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    ► RHÖN-KLINIKUM AG - Wachstumsstark ◄ (Seite 37)

    eröffnet am 14.09.04 17:38:11 von
    neuester Beitrag 12.05.24 10:14:16 von
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      schrieb am 22.10.14 13:09:16
      Beitrag Nr. 5.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.096.262 von onkelen am 21.10.14 18:46:58Enttäuschende Analyse ohne jeden Informationsgehalt, Empfehlung ohne Substanz.

      Habe heute den nicht andienungsfähigen Teil verkauft, weil Kurs über 22,9; das entspricht Rhön-Kurs inkl. Andienung von rd. 24 €. Diese 24 € habe ich mir heute gesichert.
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      Avatar
      schrieb am 21.10.14 18:46:58
      Beitrag Nr. 5.083 ()
      Dienstag, 21. Oktober 2014
      Lