mrd. Euro Verwaltungsvolumen zu einer der führenden Vermögensverwaltungssozietäten in Deutschland. Aquila Capital versteht sich als Spezialist für Alternative Investmentlösungen. Der Hamburger Asset Manager hat bereits eine Reihe von alternativen Investmentprodukten lanciert, darunter Hedge Fonds, klassische Fondsstrategien mit Absicherungskomponenten sowie China- und Rohstoffinvestments. Beide Unternehmen sind von der BaFin zugelassen und werden von der Aufsichtsbehörde überwacht.



      Ich denke, das reicht erst mal. Es gibt noch genügend Fonds, die diese Strategie verfolgen, insbesondere in den USA. Die Frage ist eben immer, wer sich in diesem Geschäft auskennt und es dementsprechend erfolgreich ausüben kann.

      Phönix erbringt seit 1992 den Beweis, dass sie das Geschäft verstehhen. Zur Vollständigkeit und weil ein Chart zum PMA bislang hier fehlt füge ich diesen noch ein.



      Und jetzt bitte ich um deine Argumentation: Was weißt du was wir nicht wissen? :rolleyes::laugh::D

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 12:28:54
      Beitrag Nr. 41 ()
      Trotz der Hinweise auf die Negativ-Schlagzeilen (z. B. Stiftung Warentest) bin ich neugierig geworden. Die PMA-Performance sieht zwar toll aus, aber Ausgabeaufschläge von 7 %, Management-Gebühren von 6 %, Performancegebühren von 30 %... (Quelle: hedgefondsweb.de) Auweia. :rolleyes:

      Was bleibt denn da nach Kosten?
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 14:26:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ Dean.Martin

      Die angegebene Performance von ca. 10% p.a. ist bereits das Ergebnis nach Kosten, d.h. nach Managementgebühr und Gewinnbeteiligung, aber natürlich vor Abzug des einmaligen Ausgabeaufschlags.

      Der Ausgabeaufschlag ist gestaffelt und kann bis auf 4% reduziert werden, wenn der Anlagebetrag hoch ausfällt.

      Die Gebühren sind im Hedge-Fonds-Bereich nicht außergewöhnlich. Qualität hat eben ihren Preis. ;)

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 20:36:49
      Beitrag Nr. 43 ()
      Labertüten-Fraktion an Moser-Fraktion! :D

      Da steht noch ne Antwort aus! Oder seid ihr jetzt platt? :rolleyes:

      Gruß, DL :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 22:25:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Was möchtest du wissen ? Wie die Strategie von Phoenix funktioniert ?
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 22:35:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      nö, das weiß ich selber ganz gut! :D
      aber wenn du Lust hast, kannst du es gerne mal erklären ;)

      ich wollte nur von dir wissen, was du weißt, was wir nicht wissen :rolleyes:

      Gruß, D´Lucius :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 23:28:08
      Beitrag Nr. 46 ()
      "nö, das weiß ich selber ganz gut !"

      Woher kennst du denn die Strategie ? Das hätte ich nun
      gar nicht erwartet. Jetzt brauch ich anscheinend erst mal
      was Neues, das ist nicht wisst.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 23:50:08
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tausche "ist" gegen "ihr".

      Gähn ... und gute Nacht !
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 13:28:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      Das Ergebnis in Phoenix Managed Account für den Monat Januar 2005 beträgt plus 1,02%.

      Der neue Indexwert ist 915,96. (Index 100 = 1. November 1992).

      Der akkumulierte Gewinn für die letzten 36 Monate beträgt 31,02%.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 19:07:28
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ anleger16

      Ist ja kein Geheimnis, was Phoenix macht.
      Na, dann haken wir die Sache eben ab, da ja doch keine Argumente kommen. :(

      Das Januar-Ergebnis hingegen ist ja mal ein guter Start ins neue Jahr und Argument genug.:D:)

      Gruß, DL :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 11:41:07
      Beitrag Nr. 50 ()
      Möchte hier noch mal bestätigen, das meine Frage vom 12.12.04 von DLucius ausgiebig und verständlich in einem anderen Thread und per Bordmail beantworted wurde!
      :);)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 14:02:30
      Beitrag Nr. 51 ()
      DL kennt sich wirklich sehr gut aus. Er sollte unbedingt
      Vermittler für Phoenix werden, falls er es noch nicht ist.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 15:59:11
      Beitrag Nr. 52 ()
      Na sieh mal einer an. Die Dummlaberfraktion schlägt auch hier zu.
      Phoenix Januar +1,06%, und das Zählt nun mal:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 16:26:21
      Beitrag Nr. 53 ()
      Wirklich eine spannende Sache, jeden Monat die popeligen +1% zu posten.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 20:01:46
      Beitrag Nr. 54 ()
      Das denke ich auch, deshalb sind es auch 1,06%. UND; ICH LACHE MICH KAPUTT; ICH HABE SIE ABER. :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:DE:D:DE:E:DE:D:D
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 21:05:49
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ja, Ja. Ich weiß 1.02% ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 21:55:30
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ja, ich gönn dir doch die 10,20 Euro. Eigentlich schön,
      wenn man sich noch an kleinen Dingen freuen kann.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 22:13:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      Mal unabhängig von der Qualität von Phoenix: wer 1 % pro Monat als `popelig` bezeichnet, hat bei der Zinsrechnung nicht aufgepasst. ;)

      Auf`s Jahr umgerechnet sind das fast 13 %. Ne Rendite von 13 % p. a. ist nicht `popelig`. :D
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 00:21:00
      Beitrag Nr. 58 ()
      @ anleger 16
      Wenn, dann müssten es schon 30,60 Euro sein , wegen der Mindestanlegesumme. "Superschlaukopf" :D
      Na, na , na, Herr Martin. An der Qualität von Phoenix ist nun mal nichts zu mäkeln. Ansonsten würde ich sagen, besuchen sie <Phoenix, es lohnt sich.
      Mich persönlich stört nur das Agio von 4%. Das habe ich bei F&P und auch Magnum nicht.
      Wobei bei F&P, muß man Kommandist werden. Kommt mir persönlich entgegen. :):):):):):):):):):):):):):):):):):)
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:11:58
      Beitrag Nr. 59 ()
      30,60 Euro = 1 mal tanken.

      Warst du schon ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 22:35:18
      Beitrag Nr. 60 ()
      Ne, bei mir schon beim anlassen.:laugh: :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 14:03:03
      Beitrag Nr. 61 ()
      WÜNSCHE EINEN SCHÖNEN FEBRUAR GEHABT ZU HABEN:
      PHOENIX +0,87%
      F&P +1,75%:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 19:13:53
      Beitrag Nr. 62 ()
      BAFIN untersagt Phönix den Vertrieb und legt Kundenein/auszahlungen auf Eis...
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 19:24:28
      Beitrag Nr. 63 ()
      Quelle?
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 19:29:49
      Beitrag Nr. 64 ()
      das vermittelnde u. zuständige Finanzdienstleistungsinstitut nach 32 KWG
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 22:15:56
      Beitrag Nr. 65 ()
      Hallo,

      das ist ja ein knaller

      gibt es schon einzelheiten

      ist das management-konto betroffen

      hintergrund veruntreuung?

      liebe grüße taxi
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 12:21:18
      Beitrag Nr. 66 ()
      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      BaFin sperrt Phoenix-Konten - möglicherweise 600 Millionen Euro Schaden
      11.03.2005


      Phoenix in der Asche - Managed Account wird von BaFin erst mal dicht gemacht. Wie FONDS professionell recherchieren konnte, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Betreibern des Phoenix Managed Accounts nicht nur den Vertrieb ihres Produkts untersagt; derzeit kann die in Frankfurt ansässige Betreiberin Phoenix Kapitaldienst GmbH weder Ein- noch Auszahlungen vornehmen. Auf einer gestern Nachmittag (10.3.05) im Anschluss an einen Besuch der Geschäftsleitung bei der BaFin eilig einberufenen Betriebsversammlung haben die Geschäftsführer Detlef J. Amonath, Norbert Przibilla und Elvira Ruhrauf ihren Mitarbeitern mitgeteilt, dass es - offenbar über Jahre hinweg - zu Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und dem Hauptbroker Man Financial in London gekommen ist. Kontounterlagen wurden offenbar gefälscht, um die tatsächliche Situation im Managed Account zu vertuschen. Bis in den späten Abend hinein wurde der für das Produkt zuständige Chef-Mathematiker Michael Milde laut Unternehmensangaben von der Kriminalpolizei verhört und dann in Untersuchungshaft genommen. Milde steht unter dem Verdacht über sieben Jahre hinweg Unterlagen gefälscht haben, um erlittene Verluste zu vertuschen. Die Phoenix-Geschäftsleitung hat heute Morgen nach Informationen aus dem Umkreis des Unternehmens bei der BaFin Anzeige nach Paragraph 46b KWG wegen Überschuldung des Instituts erstattet.

      Nachdem die Phoenix-Leute über die vergangenen drei Jahre hinweg das Volumen der von ihnen verwalteten Gelder mehr als verdoppelt hatten, stand der Gesamtwert der Managed Accounts zuletzt bei rund 800 Millionen Euro. Von diesem Volumen könnten - so die bisher nicht bestätigten Zahlen - etwa drei Viertel, also 600 Millionen Euro, verloren sein.

      Sollten sich alle Verdachtsmomente bestätigen, käme dieser Zusammenbruch nicht völlig unerwartet, rund um Phonix gab es seit Jahren immer wieder Gerüchte über Unregelmäßigkeiten. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit stets beteuert, dass alle Verdächtigungen unbegründet seien (siehe dazu auch das Interview aus der Printausgabe 3/2003 von FONDS professionell). In Bedrängnis geraten könnte nun auch der Wirtschaftsprüfer Dr. Godehard Puckler, der die ordnunsgemäße Abwicklung im Phoenix-Produkt über Jahre hinweg attestiert hatte. Sollte sich herausstellen, dass die nun vorliegenden Anschuldigungen wahr sind, wird er sich wohl mit der Frage konfrontiert sehen, warum er nicht schon früher etwas bemerkt hat.

      Auf der Kundenseite sind rund 30.000 Anleger betroffen, die sich auf Werbeaussagen verlassen hatten, die ihnen eine durchschnittliche Rendite von 8 bis 12 Prozent versprochen hatten. Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Vermittlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz wäre im Fall eines tatsächlichen Betrugsfalls äußerst negativ betroffen. Nach bisher unbestätigten Angaben waren das rund 60 Hauptvertriebspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland sind das ausnahmlos nach Paragraph 32 oder Paragraph 64 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenen Vermögensverwalter, denn nur diesen von der BaFin lizensierten Vertreibern war das Produkt zugänglich. Diese Vertriebe sollen aber rund 500 Untervermittler - so genante "tied agents" - unter ihrem jeweiligen Haftungsdach beschäftigt haben. Es ist zu befürchten, dass auch etliche Vertriebspartner von Phoenix von ihren Kunden belangt werden - die Gesellschaft hatte überdurchschnittlich hohe Vertriebs- und Bestandsprovisionen bezahlt. (hh)
      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:41:11
      Beitrag Nr. 67 ()


      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 09:59:55
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hallo,

      mein Mitgefühl an alle Geschädigten,

      ich selbst überlege, ob ein engagement in F&P gleichermaßen gefährlich ist.

      sind hier auch veruntreuungen möglich?

      bitte senden Sie hierzu iHre Meinung .

      Danke
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 18:44:13
      Beitrag Nr. 69 ()
      Die Kurve von F&P liegt noch glatter. Au Au Au
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 01:55:40
      Beitrag Nr. 70 ()
      Im Grunde ist es immer dasselbe. Plus Concept, Phoenix, und viele andere mit "Treuhandkonten" etc. gesicherte Finanzkonstruktionen. Andere Terminmarktfuzzis waren zwar nicht unseriös, jedoch inzwischen bankrott. Alle Hedgefonds-Zertifikate namhafter Institute haben eine Lulli-Performance.

      Der einzig sinnvolle Weg an Terminmärkten zu spekulieren ist meiner Ansicht nach auf eigene Kappe mit einem eigenen Konto mit Nachschusspflicht.

      Das Riskio ist eh hoch genug und man geht nicht zusätzlich das Risiko ein, beschissen zu werden.

      Wer das nicht kann, sollte seine Gelder in Investmentfonds anlegen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:36:10
      Beitrag Nr. 71 ()
      frisch von der www.bafin.de Seite

      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      Vorläufiges Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet

      Am Montag hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der BaFin das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Phoenix nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die BaFin hatte bereits vergangene Woche das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen.

      Die Finanzaufsicht sah sich zu dem Insolvenzantrag veranlasst, nachdem sie von der neuen Phoenix-Geschäftsleitung über Unregelmäßigkeiten informiert worden war, die diese aufgedeckt hatte. Dabei geht es um das Bestehen eines Kontos bei einem Londoner Broker. Über diesen Broker hat Phoenix Finanzgeschäfte für Kunden abgewickelt.

      Die Unregelmäßigkeiten blieben bis Anfang März 2005 unentdeckt; die bei Phoenix vorhandenen Kontounterlagen, die ein Guthaben von mehr als 600 Millionen Euro vortäuschten, waren offenbar manipuliert. Die Phoenix-Geschäftsführung hat vergangene Woche auf Anraten der BaFin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

      Es besteht die Gefahr, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Die BaFin wird umgehend den Entschädigungsfall feststellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Die EdW wird dann über die Berechtigung der Ansprüche entscheiden.

      Für Anleger hat die BaFin eine Informations-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0228-4108-1010 erreichbar ist. Auch die EdW steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 030-203699-5626 bereit.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:57:53
      Beitrag Nr. 72 ()
      Da fehlt aber noch ein Satz ...

      "Wir als BAFin waren die Aufsichtsbhörde. Leider waren wir
      zu doof, das Fehlen von 600 Mio Euro früher zu entdecken."

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 22:15:58
      Beitrag Nr. 73 ()
      72

      wenn es nicht so traurig wäre, würde ich jetzt lachen.

      Das ist nun wirklich ein dickes Ei.
      600 Mio mit Aufsicht.
      Dagegen war Bernie Cornfield ein Waisenknabe.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:34:53
      Beitrag Nr. 74 ()
      ...genau.
      Da muss dann ein Phoenix Marketingleiter Tiefenstädter von sich aus Anzeige bei der deutschen Finanzaufsicht erstatten, damit die Herren der BaFin in die Gänge kommen, und das trotz der bekannten Unstimmigkeiten.
      Man erwartet ja nicht viel, aber in diesem Fall scheinen die bei der BaFin wohl mal wieder etwas überfordert gewesen zu sein. Muss mich echt zurückhalten...
      Über die bescheidene Funktion der Bafin sollten alle Anleger mal nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 11:40:36
      Beitrag Nr. 75 ()
      Hedgefonds-Performances: Schönfärberei?

      11.02.05 22:06


      Die Hedgefonds-Branche zieht zu Unrecht beträchtliche Aufmerksamkeit und Unmengen an Anlagegeldern auf sich. Diese These vertritt Burton Malkiel, Wirtschaftsprofessor an der Princeton University.Laut Malkiel seien die Performance-Daten von Hedgefonds, wie sie in entsprechenden Indizes abgebildet sind, weder repräsentativ noch glaubhaft. So seien Hedgefonds-Gesellschaften, anderes als traditionelle Investmentfonds, nicht dazu verpflichtet, ihre Performance-Daten detailliert offen zu legen. Sie hätten so die Möglichkeit, willkürlich Daten herauszugeben und Verluststrecken unter Umständen zu verschweigen oder zu verschleiern.Ein weiteres Problem sei die niedrige Überlebensrate von Hedgefonds. So hätten 480 von 604 Fonds, die 1996 im Tass-Kataster eingetragen waren, im Jahr 2003 nicht mehr existiert. Auf diese Weise würden nur besonders erfolgreiche Fonds überleben. Deren Erfolge seien für die Branche aber nicht repräsentativ.

      Quelle: BoerseGo
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 15:31:08
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hier noch einmal #19: ;)

      #19 von heino24 06.11.04 17:52:22 Beitrag Nr.: 15.013.126

      weil vielleicht schon genug Risiko drin ist ?

      Diese Märchengeschichten a la Finanztest sind ja spaßig zu lesen, aber die vielen Gegendarstellungen liest keiner...
      Ein Teil dieser " Informationen" soll von einem geflogenen Mitarbeiter kommen. Gegen ihn sollen auch diverse Verfahren wegen Verleumdungen laufen...

      Kannst ja selber hebeln, wenn Du willst. Gehst zur Bank und holst Dir einen Wertpapierkredit und schon klappts...
      ca. 6 % Darlehenszins - bei mind. 10 % Gewinn macht über 4 % Gewinn vor Steuern. Die Zinsen kannst Du dann noch als Aufwendungen geltend machen, wenn ich mich nicht irre.


      Es gibt noch viele andere Produkte, wo gehebelt wird, daß es nur so kracht... Viele hebeln sich doch auch damit ins finanzielle aus - wie früher bei den Aktien...

      Gruß
      heino

      Fraglich, ob die Bank ihren Kredit wiederkriegen würde, so sie denn einen für so eine "Anlage" gegeben hätte...
      Und das mit dem Aushebeln war auch nicht verkehrt gesagt :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 18:02:09
      Beitrag Nr. 77 ()
      Mir leuchtet auch nicht ein, warum man zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt braucht.
      Der Insolvenzverwalter wird sich melden.
      Die EDW dito.

      Also, wozu Gebühren den Anwälten in den Rachen werfen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 22:44:52
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hallo,

      mein Mitgefühl an alle Geschädigten,

      ich selbst überlege, ob ein engagement in F&P gleichermaßen gefährlich ist.

      sind hier auch veruntreuungen möglich?

      bitte senden Sie hierzu iHre Meinung .

      Danke
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 09:17:46
      Beitrag Nr. 79 ()
      @ Taxi
      Ist F&P Produkt BaFin zugelassen?
      Da BaFin u. Wirtschaftsprüfer die Machenschaften bei PMA nicht unter Kontrolle hatten, kannst Du von allem ausgehen.
      Würde nur Geld dort anlegen wenn Du wirklich alles genau kennst was sich dort abspielt. Das ist schwer.
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 09:57:22
      Beitrag Nr. 80 ()
      nach meiner Info ist F+P nicht zugelassen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 09:58:37
      Beitrag Nr. 81 ()
      du kannst das übrigens prüfen

      www.bafin.de

      oder beim bafin anrufen
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 19:06:19
      Beitrag Nr. 82 ()
      Andere Hedgefonds vom Betrugsfall voraussichtlich nicht betroffen

      Die Befürchtung, dass Anleger nach dem Phoenix-Desaster grundsätzlich einen Bogen um alternative Investments wie Hedgefonds machen, konnte sich bisher nur bedingt belegen lassen: Zwar erreichten uns kurz nach Bekannt werden der Phoenix-Pleite auch Kündigungen von anderen Alternativen Investment-Beteiligungen, einige Anleger revidierten jedoch tags darauf ihre Entscheidung nach reiflicher Überlegung und der Erkenntnis, dass es sich beim Fall Phoenix um einen Einzelfall handelt. Vor betrügerischen Machenschaften ist man bei keiner Kapitalanlageform geschützt – auch Bank-, Immobilien und Aktienanlagen waren in jüngster Vergangenheit Opfer krimineller Machenschaften geworden. Nach wie vor ist eine Beimischung von Hedgefonds in bestehende Wertpapierportfolios ein effektives Mittel, um konstante Erträge, weitestgehend unabhängig von der Entwicklung der Aktien- und Rentenmärkte zu erzielen.

      Hedgefonds-Anbieter wie die K1 Global Ltd. beziehen ihren Kunden gegenüber Stellung und verdeutlichen die grundlegenden Unterschiede zwischen der Stillhalterstrategie des Phoenix Managed Accounts und der Investition in den eigenen Dach-Hedgefonds: Aktuell investiert K1 in 36 Hedgefonds mit unterschiedlichen Anlagestrategien, um das Risiko für den Anleger deutlich zu minimieren. Anhand der in Kürze erscheinenden Jahresbilanz 2004 – erstellt durch die renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei PriceWaterHouseCoopers, Zürich, die jeder Anleger zur Verfügung gestellt bekommen kann, kann man sich selbst von der „Echtheit“ der erzielten Rendite überzeugen. Gleichzeitig verweist man auf Vergleichsindizes, wie den CSFB Tremont Hedge Fund Index: Initiiert durch die Credit Suisse First Boston und Tremont, ist dieser der erste kapitalisierungsgewichtete Hedge-Fonds Index der Branche und repräsentiert mindestens 85% der verwalteten Vermögenswerte in jeder repräsentativen Kategorie der globalen Indizes. Der Index wird monatlich berechnet und neu gewichtet. Ein Blick auf den Index beweist, dass man mit Hedgefonds durchaus langfristig und nachhaltig Renditen von 8 – 12% p.a. erzielen kann. Z. B. weist der Index für das Jahr 2004 eine Netto-Performance von 9,64% aus während der K1 Global das Jahr 2004 mit netto 10.22% abgeschlossen hat. Der Jahresnettodurchschnitt des Hedge Fund Index beträgt seit Auflegung +10,86 %. Den annualisierten Ertrag der letzten drei Jahre weist K1 Global mit +13,45% aus.´Während eine Beteiligung am K1 Global-Dach-Hedgefonds wohl erst demnächst über ein Zertifikat einer renommierten international tätigen Bank wieder möglich ist, finden Anleger mit den Benchmark-Opportunitas-Zertifikaten von der Commerzbank bereits heute eine attraktive Alternative vor: Der zu Grunde liegende Dach-Hedgefonds konnte in der Vergangenheit über 80% der Monate mit einem positiven Ergebnis abschließen und realisierte ebenfalls zweistellige Renditen.

      ( Quelle: Hedgefonds24 )
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 22:32:28
      Beitrag Nr. 83 ()
      Jens Graf Rechtsanwälte

      Mitteilung der Pressestelle

      Nr. 7/2004

      OLG Frankfurt bestätigt mit noch nicht rechtskräftigem Schlussurteil die vorinstanzliche Verurteilung des früheren Geschäftsführers einer Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt a. M., zum Schadensersatz und spricht dem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertretenen Kläger darüber hinaus einen weitgehenden Zinsanspruch zu

      Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit noch nicht rechtskräftigem Schlussurteil die vorinstanzliche Verurteilung des früheren Geschäftsführers einer Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt a. M., zum Schadensersatz bestätigt und dem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertretenen Kläger darüber hinaus einen weitgehenden Zinsanspruch zugesprochen. Damit haften die Phoenix als sog. „Warenterminvermittlerin“ und ihr ehemaliger Geschäftsführer nicht nur auf Ersatz des bei angeblich erfolgten Börsenspekulationsgeschäften verloren gegangenen Einsatzes, sondern schulden darauf eine hohe Verzinsung über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren.

      In Übereinstimmung mit dem Landgericht Frankfurt geht die Berufungsinstanz von einer Haftung des Geschäftsführers der Vermittlungsfirma wegen sittenwidrigen Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit aus, weil er veranlasste bzw. bewusst nicht verhinderte, dass die Unternehmung die nicht sachkundigen Kunden nicht ausreichend aufgeklärt hat, um sie über das Risiko der angebotenen Termingeschäfte zu täuschen.

      Die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist eine seit mehr als zwei Jahrzehnten in Frankfurt ansässige Unternehmung und damit vermutlich eine der letzten noch existierenden Adressen des ehemals sog. Grauen Kapitalmarktes. Nach eigenen Angaben verfügt das Unternehmen allerdings über alle erforderlichen Genehmigungen. Auch scheint es sich über Jahre trotz eindeutiger Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchaus wohlwollender Beurteilung durch Frankfurter Gerichte erfreut zu haben. Diese Insellage könnte eine Erklärung für den für einen früheren Anbieter von aufschlagsbelasteten Warentermin-geschäften seltenen Umstand des Erreichens eines für solche Unternehmungen nahezu biblischen Alters sein.

      Der Fall zeigt, dass die Aufarbeitung selbst über ein Jahrzehnt zurückliegender Schadensfälle durchaus von Erfolg gekrönt sein kann. Vor diesem Hintergrund erscheint die jahrelange Haltung der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu den Geschäften dieser Unternehmung als Glücksfall für die konkret betroffenen Kunden. Wie viele andere Anleger durch die Berechnung einer „Geschäftsbesorgungsgebühr“ von 33 1/3 % jeder Einzahlung geschädigt wurden, kann nur vermutet werden. Ihnen sollte das Urteil Hoffnung machen.

      Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte rät in vergleichbaren Fällen ihrer Mandantschaft zu entschlossenem Vorgehen auch gegen den gelegentlich zu beobachtenden Unwillen der „betroffenen“ Richterschaft. Angesichts der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Warenterminvermittlung sind solche Unternehmungen und ihre Organe die geborenen Verlierer gerichtlicher Auseinandersetzungen, selbst wenn diese Erkenntnis in Justizkreisen noch keine durchgängige Verbreitung gefunden zu haben scheint. Für Anleger gewonnene Prozesse tragen dazu bei, dem Gedanken des Verbraucherschutzes auch im Kapitalanlagenrecht zum Durchbruch zu verhelfen.

      Düsseldorf, den 13. Juli 2004
      Jens Graf Rechtsanwälte
      Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
      Telefon-Nr.: 0211 86322525
      Telefax-Nr.: 0211 86322555
      E-Mail: <Jens.Graf@t-online.de>
      Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 08:13:22
      Beitrag Nr. 84 ()
      Vorsicht vor Rechtsanwälten. Die wollen nur Euer letztes Geld. Erfolgshonorare gibt es Deutschland bekanntlich nicht.
      Auch Pauschalhonorare, um sich irgendeine Rechtsausführung anzuhören, sind rausgeworfenes Geld.
      Sie bringen Euch mit 99 %-iger Wahrscheinlichkeit nicht einen Euro zurück.


      Im jetzigen Stadium des Verfahrens schreibt die staatliche Entschädigungseinrichtung:

      16. März 2005
      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat den Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH am 15.03.2005 festgestellt.
      Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den meistgestellten Fragen zum Entschädigungsverfahren zusammengestellt:

      Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EdW tätig?
      Die EdW handelt nach den Maßgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG).

      Was muss man als Anleger tun, um eine Entschädigung von der EdW zu erhalten?
      [red ]Die EdW wird kurzfristig die betroffenen Anleger schriftlich über den Entschädigungsfall benachrichtigen und ihnen ein Formular übersenden, mit dem ein Entschädigungsanspruch angemeldet werden kann.[/red]

      Wie hoch ist eine mögliche Entschädigung?
      Allgemein gilt, dass die Höhe der Entschädigung pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal 20.000 EUR, beträgt.

      Könnte die EdW aus ihrem Fondsvolumen bei Eintritt des Entschädigungsfalles alle Anspruchsteller befriedigen?
      Die Höhe des möglichen Schadens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die EdW kann Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen, wenn dies zur Durchführung des Entschädigungsverfahrens erforderlich wäre.

      Gibt es eine Rangfolge, nach der im Falle einer Entschädigung an die Anleger ausgezahlt wird?
      Sämtliche Anleger haben den gleichen Rang.

      Fazit: einen Anwalt braucht ihr zunächst nicht.

      nachzulesen: http://www.e-d-w.de/aktuelles/f_meldungen.html
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 10:13:31
      Beitrag Nr. 85 ()
      F & P wird in der aktuellen kmi bewertet.
      Kann man die Bewertung teilen?
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 13:52:48
      Beitrag Nr. 86 ()
      Wie lautet denn die Bewertung?
      Avatar
      schrieb am 10.09.05 18:23:35
      Beitrag Nr. 87 ()
      [posting]16.877.037 von djuergen am 13.06.05 13:52:48[/posting]BaFin-Alarm bei F & P????
      Weiss hier jemand was näheres?
      Avatar
      schrieb am 10.09.05 22:58:46
      Beitrag Nr. 88 ()
      Mich hat hier wohl keiner ernst genommen ?

      Aber dann schlug Beitrag #62 ein wie eine Bombe !

      :look:
      Avatar
      schrieb am 10.09.05 23:02:42
      Beitrag Nr. 89 ()
      Hi Schneifel!

      BAFIN Alarm bei F&P?
      F&P KG Fond V in Kassel??????
      Wo hast du das denn her???? Hab auf der web page der Bafin keinen Hinweis gefunden? Bitte um mehr INFO`s??
      Hat jemand mehr dazu????

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 13:31:09
      Beitrag Nr. 90 ()
      [posting]17.855.029 von striker1 am 10.09.05 23:02:42[/posting]Einzahlung wurde nicht von F & P angenommen. Dann habe ich erfahren, dass BaFin hier aktiv wäre.
      Weitere Details fehlen mir, daher mein Mail, ob jemand mehr Infos bereits hat.
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 14:32:36
      Beitrag Nr. 91 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 15:27:42
      Beitrag Nr. 92 ()
      Link funktioniert nicht!

      Bitte kannst du uns die Info kopieren und hier zur Verfuegung stellen.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 15:28:36
      Beitrag Nr. 93 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 16:09:59
      Beitrag Nr. 94 ()
      Hi WSJ Reader!

      Was steht denn auf der web page von www.bankier.pl uber F&P? Wissen die mehr?

      Hab mich auch gewundert - dass noch immer kein Ergebnis fuer August zur Verfuegung gestellt wurde!!!
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 19:40:53
      Beitrag Nr. 95 ()
      [posting]17.857.431 von striker1 am 11.09.05 16:09:59[/posting]Hallo,

      es liegt daran, daß die Bafin durch die Phoenix-Geschichte aufgeschreckt jetzt alle KGs dicht machen will.

      Ich will mich morgen weiter erkundigen.

      Macht Ihr das auch mal.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 11.09.05 19:56:41
      Beitrag Nr. 96 ()
      Bafin kann ja nicht einfach alle KG`s schliessen! Die haetten mal lieber besser bei Phoenix aufgepasst!

      F&P hatte bisher auch in seinen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass ein Fall wie bei Phoenix nicht eintreffen kann:

      Aufteilung der Gelder bei der F&P AG & Co. KG

      Das Gesellschaftskapital ist als Gesamtheit zu betrachten und wird im Sinne einer Minimierung der Risikoseite von der Gesellschaft aus gesplittet. Die Aufteilung sieht vor, daß 50% des Kapitals in konservativen Finanzinstrumenten angelegt werden. Diese sind breit gestreut und umfassen Rentenpapiere, festverzinsliche Papiere, Rentenfonds und Immobilien. Wichtig hierbei ist, daß das Kapital tatsächlich nicht im Ausland bei Brokern etc. gehalten wird, sondern überwiegend bei inländischen Kreditinstituten (z.B. Dresdner Bank, Hypovereinsbank und Sparkassen).
      20 % der Gesellschaftsmittel werden kurzfristig angelegt und dienen als Liquiditätsreserve der Gesellschaft, um den Auszahlungsfluß der Kommanditgesellschaft zu gewährleisten. Diese Liquidität kann an die Kommanditisten ausgezahlt werden, weshalb sie nicht als „Sicherheit“ dient.
      Die restlichen 30 % werden spekulativ investiert, der überwiegende Anteil an der Terminbörse und in Derivaten (z.B. auch in Aktien, die auf Hedge-Basis gehandelt werden).

      Die Frage einer Insolvenz im klassischen Sinne würde sich bei der F&P AG & Co. KG nicht stellen. Zu erklären ist dies wie folgt:
      Sollten die 30% des spekulativen Anteils verloren gehen und die Liquidität aufgebraucht sein, wäre die Gesellschaft schon faktisch handlungsunfähig. In diesem Fall müßte eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, in der alle Kommanditisten über eine eventuelle Auflösung oder eine Neuverteilung des restlichen Kapitals entscheiden müßten. Im Fall der Auflösung wären daher noch zumindest 50 % des Kapitals vorhanden. Hierzu ist noch anzumerken, daß zusätzlich zu diesen 50% eine Verlustzuweisung in Höhe von 50% steuerlich absetzbar wäre und eine zusätzliche „Entschädigung“ darstellen würde.

      ----------------------------------------------------
      Solltet Ihr etwas Neues erfahren - Bitte uns allen zur Verfuegung stellen!
      Avatar
      schrieb am 12.09.05 11:45:20
      Beitrag Nr. 97 ()
      Habe eben vom BaFin erfahren, dass seit dem 30.08. die Geschäfte für den KG Fonds V geschlossen worden sind und ein Abwickler bestellt worden ist.
      Avatar
      schrieb am 12.09.05 18:19:41
      Beitrag Nr. 98 ()
      Ich habe gar keine Stellungnahme von der Bafin erhalten.

      Bei F&P heisst es, dass eine interne Pruefung durch die Bafin stattfindet um die Gesellschafterform zu pruefen!
      Jedoch nicht wegen Insolvenz bzw. unlauteren Geschaeften!
      F&P darf waehrend der Pruefung keine Ein - und Auszahlungen durchfuehren! Ergebnis der Pruefung wird Anfang naechster Woche erwartet!

      Jemand mehr erfahren? Irgendwas schriftl. von der Bafin?
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 12:13:40
      Beitrag Nr. 99 ()
      Habe gerade mit F&P gesprochen.
      Es geht um sogenannte Finanzkommissionsgeschäfte! Was immer das sein mag!
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 12:24:26
      Beitrag Nr. 100 ()
      Das sieht überhaupt nicht gut aus. Hoffentlich sind
      die Gelder Sondervermögen, ansonsten gute Nacht.
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 13:10:02
      Beitrag Nr. 101 ()
      Habe mal unter Google nachgeschaut.
      Da wird einnem ja schlecht!
      In de letzten Jahren ist fast jeder der damit zu tun hatte abgewickelt worden.
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 14:08:00
      Beitrag Nr. 102 ()
      Habe soeben mit Herrn Hanefeld von der BAFIN gesprochen.Laaut Aussage der BAFIN sol F&P Finanzkommissionsgeschäfte geführt haben, und zwar für den Fond V. Die sist unverzüglich untersagt worden.
      Ein Rechtsanwalt Henningsmeyer ist als Geschäftsführer eingesetzt worden um die Gelder zu sichern um sie auszuzahlen!?!?
      Die F&P hat in Frankfurt Rechtsschutz beantragt.:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 14:10:03
      Beitrag Nr. 103 ()
      Ach ja, vergessen. Laut Herrn Hanefeld soll Abgewickelt werden:(
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 15:26:24
      Beitrag Nr. 104 ()
      Henningsmayer betreut auch die Abwicklung des Jäger Fonds....
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 16:49:31
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort der F&P AG nach einer Anfrage.

      sehr geehrter herr ..........
      die bafin hat die abwicklung der f & p ag & co. kg angeordnet
      >
      >
      >
      > die gesellschaften haben um einen einstweiligen rechtsschutz
      >
      > gegen die abwicklung eines bestellers
      >
      > und die anordnung der abwicklung nachgesucht
      >
      >
      >
      > sobald konkrete erkenntnisse vorliegen,
      >
      > werden wir die kommanditisten informieren
      >
      >
      >
      > besten gruß
      >
      >
      >
      > frank hernandez
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 18:26:20
      Beitrag Nr. 106 ()
      Glaube es geht um die Sommeraktion von F&P, in welcher es Extra-Zinsen fuer hoehere Geldanlagen gab! Das duerfte die Banken aufgeweckt haben und die haben die Bafin auf F&P angesetzt! Wahrscheinlich wird man nun der F&P die Geschaefte verbieten bzw. zur Rueckzahlung der Gelder auffodern!
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 18:54:20
      Beitrag Nr. 107 ()
      F&P wird abgewickelt. Geht doch eindeutig aus meinen Nachforschungen hervor.
      Es nützt auch nichts irgendetwas hineinzudichten:eek:
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 20:16:38
      Beitrag Nr. 108 ()
      [posting]17.883.982 von posbi am 13.09.05 18:54:20[/posting]Welche Nachforschungen sind das??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 20:44:13
      Beitrag Nr. 109 ()
      Andere Gesellschaften scheinen sich auch erfolgreich gegen BaFin-Verfügungen zu wehren. Sieh Dir mal folgenden Link an:
      http://www.fondsprofessionell.de/redsys/searchText.php?offse…
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 22:09:00
      Beitrag Nr. 110 ()
      Fehlinformation, die GAMAG war bisher erfolglos vor Gericht.

      Sie versuchen es jetzt mit einer Niederlassung in der Schweiz.
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 23:22:29
      Beitrag Nr. 111 ()
      apusta!?
      Bist du zu dov um zu lesen.
      Wie nennt man das denn, wenn mann mit BAFIN spricht und mit F&P spricht, für dich noch mal extra, "MIT DEM TELEFON" You now! Ausserdem habe ich die Mail von Herrn Fernandez hier reingestellt.
      Es ist wie es ist!:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 21:31:06
      Beitrag Nr. 112 ()
      Hi posbi!

      Was denkst du gibts die Geldanteile voll zurueck oder koennen sich die Anleger auf groessere Verluste einstellen!

      Habe leider bisher keinerlei Erfahrung mit Fonds-Abwicklungen gehabt!
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 11:23:26
      Beitrag Nr. 113 ()
      Gibt es bereits news an die kommanditisten seitens F & P?
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 12:44:53
      Beitrag Nr. 114 ()
      Bei F&P läuft jetzt ein Anrufbeantworter. Die ganze Gesellschaft soll abgewickelt werden. Bei Fragen soll man sich an die Kanzlei Henningmeier in Hamburg wenden!
      F&P versucht,bzw Hat Wiederspruch eingelegt und Rechtsschutz beantragt.
      Was das nützt und was mit den Geldern wird!?!?:(
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 12:51:43
      Beitrag Nr. 115 ()
      Habe gerade mit Henningsmeier telefoniert.
      Eine etwas genervte Dame gab mir die Auskunft, dass sie keine auskunft geben dürfen.
      Sie sagte dann ya<ber noch das anfang nächster Woche ein Schreiben an die Kommandisten herausgehen würde.
      Zur Zeit würde gesichtet wo und wieviel an Geldern vorhanden ist.
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 15:12:40
      Beitrag Nr. 116 ()
      [posting]17.922.477 von posbi am 16.09.05 12:51:43[/posting]Hallo,

      es muß auf jeden Fall verhindert werden, daß die Kanzlei Henningsmeier abwickelt, da die dafür horrende Gebühren
      verlangen !

      Versucht mal herauszufinden, wieviel genau !

      :eek:

      Es ist jedenfalls ein starkes Stück seitens der Bafin, daß F & P gerade so überfallen wird.

      Man sollte glauben, wir leben in einer Bananenrepublik !

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:

      Ich bin mir deswegen sicher, daß F & P in der ersten Instanz Rechtsschutz bekommen wird, vermutlich aber die Bafin in die zweite Runde geht.

      Wir sollten uns deswegen darauf konzentrieren, daß
      entweder F & P selber auszahlen wird oder ein Treuhänder,
      z.B. der Wirtschaftsprüfer, das macht.

      Oder daß die Gelder in das Zertifikat fließen können, was hoffentlich bald kommt.

      :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 16:16:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      Da scheint ein Anwalt aus Hamburg gute Verbindungen zur BaFin zu haben.Wenn abgewickelt wird, Henningsmeier!
      Ob sich das finanziell rechnet?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 20:51:06
      Beitrag Nr. 118 ()
      Für Henningsmaier auf jeden Fall!!!! Es ist wirklich eigenartig, fast sämtliche BaFin-Abwicklungen laufen über die Kanzlei Henningsmeier. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.... Die Gebühren für den Abwickler scheinen tatsächlich horrend zu sein!
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 20:58:17
      Beitrag Nr. 119 ()
      Hallo,
      absolut richtig! Wenn die BaFin festgestellt hat, dass die Gelder alle vorhanden sind und die F & P-Bilanzen des Wirtschaftsprüfers der letzten Jahre absolut korrekt sind, sollte es doch auch möglich sein, dass dieser Wirtschaftsprüfer die Abwicklung übernimmt. Wo liegt das Problem? Es sollte zu einer fairen und kostenschonenden Abwicklung kommen!!!
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 21:02:15
      Beitrag Nr. 120 ()
      Hallo

      falls bei FPAG alles rechtens ist und kein Betrug wie bei anderne vorliegt, sollten doch rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Bafin möglich sein?
      Die horrenden Gebühren der Kanzlei Hennigsmeier sind doch sittenwidrig. Die scheinen einen Freibrief zu haben. Die bekommen alle Abwicklungen zugespielt, ohne eine Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hier werden die Anlerger geschädigt, ein Widerspruch zu den Zielen der Bafin.
      Die Bevorzugung der Kanzlei H. in diesen Abwicklungsfällen stinkt zum Himmel. Der Bafin könnte vielleicht eine unsaubere Verbindung zur Kanzlei unterstellt werden.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 22:57:59
      Beitrag Nr. 121 ()
      Laut BaFin keine Hinweise auf betruegerische Geschaefte bzw. fehlende Anlagegelder!!!!!!!!!!!!!!

      Es geht um die fehlende Zulassung der BaFin fuer die Fondsgeschaefte! F&P hatte Zulassung beantragt:
      -------------------------------------------------------
      (Siehe F&P Schreiben vom Juni 2005)
      Was das BaFin angeht, so sind wir bereits vor 24 Monaten von uns aus auf das Amt zugegangen. Wir haben dem BaFin unsere kompletten Unterlagen zur Verfügung gestellt und darum gebeten zu prüfen, ob und in wie weit Genehmigungen für unsere Aktivitäten notwendig sind. Bis heute haben wir noch keine Antwort erhalten, obwohl wir regelmäßig unsere Jahresabschlüsse nachgereicht haben. Nach wie vor gilt also, daß eine KG mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO betrieben werden darf. Ob diese Regelung langfristig die beste Lösung bleiben wird, ist unklar. Wir werden uns jedenfalls bemühen, unabhängig von der KG-Lösung, für die Aktiengesellschaft eine Genehmigung als Finanzportfolioverwalter zu erhalten bzw. ein Zertifikat mit einer Bank anzustreben.
      ----------------------------------------------------------

      Phoenix hatte eine Zulassung und wurde von der BaFin jaehrlich "geprueft"! Hoffe der Kaffee im Buero von Herrn Breitkreuz hatte den Herren der BaFin geschmeckt!!!

      Eine Schande fuer Deutschland! Als Kommanditisten sollten wir mind. dafuer sorgen - das die Schliessung des Fonds V durch einen Beauftragten von F&P bzw. der Kommanditisten erfolgt!
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 11:19:33
      Beitrag Nr. 122 ()
      Kommandisten aller Länder vereinigt euch!
      Spaß beiseite, bin auch dafür, habe schließlich genug Geld in der Firma stecken.
      Soeben ist ein Schreiben von Henningsmeier eingetroffen.
      Abwicklung nach &34 KWG F&P Aktiengesellschaft & Co. KG
      Werde am Montag meinen Anwalt befragen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 12:19:09
      Beitrag Nr. 123 ()
      Habe auch das Schreiben von Henningsmeier bekommen.

      "... kann ich Ihnen noch nicht mitteilen, ob und ggf. wann mit einer Rückzahlung von Geldern zu recnen ist."
      "Nach Ablauf von drei Monaten werde ich Sie erneut in der Sache informieren"

      Drei Monate wird unser Geld blockiert. Drei Monate fallen für die KG die Kosten des Abwicklers an. Hier muss die KG aktiv weden und nach Gewährung des Rechtsschutzes die Gelder sofort auszahlen, ohne die 3monatige Kündigungsfrist zum Jahresende gemäss Vertrag.

      Das Vorgehen darf so nicht sein und rechtliche Schritte sollten doch möglich sein. Man muss sich das mal vorstellen: Anstatt die Anfrage (vor 24 Monaten), ob und wieweit eine Genehmigung notwendig ist zu beantworten, sodass eine Genehmigung hätte beantragt werden können oder die KG im geordneten Rahmen hätte geschlossen werden können, ist die Behörde unfähig diese Anfragen zu beantworten und schägt nach 2 Jahren in einer Nacht-und-Nebel-Aktion alles klein.
      Meiner Meinung ist die KG rechtens, sonst hätte doch kein Handelregistereintrag erfolgen können.

      Wie ist das denn bei anderen KGs (zB Schiffsfonds, geschl. ImmoFonds, etc), die momentan überschüssige Gelder der KG in Finanzprodukte anlegt. Bräuchten die dann nicht auch eine Genehmigung?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 13:20:13
      Beitrag Nr. 124 ()
      Hallo,
      ich wollte nur darauf hinweisen, daß es sich hierbei um eine offizielle Meldung handelt, daß die BAFIN die Gesellschaft schließt, weil sie vermutlich wegen des Aussscheidens der Herren Freytag keine Zulassung mehr hatten, die Kontrakte zu handeln und den Fonds zu vermitteln (§ 34 KWG - Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall).
      Das alleine ist noch keine schlechte Nachricht. Deutlich schlimmer wäre, wenn die Bafin die Geschäfte der Firma einstellen läßt wegen Unregelmäßigkeiten.
      Der Hinweis OB UND IN WELCHER HÖHE bei Insolvenz gezahlt werden kann, ist reiner Standard.

      ALLERDINGS WEISE ICH AUF EINES HIN: Hinter der offiziellen Wahrheit (Fassade) verbrigt sich dann meist schlimmeres. Ich habe die Anlage nach dem Phoenix Fall gekündigt, weil keine Gestellschaft die wunderschönen monatlichen Plus-Zahlen erwirtschaften kann. Auch keine F&P AG.
      Ich hoffe für uns alle, daß wir einigermaßen heil herauskommen, da ich ja trotz Kündigung auch noch kein Geld erhalten habe.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 14:58:13
      Beitrag Nr. 125 ()
      Sorry,
      noch eine Ergänzung bzw. Korrektur zu dem Gesagten:

      Die Erlaubnis für die Bankgeschäfte nicht gewährt,der seit 24 Monaten anhängig ist, wurde nicht gewährt, wegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG:
      geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb
      erforderlichen Mittel;

      Ich glaube, daß es nicht beim Nachweis nicht an Wort "geeignetem Nachweis" hängt, sondern eher bei "fehlenden Mitteln". Vermutlich hat die BAFIN im Rahmen der Antragsprüfung etc. doch Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das ist fast zu erwarten, denn die BAFIN wäre nicht gezwungen gewesen, das Geschäft zu schließen. Es heißt ja in § 37 KWG "kann die Schließung anordnen".

      Ich will nicht pessimistisch erscheinen, wollte nur sagen, daß es schlimmer kommen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 16:50:21
      Beitrag Nr. 126 ()
      Jeeepp - habe auch das Schreiben von Henningsmeier bekommen!

      Eine absolute Frechheit: "Herr Rechtsanwalt Henningsmeier hat die alleinige Berechtigung.... Dies umfasst insbesondere die Berechtigung zur Betretung der Geschaeftsraeume.... Kuendigung von Vertragsverhaeltnissen...Die Gesellschaft darf ueber Immobiliarvermoegen nicht mehr verfuegen..."

      Was passiert mit den offenen Anlagen in Rohstoffe, Waehrungen, Festzinsanlagen... Die werden wohl jetzt vom "Boersen-Fachmann" Henningsmeier verkauft/glatt gestellt????? Egal zu welchen Zeitpunkt und Kurswert????? Oh mein Gott - da wird so einiges Geld den Bach hinunterfliessen??? Danke!!

      Posbi - wir alle haben einiges in diesen Fond investiert!
      Solltest du eine Auskunft von Deinem Anwalt bekommen - Bitte gib uns Bescheid ob es rechtliche Moeglichkeiten gibt - gegen diese "Art" von Abwicklung (sicherlich mit Verlusten) vorzugehen!
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 16:57:23
      Beitrag Nr. 127 ()
      Das Schreiben vom Hennigsmeier ist vom 09.09 und die BaFin-Anordnung vom 26.08.2005

      Weiss jemand was das zustaendige Verwaltungsgericht am 15.09.2005 zum Antrag auf Rechtsschutz der F&P AG beschlossen hat???
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 19:55:47
      Beitrag Nr. 128 ()
      F&P
      Mein Vorschlag als Betroffener lautet: Bildung einer Interessengruppe zur Wahrung unserer Ansprüche und Info-Austausch. Nichtbetroffene sollte dort mit Häme draußen bleiben. Wer übernimmt dieses Forum??
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 20:34:44
      Beitrag Nr. 129 ()
      Hallo, bin auch betroffener Anleger und lese mehr oder minder ohnmächtig diese Infos hier. Meine Frage wäre, muß ich Herrn Henningsmeier aufgrund seines Schreibens überhaupt Auskunft geben? Entstehen Nachteile wenn ich nicht antworte? Letztendlich geht aus diesen Kopien nämlich keine Rechtsgültigkeit hervor, die könnte ja "jeder" schicken. Und ich möchte meine Daten nicht preisgeben, solange vor Gericht nichts entschieden ist. Außerdem frage ich mich warum er Daten von den Anlegern braucht, wo er doch Zugang zu allen Büros und Informationen hat? Wie verhalte ich mich also und muß ich mir auch einen Rechtsanwalt suchen?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 20:54:51
      Beitrag Nr. 130 ()
      Wir sollten allen einen kuehlen Kopf bewaren und vorsichtig mit der Kanzlei in Hamburg sein!

      Auf jeden Fall muessen wir herausfinden ob es einen Aufschub durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts am 15.09. gab und uns bei einem Rechtsanwalt informieren!
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 21:11:28
      Beitrag Nr. 131 ()
      Typischerweise gibt es keinen vorläufigen Rechtsschutz

      (siehe GAMAG, K1 etc.) gegen Anordnungen der BAFin.

      www.vg-kassel.justiz.hessen.de
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 22:03:36
      Beitrag Nr. 132 ()
      [posting]17.937.228 von striker1 am 17.09.05 20:54:51[/posting]Hallo striker1,

      woher weißt Du, daß das Verwaltungsgericht schon am
      15.9. sein Urteil verkündet hat ?

      Meiner Kenntnis nach wird das Urteil erst ab Montag, 19.9., erwartet und F & P zu 90 % gewinnen.

      Danke im voraus für die Antwort.

      Du hast gleichzeitig BoardMail.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 22:05:45
      Beitrag Nr. 133 ()
      anleger16

      Ist das eine Vermutung oder hast du den Beschluss des Verwaltungsgerichts gesehen?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 22:12:22
      Beitrag Nr. 134 ()
      An Urlauber - lt. F&P war der Beschluss fuer den 15.09 zu erwarten!
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 23:11:15
      Beitrag Nr. 135 ()
      "Meiner Kenntnis nach wird das Urteil erst ab
      Montag, 19.9., erwartet und F&P zu 90 % gewinnen. "

      Dann wird man es früh genug erfahren von F&P.
      Mal anrufen am Dienstag und die Sache ist geklärt.

      ( Übrigens heisst es "Beschluss " und nicht "Urteil ". )
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 07:35:17
      Beitrag Nr. 136 ()
      Hallo thma12

      wieso hast Du noch kein Geld erhalten, die Rückzahlung ist doch jederzeit mit 3monatiger Kündigungsfrist möglich.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 08:36:54
      Beitrag Nr. 137 ()
      Hallo gutglck,

      leider ist das nicht so mit der 3 monatigen Kündigungsfrist. Man hat mir bestätigt, daß meine Einlage erst nach dem Jahresabschluß ausbezahlt wird und die Gewinne erst noch ein halbes Jahr danach wegen der Versteuerung.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 08:55:03
      Beitrag Nr. 138 ()
      Hallo Leute,
      ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß ihr alle zu optimistisch seit. Ich denke, daß letztendlich die Geschäfte nicht eingestellt werden müssen, weil die Bafin aufgrund fehlender finanzieller Mittel die Zustimmung verweigert. Vielmehr nehme ich an, daß F&P Geld der Anleger verloren hat und falsch ausgewiesen hat und die Bafin das Geschäft wegen Zahlungsunfähigkeit schließt.
      Ich hatte nach der Phoenix Pleite mit den Herren Lucheux und Hernandez gesprochen und die Herren haben mir versichert, es sei alles ok. Dann habe ich gefragt, wie es möglich ist, Monat für Monat positive Zahlen auszuweisen (wie PHOENIX auch). Daraufhin meinten die Herren, sicherlich hätten sie auch Verlustmonate. Aber da viele ihrer Anteilseigner Rentner wären, die das Hin und Her zwischen Plus und Minus nicht verkraften können, habe man sich vor Jahren zu einer Glättung der Ergebnisse entschlossen. Es werden Gewinn/Verlust-Rückstellungen gebildet, die gegen Jahresende dann ausgeglichen werden müssen.
      :laugh: Ich habe mir nur eines gedacht: Das ist die Erlaubnis zur Fälschung der Monatsergebnisse und Bilanzen.

      Daraufhin habe ich die Bitte geäußert, mit dem Wirtschaftsprüfer zu sprechen, der demächst im Hause sein sollte wegen der Bilanzprüfung. Nach anfänglicher Zustimmung ("Kein Problem"), wurde mir das versagt.

      Leute, ich rate euch wirklich auf das einzustellen, was der Hennigmeier in seinem Schreiben sagt. Ich persönlich tue das schon mal. Dann kann es nur noch besser kommen.

      Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 10:04:20
      Beitrag Nr. 139 ()
      [posting]17.939.255 von thma12 am 18.09.05 08:55:03[/posting]Hallo,
      es ist kein Problem, den Wirtschaftsprüfer zu sprechen.
      Das habe ich schon mehrfach gemacht.
      Nur bitte dann nicht, wenn er bei F & P ist.
      Weil er ja dann dort arbeiten muß.

      :eek:

      Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, daß bei F & P
      alles in Ordnung ist. Wir dürfen uns nicht irritieren lassen. Das wäre ja nur im Sinne der Bafin.

      Nochmals zu thma12:

      Auf den ersten Blick wirkt es seltsam, daß monatlich immer Gewinne ausgewiesen wurden.

      Das liegt aber daran, daß in der KG-Bilanz nach Niederstwertprinzip bilanziert werden muß.

      Das bedeutet, daß noch nicht realisierte Gewinne auch nicht ausgewiesen werden dürfen.

      Auf diese Art hatte F & P immer einen gewissen Vorsprung.
      Das hat der Firmenchef, Herr Lucheux, im monatlichen Rundschreiben auch mal kommuniziert.

      Schließlich war das auch der Wunsch der überwiegenden Zahl der Kunden. Das dürfen wir jetzt gegenüber F & P nicht negativ auslegen.

      "Fehlende Mittel" (Posting 125) wäre z.B. die fehlende Banklizenz, die F & P nicht hatte.

      Übrigens gibt es auch laut Bafin keinen Hinweis auf Unkorrektheiten (siehe Posting 121)

      Okay, ich bin jedenfalls stinksauer auf die Bafin und halte es, gelinde gesagt, für eine Schweinerei, was die machen.
      :eek:

      Man sollte glauben, wir leben in einer Bananenrepublik !

      Wir können auf keinen Fall zulassen, daß die Kanzlei Henningsmeier unsere Gelder über viele Monate blockiert und dafür ein fettes Honorar kassiert.

      Auch im Fall AIR-Kircheis hat die Bafin trotz verlorenem
      Verwaltungsgerichtsprozeß in der ersten Runde die Gelder der Kommanditisten seit vielen Monaten blockiert.
      (Ich erläutere es in nachfolgendem Brief).

      Wir müssen wirklich alles daran setzen, die Gelder kurzfristig freizubekommen !

      :eek::eek::eek:

      Wenn wir nichts tun, passiert garantiert nichts.

      Die Aufsichtsbehörde der Bafin ist das Bundesfinanzministerium.

      Es hat die Adresse
      Wilhelmstraße 97
      10117 Berlin
      Tel. 01888.682-0
      sowie
      Graurheindorfer Straße 108
      53117 Bonn
      Tel. ebenfalls 01888.682-0

      Ich rate Euch, sowohl schriftlich als auch telefonisch
      sich mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung zu setzen.
      Ich schreibe dazu einen Musterbrief.

      Ich erwarte, daß mindestens 100 Leute das auch machen.

      Nur so können wir etwas erreichen. Es ist in unserem eigenen Interesse !
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 10:55:17
      Beitrag Nr. 140 ()
      hallo an alle betroffenen !
      schaut euch mal den § auf dem bafin schreiben an ,aus welchem grund die f&p abwickeln .auf keinenfall wegen unregelmassigkeiten.es ist wegen fehlender erlaubniss für finanzkommisionsgeschäfte !!!!! das heisst das ersteinmal
      keine fehlenden gelder im spiel sind .was natürlich im moment ersteinmal das geringste übel darstellt.damit ist nicht verbunden das wir kein geld mehr sehen .das problem ist natürlich was diese kanzlei sich für gelder für ihre dienste zieht .mann hätte ja auch f$p unter aufsicht die gelder auszahlen lassen können.wenn ein abwicklungs wahn vorligt.die fehlende genemigung würde sich auch bestimmt erzielen lassen.aber arbeitzplätze haben wir ja genug in deutschlan .da machen wir eben mal schnell paar weg und anlegergeld was ja irgendwo kaufkraft darstellt frisst eben mal der abwickler.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 12:25:01
      Beitrag Nr. 141 ()
      Urlaub2:

      "Wenn wir nichts tun, passiert garantiert nichts."

      Aber vorher hast du noch behauptet, dass F&P fast mit
      Sicherheit ("90%") einstweiligen Rechstsschutz erhält.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 12:53:01
      Beitrag Nr. 142 ()
      [posting]17.942.105 von anleger16 am 18.09.05 12:25:01[/posting]Ich bin kein Fachmann für Verwaltungsgerichtsprozesse.

      Ich habe auch nicht von einstweiligem Rechtsschutz gesprochen.

      Ich will aber schwer hoffen, daß F & P den Prozeß in der I. Instanz gewinnt.

      Das würde aber insofern nichts nutzen, als die Bafin sofort in die 2. Runde gehen kann und die Gelder weiterhin blockieren kann, wie es auch in anderen Fällen gewesen war.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 14:53:14
      Beitrag Nr. 143 ()
      Warum wurde diese AIR KG (von ALTERNATIV INVEST Return GmbH, Berlin)
      eigentlich platt gemacht ? Hat jemand Aktenzeichen des zuständigen Gerichts ?
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 15:36:36
      Beitrag Nr. 144 ()
      [posting]17.943.052 von anleger16 am 18.09.05 14:53:14[/posting]Hallo,
      die AIR KG wurde aus demselben Grund wie F & P überfallen und dichtgemacht:

      Unerlaubte Finanzkommissionsgeschäfte.

      Ich habe kein Aktenzeichen.

      Obwohl ansonsten nachweislich alles mit rechten Dingen zuging, blockiert die Bafin die Gelder seit vielen Monaten.

      Auch ein Prozeß, der gegen die Bafin gewonnen wurde, hat nichts geholfen.

      Sehr wichtig: Bitte hier unbedingt posten, welche Firmen die Kanzlei Henningsmeier abgewickelt hat !!

      Nur so können wir der Bafin Begünstigung der Kanzlei Henningsmeier nachweisen !

      Wir sollen von der Kanzlei Henningsmeier nach 3 Monaten
      einen "Zwischenbescheid" bekommen.
      Von Auszahlung dann noch keine Spur.
      Wenn wir dulden, daß Kanzlei Henningsmeier abwickelt,
      kann es sehr lange dauern und sehr teuer werden.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 16:10:33
      Beitrag Nr. 145 ()
      [posting]17.943.211 von Urlaub2 am 18.09.05 15:36:36[/posting]Hm,

      beim Suchbegrif "Henningsmeier" findet man im Internet eine Menge !!

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 10:50:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      [posting]17.943.211 von Urlaub2 am 18.09.05 15:36:36[/posting]Hallo,

      Habe am Samstag auch das Schreiben von Henningsmeier bekommen. War ja schon ein Schock. Um naehres zu erfahren habe ich heute bei der BAFIN mal angerufen. Laut Aussage der Bafin wurden bei der F&P "Luftbuchungen" durchgeführt.
      Ausserdem sieht es so aus als weniger Kapital das ist als in den Berichten der F&P dargestellet. Mitte der Woche wird die Bafin eine information zu dem Vorgang auf Ihrer Internetseite veröffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 11:24:45
      Beitrag Nr. 147 ()
      Hallo,

      ich habe es schon schwer geahnt. Ich habe heute mit Henningsmeier telefoniert.
      Zitat: "Wir prüfen im Moment ob noch Geld auf den Konten drauf ist".
      Wenn man sich dann den Brief von Hennigmeier ansieht, dann steht das auch hier schon drin. Seitens der Bafin heißt es nur, es wurde F&P abgewickelt, weil man einige Luftbuchungen festgestellt hat.
      Ich gehe aber davon aus, daß Henningsmeier vom 26.8. die Konten gesichtet hat und es so aussieht, als sei sehr, sehr wenig Geld drauf.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 15:37:31
      Beitrag Nr. 148 ()
      Hallo,

      aus sicherer Quelle weiß ich, dass die Angestellten der F & P AG ihr Septembergehalt nicht bekommen werden, obwohl bis dato keine Kündigungen eingegangen sind....
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 15:52:06
      Beitrag Nr. 149 ()
      Hallo,
      aus sicherer Quelle weiß ich eines: Der Lecheux ist echt ein riesen Betrüger. Ich hatte im April einen Riesenwirbel gemacht, wegen Phönix und wollte mit dem Wirtschaftsprüfer sprechen, der gerade im Hause war und prüfte. Nach anfänglicher Zustimmung hat Lecheux das abgewiegelt. Er hat mir versichert, daß alles in bester Ordnung ist - und ich solle mein Geld nicht abziehen, sonst mache ich ja keine Super-Gewinne mehr.
      Dennoch habe ich meine Einlage gekündigt. Ob es etwas hilft, ist sehr fraglich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 16:34:45
      Beitrag Nr. 150 ()
      thma12

      Woher weisst du denn das auf den Konten nur noch sehr wenig Geld drauf ist??????
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 17:17:30
      Beitrag Nr. 151 ()
      Hallo striker1,

      ich kenne keine Kontostände. Ein weiteres Gespräch mit Henningsmeier hat ergeben, daß der Satz "wissen nicht, ob noch Gelder zurückgezahlt werden können", reiner Standard ist. Die Dame meinte, das einzige, was sie weiß ist, daß die BAFIN "Luftbuchungen" entdeckt hat und daraufhin sofort die Kanzlei Henningsmeier eingeschaltet hat, um die Konten zu sichten und das Ausmaß der Luftbuchungen festzustellen.
      Die BAFIN meinte auch, daß sich die F&P gewehrt hat, gegen diese Aktion so nach dem Motto "Wegen ein paar Luftbuchungen kann man doch nicht gleich die Firma schließen". Ob das F&P ernst war oder nur reine Taktik, um die Septemberlöhne zu sichern, weiß ich nicht. Hr. Hernandez bei F&P erreiche ich nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 18:03:15
      Beitrag Nr. 152 ()
      Danke thma 12!

      Wir sollten uns nicht alle gegenseitig verrueckt machen.
      Vermutungen helfen uns nicht weiter - Bitte nur Fakten posten!

      Keiner moechte seine Anlagen verlieren - wie muessen aber einen klaren Kopf behalten! Nach dem Phoenix-Fall sicherlich nicht einfach!

      Urlaub2, Posbi..... - habt ihr Neuigkeiten?
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 18:34:22
      Beitrag Nr. 153 ()
      Hallo Strike1
      Erstmal möchte ich mich deinen Worten anschließen.
      Hysterie hilft nicht weiter.
      Was zählt sind Fakten.
      Mein Anwalt sagt, ich soll und leider muss ich es auch, erstmal abwarten bis die Überprüfung durch Henningsmeier durch ist. Man wird sehen was sich daraus ergibt.
      Ich bin ausserdem der Meinung das, wenn es sich um Betrug handeln sollte, man genau so wie bei Phoenix zugeschlagen hätte.

      Und noch eines.
      Wenn ich einen Wirtschaftsprüfer sprechen möchte, dann werde ich das auch tun. Ich kann mich doch jederzeit an ihn wenden!
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 19:41:47
      Beitrag Nr. 154 ()
      anleger16 
      Anleger18 
      apusta 
      Axxion 
      Birk35
      blaky 
      Dean.Martin
      Diego2 
      djuergen 
      DLucius 
      Falschspieler 
      FCO_Alpha 
      gutglck
      halihalo 
      heino24 
      HSM 
      Jericho123 
      jlp2 
      kirschlorbeer 
      kommgehfort
      LFGBroker 
      limitter 
      MissLINUX 
      mitnehmer 
      oegeat
      poolfrosch 
      posbi
      qayxswe 
      schneifel 
      schneller_euro 
      stockandstone 
      striker1
      taxi 
      thma12
      Urlaub2 
      usug21 
      warrantexperte 
      WSJReader__ 
      Yoshy2004 

      Ich denke, wir sollten weniger Polemik machen,sondern Fakten zusammentragen und gezielte Aktionen durchführen. Ich schlage euch allen einen Maßnahmenkatalog vor, den ich per mail denen zusenden werde, die sich bei mir melden.
      Bitte nur die Betroffenen und Geschädigten!!
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 20:04:04
      Beitrag Nr. 155 ()
      bruneld
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 20:09:29
      Beitrag Nr. 156 ()
      hallo urlaub2,
      bin noch geschockt von dem heutigen tag. bin froh das ich wenigstens diese seite entdeckte. sprach mit meinem anlageberater der alles in allem nicht mehr wußte als ich hier lesen konnte.
      wo kann ich den musterbrief runterladen bzw. lesen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 21:00:26
      Beitrag Nr. 157 ()
      [posting]17.957.581 von bruneld am 19.09.05 20:09:29[/posting]Hallo,

      ich habe das Posting des Musterbriefs wieder zurückgezogen, weil er im Verhältnis zum Bafin zu "saftig" war.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 21:18:30
      Beitrag Nr. 158 ()
      quayxswe, bitte nimm mich mit auf Deine eMail-Liste für Maßnahmen in Bezug auf F&P, bin auch (hoffentlich nur potentieller) Geschädigter...
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 21:22:30
      Beitrag Nr. 159 ()
      Mich bitte auch.... seufz
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 22:00:49
      Beitrag Nr. 160 ()
      Hallo,

      ich gehöre auch zum Kreis der F&P Kommanditisten.
      Bitte nehmen Sie mich in Ihren Verteiler auf:
      kschaefer
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 22:13:51
      Beitrag Nr. 161 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe, mich bitte auch auf die Liste setzen. Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 00:31:01
      Beitrag Nr. 162 ()
      qayxswe

      Bin auch mit dabei - Please check Board mail!

      Danke
      Striker1
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 00:57:21
      Beitrag Nr. 163 ()
      Ich bin nicht dabei :D:D:D:D

      Viel Glück !! Ihr werdet es brauchen
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 01:50:36
      Beitrag Nr. 164 ()
      Wir wussten ja nicht....(erst seit Dem schwarzen Sa.), hatten unser halbes Vermögen bei F & P angelegt (Sch....!)und sind natürlich sehr an diesem Forum, den Infos und Interessengemeinschaften interessiert! Daher bitten wir auch um jegliche mögliche Form der Untersüzung.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 07:29:28
      Beitrag Nr. 165 ()
      Hallo,
      bitte nehmt mich auch in die Liste auf.

      Ich habe zwar bei F&P gekündigt, doch da mein Geld nicht da ist, bin ich auch von der Sache betroffen, wahrscheinlich in der gleichen Weise wie ihr.
      Alles, was ich dazu sagen kann ist, daß Hr. Leucheux mir versichert hat, daß es keine Betrügereien wie bei Phönix gibt. Das war im Mai 2005. Als ich im Mai 2005 bei F&P anrief, waren die Wirtschaftsprüfer da, um den Abschluß 2003 zu prüfen. Leider hat Hr. Leucheux verhindert, daß ich mit den Leuten rede.
      Allerdings habe ich den Bestätigungsvermerk für 2003 des WP per Fax erhalten, wonach ein Hr. Pfizermayer die bestätigt, daß für 2003 alles OK ist.

      Es gab Luftbuchungen bei F&P, deren Ausmaße man nicht kennt. Das Problem ist nur, daß die Gesellschaft noch NIE monatliche Verluste ausgewiesen hat. Das bedeutet, daß ein hoher Bedarf zur "Wertkorrektur" bestehen könnte.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 07:52:30
      Beitrag Nr. 166 ()
      Hi qayxswe,

      bin auch davon betroffen.

      Bitte nehmt mich auch in die Liste auf!!

      :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 08:15:49
      Beitrag Nr. 167 ()
      wünsche den betroffenen viel glück und ausdauer, bin selbst nie dabei gewesen.
      wenn es wirklich luftnummern waren, dann sieht die sache wirklich tragisch aus.
      haben die alles wie bei phoenix im eigenen hause gemacht:(ohne zeitnahe laufende externe feststellung der performance:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 08:28:50
      Beitrag Nr. 168 ()
      Hallo qayxswe, bin auch dabei, wäre dankbar für deine Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:00:10
      Beitrag Nr. 169 ()
      Hi qayxswe, bin auch dabei. Bitte um Aufnahme in die Liste.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:06:34
      Beitrag Nr. 170 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo, qayxswe,
      ich möchte auch dabei sein.

      Nimm mich bitte in die Liste auf.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:26:14
      Beitrag Nr. 171 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Guten Tag?

      Wo sind denn unsere "Verwalter" derzeit?

      Bitte nehmen Sie mich in die Liste der Intressengemeinschaft der Geschädigten auf.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:07:31
      Beitrag Nr. 172 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe,

      mich bitte auch auf die Liste setzen.
      Danke!
      Bin auch Geschädigter.
      Alos
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:35:58
      Beitrag Nr. 173 ()
      Hallo,
      wir müssen uns unbedingt darauf konzentrieren, daß Henningsmeier nicht abwickelt.

      1. ist er sehr teuer
      2. hat er noch mehrere andere Fälle, die er bearbeitet.

      Man muß nur bei Google mal "Henningsmeier" eingeben.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:40:45
      Beitrag Nr. 174 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe,

      bitte BobbieWacki2@aol.com und JoanneFoster11@aol.com in die Geschaedigtenliste hinzufuegen...

      Danke Wolfgang.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:55:24
      Beitrag Nr. 175 ()
      Hallo,
      ich bin auch betroffen.

      Im Telefonbuch habe ich die Kontaktdaten vom Aufsichtsratvorsitzenden gefunden, falls jemand da anrufen möchte. Aber bitte kein Telefonterror betreiben!!!

      Schlenker Hans-Jürgen
      Tel: (05 61) 6 72 81,
      Fax: (05 61) 6 72 87
      34130 Kassel, Boyneburgstr. 2

      Ein gewisser Frank Hernandez wohnt 300m entfernt vom Büro der F&P. Die Domäne www.fpag.de gehört auch einem Herrn Frank Hernandez. Ist das nur Zufall oder hat der Herr aus der Weigelstr. etwas mit der F&P zu tun?
      Tel: (05 61) 7 39 14 00
      34117 Kassel, Weigelstr. 3

      Grüße an alle
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:57:07
      Beitrag Nr. 176 ()
      Hallo,

      ich glaube nicht, dass wir gegen die Abwicklung durch Henningsmeier etwas tun können! Er hat den Auftrag von der BaFin! Gegen die BaFin haben wir keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:59:21
      Beitrag Nr. 177 ()
      Schaut euch doch mal Jäger an wie Hennigsmeier vorgeht:eek: Insolvenz:mad:
      Tipp: Urteile anschauen und wundern:
      http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.n…
      Dann einfach als Volltext "Finanzkommissionsgeschäft"
      eingeben.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:08:57
      Beitrag Nr. 178 ()
      Hallo,

      gegen die Firma Henningsmeier könnt ihr nichts tun. Die BAFIN hat diese beauftragt und F&P hat erstmals einstmalige Verfügung beim Gericht in Kassel beantragt. Ausgang ungewiß. Fragt lieber mal in Kassel nach.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:11:22
      Beitrag Nr. 179 ()
      Hallo qayxswe,
      ich möchte bitte auch gerne auf die Liste und glaube fest daran, je mehr sich für die Liste interessieren umso erfolgreicher sind unsere Aussichten wenigstens einen Teil der Einlagen zurückzubekommen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:16:29
      Beitrag Nr. 180 ()
      Die Tatsache, ob und wann wir unsere Einlagen zurückbekommen, hat doch nichts damit zu tun, ob wir drängen oder uns zusammenschließen, sondern nur mit der Zahlungsfähigkeit der AG, die grade wohl festgestellt wird.Ist Geld da, bekommen wir die Einlage oder einen Teil. Ist kein Geld da... tja. Das ist meine Meinung. Was soll es bringen, wenn wir und zusammenschließen? An wen wollt ihr euch wenden?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:28:25
      Beitrag Nr. 181 ()
      hallo
      habe eben dort angerufen,er sagte direct von betrug wusste er nichts sonst hätte er seine gelder schon abgezogen gehabt ,Aber es ist ein vervahren in der schwebe und zunächst eine anklage ,es wurden aber wahrscheinlich luftbuchungen entdekt,und was genaueres erfährt er momentan auch nicht.


      setzt mich bitte mit auf die liste !!!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:32:12
      Beitrag Nr. 182 ()
      Stimmt, natürlich ist die Zahlungsfähigkeit der AG ausschlaggebend. Aber ich für meinen Teil bin so verunsichert und deshalb bin ich für jede Information dankbar. Denn die Auszüge, die jeden Monat gekommen sind, sind offensichtlich nicht mehr als das Papier wert auf dem sie geschrieben wurden. Bisher war es so, dass für eine Abwicklung das Betriebsvermögen galt, will heißen, das bekam man auf jeden Fall sofort zurück, der Rest (Gewinnvortrag) muss erst noch voll versteuert werden und wurde nach und nach ausgezahlt. Aber gilt es immer noch, dass das Betriebsvermögen im Falle der Fonds verfügt noch über Gelder zurückkommt? Oder werden die Einlagen gegen die Auszahlungen gerechnet? Wie wird jetzt abgewickelt? Das ist doch wichtig auch für Informationen, die ich weitergeben werde.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:45:10
      Beitrag Nr. 183 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo,
      Habe soeben dieses Forum gefunden.
      Ich bin auch betroffen und geschockt.
      Wenn das so ausgeht, wie einige in diesem Forum befürchten, wäre das für mich eine Katastophe.

      Bitte nimm mich in die Liste auf.

      Nur gemeinsam können wir (wenn überhaupt)was ausrichten.
      Ich bin allerdings nicht gerade erfahren in solchen Dingen.

      Wie verhaltet ihr euch zum Schreiben von Henningsmeier? Kopien der Einzahlungen schicken oder erst mal abwarten?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:45:50
      Beitrag Nr. 184 ()
      Wenn ihr die letzten Beschlüsse des VG Frankfurt (ab 25.07.2005) anschaut, so würdet Ihr feststellen, dass das VG "erhebliche Zweifel" hat, dass eine KG ein Finanzkommissionsgeschäft in Bezug zu ihren Gesellschaftern vornehmen kann :) Interessant, dass die BaFin keinen Wert auf die aktuelle Rechtsprechung legt.:mad:
      Die Richter sehen es jedoch als Investmentgeschäft an :( Das Investmentgeschäft ist nach Meinung der BaFin (Aufsatz Sahavi ZIP 21/2005) jedoch nicht möglich, dar das InvG aus formellen Gründen nicht auf KG`s anwendbar ist :confused: Also ein Widerspruch zwischen Gericht / BaFin:confused:
      Lösung: Abwickler rein, Gelder sperren, Vorwürfe machen, Insolvenz eröffnen, eröffnete Insolvenz stoppt Gerichtsverfahren, Ende :mad: keine lästigen Fragen müssen mehr beantwortet werden :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:00:56
      Beitrag Nr. 185 ()
      hallo an alle
      habe gerade 20 min. mit bafin tel.
      es sieht so aus ,eingezahlte kundengelder sind rund
      50 mill. davon sind nach sichtung der konten noch 20 mill.vorhanden .das ist ein knallharter fakt.daran können wir nun nichts ändern,also 20 mill mienus gebühren für das ganze verfahren,ist der zur auszahlung kommende betrag an jeden.nach einer groben rechnung etwa
      30 bis 35% der eingezahlten summe bei jeden.
      kann aber ewig dauern bis das soweit ist 1,5 bis 5 jahre
      wenn mann zu anderen insolvenzen vergleiche zieht.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:04:32
      Beitrag Nr. 186 ()
      Ich verstehe nicht ganz, warum das Bafin am Telefon Auskunft gibt, aber trotzdem vielen Dank für die - wenn auch traurige - Info.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:10:51
      Beitrag Nr. 187 ()
      poolfrosch,

      mit wem hast Du telefoniert?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:21:16
      Beitrag Nr. 188 ()
      Waaaaas?!!!:eek:

      Aber, aber, aber.....

      qayxswe, bitte nehmen Sie mich auch in die Liste der
      Intressengemeinschaft der Geschädigten auf.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:30:54
      Beitrag Nr. 189 ()
      [posting]17.963.451 von poolfrosch am 20.09.05 12:00:56[/posting]Genau die gleiche, traurige Information habe ich auch.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:30:55
      Beitrag Nr. 190 ()
      AKTUELLER EINTRAG AUF WWW.BAFIN.DE

      Am 30.08.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (vormals: "Freitag & Partner") sowie deren Komplementärin, der F & P Aktiengesellschaft, beide Kassel, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

      Die Gesellschaften warben mit einem Beteiligungsangebot namens "Fonds V", bei dem sie Anlegern anboten, sich als Kommanditisten an der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG zu beteiligen. Sie versprachen, die angenommenen Gelder insbesondere durch die Anlage in verschiedenen Finanzinstrumenten, wie festverzinslichen Wertpapieren, Aktien etc., zu vermehren. Nach eigenen Angaben verwaltetete die F & P Aktiengesellschaft & Co. KG zuletzt ein Kommanditkapital von etwa 50 Mio. €, an dem sich ca. 2.500 Anleger beteiligt haben sollen.

      Der von der BaFin bestellte Abwickler, Herr Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, prüft gegenwärtig die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gesellschaft. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass rd. 50 Mio. € von den Anlegern eingezahlt wurden, sich das tatsächlich vorhandene Vermögen allerdings auf lediglich rd. 20 Mio. € beläuft.

      Die von dem Abwickler benachrichtigten Strafverfolgungsbehörden führen insoweit bereits Ermittlungen wegen Vermögensdelikten durch. Zuständig dafür ist das Polizeipräsidium Nordhessen, ZK 20, Grüner Weg 33, 34117 Kassel (Az.: 5620 Js 33400/05).

      Soweit das vorhandene Vermögen nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaften ausreicht, wird der Abwickler die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen.

      Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:31:29
      Beitrag Nr. 191 ()
      habe mit hanefeld tel.

      laut seiner aussage kommt höchswahrscheinlich heute noch unter www.bafin.de eine info an alle
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 13:03:29
      Beitrag Nr. 192 ()
      hallo qayxswe,
      ich bin auch ein Betroffener aus dem Fond V F&P
      und auch an einem Massnahmenkatalog interessiert.

      josuas
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:31:13
      Beitrag Nr. 193 ()
      [posting]17.937.495 von Urlaub2 am 17.09.05 22:03:36[/posting]Aus welcher Quelle stammt eigentlich diese Falschmeldung ?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:49:29
      Beitrag Nr. 194 ()
      [posting]17.965.325 von anleger16 am 20.09.05 14:31:13[/posting]Ich verbreite keine Falschmeldungen.

      Ich wär im Traum nicht darauf gekommen, daß F & P Betrug ist.

      In anderen Fällen hat die Bafin den Verwaltungsgerichtsprozeß in erster Runde verloren.

      Zu den 20 Mio. kämen noch hinzu:

      das Immobilienvermögen

      die Luxusvilla von Fam. Lucheux

      Gewerbesteuerrückzahlung, evtl. schon ab 2003
      (soviel ich weiß, wurde monatlich Gewerbesteuer vorausgezahlt)

      wohl 1 Mio. Haftplichtvers. vom Wirtschaftsprüfer Pfizenmeier

      weitere Haftung von Wirtschaftsprüfer Pfizenmeier wegen grober Fahrlässigkeit

      evtl. bisher nicht bekannte Konten

      Notfalls könnten wir mal bei der TUI fragen
      (ist Muttergesellschaft von AMT Futures)

      Möglicherweise Londoner Konten auf anderen Namen

      Habt Ihr noch weitere Ideen ?

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:40:25
      Beitrag Nr. 195 ()
      [posting]17.965.541 von Urlaub2 am 20.09.05 14:49:29[/posting]Ich konnte mit dem Hause F&P sprechen. Das Geld ist tatsächlich weg!!! Eine Quote von 40% wäre schon ein Erfolg...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:42:42
      Beitrag Nr. 196 ()
      Wie hast du es geschafft, mit F & P zu sprechen? Da läuft doch der Anrufbeantworter? Mit wem hast du gesprochen? Und wie wurde es begründet, dass es Geld weg sei???:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:48:59
      Beitrag Nr. 197 ()
      Meine Herren! Nun ist es amtlich! Die Bafin hat die Meldung online auf ihrer homepage gestellt!

      Lt. Hennigsmeier wurden wirklich rund 50 Mio auf den Fond V eingezahlt! Leider gibt es nur noch 20 Mio! Es wird zur Insolvenz kommen und das verbliebene Geld noch ein paar Jahre blockiert werden! Wenn wir Glueck haben und man findet vielleicht noch ein paar Euro im Ausland oder auf privaten Konten...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:51:31
      Beitrag Nr. 198 ()
      Das Posting der Bafin hab ich vorin schon hier reingestellt...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:00:29
      Beitrag Nr. 199 ()
      Sorry, aber wenn mir schon jemand Auskunft gibt, dann will ich den Namen hier nicht reinstellen. Jedenfalls ist das ausgewiesene Kapital nicht mehr verfügbar. Ob nun verspekuliert oder abgezweigt, das müssen andere klären. Den Hut hat aber Fam. Lucheux auf. Wir brauchen uns jedenfalls keine falschen Hoffnungen mehr zu machen. Aus der Konkursmasse wirds nicht viel geben. Andere Ideen sind aber gefragt!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:07:30
      Beitrag Nr. 200 ()
      Na dann kann es nur der Hernandez gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:25:09
      Beitrag Nr. 201 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Bin (war) auch Kommanditist.

      Bitte mich auch mit in die Liste aufnehmen
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 18:41:17
      Beitrag Nr. 202 ()
      Ist der Aufsichtsrat eigentlich auch haftbar, da dieser auch Kontrollfunktion hat??? Kennt jemand die rechtlichen Hintergründe? Bis zum letzten Jahr war Aufsichtsratsvorsitzender ein Herrn Jörn Baden, Unternehmensberater aus Bremen. Vielleicht hat er bereits mehr gewusst als wir, weil er nach jahrelanger Tätigkeit im letzten Jahr zurückgetreten ist...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:20:18
      Beitrag Nr. 203 ()
      Hallo qayxswe,

      bitte nimm mich auch auf, bin seit 2001 Kommanditist bei F & P!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:22:32
      Beitrag Nr. 204 ()
      Warum nur Gewerbesteuerrückzahlung aus 2003? In den Vorjahren wurden ja auch erhebliche Gewerbesteuerbeiträge gezahlt. Sollten keine Gewinne entsatnden sein, kann man diese nicht zurückfordern? Das gleiche gilt für persönlich versteuerte Gewinne. Diese müsste man doch auch zurückfordern können, oder gibt es hier Fristen?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:24:58
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hallo,
      bin ein weiterer Betroffener. Würde mich auch interessieren, wie Ihr auf das Schreiben von Henningsmeier reagiert.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:53:27
      Beitrag Nr. 206 ()
      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47
      --------------------------------------------------------------------------------
      Bin auch Kommanditist.

      Bitte mich auch mit in die Liste aufnehmen
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:03:51
      Beitrag Nr. 207 ()
      Hallo Fred,

      ich stimme Dir zu - kreative Ideen sind gefragt. Möglich ist nur, dass uns Fam. Lucheux immer einen Schritt voraus sein wird, wenn wir hier allzu detailliert im Chat diskutieren. Für noch wesentlicher halte ich es, wenn jeder, der ernstzunehmende Hinweise hat auf

      > etwaige Hintermänner/-frauen im In- und Ausland
      > weitere Geschäftspartner (Unternehmen, Einzelpersonen wie Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer etc.), die mit der F&P Trading GmbH oder der F&P AG in Geschäftsverbindung standen,
      > mögliche bislang nicht bekannte Bankverbindungen der F&P Trading GmbH oder der F&P AG im In- und Ausland,
      > Privatpersonen, die mit der F&P Trading GmbH oder der F&P AG in Verbindung standen

      diese Informationen umgehend dem Polizeipräsidium Nordhessen unter Angabe des Aktenzeichens zukommen lässt. Genauso sollte jeder, der verwertbare Infos / Hinweise / Dokumenten(kopien) hat, diese möglichst zügig an die Kanzlei Henningsmeier weiterleiten.

      Darüber hinaus schadet es sicherlich nicht, in der (ehemaligen) Nachbarschaft von Fam. Lucheux an der Kasseler "Terrasse" persönliche Recherchen zu betreiben. Ich kann mir schwer vorstellen, dass eine Familie mit zwei Kindern über Nacht einfach so von der Bildfläche verschwindet, ohne dass jemand Drittes davon etwas bemerkt.

      Der Faktor "Zeit" darf nicht unterschätzt werden, denn mit jedem weiteren Tag können wertvolle Spuren verwischt werden, denen Kripo, Insolvenzanwalt oder ggf. auch einem Privatdetektiv mit Erfolg nachgehen könnten.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:09:27
      Beitrag Nr. 208 ()
      Da polizeiliche Ermittlungen aufgenommen wurden, gehe ich persönlich davon aus, dass Herr Lucheux zuzeit in Untersuchungshaft sitzt (Verschleierungs- und Fluchtgefahr).
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:16:24
      Beitrag Nr. 209 ()
      Ungeachtet dessen können andere in aller Ruhe "die Schäfchen ins Trockne bringen". Ich kann mir schwer vorstellen, dass lediglich zwei Personen an Vorbereitung und Durchführung eines solchen Kapitalanlagebetrugs beteiligt waren.

      Ich denke vor allem, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (u.a. in der Buchhaltung) der F&P AG nicht entgangen sein dürfte, dass mit den ausgewiesenen Zahlen etwas nicht stimmte.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:28:07
      Beitrag Nr. 210 ()
      Durch Dritte habe ich erfahren (und es ist eine verlässliche Quelle), dass die Mitarbeiter aus allen Wolken gefallen sind. Ob die Buchhaltung etwas wusste, würde mich auch interessieren.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:35:14
      Beitrag Nr. 211 ()
      Mir ist in diesem Zusammenhang vor allem völlig unklar, wie ein qualifizierter (?) Wirtschaftsprüfer über Jahre hinweg ein Jahresabschlusstestat vergeben kann, wenn bilanziertes Vermögen - von den ausgewiesenen Gewinnen ganz abgesehen - in derart krasser Weise vom vorhandenen Vermögen abweichen kann.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:37:18
      Beitrag Nr. 212 ()
      Hallo,

      genau wie RudiKo würde mich auch interessieren, wie man am besten auf das Schreiben reagiert. Wenn man lange drin war, hat man relativ viel zurückbekommen, aber wenn man erst seit kurzem partizipiert, ist der Verlust doch groß. Was macht man in dem einen oder anderen Fall?

      Dann frage (hoffe) ich die ganze Zeit, ob evtl. Herr Lucheuxs Vater aushelfen könnte (wahrscheinlich nicht mit 30 Mio), denn schließlich ist er auch wohlhabend und besitzt eine Bank in Frankreich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er seinen Sohn und seine Enkelkinder weiterhin in Armut leben lassen würde.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:43:58
      Beitrag Nr. 213 ()
      Oh, das mit dem reichen Vater wusste ich gar nicht.. :look:

      Lieber Benjamin L., ich glaube, du wirst viele Feinde haben...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:44:30
      Beitrag Nr. 214 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe,
      wir sind leider auch betroffen. Bitte nehme uns auch in die Liste auf.
      Vielen Dank!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:46:02
      Beitrag Nr. 215 ()
      Soweit ich weiß, ist die Lucheux S.A. ein Versicherungsunternehmen - ändert aber nichts an dem grundsätzlich interessanten Gedanken ... ;).
      Evtl. sollte man auch in diese Richtung recherchieren.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:49:28
      Beitrag Nr. 216 ()
      Ich glaube, irgendwo gehört zu haben, dass Herr Frank Hernandez der Bruder von Christina Lucheux sein soll.. Bleibt alles in der Familie..
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:51:42
      Beitrag Nr. 217 ()
      Stimmt!!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:51:59
      Beitrag Nr. 218 ()
      Soweit ich weiß, stimmt das.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:58:37
      Beitrag Nr. 219 ()
      hallo qayxswe,
      hier meldet sich noch eine betroffene!!! bitte nehmt mich mit in die liste auf! danke!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:05:15
      Beitrag Nr. 220 ()
      Ist jemandem letztes Jahr bei der Kommanditistenversammlung etwas aufgefallen, das hätte nachdenklich stimmen müssen? War der Wirtschaftsprüfer Pfizenmeier (oder ein anderer WP) anwesend? Und weiß jemand, mit welcher Begründung Herr Baden als F&P Aufsichtsratsvorsitzender verabschiedet wurde?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:12:34
      Beitrag Nr. 221 ()
      Hallo,

      nimm mich bitte auch mit auf die Liste, Danke.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:21:12
      Beitrag Nr. 222 ()
      Immer noch steht die Frage im Raum, was soll man dem RA Herrn Hennigsmeier mitteilen?

      1. Wenn ich erst seit kurzer Zeit in dem Fonds V partizipiere?

      2. Wenn ich schon länger im Fonds V partizipiere?

      Hier ist guter Rat teuer, hat irgendjemand Ideen, um in beiden Fällen möglichst "schadenfrei" zu antworten.:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:33:48
      Beitrag Nr. 223 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Bin auch betroffen bitte nehmt mich in die Liste auf
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:34:47
      Beitrag Nr. 224 ()
      Na, Henningsmeier hat doch bestimmt Unterlagen, an denen er nachvollziehen kann, seit wann Du Kommanditist bist! Also, bei der Wahrheit bleiben.
      Fred
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 22:10:15
      Beitrag Nr. 225 ()
      Ich hatte nie vor, Unwahrheiten zu verbreiten oder zu verschicken.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 22:26:51
      Beitrag Nr. 226 ()
      Hallo, ich bin auch Betroffener. Bitte nehmt mich auch in die Liste auf, damit ich "up to date" bleibe.

      Wie erklärt ihr euch eigentlich die Tatsache, dass verschiedene Anleger den Brief vom Henningsmeier nicht nur einmal sondern gleich doppelt oder sogar vier mal (wie auch bei mir) erhalten haben? Nach besonders sorgfältiger Datenverarbeitung sieht mir das nicht aus. (Neben den unnötig entstehenden Kosten...):mad:

      BTW: Alle Anleger haben exakt dasselbe Schreiben mit exakt demselben Aktenzeichen erhalten. Das dürfte eine Zuordnung und Transparenz nicht wirklich erleichtern...

      Weiterhin ist mir aufgefallen, dass eigentlich kein Anleger aufgefordert wurde, dem RA etwas mitzuTeilen, sondern dass man lediglich "mitzuEilen" habe. Ergeben sich dadurch rechtliche Konsequenenzen?:confused:

      Danke für eure Mithilfe.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 22:29:01
      Beitrag Nr. 227 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe

      Nemen
      sie mich auf die LISTE FÜR F&P AUF

      DANKE
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 22:54:21
      Beitrag Nr. 228 ()
      Hallo qayxswe

      Nemen Sie mich bitte auch in die Liste der Betroffenen bzgl. F&P auf.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 23:29:39
      Beitrag Nr. 229 ()
      Meine Frau und ich sind beide betroffen. Jedoch hat lediglich meine Frau ein Schreiben von Hennningsmeier bekommen. Was hat der bloß für Daten ? :confused:
      Bitte nehmt mich in die Liste
      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 23:34:34
      Beitrag Nr. 230 ()
      [posting]17.972.390 von norskking am 20.09.05 22:26:51[/posting]naja, wenn eine Tipse einen Serienbrief mit Word und Excel schreibt, das kann mann nicht Datenverarbeitung nennen und die Gebühr fällt ja je Brief an. Ich glaube nicht das F&P ein Rechenzentrum betrieben hat, ich glaube auch nicht das der Rechtsanwalt eins hat, bei den Verfahrenslaufzeiten...

      Ich stimme denjenigen zu, die darauf hinweisen bei Ehrlichkeit und kühlen Kopf zu bleiben ! Wichtig ist für die die "zuviel" bei F&P angelegt haben das sie nicht den Kopf verloren haben. Also feste schaffen dann kommt das Geld schon wieder rein.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:09:02
      Beitrag Nr. 231 ()
      Hallo,

      bei uns ist die Mitteilung durch Henningsmeier auch mehrmals erfolgt. Bei meiner Frau dreimal und bei mir zweimal.

      Weiß jemand, ob es bei den Mitteilungen / Angaben, die wir Henningsmeier machen, formal etwas zu beachten gibt ?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:22:37
      Beitrag Nr. 232 ()
      ich habe das Schreiben sogar gleich 6mal bekommen, aber mich wundert auch nix mehr, wenn man sieht, wie die Wirtschaftsprüfer arbeiten...

      Aber mir stellt sich noch eine andere Frage: Ich bin noch gar nicht so lange (etwa 2 Jahre) Kommanditist, und vielleicht könnte man da etwas über Beraterhaftung des Vermittlers machen, das wäre noch eine Variante für all die, die noch nicht so lange investiert sind.

      Ansonsten bitte mich auch in die Liste aufnehmen... Danke.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:51:52
      Beitrag Nr. 233 ()
      Kriminelle F&P

      Nach den bisherigen, auch hier im Chat zusammengetragenen Erkenntnissen lassen sich folgende Feststellungen/Maßnahmen ableiten:

      1. Die Geldanlage bei F&P wurde mit krimineller Energie betrieben. Vorstände, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und Vermittler/Berater sind daran beteiligt.

      2. Die BAFIN und der beauftragte Abwickler haben eine Aufklärungspflicht gegenüber den Geschädigten, denen sie bislang nur sehr ungenügend entsprochen haben. Diese wird nachdrücklich eingefordert.

      3. Wir Betroffene erhöhen den öffentlichen Druck auf alle in den Fall Verwickelten, indem wir die Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen, ...) informieren und um Mithilfe bitten.

      4. Verbraucherschutzzentralen, Schutzvereinigung der Kleinaktionäre, Fachorgane und ähnliche sind in Kenntnis zu setzen und um Mitwirkung zu ersuchen.

      5. Eine effektive Interessenvertretung können wir nur organisieren, wenn wir den Profis (Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Ermittlern ....) halbwegs Paroli bieten bzw. andernfalls geeignete Hinweise liefern können. Deswegen sollten sich alle „outen“, deren Ausbildung und Berufserfahrung in diese Richtung geht; aber auch diejenigen die eine besondere Nähe zu diesem oder ähnlichen Fällen haben (Insider).

      6. Wir Geschädigte sollten eine eigene Plattform (Homepage, geschützter Zugang) haben, die Häme, Slang und Smileys der Externen fernhält und die Gegner nicht auch noch informiert. Wer übernimmt das?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:53:04
      Beitrag Nr. 234 ()
      Ich habe das Schreiben zweimal bekommen. Ich habe meine Einlage einmal erhöht. Mein Bekannter hat zweimal erhöht und drei Schreiben bekommen. Meine Erklärung ist folgende: Bei der ersten Beteiligung notierte die F & P den Namen in irgendeiner Tabelle. Bei der Erhöhung nochmal und bei jeder drauffolgenden nochmal. Der Henningsmeier hat diese Tabellen "mitgenommen" und die "Tippse" schickt die Schreiben automatisch mehrmals, also eimal für die erste Einlage, dann für die Erhöhungen. Ganz schön blöde, aber möglich, denke ich.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:04:48
      Beitrag Nr. 235 ()
      An die Möglichkeit habe ich auch schon gedacht. Ich hätte dann zwar eine Mittteilung zu wenig, da aber meine letzte Aufstockung leider noch Anfang August 2005 erfolgt ist, sind die Listen zu diesem Zeitpunkt vielleicht schon nicht mehr richtig geführt worden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:28:34
      Beitrag Nr. 236 ()
      Frank Hernandez ist so weit ich weiß der Bruder von Benjamin Lucheux`s Frau, die eine geborene Hernandez ist.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:01:16
      Beitrag Nr. 237 ()
      Hmm, ich hab` 2mal erhöht, da wären 6 Schreiben immer noch zu viel.. Aber das ist meiner Meinung nach im Moment nur das kleinste Problem...
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:01:31
      Beitrag Nr. 238 ()
      zu Deiner Frage: "Mir ist in diesem Zusammenhang vor allem völlig unklar, wie ein qualifizierter (?) Wirtschaftsprüfer über Jahre hinweg ein Jahresabschlusstestat vergeben kann, wenn bilanziertes Vermögen - von den ausgewiesenen Gewinnen ganz abgesehen - in derart krasser Weise vom vorhandenen Vermögen abweichen kann."

      Ist Euch eigentlich aufgefallen, dass in den sogenannten Jahresabschlüssen noch niemals eine Bilanz veröffentlicht wurde? Es gab eine Quasi-GuV und tausend Informationen zur steuerlichen Behandlung der Gewinne, aber keine Bilanz. Habe das auch in den letzten Jahren mehrfach bei F&P angemerkt und dafür nur lahme Erklärungen erhalten. Leider habe ich daraus keine Konsequenzen gezogen. Ab 2002/2003 gab`s dann so etwas wie eine Passivseite der Bilanz, aber es sind nie Vermögenswerte ausgewiesen wurden, wie z.B. eine Konten- und Depotübersicht.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:05:36
      Beitrag Nr. 239 ()
      An den Aufstockungen kann es meines Erachtens nicht liegen. Da müssten wir, die wir mehrfach aufgestockt haben, einige Schreiben mehr, statt mindestes einem zuwenig bekommen haben.Aber vielleicht bin ich ja gar nicht betroffen ?:laugh:
      Die Idee mit der geschützten Homepage ist gut. Wie stellt man aber wirklich sicher, dass da nicht die falschen einsehen? Sicher lesen da einige gerne mit.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:27:43
      Beitrag Nr. 240 ()
      [posting]17.931.167 von striker1 am 16.09.05 22:57:59[/posting]Hallo Striker!
      Woher hattest Du denn die Information, daß es laut BaFin keine Hinweise auf betruegerische Geschaefte bzw. fehlende Anlagegelder gibt? Und woher hast Du die Infos über das angebliche F&P-Schreiben vom Juni 2005?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:31:20
      Beitrag Nr. 241 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo qayxswe,

      bin auch Geschädigter von F&P

      Nehmen Sie mich in Ihre Liste auf

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:33:58
      Beitrag Nr. 242 ()
      [posting]17.975.871 von RudiKo am 21.09.05 10:05:36[/posting]Technisch ist das kein Problem - eher schon organisatorisch. Einer muß das organisieren, dem alle anderen zunächst einmal vertrauen müssen. Dann müssen ihm alle, die teilnehmen wollen, postalisch ihre Kontaktdaten (Email, Telefon, Adresse) mit Ausweiskopie zusenden. Daraufhin können sie dann freigeschaltet werden. So wie ich das sehe, ist das kostenlos nicht zu machen (es sei denn man ist Privatier).
      Mein Vorschlag wäre, daß sich da einer bereitfindet und alle interessierten ihm erst einmal einen Kostenbeitrag von 20€ überweisen. (Auch wenn jetzt die Angst umgeht, schon wieder "abgezockt" zu werden, kann von niemandem erwartet werden, ohne Aufwandsentschädigung eine Interessengemeinschaft für bis zu 2.500 Anleger zu organisieren)
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:54:43
      Beitrag Nr. 243 ()
      Hallo qayxswe

      Nemen Sie mich bitte auch in die Liste der Betroffenen bzgl. F&P auf.

      Danke

      Ich denke, dass wir ohne Rechtsbeistand hier nicht groß weiterkommen. Leider weiss ich nicht wer hier der Beste, oder ein Guter auf dem Gebiet ist.

      Zudem macht dies glaube ich nur Sinn, wenn die Geschädigten sich gemeinschaftlich vertreten lassen.

      Da qayxswe ja bereits die Initiative ergriffen hat schlage ich vor, dass er einen Vorschlag macht, wie eine gemeinsame Interessenvertretung rechtlich zu handhaben wäre und einen Anwalt vorschlägt der uns gemeinschaftlich vertreten kann und das Thema mal von der rechtlichen Seite strukturiert angeht - also Fragen wie:
      * Vermittlerhaftung,
      * Haftung von Aufsichtrat, Wirtschaftsprüfer und Privatvermögen der Beteiligten
      * Rangfolge im Insolvenzverfahren
      * Kommunikation/Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft
      etc. für uns klärt.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:21:22
      Beitrag Nr. 244 ()
      Hallo,
      ich denke, es ist wichtig zu klären, was die zwei Kategorien von Konten bedeuten, die F&P geführt hat.
      Zum einen gibt es hier die ECHTEN Kommanditistenkonten, zum anderen gab es da die Konten, die der KG als DARLEHEN zur Verfügung gestellt wurden.
      Was ist für das Konkursverfahren bzgl. Forderungsreihenfolge da der Einfluß?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:29:10
      Beitrag Nr. 245 ()
      Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

      BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
      Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
      Telefon: 06071-823780
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 14:47:21
      Beitrag Nr. 246 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]Hallo,
      bitte nehmen Sie mich als F&P - Opfer auch in Ihre Liste auf.
      Vielen Dank

      PS: Besonderer Dank an so genannte Anbieter von Finanzdienstleistungen:mad:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:25:20
      Beitrag Nr. 247 ()
      Hallo,

      bin ebenfalls Geschädigter und Vermittler.
      Nach meinem Wissen hat sich der WP Pfitzmeyer zu der Aussage hinreißen lassen, die Kontobelege von AMT-Future nur über die F & P zeigen zu lassen und dann als solche akzeptiert. Das heißt, er hat nie eine direkte Querprüfung direkt zu AMT vorgenommen. Das zeigt Paralleln zu der Prüfung von Ernst & Young bei Phoenix.
      Die Frage ist, wie ist der Prüfungsauftrag gefasst; kann man den WP in die Haftung über seine Haftpflicht und wegen Fahrlässigkeit ggf. in die private Haftung nehmen?
      Aber was wird da schon zu holen sein?
      Auf die Vermittler zu schimpfen finde ich nicht angebracht, da diese selbst von der Investition (12 Jahre am Markt) überzeugt waren und sicher überwiegend selbst investiert sind. Das waren Überzeugungstäter, da die Provisionen bei 0 % Ausgabeaufschlag verschwindend gering waren.(1,5 %) und der Bestand ähnlich eines Aktienfonds vergütet wurde. Der Fluch der "guten Tat", etwas anderes , vermeintlich besseres bieten zu können.
      Wenn man auf einem WP-Testat nicht mehr glaben kann, wem soll man noch trauen? Leider sind die Haftsummen pro Testat im Verhältnis zum Prüfauftrag anscheinend viel zu gering maximiert.
      Mein Vorschlag: eine IG a la ARGE Phoenix mit einem versierten Fachanwalt wäre denkbar, wenn noch Hoffnung besteht, eine nennenswerte Quote aus der Anlage zu erhalten bzw. wenn es haftbare Personenkreise aus der Firmenführung und Prüfung um F&P gibt bei denen eine Klage wirtschaftlich Sinn macht.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:28:10
      Beitrag Nr. 248 ()
      [posting]17.974.556 von qayxswe am 21.09.05 08:51:52[/posting]hallo quayxswe,

      auch ich gehöre zu den kommandantisten und will auf die betroffenenliste. bislang hat hier noch keiner gepostet, daß er eine monatliche auszahlung von 1% hatte.
      bei mir war das so - jetzt fehlt mir dieses geld zum leben, das ist richtig übel.

      im übrigen denke ich, daß die frage, ob und wenn ja in welchem maße f+p kriminell war, erst noch gerichtlich detailiert zu klären ist, nicht alles auf dieser seite ist wirklich sachlich (sehr nachvollziehbar - auch ich stehe noch unter schock).

      meine hoffnung ist, daß einzahlungen, die wie in meinem fall ganz kurz vor der begonnenen abwicklung eingingen und daher möglicherweise überhaupt nicht mehr angelegt wurden, noch am ehesten wieder ausgezahlt werden können oder ist das prinzipiell alles egal?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:39:27
      Beitrag Nr. 249 ()
      Der FAll Phoenix zeigt, dass der Zeitpunkt der Einzahlung keinen Einfluss auf den evt. Auszahlungszeitpunkt hat.
      Bist Du in der Firma investiert, geht deine Einlage quotal in der Masse auf.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:42:30
      Beitrag Nr. 250 ()
      [posting]17.985.437 von berniecornfeld am 21.09.05 20:28:10[/posting]äh, wie korrigiert man tippfehler?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:48:46
      Beitrag Nr. 251 ()
      [posting]17.985.554 von Rallson am 21.09.05 20:39:27[/posting]hallo rallson,

      danke. mitgehangen mitgefangen, das ist schon klar - aber wenn die überweisung erst eintraf, als herr henningsmeier schon das kommando hatte, könnte das doch einen unterschied machen, oder liege ich da total falsch?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:49:38
      Beitrag Nr. 252 ()
      Was mich persönlich mal interessiert: Steht denn eigentlich tatsächlich fest, dass die F&P "betrogen" hat?

      Oder hat sie nur "unerlaubte Bankgeschäfte" getätigt, bzw. andere Dinge betrieben, welche zu erheblichen Verlusten geführt haben.

      Sind die monatlichen "Kontoauszüge" nicht real, will heissen, das diese getürkt sind?

      Stehe mächtig auf dem Schlauch...

      Frankfurter (Anleger und Vermittler*)

      *Aus Überzeugung; aus gleichem Grund, wie o. bereits erwähnt, schenkte ich auch den vielen Jahresberichten eines Wirtschaftsprüfer Glauben. Der ist sicherlich haftbar zu machen, falls er "falsch" geprüft hat.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:02:49
      Beitrag Nr. 253 ()
      Hallo Berniecornfeld,

      da könntest Du noch mal Glück gehabt haben. Aber das wird dir nur der Henninger selbst beantworten können und das sicher auch nicht gleich - von wegen abgeschlossener Kontoprüfung. Ich drück die auf jeden Fall die Daumen!
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:08:47
      Beitrag Nr. 254 ()
      Hallo zusammen,

      da nun zahlreiche Forenteilnehmer sich bei qayxswe auf die Liste setzen lassen haben und ich finde wir sollten das Thema IG F&P weiter vorantreiben schlage ich vor in ein nicht öffentliches Forum zu wechseln und dort die IG zu organisieren.

      Ich habe ein kostenloses Forum unter:

      http://www.carookee.com/forum/IGFP

      angelegt und wäre bereit die Administration zu übernehmen.

      Das Forum bietet zudem einige features wie Abstimmung und Dateiablage, die den Meinungsbildungsprozess vielleicht vereinfachen.

      Zudem sollten die Mitglieder des Forums (bzw. der IG) Ihre Identitäten offen legen auch hier wäre ich bereit diese zu verifizieren (durch Sichtung einer gescannten Personalausweiskopie per email an mich), danach erfolgt die Freischaltung für das Forum.

      Ich bitte um kurzes Feedback zu dem Vorschlag und Anregungen zum Prozedere, falls er nicht auf Gegenliebe stößt vergessen wirs wieder, aber vielleicht bringt uns dies etwas besser voran.

      Vielleicht kann sich auch qayxswe mit mir bzgl. Mailingliste kurzschließen, dann können wir das Prozedere auch separat per Email diskutieren. Meine hier noch anonyme Adresse ist markus_32@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:24:51
      Beitrag Nr. 255 ()
      hi, ich bitte auch um aufnahme auf die liste der unglückseligen....
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:27:11
      Beitrag Nr. 256 ()
      [posting]17.985.912 von maza1 am 21.09.05 21:08:47[/posting]Hallo Maza1

      Ein nicht öffentliches Forum fände ich besser, um nicht

      unnötig Dritten Informationen zu liefern!

      (Lucheux,Hernandez + Helfer)

      Daher würde ich Deine Innitiative sehr begrüssen!
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:38:21
      Beitrag Nr. 257 ()
      übrigens habe ich bei der rabattaktion im juni nochmal richtig zugelangt, könnte mich ohrfeigen!

      wenn man tatsaechlich von krimineller energie ausgeht, dann war das sicherlich schon geplant. nochmal einiges geld einsammeln, bevor man sich aus dem staub macht.

      ich haette eigentlich stutzig werden muessen! hab naemlich extra vorher bei f&p angerufen, und gefragt bis wann genau das geld da sein muesse, um noch am juli-ergebnis teil zu nehmen. da hiess es auf ein paar tage hin oder her kaems nicht an. das gelde koennte ruhig auch noch nach dem 1.juli ankommen, das ergebnis sei dasselbe!

      stimmt sogar, wenn mans woertlich nimmt! aber so hatte ich es nicht verstanden....
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:39:52
      Beitrag Nr. 258 ()
      Hallo quayxswe,

      hiermit bitte ich um Aufnahme in die Liste der Betroffenen.
      Als Phoenix "Kenner", hat mich die neuerliche F&P Story nicht sonderlich Überrascht. Ich denke ebenfalls, dass der kühle Kopf jetzt die richtige Entscheidung ist. Ich habe heute von meinem Vermittler Post erhalten, in der er mir schriftlich mitteilte, dass er keine Infos hatte über den Zustand von F&P. Was ich nicht verstehe, dass die Finanzmakler als "Insider" und direkte Verhandler mit den entsprechenden Firmen (Phoenix,F&P)oder Vermittlern (ProIndex) sich trotz weitreichender Kenntnisse und Ausbildungen nicht objektiv damit befasst haben und somit den Endkunden als Laien nicht korrekt informieren konnten. Besonders ärgerlich für mich, der im Januar 2005 zu F&P gestoßen ist, dass schon im Jahr 2004 (Finanztest10/2004) über F&P geschrieben wurde und in einschlägiger Fachliteratur über F&P zu lesen war. Im nachhinein ist man immer klüger, aber ich werde mich jetzt vor dem nächsten Werkstattbesuch mit meinem Fahrzeug zum Maschinenbau Dipl.Ing. ausbilden lassen, damit ich nicht Gefahr laufe, durch technische Unkenntnis in Probleme verstrickt zu werden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:54:10
      Beitrag Nr. 259 ()
      ich finde auch, dass die vermittler nicht mit dem hinweis auf ihr reines gewissen aus der haftung entlassen werden sollten. auch wenn er nur 1,5% gekriegt hat, dafuer hat meiner sehr wenig tun muessen!!!! macht einen stundenlohn von rund tausend euro. wofuer hat er seine haftpflichtversicherung???
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 22:02:36
      Beitrag Nr. 260 ()
      [posting]17.985.912 von maza1 am 21.09.05 21:08:47[/posting]Hallo maza1!
      Finde Deine Idee sehr gut und würde mich freuen, wenn Dein Vorschlag auf einen breiten Konsens treffen würde. Ich für meinen Teil werde Dir jedenfalls schon einmal meine Daten schicken.
      Was meinen die anderen Betroffenen?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 22:03:57
      Beitrag Nr. 261 ()
      [posting]17.985.912 von maza1 am 21.09.05 21:08:47[/posting]Leider komme ich nicht auf Dir von Dir angegebene Seite "http://www.carookee.com/forum/IGFP" ist da ein Schreibfehler drin=?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 22:19:14
      Beitrag Nr. 262 ()
      Ich bin ebenso von der F&P Story betroffen.

      Ich habe mir auch mal gedanken über die angeblichen 50 Mio. Euro, die lt. Bafin eingezahlt wurden, gemacht. Im Bericht 2004 hat F&P nur 38 Mio. Euro Gesamtvermögen ausgewiesen. D.h. ich vermute, das Henningsmeier einfach die Anzahl aller versendeten Briefe als Einzahler gezählt hat,da die meisten haben aber viel mehr als einen Brief bekommen. Deshalb denke und hoffe ich, dass wesentlich weniger als 50 Mio eingezahlt wurden. Also viell. besteht da ja doch noch Hoffnung.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 23:02:46
      Beitrag Nr. 263 ()
      ...eben kams im Radio, auf FFH. Verhaftungen gg die Vorstände der F&P.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 00:28:28
      Beitrag Nr. 264 ()
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 00:41:01
      Beitrag Nr. 265 ()
      F&P-Anleger müssen um ihr Geld bangen

      Tübingen, den 20.09.2005 - Rund 2.500 Anleger haben der 1992 gegründeten F&P AG & Co. KG ihr Kapital anvertraut. Die Gesellschaft mit Sitz in Korbach, die ursprünglich Freitag & Partner GmbH & Co. KG hieß, hatte ihnen versprochen, das Geld in sog. „Finanzinstrumenten“, d.h. in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Devisen, Schuldverschreibungen, Termingeschäften etc., in Rohstoffen und Edelmetallen sowie in Immobilien anzulegen.

      Nach Angaben der F&P AG & Co. KG erwirtschaftete die Gesellschaft seit ihrer Gründung jedes Jahr erhebliche Gewinne, die an die Kommanditisten ausgeschüttet wurden. Zuletzt warb die F&P AG & Co. KG damit, dass bezogen auf das Eigenkapital in den Jahren von 1998 bis 2004 eine durchschnittliche Rendite des Bilanzgewinns von 11 % erwirtschaftet werden konnte.

      Ob es bei der F&P AG & Co. KG jemals mit rechten Dingen zugegangen ist, muss jetzt ernsthaft bezweifelt werden. Am 26.08.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Liquidation der Gesellschaft angeordnet, da sie ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG Bankgeschäfte betrieben hatte.

      Darüber hinaus ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Kassel gegen den Vorstandsvorsitzenden Benjamin Lucheux wegen verschiedener Delikte. Ihm wird u.a. vorgeworfen, Scheingewinne ausgewiesen und Anlagegelder veruntreut zu haben.

      Es ist zu befürchten, dass die F&P-Anleger Opfer eines Schneeballsystems geworden sind. Geschädigte Anleger sollten sich deshalb so bald wie möglich mit der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Tübingen) in Verbindung setzen, deren Rechtsanwälte die Interessengemeinschaft der F&P-Geschädigten vertreten.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 01:03:44
      Beitrag Nr. 266 ()
      interessant...

      meines wissens nach ist die interessengemeinschaft erst im entstehen, findet sich hier durch eigenrecherche im internet innerhalb der ersten stunden muehsam zusammen. und ein anwalt in tuebingen vertritt bereits großkotzig "die interessengemeinschaft". wer soll denn das sein, bitte?

      ich glaube nach der ersten abzocke folgt schnell die zweite! von selbsternannten raechern der witwen und waisen, die uns den allerletzten groschen aus der tasche ziehen wollen. ne ne, ich habe es oft genug miterlebt, dass man selbst mit totkranken menschen, bzw. deren aengsten, noch geschaefte macht. ich glaube genau das passiert uns hier gerade auf finanziellem gebiet...
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 01:18:41
      Beitrag Nr. 267 ()
      @ hannes99
      du hast recht, ich versteh das ganze nicht
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 01:33:37
      Beitrag Nr. 268 ()
      es kann keine interessengemeinschaft ausser der hier gerade entstehenden geben!

      der artikel stammt ja von steinhuebel selbst! schreibt ueber sich in der dritten person, wie einfallsreich...

      einer der vorredner hat schon recht: wir bieten hier sekundaer-abzockern eine ideale plattform, indem wir unsere sorgen und aengste offen diskutieren. wir legen ihnen ja geradezu den text in den mund, mit dem sie uns koedern koennen um ein teures mandat fuer einen vielleicht sinnlosen kampf zu erlangen.

      ich vertraue lieber auf die staatlichen organe wie die bafin, die staatsanwaltschaft und meinetwegen noch henningsmeier. denkt mal nach, wer soll denn den steinhuebel mitten in der nacht beauftragt haben??? wenn`s einer von uns gewesen waere, haette er es ja sicher sofort hier gemeldet. der wollte halt der erste sein, nachdem hier geschrieben wurde, dass wir einen anwalt suchen sollen, und hat schnell was ins internet gestellt. so wirkt das jedenfalls auf mich!
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 03:59:39
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 08:04:29
      Beitrag Nr. 270 ()
      Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen nennt ein Anwalt das.Er warnt vor solchen Aktivitäten, auch vor Organsisationen die eine Aufnahmegebühr verlangen um Anwälten Klienten zu beschaffen.
      Kommanditisten, die kein Schreiben bekommen haben, sollten sich dringend auf die Liste der Gläubiger setzen lassen
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 09:04:29
      Beitrag Nr. 271 ()
      [posting]17.986.876 von VCspezialist am 21.09.05 22:19:14[/posting]Es gibt sicherlich noch die Problematik, dass alle eingezahlten Beträge addiert wurden, ungeachtet der Tatsache, dass viele ja auch schon wieder ihr Geld erhalten haben (gehöre auch zu diesen Glücklichen - mit 12% p.a.).

      Wenn also 50 Mio. eingezahlt wurden, lt. Bericht von 2004 aber nur 38 Mio Gesamtvermögen vorhanden sind, so kann das auch bedeuten, dass die Differenz Gelder sind, welche an Anleger bereits wieder zurück geflossen sind.

      Ich tu mir noch sehr schwer, zu glauben, dass die F&P betrogen hat. Wären dann tatsächlich noch Gelder im 2-Stelligen Millionenbereich vorhanden, hätten sie tatsächlich über 13 Jahre wirken können. Kanns mir nicht vorstellen. Denke das wird am Ende nur darauf hinauslaufen, das die BaFin den Laden nur schließt, wegen einer fehlenden Genehmigung, eine Tatsache, auf die sie durch eine Bank aufmerksam wurde. Banken und Versicherungen "betrügen" ihre Anleger schon seit jeher, die habenm dafür sogar "Genehmigungen"...:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 09:08:40
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.09.05 09:20:17
      Beitrag Nr. 273 ()
      [posting]17.989.411 von KoenigDameBube am 22.09.05 09:08:40[/posting]...tja, Anwälte wissen auch, dass man kräftig "akquirieren" muss, um Geld zu verdienen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 10:38:52
      Beitrag Nr. 274 ()
      das bestätigt meine these. leider! echt traurig sowas...

      hat jemand informationen wie es mit der beraterhaftung fuer die vermittler aussieht? ich glaube das waere am ehesten mein ansatzpunkt! wen f&P insolvent wird, kann man nix holen wo nix ist. aber der berater wird eine haftpflichtversicherung haben, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 10:53:55
      Beitrag Nr. 275 ()
      [posting]17.990.771 von hannes99 am 22.09.05 10:38:52[/posting]Na bei über 20 Mio. noch vorhandenem Kapital + Immobilienvermögen kann man ja nicht von "Bankrott", bzw. da ist nichts zu holen reden.

      Mit der Vermittlerhaftung ist das auch nicht so einfach. Dem Vermittler müssen eine fehlerhafte Beratung nachgewiesen werden, was im Fall der F&P sehr schwer sein dürfte. Bei Vermittlerhaftung (Beraterhaftung) argumentieren die Gerichte immer mit: ..."der Vermittler hätte wissen müssen/können...", oder ..."wie schon länger aus der Presse zu entnehmen war...".

      Dies kann man ja leider hier nicht behaupten, es kam ja für alle wie aus heiterem Himmel. Ein Unternehmen, welches seit 1992 nicht einmal Behörden negativ aufgefallen war, da Beraterhaftung? Halte ich für ausgeschlossen...
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 11:42:04
      Beitrag Nr. 276 ()
      [posting]17.990.964 von frankfurtammain am 22.09.05 10:53:55[/posting]Hallo,
      nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welches ja jetzt als sicher erscheint, werden 1 bis 2 Jahre ins Land gehen und wir etwa 1/3 unseres Geldes wiedersehen.
      Mehr wird da nicht sein, mit Anwälten oder ohne.
      Die Beraterhaftung scheint nach einschlägiger Rechtsauffassung hier nicht zu greifen. Schade eigentlich.
      Hat eigentlich jemand seine Unterlagen nicht zu Henningsmeier geschickt?
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 12:27:12
      Beitrag Nr. 277 ()
      Hallo qayxswe,
      bitte mich als F&P-Geschädigten auch auf die Liste nehmen.
      Ein Alptraum das! Habe das Forum erst später entdeckt. Gott sei Dank gibt es dies!
      Hallo maza 1,
      finde die Idee "nicht öffentliches Forum" gut und, dass du einfach mal einen Anfang gemacht hast, allerdings sollten natürlich möglichst viele mitmachen, sonst hat es wenig Sinn. Was sagen die anderen, vorallem die erfahrenen Poster?
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 12:37:59
      Beitrag Nr. 278 ()
      [posting]17.992.250 von guco am 22.09.05 12:27:12[/posting]Besteht eigentlich bei F&P die Möglichkeit, dass der EdW den Entschädigungsfall ähnlich Phoenix feststellt?:confused:

      Die Einrichtung eines geschlossenen Forum`s ist im übrigen eine gute Idee.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 12:42:16
      Beitrag Nr. 279 ()
      Hallo qayxswe,

      ich bitte ebenfalls um Aufnahme in die Liste und den Mailverteiler - vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:06:29
      Beitrag Nr. 280 ()
      Liebe Betroffene!

      Obwohl dieses Forum ja recht konfus verläuft ist doch einiges dabei herausgekommen. Wenn wir aber nicht langsam etwas Struktur in die ganze Angelegenheit bringen, drehen wir uns im Kreis - mehr als die Newslage und Emotionen austauschen passiert dann nicht.

      Schließlich stellt sich momentan die einfache Frage, welche Schritte die einzelnen Kommanditisten einleiten müssen, um aus der gegenwärtigen Lage das optimale zu machen und nicht durch versäumte Formalien zusätzliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Daher würde ich ernsthaft vorschlagen, nun der vielfachen Anregung zu folgen und in ein geschlossenes Forum zu wechseln und dort auch unsere Identitäten offenzulegen.

      maza1 hatte sich bereits bereiterklärt, ein solches Forum unter http://www.carookee.com/forum/IGFP zur Verfügung zu stellen und auch die Administration zu übernehmen. Vielen Dank dafür!

      Was haltet Ihr davon? Schicken wir eine Mail mit Personalausweiskopie an markus_32@gmx.de und er schickt uns seine eigenen Daten zurück. So könnte eine zunächst einmal eine Liste aller Beteiligten und eine konstruktive (!) Diskussion zustande kommen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:20:28
      Beitrag Nr. 281 ()
      Hallo anleger99,
      habe nur deshalb noch nicht Unterlagen an Henningsmeier geschickt, weil ich bisher noch keine Zeit fand. Nach den letzten Infos werden wir ja wohl nicht darum herum kommen. Meinen Brief schicke ich heute ab. Wenn es jemand gibt, der weiter ernsthafte Bedenken dazu hat, sollte er sich hier melden.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:20:36
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:34:42
      Beitrag Nr. 283 ()
      Da einige in die Funktionalität des privaten Forums schauen wollten und andere wiederum nicht einer unbekannten Person ihre Personalausweiskopie schicken wollen (was verständlich ist) schlage ich folgendes vor:

      Jeder der Interesse hat, das waren ja nun einige meldet sich erstmal im neuen Forum an.

      http://www.carookee.com/forum/IGFP

      den generellen PW Schutz habe ich aufgehoben, trotzdem muss man angemeldetes Mitglied sein um die Beiträge lesen/schreiben zu könnnen. Wer Mitglied sein darf, kann ich entscheiden, nachdem sich jemand angemeldet hat (einer der Buttons oben rechts `kostenlos anmelden`).

      Die Mitgliederliste ist erstmal nicht für jeden sichtbar sondern nur für mich.

      Ich lasse nunmehr erstmal jeden zu der sich anmeldet. Und wir beschließen dann danach gemainsam, wie wir die Mitglieder authentifizieren wollen (mich inklusive) oder ob wir das gar nicht wollen. Ich kann dann abhängig vom Beschluss wieder Mitglieder ausschließen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:44:11
      Beitrag Nr. 284 ()
      EDW?

      Hallo Leute,
      da ich schon länger den Verdacht hatte, daß F&P betrügt und darüber mit dem damals noch ehrenwerten Hr. Lecheux/F&P gesprochen habe ist eines sicher:
      Die EDW wird nicht haften, da die F&P für diese Bankgeschäfte keine Lizenz hatte und auch nichts in den EDW-Fonds eingezahlt hat.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 13:44:25
      Beitrag Nr. 285 ()
      Hallo qayxswe

      Bitte nehmen Sie mich auch in die Liste auf.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 14:54:56
      Beitrag Nr. 286 ()
      [posting]17.992.987 von finanzfuxx am 22.09.05 13:20:36[/posting]Dieses BSZ erschien mir bessern zu sein als zuschauen und nichts tun.
      Man könnte ja mal ganz dumm anfragen, ob sie statt x-mal 75 Euro auch
      einen Gruppentarif haben.2000 mal 75 Euro lohnt sich für die natürlich
      wesentlich besser (als z.B. 2000 Euro pauschal).
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 14:59:52
      Beitrag Nr. 287 ()
      Zur Info wollte ich nochmal darauf hinweisen, dass

      http://www.carookee.com/forum/IGFP

      Ein kostenloser Web-Service ist, der sich durch Werbung finanziert. Also bitte nicht durch eventuelle Werbung abschrecken lassen. Die Plattform scheint mir aber sehr ausgefeilt, ansprechend und zuverlässig.

      Man kann die Werbung auch deaktivieren, aber dann kostet der Dienst natürlich Geld.

      4 User aus diesem Forum haben sich bereits im neuen Forum angemeldet.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 15:16:55
      Beitrag Nr. 288 ()
      Hallo

      habe mich gerade im Forum angemeldet. Nach er Anmelde-Bestätigung über meine Email-Adresse bekam ich jedoch keinen Zugang. Was mach ich falsch?
      Komisch fand ich auch, das nach Eingabe des Formulars die Mitteilung kam, mein Username sei schon vergeben.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 17:44:14
      Beitrag Nr. 289 ()
      finanzfuxx,

      du hast boardmail! habe mich auch auf dem neuen Forum angemeldet
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 18:21:35
      Beitrag Nr. 290 ()
      Dass betrogen wurde, scheint ja mittlerweile ziemlich unstrittig zu sein. Aber Du hast recht: Es sind 50 Mio eingezahlt worden, laut Bilanzen sind seit 1997 insgesamt 19,5 Mio Euro über Kündigungen und Monatsauszahlungen zurückgeflossen. Heisst also, dass noch Einlagen von 31,5 Mio Euro "drinstecken" müssen. Wenn dann noch über 20 Mio Euro verfügbar sein sollten, dürfte die Quote doch ganz ordentlich sein... Die Gewinne können wir eh abschminken!!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 19:15:31
      Beitrag Nr. 291 ()
      Es sind jetzt 22 Mitglieder im neuen Forum. Das sollte eine hinreichende Anzahl sein um die Diskussion jetzt in das neue Forum zu verlegen.

      Neue Beiträge also bitte dort posten.

      Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht stündlich neue Mitglieder im forum freischalten kann, weil ich auch noch was anderes zu tun habe. Ich werde auf alle Fälle täglich administrieren.

      Zur Info: beim Anmeldevorgang bekommt Ihr zuerst eine Mail mit der das Forum dann aktiviert wird. Danach besteht noch kein unmittelbarer Zugriff, erst nachdem ich euch freischalte könnt Ihr auch Zugreifen, also manchmal ein wenig Geduld.

      Zur Diskussionskultur schlage ich vor, dass wir Themen orientiert posten. Wenn also jemand wie bisher einfach neue Erkenntnisse austauschen will, dann sollte das im Thread `Kriminelle Machenschaften bei F&P` geschehen, den qayxswe begonnen hat.

      Wenn einer ein spezifisches neues Thema aufmachen will kann er das aber gerne auch tun.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 19:25:57
      Beitrag Nr. 292 ()
      In jedem Fall erst einmal besten Dank für die Einrichtung und Administrierung dieses Chat-Forums - das nenne ich vorbildliches Engagement. :)
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 20:24:12
      Beitrag Nr. 293 ()
      Dank auch von mir !:)
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 22:26:14
      Beitrag Nr. 294 ()
      habe mich dort angemeldet, aber es fkt nicht. vielleicht nachem du mich freigeschaltet hast.

      ein vorschlag: da wir ja nur f&p-opfer dort haben wollen, solltst du ausser personalausweis v.a. die beitrittsurkunde verlangen!
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 23:10:13
      Beitrag Nr. 295 ()
      Hallo maza1,
      ich hoffe das wir im neuen Forum konkretere Schritte besprechen können, um das gefährliche Halbwissen endlich in einen schlagkräftigen Maßnahmenkatalog umwandeln zu können. Ich persönlich haben mit einem gut bekannten Rechtsanwalt gesprochen der sich aktuell mit ein paar Infos versorgt und mir dann eine mögliche Vorgehensweise aufzeigen möchte. Grundsätzlich hat er mir geraten erst einmal keine Antwort zu senden an RA Henningsmeier. Dies werde ich auch erst einmal tun.
      Ich habe mich im neuen Forum angemeldet und hoffe auf baldige Freischaltung. Identitäten sind im Anschluß zu klären um die richtigen Leute anzutreffen.
      Ich hoffe auch auf die Teilnahme der Poster der "1. Stunde" (qayxswe usw.).
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 11:38:20
      Beitrag Nr. 296 ()
      Hallo Sally2012,

      kannst Du uns bitte sagen, weshalb es nicht empfehlenswert sein soll, Angaben mit Beweismitteln zu getätigten Einzahlungen an den Insolvenzverwalter zu senden?

      Die Kanzlei Henningsmeier ist offiziell von der BaFin beauftragt, die F&P AG und die F&P AG & Co. KG abzuwickeln. Was soll es nach Deinen Kenntnissen für einen Sinn machen, dem Insolvenzverwalter Informationen vorzuenthalten, mit denen jeder von uns seine Forderungen geltend machen und den ohnehin langwierigen Abwicklungsvorgang beschleunigen kann?
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 12:05:22
      Beitrag Nr. 297 ()
      Hennigsmeier ist der Abwickler der BaFin und nicht der Insolvenzverwalter. Forderungen werden beim Insolvenzverwalter angemeldet.

      Habt ihr euch informiert was aus dem einstweilgen Rechtsschutz beim VG Frankfurt geworden ist? Einige hatten doch behauptet eine Entscheidung i.S. Bankgeschäfte sollt diese Woche fallen. Unerlaubte Bankgeschäfte (Abwickler) haben nichts mit Unterschlagung (nicht Abwickler sondern Staatsanwalt) zu tun.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 13:05:26
      Beitrag Nr. 298 ()
      Wer bitte soll denn der Insolvenzverwalter sein wenn nicht die Kanzlei Henningsmeier?
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 13:13:34
      Beitrag Nr. 299 ()
      Das zuständige Insolvenzgericht setzt nach einem Eröffnungsantrag (wohl durch Hennigsmeier - einfach einmal Nachfragen) einen Insolvenzverwalter per Beschluss ein.

      Dieser Insolvenzverwalter wird wohl nicht aus dem Hause Hennigsmeier kommen, denn die Gebühren für den Abwicker kommen doch aus der Insolvenzmasse.

      Wäre doch komisch, wenn der Abwickler als Insolvenzverwalter sein eigenen Abwicklungsgebühren kontrollieren würde.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:19:17
      Beitrag Nr. 300 ()
      hallo, habe mich angemeldet, bestätigung erhalten, komme abr nicht rein...Fehlermeldung: Sie sind noch kin Foren-Mitglied.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:24:32
      Beitrag Nr. 301 ()
      [posting]18.007.910 von keks911 am 23.09.05 13:13:34[/posting]Interessante Diskussion !

      In anderen Fällen soll es tatsächlich vorgekommen sein, daß sowohl der Konkursverwalter bzw. der Insolvenzverwalter als auch der Abwickler aus der Kanzlei Henningsmeier kamen.

      Wer kennt hier diese Fälle ?

      Ich habe mir sagen lassen, daß das auch die einzige Möglichkeit wäre, die Kanzlei Henningsmeier zu "entfernen", da das nun klare Vetternwirtschaft wäre.

      Sie würde sich dann nämlich (wegen der Gebühren) selbst kontrollieren !

      Wir hätten dann aber die Chance, über das Bundesfinanzministerium auf die Bafin einzuwirken, wie ich früher schon mal gepostet hatte.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:26:36
      Beitrag Nr. 302 ()
      Hallo MAZA1,
      es gibt eine Menge Beschwerden bei Zu-/Wiederzugang zu dem Forum IGFP. Ist das der erhöhten Sicherheit geschuldet?
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:30:00
      Beitrag Nr. 303 ()
      Laut HR-Videotext Seite 128 meldet die Staatsanwaltschaft Kassel, dass von 50 Mio. Euro 20 Mio. Euro fehlen, hiesse also, dass 30 Mio. Euro vorhanden sein sollen. Was haltet Ihr davon????
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 15:18:21
      Beitrag Nr. 304 ()
      Wieviel Geld ist noch da?

      10-15 Mio, 20 Mio, 30 Mio?Das ist die Frage.

      direct/Dr. Steinhübel & von Buttlar: Finanzskandal bei der F & P KG - Startschuss für das Gläubigerrennen

      Pressemitteilung von: Dr. Steinhübel & von Buttlar

      Finanzskandal bei der F & P AG & Co. KG - Den Letzten beißen die Hunde

      Tübingen, 23. September 2005 - Anleger der F & P AG & Co. KG (F & P) müssen schnell handeln, um ihre Ansprüche zu sichern. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte der in Kassel ansässigen Fondsbetreiberin am 30.08.2005 den Geschäftsbetrieb und ordnete die Liquidation der Gesellschaft an. Die Bonner Finanzwächter stellten nach intensiver Prüfung der Geschäftsunterlagen der F & P gravierende Unregelmäßigkeiten fest. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen das F & P-Vorstands-Ehepaar Lucheux wegen Betrugs und der Veruntreuung von Anlegergeldern.

      Die F & P wurde 1992 gegründet und investierte das Geld der Kunden nach eigenen Angaben in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Devisen, Schuldverschreibungen, Warentermingeschäfte und Immobilien. Ausweislich der möglicherweise gefälschten Geschäftsberichte der Firma wurden in den Jahren 1998 bis 2004 Jahresrenditen von durchschnittlich 11 % erzielt. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die angelegten Gelder nicht oder nicht im versprochenen Umfang an den Märkten investiert wurden und vornehmlich zur Auszahlung gekündigter Beteiligungen und Scheingewinnen verwendet wurden. "Nach alledem", so Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel von der bundesweit bekannten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, "installierten die F & P-Verantwortlichen ein gigantisches Schneeballsystem. Sie haben jahrelang Gelder in Höhe von insgesamt EURO 50 Mio. eingesammelt, werthaltige Anlagen vorgetäuscht, Urkunden gefälscht und damit mehr als 2.500 Anleger geschädigt."

      Von den Anlegergeldern konnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang EURO 10 bis 15 Mio. sichergestellt werden. Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel: "Für die F & P-Anleger ist höchste Eile geboten. Das sichergestellte Vermögen wird nicht automatisch an die Geschädigten ausgekehrt. Der einzelne Anleger kann ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung darauf zugreifen. Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deshalb raten wir allen Mandanten, unverzüglich einen Arrest- und Pfändungsbeschluss im gerichtlichen Eilverfahren zu erwirken. Dadurch kann der Anleger sodann auf das sichergestellte Vermögen zugreifen. Deshalb sollten sich die Betroffenen alsbald von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen."
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 16:13:16
      Beitrag Nr. 305 ()
      wg. Hennigsmeier: tatsächlich war er schon Abwickler und danach Insolvenzverwalter bei der selben Gesellschaft :(
      Dagegen sollte man wirklich angehen.

      Seine Abwicklungsgebühren zahlt er sich, nach Verfügung der BaFin, angeblich noch vor dem Insolvenzantrag aus :mad:
      Den Insolvenzantzag stellt der Abwickler übrigens am Ort seines Sitzes, d.h. im Falle Hennigsmeier wohl AG Hamburg. Kontakt mit Hennigsmeier oder AG Hamburg aufzunehmen wäre nicht schlecht.

      Wenn man sich einen anderen Abwicklungfall anschaut (und die Beschlüsse des VG Frankfurt dazu, z.B. 16.03.2005) dann können mit Zuschlägen schnell Beträge > 1 Mio. als Abschlagszahlung entstehen. Im Beschluss vom 16.03.2005 des VG Frankfurt entstehen bei einem Vermögen von Euro 7,6 Mio. Gebühren (nur Abwickler, nicht Insolvenzverwalter) von über EURO 200.000. :cry:
      Bei KG´s wird gerne als Berechnungsbasis das ursprüngliche Kommanditkapital ganommen. Das wären dann EURO :mad::cry::mad:

      wg. RA Steinhübel: :mad: Der scheint es ja mächtig nötig zu haben. Wenn eine Insolvenz vorliegt, dann werden alle Forderungen angemeldet und gleich behandelt.:) Kein Geld für Steinhübel.:laugh::p
      Bei einer Zwangsvollstreckung braucht man erst einen Titel den man gerichtlich erwirken muss. Das ist gar nicht so einfach und kostet (bei Insolvenz überflüssiges)Geld.

      Also: feststellen ob schon ein Insolvenzantrag gestellt ist oder sogar schon ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:18:35
      Beitrag Nr. 306 ()
      [posting]18.010.667 von keks911 am 23.09.05 16:13:16[/posting]Hallo,
      ich rate bei Einzelklagen absolut zur Vorsicht.

      1. würde man einen Titel benötigen, was rel. lange dauert.

      2. weiß ich, daß auch die Privatkonten von Meister
      Lucheux inzwischen gesperrt sind. Auch der reiche Papa hat ihn enterbt.

      Das Ergebnis wäre nur, daß unser lieber Herr Steinhübel fette Gebühren kassiert.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:31:00
      Beitrag Nr. 307 ()
      [posting]17.998.003 von apusta am 22.09.05 18:21:35[/posting]Hallo apusta,

      diesem Posting würde ich zustimmen !
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 18:25:39
      Beitrag Nr. 308 ()
      Hallo,

      ich glaube Dr. Steinhübel hat die Nachricht, die von mir auf Seite 304 stand entfernen lassen, WEIL SIE ABSOLUT FALSCH WAR!! Sowohl im Inhalt als auch mit Gläubigerrennen.

      Das ist jetzt der KORREKTE STAND der ERMITTLUNGEN:

      Einzahlungen F&P - Soll-Kontostand: 50 MIO
      Momentaner Ist -Kontostand: 20 MIO
      ==========================================
      DIFFERENZ: 30 MIO
      -------------------------------------------
      davon geht man aus: BETRUG: 20 MIO
      VERZOCKT: 10 MIO


      markt intern: 20 Mio. Euro bei F & P AG verschwunden
      20 Mio. Euro bei F & P AG verschwunden
      BaFin interveniert und Staatsanwalt ermittelt - `k-mi` warnt seit 1992 vor Börsenterminspekulationen der F & P
      20 Mio. Euro bei F & P AG verschwunden
      BaFin interveniert und Staatsanwalt ermittelt - `k-mi` warnt seit 1992 vor Börsenterminspekulationen der F & P
      BaFin zieht bei F & P die Notbremse


      Am 30.8.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der in Kassel ansässigen F & P AG sowie der F & P AG & Co. KG (früher Freitag & Partner) untersagt, erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte zu tätigen und Anlegergelder einzuwerben. Die Gesellschaften haben nach Auffassung der BaFin ohne Erlaubnis das Finanzkommissionsgeschäft betrieben. Im Zuge der nun anstehenden Abwicklung der Beteiligungen, mit der Anleger eingezahltes Geld zurückerhalten sollen, ist ebenfalls die Staatsanwaltschaft Kassel mit Ermittlungen tätig. Aktuell hatte die F & P AG Anleger für eine Beteiligung an der Publikumsgesellschaft F & P AG & Co. KG Fonds V geworben. Investiert werden sollte u. a. in Wertpapiere sowie in spekulative Termingeschäfte.



      StA Kassel ermittelt wegen Betrugsverdacht: Möglicher Schaden von 20 Mio. Euro




      Der von der Aufsicht zum Abwickler bestellte Rechtsanwalt Georg Henningsmeier/Hamburg geht nach vorläufigen Erkenntnissen davon aus, wie ein BaFin-Sprecher gegenüber `k-mi` bestätigt, daß von den bislang auch über Vorgängerfonds der F & P AG eingesammelten 50 Mio. Euro nur noch 20 Mio. Euro vorhanden sind. Nach dem Verbleib des restlichen Anlegergeldes ermittelt bereits die StA Kassel wegen des Verdachts von Vermögensdelikten (Az. 5620 Js 33400/05). Die StA Kassel geht dem Verdacht nach, daß von den fehlenden 30 Mio. Euro ca. 20 Mio. Euro seit Mitte der 90er Jahre bei F & P veruntreut worden sein könnten. Zum Gegenstand der Ermittlungen erklärt Oberstaatsanwalt Manfred Jung aktuell auf `k-mi`-Anfrage: "Wir ermitteln aufgrund des Verbleibs von 20 Mio. Euro. Die Beschuldigten sind Vorstandsmitglieder der F & P AG. Ein Mitglied des Vorstands befindet sich seit Freitag letzter Woche in U-Haft." Die Liste der Vorwürfe ist lang: Die StA Kassel, so OStA Jung gegenüber `k-mi`, ermittelt "aufgrund des Verdachtes des KWG-Verstoßes, des Betruges, der Untreue sowie der Urkundenfälschung".



      `kapital-markt intern` warnte seit 1992: Anleger werden `veralbert`




      Sollten sich diese Verdachtsmomente erhärten, gewinnen die `k-mi`-Warnungen vor der F & P aufgrund fehlender Transparenz und Kontrollmöglichkeiten zur Mittelverwendung besondere Brisanz. `k-mi` unterzog das aktuelle Angebot der F & P AG im Juni 2005 einer Analyse und kam zu dem Ergebnis: "Wir raten zur Vorsicht!" Anleger sollten hier veralbert werden, u. a. weil eine "Prüfung des von der Gesellschaft erstellten Jahresberichtes durch einen unabhängigen Abschlußprüfer" suggeriert wurde, die jedoch gar nicht stattfand. Die `k-mi`-Warnungen vor der F & P AG bzw. KG gehen zudem ins Jahr 1992 zurück. Bereits im Prospekt-Check 07/92 aus dem Februar 1992 warnte der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst `kapital-markt intern` erstmals Anleger und Finanzdienstleister vor Börsenspekulationsgeschäften mit der Freitag & Partner GmbH & Co. KG Termin Fonds III.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:13:43
      Beitrag Nr. 309 ()
      "Ich glaube Dr. Steinhübel hat die Nachricht, die von mir auf Seite 304 stand entfernen lassen,"

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 21:22:45
      Beitrag Nr. 310 ()
      Ich frage mich, wann die F&P Homepage gesperrt wird...
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 22:19:49
      Beitrag Nr. 311 ()
      Auf www.terminmarktwelt.de gibt es auch ein Forum mit einer Diskussion über F & P.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 22:50:23
      Beitrag Nr. 312 ()
      @ #302

      Die Probleme mit dem Forum scheinen daraus zu resultieren, dass mancher trotz Aufklärung maze (oder wie er hieß) einer nicht kapiert, dass man trotz Emailbestätigungslink erst noch vom Moderator freigeschaltet werden muss.
      Steht ja auch nur hier in mehreren Posting und auf der Forums-Reg-Seite, aber ...
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 09:43:20
      Beitrag Nr. 313 ()
      Hallo zusammen,

      im neuen Forum sind jetzt 52 Mitglieder.

      Ich weise nochmal darauf hin, dass der Anmeldevorgang folgendermaßen abläuft:

      1. http://www.carookee.com/forum/IGFP aufrufen und dort mit einem Button anmelden

      2. Ihr erhaltet eine Email um eure Adresse zu verifizieren, die Ihr betstäigen müsst (in der Mail befindet sich ein link)

      3. Danach schalte ich euch individuell frei, und ERST DANN könnt Ihr ins forum

      zwischen 2. u. 3. kann max 1 Tag vergehen, weil ich aus beruflichen Gründen nicht stündlich freischalten kann.

      Die User bruneld, stefansdom, Alos, eefler, Bohne haben die Bestätigungsmail noch nicht bestätigt. Dies kann passieren, wenn man aus Versehen eine falsche Email Adresse angibt. Bitte also nochmal prüfen, ob Ihr die Mail nicht bekommen habt, oder nur noch nicht geantwortet.

      Ich bitte euch die Diskussionen nur noch im neuen Forum zu führen, denn dafür haben wir es ja eingerichtet.

      PS: Ich bin weder Anbieter dieses Forums noch habe ich sonstige finanz. Interessen, im Gegenteil ich habe inzw. die paar Euro gezahlt damit das Forum frei von Werbung ist.

      maza1
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 20:50:10
      Beitrag Nr. 314 ()
      Hallo,
      Habe soeben dieses Forum gefunden.
      Ich bin auch betroffen und geschockt..
      Bitte nimm mich in die Liste auf bin auch Geschädigte.
      Habe mein ganzes Vermögen bei F & P angelegt.
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 21:04:15
      Beitrag Nr. 315 ()
      " Habe mein ganzes Vermögen bei F & P angelegt. "

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 21:21:42
      Beitrag Nr. 316 ()
      Hallo,

      ich möchte/muss als ebenso F&P-Betroffener auch ins interne Forum, um halbwegs über den aktuellen Stand informiert zu bleiben. Hat `n bischen gedauert, bis ich hier freigeschalten wurde.
      Danke Euch, die sich so intensiv und kompetent um die Katastrophe kümmern und uns "Mitläufer" so gut informieren.

      Bis dann im Forum
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 00:35:11
      Beitrag Nr. 317 ()
      [posting]18.017.133 von maza1 am 24.09.05 09:43:20[/posting]Hallo Maza1,

      habe mich gestern in das neue Forum (carookee...) angemeldet, habe auch die e-Mail bestätigt. Ich kann aber keine Beiträge zum Thema F&P entdecken. Bin ich noch nicht freigeschaltet ?
      MFG
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 10:30:50
      Beitrag Nr. 318 ()
      Hallo,
      Habe soeben dieses Forum gefunden.
      Ich bin auch betroffen und geschockt..
      Bitte nimm mich in die Liste auf bin auch Geschädigte.
      Habe mein ganzes Vermögen bei F & P angelegt.:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 13:28:37
      Beitrag Nr. 319 ()
      [posting]18.019.847 von kschaefer am 25.09.05 00:35:11[/posting]Lies Beitrag 313, dort steht doch alles !
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 13:34:24
      Beitrag Nr. 320 ()
      hallo maza1,
      konnte erst heute wieder online. leider funkionierte das einloggen bzw. freischalten nicht. versuchtes über carookee kam jedoch übers ausfüllen der daten nicht weiter.
      konnte mich nicht daran erinnern auch adresse etc. angebeben zu müssen. bin grundsätzlich ein vorsichtiger mensch.
      ha leider NICHT VORSICHTIG genug wie ich nun mit desaster f&p festelle:cry:
      möchte weiterhin ins forum.
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 14:16:56
      Beitrag Nr. 321 ()
      @kant

      Objektiv betrachtet sind die Vermittler die ersten Sündenböcke die, da wir als Anleger nicht persönlich nach Kassel gefahren sind um uns vor Ort zu informieren, jetzt den Zorn über das verlorene Kapital zu spüren bekommen. Entscheidend für mich sind 2 Punkt:

      1. Ich verkaufe ebenfalls hochwertige Produkte an Kunden, die sich über die Eigenschaften des Produktes auf meine Beratung verlassen müssen und dafür auch seitenweise kleingedrucktes gegenzeichnen. Wenn ich bei der Umsetzung einen Fehler begehe, hat mir der Kunde diesen Fehler mit seiner Unterschrift aber zugestanden. Dann stehe ich vor der ethischen Frage in welchem Interesse handele ich. Die Beantwortung der Frage lasse ich bewußt offen, obwohl ich meine Antwort kenne.
      2. Ich persönlich habe über die Post von RA Hennigsmeier vom Stand der Dinge bei F&P erfahren. Hier erhebe ich die Vorwürfe gegenüber meinem Vermittler der mir beim Verkauf des Produktes eng zur Seite stand und im Anschluß scheinbar nicht den Mut hatte mich über den möglichen Verlust zu informieren. Ich mutmaße einmal, dass ich mit dieser Verfahrensweise nicht allein Betroffener war.

      Meine Stellungnahme dient jetzt nicht unbedingt zur Weiterentwicklung in diesem Fall, aber hier spiegelt sich die Umgangsweise mit dem Kunden in diesem Geschäftsfeld wieder.

      Meiner Meinung nach sind jetzt die Vermittler der Produkte am Zug und nicht der Kunde. Dort sollte eine Interessengemeinschaft geben die uns dann regelmäßig mit den neusten Informationen auf dem laufenden hält.

      Auf Eure Reaktionen bin ich gespannt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 21:59:34
      Beitrag Nr. 322 ()
      genauso sehe ich das auch. mir wurde und wird jetzt noch immer gesagt das dies grundsätzlich eine risikofreie anlage sei. falls die vermittler eine interessengemeinschaft bilden dann höchstens NUR für ihr eigenes schäflein.
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 15:17:43
      Beitrag Nr. 323 ()
      [posting]17.957.197 von qayxswe am 19.09.05 19:41:47[/posting]hallo
      ich bin auch ein geschaedigter von f+p .
      was wollt ihr unternehmen ?
      habe schon den anwalt steinhuebel beauftragt.
      nimm mich in deine liste auf .
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 15:29:28
      Beitrag Nr. 324 ()
      Hallo!
      Bitte nehmt mich auch auf in die Liste der Geschädigten!!
      Danke
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 15:51:04
      Beitrag Nr. 325 ()
      Hallo!
      Werde heute oder morgen dem Henningmeier meine Überweisungen mitteilen, da ich darin keinen Nachteil ersehe. Welchen Zweck erfüllt die Beauftragung an Steinhübel??


      PS Da man das Forum schwer findet hier ein paar Suchbegriffe:
      FP AG, Fonds V, F&P, F & P AG, FP KG, Benjamin Lucheux, Hedge Fund, Alternative Investment, F und P, Kassel.
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 16:06:34
      Beitrag Nr. 326 ()
      Hallo,

      bin auch schwer von F & P geschädigt worden. Habe fast mein ganzes Vermögen durch die verloren.
      Bitte nehmt mich auch in die Liste der Geschädigten auf.

      Werde dies alles aber nochmals in dem anderen Forum zum Ausdruck bringen.
      Habe mich angemeldet, bin aber noch nicht freigeschaltet.

      danke
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 16:20:35
      Beitrag Nr. 327 ()
      :yawn:

      ja ja und da dachte man, es gibt gute anlagen.
      wenn ich doch, was ich überlegt hatte, am jahresanfang
      gekündigt hätte.
      bin im anderen forum schon angemeldet aber noch nicht freigeschaltet.
      hoffe morgen gehts.

      nehmt mich in die geschädigtenliste mit auf.
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 17:45:05
      Beitrag Nr. 328 ()
      mich würde mal interessieren was die gesellschaft und/oder die vermittler gesagt hatten, wie die renditen nachvollziehbar langfristig erzielt werden können:eek:

      auch wäre interessant zu wissen, wer hatte als portfoliomanager/trader hier gearbeitet:eek:

      ich bin eigentlich doch sehr erstaunt wie viele geschädigte anleger sich hier melden und diese doch eigentlich rechtzeitig nach der phoenixpleite etwas mehr das anlagekonzept hinterfragen hätten können:O
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 20:10:59
      Beitrag Nr. 329 ()
      [posting]17.985.437 von berniecornfeld am 21.09.05 20:28:10[/posting]hallo
      ich bin seit 2002 bei f+p. habe als altersvorsorge
      mein gesammtes geld in f+p investiert. ich bin seit
      märz 2005 rentner,und bekomme ab februar 05 1%
      ausgezahlt, meine vorzeitige ist darauf aufgebaut , auf die überweisung von f+p monatlich.
      und nun , kein geld !
      habe sofort einen anwalt genommen ( dr.steinhuebel )
      wie soll es weitergehen ?
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 21:45:40
      Beitrag Nr. 330 ()
      Bin an Infos über Lucheux und Familie interessiert!
      Wer kann damit dienen........!?
      Infos werden vertraulich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 22:53:43
      Beitrag Nr. 331 ()
      [posting]18.021.847 von anleger16 am 25.09.05 13:28:37[/posting]Hallo maza1,

      habe mich schon seit Freitag, den 23.09.05 bei carookee.com angemeldet. Habe auch die Anmeldung bestätigt. Sehe allerdings im Forum nur die user: super und "neues Forum" "bkainrread". Ich muss daher annehmen, dass ich nicht freigschalted bin.
      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 00:16:31
      Beitrag Nr. 332 ()
      Hallo!
      Bitte nehmt mich auch auf in die Liste der Geschädigten!!
      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 09:31:43
      Beitrag Nr. 333 ()
      Laut #84 gabs bei Phoenix max. 20.000€ Entschädiging pro Investor. Würde das auch bei F&P zutreffen, würde das heissen, dass Investoren mit Nominale über 50-100.000 eher Pech haben, da nicht mehr ale 20.000 zu erwarten ist, während es besser für jene mit wenig Investment ausschaut: Da es ja Investoren mit siebenstellige Beträge geben soll (hab ich weiter oben gelesen), und auch jene nur 20.000 bekämen, bleibt für "minder" investierte wesentlich mehr Geld übrig.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 10:27:16
      Beitrag Nr. 334 ()
      pusteria,

      Phoenix kann man nicht mit F&P vergleichen. Bei F&P gibt es Kommanditisten. Egal ob wenig oder viel eingezahlt, jeder ist Gesellschafter und erhält prozentual seinen Anteil. Es gibt auch keinen Entschädigungfonds wie bei Phoenix. F&P, das war und ist der graue Markt, unternehmerische Beteilgung.

      Also nicht hoffen, dass man als "minder" Investierter prozentual mehr bekommt. Zu früh gefreut.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 10:49:19
      Beitrag Nr. 335 ()
      "Laut #84 gabs bei Phoenix max. 20.000€ Entschädiging pro Investor."

      Die EdW zahlt nix bei F&P (weil nicht Mitglied im Club):

      www.e-d-w.de
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 10:53:50
      Beitrag Nr. 336 ()
      Hallo,
      das sehe ich genauso. Nachdem Henningsmeier die Ansprüche gesichtet hat wird wahrscheinlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Bei derzeit sichergestellten ca. 15Mio Euro wird jeder etwa 1/3 seiner Einlage zurückerhalten. Die Frage ist nur: Wie lange dauert das und wird das von einem Verfahren gegen den F&P-Vorstand abhängen?
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 11:27:20
      Beitrag Nr. 337 ()
      ... und dann geht es los privat gegen die einzelnen Akteure. Ich verpreche hiermit, ich werde sie mir alle einzeln vornehmen, auch wenn alle sagen, da ist nichts mehr zu holen. Das müssen Sie mir per eidesstattlicher Versicherung gegenüber einem Richter betätigen.
      Bin auch an Informationen über die Personen von F&P sehr interressiert. Wohnsitz, Adresse, Aufenthaltsort etc.
      Kann jemand damit dienen ??
      Diese Angaben sollten in der Zeitung veröffentlicht werden damit man diese Gangster mal zu einem persönlichen Gespräch aufsuchen kann. Vielleicht auch gemeinsam ...
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 12:20:42
      Beitrag Nr. 338 ()
      eiche,eiche, sind wie nun in Wilden Westen :confused: :mad:

      Das macht doch schon der Staatsanwalt.

      Ansonsten nimm dir einen Anwalt und leg los. Aber dann musst du das fehlerhafte Verhalten nachweisen :O
      Das wird teuer :D und den Anwalt freut es :laugh: Tolles Versprechen, denn erst brauchst du einen Titel. Heute bist du nur Gesellschafter.

      Wenn du nichts nachweisen kannst oder willst, dann warte was der Staatsanwalt emittelt und hör mit Hetzkampanien auf :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 13:40:26
      Beitrag Nr. 339 ()
      an den moderator des forums der interessengemeinschaft:

      ich bin dort seit gestern früh angemeldet, aber noch nicht freigeschaltet. schreibs hier mal, wenn das erledigt ist.

      gruß:eek::confused:
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 13:49:18
      Beitrag Nr. 340 ()
      wie ist das eigentlich mit den steuern, die für die gewinne abgeführt wurden? eigentlich haben wir ja nun keine gewinne gemacht...
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 14:04:26
      Beitrag Nr. 341 ()
      Hallo Keks911,
      sicherlich ist das mit der Sachlichkeit so eine Sache... das hängt aber auch mit der Art und Weise der Betroffenheit und dem möglichen Ergebnis dieser Aktion zusammen.

      Das was Du vorschlägst ist bereits passiert.
      Es gab bereits mehrere Gespräche mit den ermittelnden Beamten der Kripo Kassel. Mein Anwalt ist an dem Thema bereits seit einigen Tages dran.

      Ohne dass man es "schriftlich bekommt" ist danach davon auszugehen, dass die Sache strafrechtlich mittlerweile recht eindeutig ist. Da muss man sich wohl keine Gedanken mehr machen. Da gibt es Protokolle über Durchsungen und Aussagen der Festgenommenen. Insofern ist es mehr als wahrscheinlich, dass Anklage erhoben werden wird. Der Nachweis "des fehlerhaften Verhaltens" -wie Du es nennst- wird durch die Staatsanwaltschaft ermittelt und gerichtlich bewiesen werden.

      Nach Beendigung des Strafverfahrens kommt das Zivilrechtliche. Einen Titel, also einen Rechtsanspruch auf Zahlung der geschuldeten Beträge zu bekommen, ist in diesem Falle auch nicht die große Kunst. Die besteht vielmehr darin an das Geld zu kommen. Und wo das sein könnte, da herrscht bei den Betroffenen noch immer großes Schweigen und totaler Erinnerungsverlust. (Möglicherweise soll noch etwas für den späteren Lebensabend der Betroffenen übrig bleiben).

      Ich hoffe in unser allem Interesse, dass sich das noch ändert, denn die Mehrzahl der befragten an den Ermittlungen Beteiligten vermutet, dass das fehlende Geld bis auf das verprasste noch irgendwo sei.

      Falls sich das nicht ändert, bleibt im Grunde nur die Verteilung der bislang ermittelten Beträge durch den Abwickler.

      Allerdings hat es auch einerseits schon einige Ermittlungserfolge gegeben, in dem schon nennenswerte Beträge auf Bankkonten auf den Cayman-Islands und in Großbritannien aufgetaucht sind. An weiteren Spuren wird gearbeitet. Jedoch ist hierbei zu vermuten, dass man ohne die Unterstützung der kriminell handelnden Personen nur sehr schwer Licht ins Dunkel bringen wird. Auf welcher Seite danach wieder die Gewinner und Verlierer dieser "Investition" zu finden sind, kann sich dann jeder selbst ausrechnen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 14:42:28
      Beitrag Nr. 342 ()
      Gibt es jetzt eigentlich einen UNterschied, wenn ich mir einen Anwalt nehme und eine Zivilklage einreiche?( Nach Verurteilung und Auszahlung haben Sie ja offiziell nichts mehr)
      Oder reicht es, dem Abwickler die Daten zukommen , ohne teure anwaltskosten, zu lassen und auf die Auszahlung des Rests zu warten.

      Habt ihr eigentlich nun gekündigt, oder braucht man das bei der Insolvenz nicht?

      würde mich über eure hilfreichen aussagen freuen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 14:56:40
      Beitrag Nr. 343 ()
      eiche, dass hört sich schon besser und realistischer an als dein letzter Beitrag.

      Richtig, wenn die Gerichte entschieden haben kann mann danach den Titel gegen die nun Verurteilten leichter bekommen.

      Das kann und muss jeder für sich entscheiden (Kosten - Nutzen)

      Aufpassen, Gelder werden wohl nicht durch den Abwickler sondern wohl durch den künftigen Insolvenzverwalter verteilt. Immer schön anmelden.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 17:57:00
      Beitrag Nr. 344 ()
      Habe gerade Post vom Amtsgericht Korbach bekommen. Meine Einzahlung war im Juni diesen Jahres und damit auch der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister als Kommandidist. Diesem konnte aber nicht mehr entsprochen werden.
      Krieg ich nun gar nichts wieder weil ich kein Kommandidist war oder alles weil ich gar nicht dabei war!?:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 18:24:17
      Beitrag Nr. 345 ()
      hallo,

      bis zur eintragung war jeder anleger meines wissens ein so genannter "atypisch stiller gesellschafter" mit den gleichen rechten und pflichten wie ein kommanditist.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 21:41:24
      Beitrag Nr. 346 ()
      wir hatten gerade besuch von unserem vermittler, der hat uns geraten zu kündigen, ob es was nützt, konnte er auch nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 15:00:20
      Beitrag Nr. 347 ()
      [posting]18.044.505 von eiche7 am 27.09.05 14:04:26[/posting]Ich habe gehört das in den vergangenen Jahren ähnliche Prozesse mit 3-4 Jahren Haft endeten, wobei nach 50% der Strafe dann entlassen wurde.
      Welcher Drivatdetektiv , welche Rechtsinstanz fährt dann den "Dreien" hinterher ?
      Oder finden die beiden Kinder in 10 Jahren einen Schatzgräberkarte auf dem Dachboden ....
      Wenn ich sehe wie die Enron und Worldcom Manager in USA abgestraft wurden, dann solte das Strafmaß auch in Deutschland passend zum Schaden und Straftat / Motivation sein.
      Ansonsten wollte ich noch eine Börsen-Weisheit kommunizieren: "Lege nicht alle Eier in einen Korb, damit wenn er fällt nicht alles hinüber ist. "
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 15:49:25
      Beitrag Nr. 348 ()
      [posting]18.044.505 von eiche7 am 27.09.05 14:04:26[/posting]eiche 7,

      Du hast Board Mail.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 21:25:37
      Beitrag Nr. 349 ()
      [posting]17.974.556 von qayxswe am 21.09.05 08:51:52[/posting]Hallo - das sind ja Neuigkeiten bei F&P-
      Bin gerade aus dem Urlaub gekommen und hab von alledem nichts mitbekommen.
      Bin auch erst Ende 2004 eingestiegen (und hab damit wohl große Verluste).

      Bitte nimm mich auch auf die Verteilerliste.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:06:14
      Beitrag Nr. 350 ()
      Mich würde mal interessieren, wer den eigentlich von seinem Berater aufgeklärt worden ist, welches Risiko denn hier so eingegangen wird!

      Ich kenne Fälle, die nahezu auf Anraten Ihr ganzes Vermögen hier angelegt haben!
      Fataler Beratungsfehler. Vermögensverwalter sprechen von höchsten 5-8 % die wenn überhaupt so gefährlich angelegt werden können!

      Wenn also Eurer Berater Euch wissentlich (und davon muss man bei Experten ausgehen) die Risiken verschwiegen hat, dann solltet Ihr den mal als erstes zur Kasse beten!
      Vielleicht hat er eine Haftpflicht, die sowas deckt, wenn nicht, dann muss er persönlich ran oder die Bude dicht machen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 19:43:58
      Beitrag Nr. 351 ()
      [posting]18.017.133 von maza1 am 24.09.05 09:43:20[/posting]Hallo maza1

      ich habe mich schon seit dem 23.08. in das forum:
      http://www.carookee.com/forum/GFP angemeldet.
      Die Bestätigung ist auch erfolgt. Aber ich bin anscheinend immer noch nicht freigeschaltet, bitte nacholen.

      mfg
      kschaefer
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 07:57:30
      Beitrag Nr. 352 ()
      .
      RECHTSKOMPETENZ am dringendsten

      Nach Analyse dieses Forums sind juristische Fragen die wichtigsten. Antworten fehlen aber überwiegend. Besondere Interessen bzw. Erfolge bzgl. schneller Klärung auf diesem Gebiet liegen m.E. vor bei Personen

      A - mit eigener juristischer Ausbildung oder Erfahrung
      B - mit Zugang zu einer kompetenten und kostengünstigen Beratungshilfe
      C - mit Bereitschaft zur Übernahme anteiliger Kosten für juristische Fremdberatung
      D - mit Bereitschaft zum zeitlichen Engagement für die Interessengemeinschaft
      E - mit hohen Einzahlsummen, z.B. von mehr als 25.000,- Euro

      Dieser willige und aktive Personenkreis sollte sich sofort zusammenfinden unter http://www.carookee.com/forum/REKOFP.
      Die Angabe und Gruppenzuordnung nimmt jeder selbst vor, z.B. A__DE; _B_D. Das Prüfkriterium wird später z.B. die letzte Depotbewertung von F&P sein.

      So werden nicht nur wichtige Fragen gestellt, sondern auch kompetente Antworten gefunden.
      .
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 08:57:24
      Beitrag Nr. 353 ()
      Hallo zusammen,

      im neuen Forum sind jetzt über 100 Mitglieder.

      Ich weise nochmal darauf hin, dass der Anmeldevorgang folgendermaßen abläuft:

      1. http://www.carookee.com/forum/IGFP aufrufen und dort mit einem Button anmelden

      2. Ihr erhaltet eine Email um eure Email-Adresse zu verifizieren, die Ihr bestätigen müsst (in der Mail befindet sich ein link)

      3. Danach schalte ich euch individuell frei, und ERST DANN könnt Ihr ins forum

      zwischen 2. u. 3. kann max 1 Tag vergehen, weil ich aus beruflichen Gründen nicht stündlich freischalten kann.

      Die Freischaltung funktioniert ohne Probleme, es muss hier auch vorerst keiner seine wahre Adresse angeben, wenn er das nicht will.
      Falls es bei euch nicht klappt, dann habt Ihr höchstwahrscheinlich eure Email falsch eingegeben, dann bekommt Ihr auch keine Bestätigungsmail. In diesem Fall einfach nochmal anmelden.
      Die User tobbe u. heartbeat haben bisher die Mail nicht bestätigt.

      Ich bitte euch die Diskussionen nur noch im neuen Forum zu führen, denn dafür haben wir es ja eingerichtet.


      maza1
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 12:53:20
      Beitrag Nr. 354 ()
      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      BaFin untersagt der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG sowie der F & P Aktiengesellschaft das Finanzkommissionsgeschäft - Ergänzender Hinweis für Betroffene
      --------------------------------------------------------------------------------


      Am 06.10.2005 hat der von der BaFin bestellte Abwickler (vgl. Bekanntmachung vom 20.09.2005) beim Amtsgericht Kassel als Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG sowie der F & P Aktiengesellschaft beantragt.

      Die BaFin weist darauf hin, dass Sicherungen an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögen, die im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung erlangt worden sind, mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam werden (§ 88 Insolvenzordnung)


      --------------------------------------------------------------------------------
      Bonn/Frankfurt, den
      06. Oktober
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 13:02:38
      Beitrag Nr. 355 ()
      hoffentlich haben nicht viele Titel durch Rechtsanwälten erstritten, denn die Einzigen, die nun etwas davon haben, sind die Rechtsanwälte :cry: :D

      Nun Eröffnung abwarten, dann kommt erneut Post und dann Fordeungen anmelden. Jeder kommt dann an die Reihe.
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 16:35:02
      Beitrag Nr. 356 ()
      Benjamin und Christina , verdammtes Betrügerpack, ihr sollt in der Hölle schmoren !!!
      Ich hoffe ja, dass ihr euch nie wieder einen Urlaub leisten könnt (C., gebräunte Haut macht dich auch nicht hübscher, Schätzchen!!)
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 11:23:49
      Beitrag Nr. 357 ()
      Nimm mich bitte auch in die Liste der geschädigten auf...
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 10:15:02
      Beitrag Nr. 358 ()
      Hallo an alle F & P,

      die BaFin hat in Sachen Finanzkommissionsgeschäft eine heftige Schlappe erhalten: ;)

      Presseerklärung 04/05 vom 3.11.2005

      Eil-ADHOC Verwaltungsgericht Frankfurt hebt Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die GAMAG in allen Punkten auf.

      Mit Urteil vom 3.11.2005 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin vom 5.4.2005 gegen die GAMAG in allen Punkten aufgehoben. Das Gericht folgt dabei in der Begründung dem Sachvortrag der GAMAG und der juristischen Literatur, wonach sowohl europarechtlich aber auch aufgrund der expliziten Festlegungen des Gesetzgebers nationalrechtlich die Eingriffe der BaFin gegen die GAMAG ohne Rechtsgrundlage erfolgt sind.

      Die BaFin hatte bekanntlich mit der Behauptung die Ausgabe von Zertifikaten zum Zwecke der Finanzierung der Beteiligungen der GAMAG an den Gesellschaften GAMAG Balck+White Ltd. und GAMAG Vola+Value Ltd. erfülle Finanzkommissionsgeschäft, eine genehmigungspflichtige Banktätigkeit, der GAMAG mit Bescheid vom 5.4.2004 den weiteren Vertrieb ihrer erfolgreichen Indexzertifikate untersagt und die Abwicklung des gesamten Geschäftsbetriebes aufgegeben. Daneben hatte die Behörde mit weiteren Bescheiden den Börsenhandel ausgesetzt, den freien Transfer der Zertifikate eingeschränkt, Konten gesperrt und einen Abwickler eingesetzt, sowie der GAMAG Vertragsänderungen an den Prospektbedingungen der Zertifikate untersagt.

      Hierzu stellt das Gericht im Urteil fest: „Die Klägerin betreibt weder das Finanzkommissionsgeschäft i.S. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG (a) noch das Investmentgeschäft i.S. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KWG (b)“.

      Der Untersagungs-Bescheid vom 5.4.2005 ist in allen Punkten aufgehoben worden. Die Folgebescheide sind mangels vollstreckungsfähigem Grundbescheid nichtig.

      Die GAMAG wird zur Wiederherstellung des Rechtszustandes vor dem 5.4.2004 die nötigen Schritte in die Wege leiten um die freie Transferierbarkeit ihrer Zertifikate und den Börsenhandel wieder herzustellen. Sobald hier Klarheit über Vorgehensweise und Ablauf besteht, wird GAMAG darüber zeitnah mittels Presse-Mitteilungen/ Adhocs über die Presseseite ihrer Homepage informieren. Dies wird aufgrund der Komplexität der Aufgabe mehrere Wochen dauern.

      Um Insiderhandelsverstößen vorzubeugen und eine ordnungsgemäße Marktentwicklung in den betroffenen Zertifikaten sicherzustellen, setzt GAMAG ab sofort bis 13.11.2005 einschließlich den Handel in den GAMAG Vola+Value-und Black+White-Zertifikaten aus.

      Sobald das Urteil im Original vorliegt, wird GAMAG dieses über die Presseseite veröffentlichen. Als Kernpunkte können aber schon festgehalten werden, dass das Gericht die seit 1 G 1938/05 verfolgte Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Investmentgeschäfts zugunsten einer formalen Sichtweise beendet und Finanzkommissionsgeschäft wieder als Kauf/Verkauf eines Finanzinstrumentes auslegt. Vorstand und Aufsichtsrat der GAMAG begrüßen, dass insofern sich die Rechtsprechung wieder mehr an der Gesetzeslage orientiert und durch die Klage die Rechtssicherheit am Frankfurter Finanzplatz teilweise wiederhergestellt werden konnte.



      3.11.2005 German Asset Managers AG Vorstand


      Für alle F & P : Verfügung der BaFin wegen Finanzkommissionsgeschäft war wohl falsch. :mad: Georg Hennigsmeier (Senior) hat ohne Verfügung gehandelt, dürfte damit auch kein Geld erhalten :D

      Senior durfte auch keinen Insolvenzantrag stellen und damit durfte sein Sohn auch nicht Insolvenzverwalter werden. :cry:

      Am besten mit Anwalt besprechen.
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 14:21:58
      Beitrag Nr. 359 ()
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 18:25:45
      Beitrag Nr. 360 ()
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 18:56:40
      Beitrag Nr. 361 ()
      Hallo! Frage: sind Sie bei F.u.P eingestiegen?? ich gehöre zu den Geschädigten. wenn ja würden Sie sich bitte melden?? das wäre nett, vielleicht können wir Erfahrungen austauschen ???
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 12:03:00
      Beitrag Nr. 362 ()
      wenn ich das so richtig mitbekommen habe:
      ende 2006 gibts voraussichtlich kohle für die geschädigten?
      90% für alle <= 20000 Euronen investierten?
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 12:10:40
      Beitrag Nr. 363 ()
      als Geistig_Verwirter hättest du dazuschreiben sollen, dass dies für Phoenix gilt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 10:00:47
      Beitrag Nr. 364 ()
      #360: stimmt, du haben Recht!
      Ich hatte gestern wieder so ein Brummen und Summen im Schädel und war total verwirrt! :D
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 15:55:42
      Beitrag Nr. 365 ()
      bestimmt interessant :eek: Hier geht es auch um Hennigsmeier :mad:

      a n a l y s e n & m e h r v o n s t e f a n l o i p f i n g e r
      Kritik an der BaFin wegen Vorschuss für den Abwickler des Politikerfonds
      Nach Ansicht eines Gutachters sei der Vorschuss um das Siebenfache zu hoch.

      Vorgeschichte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Juni 2005 die Schließung des Master Star Fund I Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG verfügt und dessen Abwicklung angeordnet. Initiatorin des Fonds ist die Deutsche Portfolio Management AG. Die BaFin – Anordnungen erstrecken sich auch auf die Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH als Treuhandkommanditistin des Fonds. Als Abwickler wurde der Hamburger Rechtsanwalt Georg Henningsmeier bestellt. Grund der Untersagung des Geschäftsbetriebs waren unerlaubte Finanzkomissionsgeschäfte. Die Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen finden sich in den §§ 32, 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz. Weil zum Zeitpunkt der Untersagung die eingesammelten Anlegergelder bereits teilweise ausgegeben waren, droht den Investoren ein erheblicher Schaden (fondstelegramm berichtete mehrfach kritisch über den Fonds). Die Deutsche Anlagen AG als Muttergesellschaft der Initiatorin hat bei dem Hamburger Professor für Zivilprozessrecht Reinhard Bork ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Vergütungsansprüche des Abwicklers zu untersuchen. Es datiert auf den 7. November 2005 und wurde von der Fondsgeschäftsführung neben anderen Unterlagen an den Präsidenten der BaFin, Jochen Sanio übersandt. Den Einsendern wurde auf telefonische Nachfrage der Eingang Mitte November und die Vorlage an Jochen Sanio bestätigt. Eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Positionen erhielten die Einsender bis zum 12. Dezember 2005 nicht.

      Bemessungsgrundlage. Reinhard Bork kommt in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von der BaFin festgesetzten Kostenvorschüsse für Georg Henningsmeier um rund das Siebenfache zu hoch seien. Knackpunkt ist die Bemessungsgrundlage, nach der sich die Vergütung richtet. Die BaFin zieht die bis zum Zeitpunkt der Untersagung eingesammelten Anlegergelder in Höhe von 43,4 Millionen Euro als Basis heran. Bork hält das für falsch. Vielmehr schreibe die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) vor, dass als Bemessungsgrundlage das sogenannte Aktivvermögen zu veranschlagen sei. Im vorliegenden Fall seien darunter nicht die bislang eingesammelten, sondern vielmehr die tatsächlich noch vorhandenen Anlegergelder in Höhe von 9,1 Millionen Euro zu verstehen. Daraus ergibt sich hinsichtlich der Bemessungsgrundlage eine Differenz von 34,3 Millionen Euro.

      Auf- und Abschläge. Aus der Bemessungsgrundlage ergibt sich zunächst die Grundvergütung des Abwicklers. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Abwicklungsauftrages können noch prozentuale Aufschläge addiert beziehungsweise Abschläge subtrahiert werden. Auch insoweit kritisiert Gutachter Bork die Parameter der BaFin. Zwar geht er in den Punkten Aufschläge für „besondere Schwierigkeiten“ und „Zahl der Anleger“ mit den Ansätzen der Behörde konform. Dagegen hält er den Aufschlag für „fehlende Kooperation“ mit 15 Prozent für zu hoch. In diesem konkreten Fall seien lediglich etwa fünf Prozent angemessen. Zudem werde der Abschlag für „Synergieeffekte“ mit zehn Prozent als zu gering angesetzt. Bork votiert für 15 Prozent. Insgesamt solle demnach der Aufschlag auf die Grundvergütung nicht 70, sondern 55 Prozent betragen.

      Differenz Vorschuss. Die BaFin berechnet aufgrund ihrer Bewertungsansätze insgesamt einen Vorschuss für den Abwickler Hennigsmeier in Höhe von 1,57 Millionen Euro. Gutachter Bork kommt dagegen nur auf 0,22 Millionen Euro. Die fragliche Differenz in Höhe von rund 1,35 Millionen Euro ginge grundsätzlich zu Lasten der Anleger.

      BaFin zur Bemessungsgrundlage. Das fondstelegramm bat am Freitag, den 9. Dezember die BaFin bis Montag um eine Stellungnahme zu den strittigen Fragen. Sabine Reimer, Pressesprecherin der Behörde, erläuterte, dass es sich bei der fraglichen Summe nicht um die endgültig festgesetzte Vergütung, sondern lediglich um einen Vorschuss handle, der anhand einer Vorabbetrachtung bemessen wird und nicht an den Abwickler fließt. Der Vorschuss orientiere sich zunächst an den eingezahlten Anlegergeldern, da erst im Zuge der Abwicklung die Höhe der tatsächlich noch vorhandenen Gelder und der damit verbundene Arbeitsaufwand des Abwicklers erkennbar würden. Nach Abschluss der Abwicklung werde schließlich nur der Betrag ausgezahlt, der nach Art und Umfang für die Abwicklertätigkeit angemessen ist. Dadurch sei ausgeschlossen, dass die Vergütung zum Nachteil der Anleger festgesetzt wird. Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Vorschusses ergibt sich aus § 15 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

      BaFin zu Auf- und Abschlägen.Zu diesen Kritikpunkten wollte die Pressesprecherin nicht konkret Stellung nehmen. Eine endgültige Bewertung werde aber ebenfalls erst nach Abschluss der Abwicklung erfolgen. Die insolvenzrechtlichen Vorschriften, darunter auch die InsVV, ist in derartigen Abwicklungsfällen nur entsprechend, nicht aber direkt anwendbar. Somit seien auch die prozentualen Vorgaben nicht eins zu eins übertragbar. Diese machen aber letztlich auch nicht den Löwenanteil an der fraglichen Differenz aus.

      Ergebnis. Jeder Euro, der aus den noch vorhandenen Anlegergeldern für die Abwicklung der beiden Gesellschaften ungerechtfertigt abgezogen würde, ginge unmittelbar zu Lasten der Anleger, die noch auf eine wenigstens teilweise Rückzahlung ihrer Einlagen hoffen. Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde dem Anlegerschutz verpflichtet. Zumindest gegenüber dem fondstelegramm wurde derart Stellung genommen, dass eine Benachteiligung der Anleger nicht zu besorgen sei, weil die tatsächliche Abwicklervergütung erst am Ende des Verfahrens festgesetzt und ausgezahlt werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Diskussion wäre es wohl sinnvoll, wenn die BaFin bereits in Pressemitteilungen über Untersagungs- und Abwickungsverfügungen das weitere Verfahren in den Grundzügen erläutert. Dadurch würde einer Verunsicherung der betroffenen Anleger durch vorgezogene Streitfragen vorgebeugt. Auch eine zeitnahe Stellungnahme gegenüber den Einsendern des Gutachtens würde vermutlich dazu dienen, die Sachlichkeit der Diskussion zu gewährleisten.

      Im Sinne der Anleger ist zu hoffen, dass sich der endgültige Vergütungsanspruch des Abwicklers eher in der Höhe des gutachterlichen Ansatzes bewegt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 16:04:27
      Beitrag Nr. 366 ()
      und wenn es kein Finanzkommissionsgeschäft war, so ist die Abwicklungsgebühr sogar = 0 :) Siehe Urteil GamaG.:cool:

      Da sollte ein Insolvenzverwalter doch hellhörig werden :look: Einen Widerspruch gegen ein FK kann man auch als Insolvenzverwealter führe. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 17:42:24
      Beitrag Nr. 367 ()
      F&P-Finanzskandal: Anleger vom ersten Augenblick an betrogen

      Am 20.12.2005 fand in Kassel die erste Gläubigerversammlung im F&P-Finanzskandal statt. Vor zahlreichen Geschädigten erstatteten u.a. Herr Rechtsanwalt Georg Henningsmeier als von der BaFin eingesetzter Abwickler und Frau Rechtsanwältin Rüdlin als Insolvenzverwalterin Bericht.

      Das Erstaunen der erschienenen Kapitalanleger war groß: "Da es sich bei der F & P AG & Co. KG um ein sog. "qualifiziertes Schneeballsystem" handelte, war die Gesellschaft von Anfang an insolvenzreif überschuldet", so Rechtsanwalt Henningsmeier. Obwohl die Anlageberater die F&P-Beteiligung bis zuletzt als absolut sichere Kapitalanlage verkauft haben, mussten die Anleger jetzt erfahren, dass sie vom ersten Augenblick an Opfer eines Betruges geworden sind.

      Verantwortlich für diesen Anlagebetrug ist in erster Linie die Geschäftsführung der F & P AG & Co. KG. Da die Buchführung chaotisch war und die Bilanzen gemäß § 256 AktG nichtig sind, stellt sich aber auch die Frage nach der Haftung des Wirtschaftsprüfers. Die Insolvenzverwaltung hat deshalb bereits angekündigt, dass sie diese Schadensersatzansprüche verfolgen wird.

      Im Mittelpunkt der Versammlung stand die Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht die Insolvenzverwaltung. Als Vertreter von weit mehr als einhundert Anlegern wurde der Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel in den Gläubigerausschuss gewählt. Herr Dr. Steinhübel steht für die konsequente Wahrung der Anlegerrechte. Das kann gerade vor dem Hintergrund, dass eine ganze Reihe von Rechtsanwälten mandatsbeschränkt und auf Geheiß der Vermittler tätig geworden sind, nicht hoch genug geschätzt werden.

      Wenn die Insolvenzverwaltung die Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer verfolgt, dann müssen die F&P-Geschädigten ihre Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Laut Aussage der Insolvenzverwalterin Rüdlin waren sämtliche F&P-Prospekte inhaltsleer. "Das betrügerische Schneeballsystem war für jeden Vermittler erkennbar", so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, "hinzukommt, dass in Fachpublikationen seit vielen Jahren vor einer Investition in die F & P AG & Co. KG gewarnt worden ist." (gp)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 19:51:27
      Beitrag Nr. 368 ()
      Hallo 16,

      schön dich zu treffen.:rolleyes:
      Was sagt uns dies nun :confused:
      Ich dachte Hennigsmeier hatte Untreue festgestellt :eek: Was ist denn nun ein qualifiziertes Schneeballsystem :confused: Hoffentlich hat er auch Fälle für Untreue belegt.

      Aber ist auch egal. Der Staatsanwalt wird dies schon klären.

      Aber ist dir schon aufgefallen das Frau Rüdlin das Melsunger Büro von Hennigsmeier leitet :eek: Zufall :D :D
      Wer prüft denn Ansprüche gegen Hennigsmeier :eek::(
      Mit Sicherheit hat er stolze Beträge als Abwickler abgerechnet, denn die BaFin ist großzügig bei ihren Helfern :mad: Und diese Zahlungen dürften überhöht sein. :mad:
      Und wenn es auch kein Finanzkommissionsgeschäft wäre (siehe Urteil GamaG), dann wäre er rechtswidrig eingesetzt.:laugh: Dann sind die Zahlungen an Hennigsmeier zurüchzufordern.(Egal ob Schneball oder nicht, denn dies interessiert nur zivilrechtlich und nicht öffentlichrechtlich)
      Aber wer holt das Geld von ihm zurück, seine Angestellte Rüdlin :confused:
      Überhaupt, was ist denn ein qualifiziertes Schneeballsysten zusammen mit einem Finanzkommissionsgeschäft :confused: Ein qualifizietes Schneeballkommissionsgeschäft :D:D

      Fakt ist doch, am Ende sind die Anleger die Dummen :mad: Die verstehen nicht, dass es ein modifiziertes (Schneeball-)System BaFin - Hennigsmeier (Abwickler) - Rüdlin/Hennigsmeier (Insolvenzverwalter) gibt das noch die letzten Gelder aus der Gesellschaft zieht.

      Am Ende lacht jedenfalls Hemnnigsmeier.

      P.S. : Man kann auch einen Insolvenzverwalter austauschen ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 19:13:00
      Beitrag Nr. 369 ()
      Hat jemand schon wieder News zu dem Fall ?
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 13:38:44
      Beitrag Nr. 370 ()
      Gefunden im Forum Interessengemeinschaft F&P.
      Reingestellt von heus am 21.12.05



      Gefunden auf www.anwalt-a.de:

      "F & P Aktiengesellschaft & Co. KG, 20.12.05: Auf der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Kassel am 20.12.05 mit 191 Besuchern (von 2500-3000 Geschädigten) ging die Insolvenzverwalterin der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG von einer möglichen zu verteilenden Masse von ca. 26,6 Mio. Euro aus. Eine Quote von 50 % sei möglich (unverbindlich). Die monatlichen Kontoauszüge des englischen Brokers habe der Verantwortliche L. geschreddert und neue erstellt. Der Wirtschaftsprüfer habe auch gemeinsame wirtschaftliche Interessen aufgrund von Immobilieneigentum mit den Verantwortlichen der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG gehabt und die Brokerbelege nicht direkt angefordert, sondern sich welche vorlegen lassen. Die Testate seien von 1999 bis 03 von ihm widerrufen worden. Tatsächliche Verbindlichkeiten seien unrichtigerweise als Eigenkapital gebucht gewesen. Bei den atypischen Beteiligungen sei dieses aber nur bei langfristigen Verträgen möglich, nicht bei kurzfristigen und sofort kündbaren. Die Bilanz sei nach § 256 AktG nichtig. Die erste Fälschung sei 97 bei der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG anlässlich einer Finanzamtsprüfung erfolgt. Da die Steuerbescheide der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG 98 bis 03 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen, soll versucht werden, die Verluste (statt der Gewinne) steuerwirksam gegenüber dem Finanzamt darzustellen. Die zu ändernden Grundlagenbescheide würden im Erfolgsfalle die Bestandskraft der bisherigen Steuerbescheide der Wohnsitzfinanzamter durchbrechen und automatisch zu Steuerrückzahlungen bei den Anlegern führen. Hier könnte mit einer Einkommenssteuererstattung von 9,3 Mio. zu rechnen sein. An Gewerbesteuern sind von 98 bis heute aufgrund der zu erfolgenden Berichtigung 2,2 Mio. Euro zur Masse zu ziehen. An die Anleger gezahlte Scheingewinne in Höhe von 3 Mio. sollen eventuell angefochten werden durch die Insolvenzverwalterin, § 134 InsO, das AnfR gelte für die letzten 4 Jahre. Die Anfechtungsforderung sei aber wegen der Fraglichkeit mit einem Erinnerungswert von 1 Euro angesetzt gewesen. Forderungen seien in Höhe von 40 Mio. angemeldet worden. Diese hätten aber auch die Ansprüche aus den Kontomitteilungen (also mit Scheingewinnen) erfasst, nicht aber den eigentlichen Schadensatzanspruch (Einzahlungen minus Rückzahlungen). Die Insolvenzverwalterin neigte zu dem Standpunkt, der öffentlich-rechtliche Rückabwicklungsanspruch gemäß der Anordnung der BaFin schließe ein Saldoanerkenntnis (einschließlich der Scheingewinne) aus. Was dann aber mit der Verjährungseinrede nach § 37 a WpHG sowie mit Einzahlungen vor der 6. KWG-Novelle seien, also vor dem 01.01.98, bleibt weiteren Verhandlungen vorbehalten. Die Gesamtheit der Buchhaltung müsse aufgearbeitet werden. In den Gläubigerausschuss wurden fünf Vertreter gewählt. Es sei ein dinglicher Arrest in das Vermögen des Vorstandes L. durch die Staatsanwaltschaft erlassen worden. Dessen Vermögen werde auf 400-500.000,-- Euro geschätzt, was aber nicht vollständig als Beutegut im Sinne des strafrechtlichen Arrestrechts gesehen werden könne. Auch habe das Ehepaar L. Insolvenz angemeldet. Herr L. habe die Verantwortung auf sich genommen. Wegen diverser Ungereimtheiten (z.B. die Verjährungseinrede für alle Zahlungen drei Jahre vor dem Insolvenzantrag, Rückforderungen aller Auszahlungen innerhalb der letzten vier Jahre vor Insolvenzantrag gegenüber den Anlegern) lassen sich die Forderungen vermittelst einer vergleichsweisen außergerichtlichen Einigung weiter optimieren."
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 10:36:57
      Beitrag Nr. 371 ()
      und heute:


      http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/C1256CD00049530B/vwCo…

      Hat doch der HVG beschlossen, das KG´s erlaubnisfreies Eigengeschäft betreiben. :D

      Das bedeutet, kein Verfügung, kein Abwickler, keine Kosten durch diese. Mehr Geld für die Geschädigten :cool: Wenn, wenn gegen die Verfügung der BaFin vorgegangen wurde :eek:

      Hoffentlich hat dies der Insolvenzverwalter getan.
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 15:32:41
      Beitrag Nr. 372 ()
      [posting]19.399.028 von keks911 am 23.12.05 19:51:27[/posting]Du magst wohl keine Abwickler ?

      :D
      Avatar
      schrieb am 20.02.06 15:07:43
      Beitrag Nr. 373 ()
      Da hast du recht 16.

      Besonders nicht Hennigsmeier :mad:

      Kassiert als Abwickler (nun wohl zu unrecht :cool::D) und danach noch als Insolvenzverwalter :mad:

      Und dies alles unter den Augen der BaFin bzw. sogar mit deren Segen.

      Und wem schadet es? Richtig, den schon Geschädigten :eek::(:O:mad:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 15:19:29
      Beitrag Nr. 374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.290.377 von keks911 am 20.02.06 15:07:43Ich denke, daß die Rüdlin schon im April damit fertig ist, festzustellen, wie hoch die Ansprüche jedes Anlegers sind.

      Das wären Einzahlungen minus Auszahlungen.
      Ich hoffe, daß es 40 Mio. sind, wie von ihr geschätzt. Je niedriger, desto besser.

      Am meisten interessiert mich die Frage, ab wann mit einer ersten Auszahlung gerechnet werden kann.

      Vielleicht schon im Sommer ?

      :eek::eek::eek:

      Schhließlich ist es nicht in Ordnung, daß der Henningsmeier sich vorab 2 Mio. herausgenommen hat.

      Da wird sich die Rüdlin aber nicht trauen, dagegen was zu unternehmen, weil das ja ihr Chef ist.

      Da müßten wir uns dann noch beschweren.

      Sie soll aber erst mal was auszahlen.

      Schließlich vermute ich, daß sich der Lucheux, unser spezieller Freund, im September noch 800000 Dollar aus dem Londoner Konto geholt hat. Die Bafin konnte dieses ausländische Konto damals noch nicht blockieren.

      Wer mir nicht glaubt, kann das selber nachprüfen.

      Nämlich im Rüdlin-Bericht vom 18.12.05 Seite 13 Kontostände 4,959 Mio. Dollar, laut Seite 39 waren Ende September nur noch 4,166 Mio. Dollar da.

      Teilt Ihr das der Rüdlin mal per Mail mit, evtl. auch über Euren Anwalt, falls Ihr einen habt.

      (Meiner Meinung ist ein Anwalt aber sonst nicht nötig).

      Außerdem muß unbedingt die Versicherung dieses Seftls von Pfizenmeier verklagt werden. Der hat geschlafen und seine Versicherung weigert sich jetzt zu zahlen.
      Da geht es um min. 2 Mio.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 17:52:52
      Beitrag Nr. 375 ()
      Das mit dem Anwalt sehe ich aber etwas anders, jeder der einen Rechtschutz hat, sollte zum Anwalt und die Deckung prüfen lassen.
      Sollte der Rechtschutz übernehmen, sofort die Vermittler verklagen !! Die Vermittler haben zwar eine Haftpflicht für ihren Mist den sie gebaut haben, einen Rechtschutz haben sie aber 100%
      nicht.Je mehr geschädigte diese Geldgeilen Versager nun verklagen
      um so höher wird die Schadensumme und die Damen und Herren dürften
      richtig kalte Füße bekommen.

      Da ich glaube das auch Vermittler hier Beiträge schreiben, würde es mich nicht wundern wenn einer mit seiner voll gekackten Hose
      versucht abzulenken. Mit Sammelklage und so !!!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 19:22:00
      Beitrag Nr. 376 ()
      Prümer, ist es aber nicht so, dass die Haftpflicht automatisch auch Rechtsschutz bietet, da sie ja auch alle unberechtigten Forderungen ggf. auch vor Gericht abwehrt. Also kein Risiko für die Vermittler wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben. Insofern dürfte Deine Argumentation wohl nicht ganz zutreffen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 12:25:40
      Beitrag Nr. 377 ()
      blaky,
      Ist nicht ganz so, vorerst hält sich eine Haftpflicht außen vor.
      Erst wenn vor Gericht der Vermittler für schuldig gesprochen wurde,
      und die Versicherung zahlen soll, prüfen diese ob der Vermittler
      Grob fahrlässig gehandelt hat oder sonstigen Mist gebaut hat.
      Als Beispiel, würde man ja dann auch keinen Verkehrsrechtsschutz
      benötigen wenn im Schadensfall die Haftpflicht, welche ja jeder
      Autofahrer hat, auch Rechtstreitkosten übernehmen würde.
      Ich kann also nur jedem der Rechtschutz hat empfehlen,
      drauf auf die geldgeilen Vermittler, sonst kann man ja wohl kaum
      noch bei einem was holen.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 21:06:11
      Beitrag Nr. 378 ()
      mal ne vielleicht dumme frage::look:
      hatte eigentlich ein phoenixvermittler zwingend eine vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen müssen:eek:

      ich kenne da einen gaanz seriösen banker der als selbstständiger vermögensberater (bafinzulassung)einem bekannten von mir 90 kleine riesen in den phoenix plaziert hatte.
      nun sagt dieser herr er hätte keine haftpflichtversicherung für eine managed account anlage zwingend abschließen müssen....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 10:43:28
      Beitrag Nr. 379 ()
      Nee Prümer, wenn du einen Unfall mit deinem PKW verursachst mußt du das immer der Haftpflicht melden, sofern du nicht eindeutig schuldlos bist. Diese entscheidet dann, ob sie an den Gegner zahlt oder nicht und gegebenenfalls es auf einen Rechtstreit ankommen läßt. Du selber hast kaum Einfluss darauf. Ich weiß dies aus eigener Erfahrung.
      Du benötigst den Fahrzeugrechtsschutz vor allem um ggf. Ansprüche gegen einen Unfallgegner durchzusetzen oder deine eigene Haftpflicht zu verklagen, falls die zahlen (und dich somit hochstufen), obwohl du der Meinung bist, dass du schuldlos bist.
      Ansonsten ist es bei allen Haftpflichtversicherungen so, dass diese gleichzeitig Rechtsschutz bieten, da sie ja berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

      Ansonsten bin ich der Meinung, dass den meisten Vermittlern nur wenig vorzuwerfen ist. Weil er nicht schlauer als die Wirtschaftsprüfer ist und keine hellseherische Fähigkeiten entwickeln kann, um zu sehen, dass es sich um Betrug handelte. In der Regel standen genügend Risikohinweise in den Unterlagen, in denen immer auch auf einen möglichen Totalverlust hingewiesen wurde. Das es sich nicht um eine Sparbuchanlage gehandelt hat, müßte jedem Anleger klar gewesen sein. Außerdem gibt es vor Betrug nunmal keinen hundertprozentigen Schutz bei solchen Anlagen.
      Es kommt mir eher so vor, dass man an irgendjemanden seinen verständlicherweise berechtigten Ärger auslassen will. Nie selber Verantwortung übernehmen (auch für Fehler), immer einen finden, dem man die Schuld geben kann.
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 12:32:58
      Beitrag Nr. 380 ()
      Da ich glaube das auch Vermittler hier Beiträge schreiben, würde es mich nicht wundern wenn einer mit seiner voll gekackten Hose
      versucht abzulenken. Mit Sammelklage und so !!!

      So wie du die Vermittler in Schutz nimmst könnte der Satz den ich aus meinem
      vorherigen Beitrag hierher kopiert habe, bei dir voll zutreffen:
      Hat deshalb wohl kaum noch Zweck mit dir zu Diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 19:06:06
      Beitrag Nr. 381 ()
      Ich bin kein Vermittler und brauche auch keine Vermittler. Ich entscheide meine Geldanlagen selbst und ich rate dies auch jedem. Schließlich ist es ja das eigene Geld. Halte auch die Berater in den meisten Fällen für überflüssig. Aber ich denke man kann diese nicht für Sachen verantwortlich machen, die sie nicht wissen konnten (Betrugsabsicht). Zumal z.B. Phoenix auch von der Bafin reguliert und überprüft wurde. Es gibt Anlagen, da ist die Betrugsabsicht sofort erkennbar. Dies war aber weder bei Phönix noch bei F&P der Fall.
      Und wenn man sich die Sachen als Anleger nicht durchliest, die man unterschreibt oder nicht versteht und glaubt es wird schon alles okay sein, was man mir erzählt, habe ich dafür einfach kein Verständnis. Es geht mir nicht darum, die Vermittler grundsätzlich in Schutz zu nehmen. Ich finde nur man sollte für eigene Fehler auch geradestehen und nicht andere dafür verantwortlich machen wollen.
      Sicher kann man anderer Meinung sein. Dies ist meine. That`s all!
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 13:22:00
      Beitrag Nr. 382 ()
      pruemer,

      mich würde mal interessieren, was deine entscheidungsgründe waren bei phoenix zu investieren:look:

      hattest du alles durchgelesen:look:

      wie hatte dich dein vermittler bearbeitet bzw. weich gemacht für eine investition:lick:
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 14:08:03
      Beitrag Nr. 383 ()
      Neues Urteil in Sachen Beraterhaftung
      11.04.2006

      Für einen Anleger an der „Dr. Hanne Grundstücksgesellschaft mbH & Co. erste Immobilienfonds KG, Am Krökentor II“ hat Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker gegen den Anlageberater vor dem Landgericht Düsseldorf Schadensersatz mit Urteil vom 06.04.2005 (AZ.: 13 O 389/04) erstritten.

      Der Kläger, ein selbständiger Unternehmer, wollte mit 55 Jahren in Rente gehen. Dabei wollte er den größten Teil seines Vermögens für Konsumzwecke liquide halten. Auf Empfehlung seines Berater hat sich der Kläger im Jahr 1996 am Dr. Hanne Fonds zur Optimierung seiner Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von 100.000 DM beteiligt. Bei dem Sachwertfonds der Unternehmensgruppe Dr. Hanne handelte es sich um des Seniorenresidenzfonds „Krökentor II“ in Magdeburg. Im Prospekt dieses Fonds wird mit umfangreichen Garantien der Magdeburger Hochbau AG geworben, die laut Renner jedoch nicht gestellt waren, als der Anleger beitrat. Die Pächterin der Seniorenresidenz zahlte bereits ab dem Jahr 1998 keine Pachtzinsen mehr. Seit dem Jahr 2000 steht das Fondsobjekt unter Zwangsverwaltung. Ausschüttungen wurden an den Anleger zu keiner Zeit ausbezahlt.

      Das Landgericht hat dem Anleger mit Urteil vom 06.04.2005 (AZ.: 13 O 389/03) Schadensersatz gegen seinen Berater zugesprochen, weil dieser ihm die Anlage am Dr. Hanne Fonds empfohlen hat, obwohl diese nicht empfehlenswert war. Der wirtschaftliche Erfolg des Fonds hing weitgehend nur von einer Gesellschaft ab, nämlich der Magdeburger Hochbau AG. Darüber wurde der Anleger nach Argumentation von Rechtsanwalt Renner nicht deutlich genug hingewiesen.

      Ein Anlageberater genügt nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf seiner Beratungspflicht nicht, in dem er auf den Prospekt verweist. Ein Anleger darf sich auf die Risikobewertungen seines Beraters verlassen. Ein unerfahrener Anleger muss daher auch nach Lektüre des Prospekts nicht zu einer anderen Einschätzung kommen, als der erfahrene Berater ihm gegenüber geäußert hat. Ein Anleger darf sich daher auf die mündlichen Risikobewertungen seines Beraters verlassen, auch wenn diese im Widerspruch zu den Prospektangaben stehen. Die Beklagte hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 30.03.2006 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

      Sinn und Zweck der Beratung ad absurdum geführt

      Nach Ansicht des Oberlandesgericht Düsseldorf genügt die bloße Prospektübergabe nicht, um den Anleger ausreichend zu informieren. Der Anleger will vielmehr dieses Material in Einzelheiten und erschöpfend erläutert bekommen. Dabei darf sich der Anleger auf die Erfahrungen und Risikobewertungen seines Ratgebers verlassen. Ansonsten würde Sinn und Zweck des persönlichen Informationsgesprächs ad absurdum geführt, heißt es.

      Wenn ein Anleger das Anlageziel der Altersvorsorge verfolgt und das hierzu empfohlene Produkt nicht geeignet ist, dann muss ein Anleger, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, einem pauschalen Hinweis auf einen möglichen Totalausfall keine Bedeutung zumessen. Diese habe allenfalls für den Anleger eine theoretische Bedeutung, wenn die Zielrichtung der Erklärungen des Beraters deutlich auf eine Kaufempfehlung ausgerichtet war.

      Prospekt ungenügend

      Zudem ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts der Prospekt der „Dr. Hanne Grundstücksgesellschaft mbH & Co. erste Immobilienfonds KG, Am Krökentor II“ in Bezug auf die darin enthaltenen Angaben zur Miet-/und Pachtgarantie fehlerhaft. Der Prospekt erwecke den Eindruck, dass die Mietgarantien bereits gestellt sein, als der von Rechtsanwalt Renner vertretene Anleger dem Fonds beigetreten war. Da dies aber nicht der Fall war, hätte der Berater im Rahmen seiner Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung diesem Umstand Beachtung schenken müssen und den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, dass die Sicherheiten noch nicht gestellt seien.

      Der Anleger erhält nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sein einbezahltes Geld zurück, wobei die erlangten Steuervorteile abzuziehen sind. Insgesamt wurde dem Anleger mithin ein Schadensersatz von ca. 27.000 Euro zugesprochen. Da noch nicht gesichert ist, ob dem Anleger die generierten Steuervorteile verbleiben, die er erlangt hat oder ob er diese an das Finanzamt zurückzahlen muss, wurde die Beklagte auf Antrag von Rechtsanwalt Renner zudem verurteilt, jeden eventuellen weitergehenden Schaden, den der Anleger erleidet, zu ersetzen.

      Kaufempfehlung schon entscheidend

      „Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat nicht nur für Anleger an der ,Dr. Hanne Grundstücksgesellschaft mbH & Co. erste Immobilienfonds KG, Am Krökentor II´, sondern darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung“, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner „Soweit ersichtlich, hat bislang noch kein Gericht in einem Urteil die Meinung vertreten, dass ein eventueller Hinweis auf ein Totalverlustrisiko unbeachtlich ist, wenn das Anlageziel der Altersvorsorge verfolgt wird.“ Im Ergebnis sei der Begründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu folgen. „Ist schon im Ansatz das empfohlene Produkt mit dem erklärten Anlageziel nicht zu vereinbaren, also völlig ungeeignet, so Renner, „dann besteht der Beratungsfehler bereits in der Kaufempfehlung“. (rmk)
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 12:14:08
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.159.379 von halihalo am 11.04.06 14:08:03

      zu Henningsmeier:

      Auch der Zeitschrift CAPITAL ist schon aufgefallen, dass das Verhältnis BAFIN / Henningsmeier nicht normal ist :mad:

      Hierzu Heft 8 / 2006, S. 10 :)


      Wie ist eigentlich der Name des WP´s den Henningsmeier mit der Überprüfung der Bilanzen auf Kosten F&P beauftragt hatte ? Doch nicht etwa auch Henningsmeier :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 12:18:50
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.159.379 von halihalo am 11.04.06 14:08:03an pruemer:

      Wenn ich das richtig verstehe, soll es sich bei F & P um einen Betrug handeln. :mad:

      Wenn dein Auto gestohlen wird, würdest du dann auch deinen Autohändler verklagen :)

      Ich kann ja verstehem das du sauer bist, aber deine Argumente gegen die Berater bei einem Betrugsfall verstehe ich nicht. :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.04.06 11:20:26
      Beitrag Nr. 386 ()
      Wenn dein Auto gestohlen wird, würdest du dann auch deinen Autohändler verklagen


      Wenn ich ein Auto in dem Wert kaufen würde wie ich bei F&P investiert habe,
      ( sollte meine Altersvorsorge sein ) und der Verkäufer würde mir schriftlich geben
      das Fahrzeug sei Diebstahlsicher außer z.B. Räder und Radio, am nächsten morgen
      aber das ganze Auto futsch ist, würde ich dem Verkäufer Beine machen.
      Mein Vermittler gab mir schriftlich, 70% der Anlage seien sicher, war ja wohl falsch oder ??
      Ich unterstelle keinem Vermittler Absicht, wenn aber Probleme auftreten, hat in meinen Augen der so genannte Vermögensberater gerade zu stehen. Die Provision hat er ja auch kassiert und das soll ja nicht wenig gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 15.04.06 20:24:11
      Beitrag Nr. 387 ()
      Jetzt mal eine allgemeinde Frage:

      Mal abgesehen, ob ein Vermittler nun eine Haftpflicht- oder Rechtschutzsversicherung hat. Was soll zum jetztigen Zeitpunkt die Klagerei? Das wir einen Teil unseres Geldes nicht mehr wiedersehen dürften, ist sicherlich unstrittig. Aber über welchen Verlust wir letztendlich reden, kann doch noch keiner sagen.

      Ich habe in den Vergangenen Monaten von einigen (selbsternanten???) Anlegerschutzanwälten Post bekommen, die mir alle sagen, dass ich mit ihnen auf jeden Fall Recht bekomme! Ja toll! Aber hat jemand von Euch schon mal was von einem Urteil gegen einen Vermittler gehört? Und selbst wenn ich gewinnen würde, wer sagt mir denn, dass mein Vermittler zahlen kann? Und dass er wirklich eine Versicherung hat, die einspringt? Wenn sich also niemand mit Geld findet, könnte ich mir mein schönes Urteil aufs Klo hängen!
      Das kann man sicher machen, wenn man Zeit und eine Rechtschutz hat!

      Mir ist das allerdings alles zu unsicher. Für mich gibt es bei der ganzen Sache eh nur folgende Gewinner: Die Kanzlei Henningsmeier und die "glücklichen" Anwälte, die ein paar Mandanten für eine Klage einsammeln können.
      Avatar
      schrieb am 18.04.06 12:15:33
      Beitrag Nr. 388 ()
      Wenn mir ein Autohändler sagt, der Wagen ist Diebstahlsicher und mir keine Wache daneben stellt, glaub ich ihm nicht.
      Mir ist F&P auch als sichere Anlage angeboten worden. Die Passage Totalsausfall muß bei jeder dieser Anlageform angegeben werden. Da weiß ich aber auch als blutiger Anfänger, das so ein Fall auch mal eintreffen kann. Hab das erste Mal mühsam zusammengespartes Geld angelegt. Pech gehabt. Verlust tut sehr weh. Das bischen Geld was ich noch hab und demnächst brauche, hab ich vorher sicher zwischengeparkt, gibt natürlich keine hohen Zinsen.
      Mein Berater hat selbst einen höheren Verlust eingefahren. Aber vielleicht hat deiner nicht unrecht.70% können drinn sein. Wenn nicht, kannst du deinen ja immer noch verklagen, wenn er die die 70% schriftlich zugesagt hat. Nützt aber nur, wenn was zu holen ist. Hab selbst bei einer Mietsache einen Titel erwirkt, könnte jedes Jahr einen Gerichtsvollzieher hinschicken (den ich vorher bezahlen muß) und das noch 25 Jahre lang. Da spar ich ne Menge Geld, wenn ich es lasse.
      Vor Betrug ist man nicht sicher, aber Geld, was man auf gar keinen Fall verschmerzen kann, sollte man nicht riskant anlegen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.06 19:25:28
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.201.823 von keks911 am 14.04.06 12:14:08Schon gesehen:

      BAFin Desaster statt Hedgefonds Desaster

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 10:49:08
      Beitrag Nr. 390 ()
      BaFin-Mitarbeiter unter Bestechungsverdacht

      Frankfurt/Main - Ein Mitarbeiter der obersten deutschen Finanzaufsicht BaFin steht unter dem Verdacht der Bestechlichkeit. Gegen den Gruppen- und Referatsleiter und mehrere andere Personen werde wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit, der Bestechung sowie der Untreue in einem besonders schweren Fall ermittelt, teilte die Bonner Staatsanwaltschaft mit. Es gehe um einen Betrag "deutlich über einer Million Euro", sagte ein Sprecher. Das Geld stamme aus dem Haushaltstopf der BaFin. Details des genauen Ablaufs nannte der Sprecher nicht. Er verwies auf eine Pressekonferenz am heutigen Mittwoch.

      Neben dem BaFin-Mitarbeiter richteten sich die Ermittlungen gegen den Vertreter eines Unternehmens. Die Finanz-Aufsichtsbehörde teilte mit, man habe den Fall selbst ins Rollen gebracht und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Ermittlungen hätten vor knapp zwei Wochen begonnen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. In dieser Zeit seien Räume bei der BaFin und anderen Einrichtungen durchsucht worden. Insgesamt sei von den Ermittlungen "eine kleine Gruppe" betroffen. Zu den beiden Hauptverdächtigen kämen weitere Personen hinzu, deren Rolle aber kleiner sei.

      (19.04.2006, welt.de)
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 10:50:23
      Beitrag Nr. 391 ()
      Hallo, hast Du den Artikel aus der Capital bezüglich Henningsmeier verfügbar? Kannst Du ihn evtl. hier einstellen oder mir per E-Mail zukommen lassen?
      Danke!!!!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 10:55:56
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.201.823 von keks911 am 14.04.06 12:14:08Habe herausgefunden, dass ein Steuerberater namens Bassen mit der Prüfung und Neuerstellung der Bilanzen beauftragt wurde. Es sollen alle Bilanzen ab 1998 rückwirkend geändert werden. Das heißt auch, dass alle Gewinne, die bisher versteuert wurden, bei den entsprechenden Finanzämtern geändert werden. Wer also Steuern gezahlt hat, müsste diese zurückerhalten. Auch die Verluste will der beauftragte Steuerberater für jeden Gesellschafter entsprechend steuerlich geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 02:14:22
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.251.138 von apusta am 20.04.06 10:55:56danke für die Info wg. WP.

      Aber wer hatte den ersten check für Henningsmeier als Abwickler getan. Auch Bassen ?
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 02:15:12
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.251.037 von apusta am 20.04.06 10:50:23artikel hab ich selber nur als Fax. Faxnummer ?
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 02:15:52
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.229.408 von anleger16 am 18.04.06 19:25:2816, was meinst du mit BaFin Deasater ?
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 08:40:01
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.265.099 von keks911 am 21.04.06 02:14:22Tut mir leid, bin ich überfragt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 11:29:57
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.266.048 von apusta am 21.04.06 08:40:01Ich war nur im Internet auf eine WP STB Gesellschaft Henningsmeier - van Setten aus Hamburg getroffen, bei der Georg Henningsmeier anscheinend auch die Hände im Spiel hat.

      Diese soll in anderen Abwicklungsfällen schon einmal einen Auftrag durch Henningsmeier bekommen haben.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 11:35:11
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.251.037 von apusta am 20.04.06 10:50:23gefaxt, schöne nummer
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 15:41:51
      Beitrag Nr. 399 ()
      Supi, angekommen, danke!!! :)
      Avatar
      schrieb am 10.05.06 14:47:25
      Beitrag Nr. 400 ()
      Nun haben wir schon Mitte Mai. Gibt es eigentlich irgend etwas neues hinsichtlich Insolvenzplan, tatsächliche Auszahlungshöhe nach Bestreien diverser Forderungen oder ähnliches?:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 13:04:42
      Beitrag Nr. 401 ()
      Und jetzt ist Mitte Juli. Ich glaube in diesem Jahr passiert nichts mehr?!:look:
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 09:18:47
      Beitrag Nr. 402 ()
      Ende August und immer noch keine Neuigkeiten. Auch auf der F&P-Geschädigten-Seite scheint alles zu ruhen. Also abwarten.


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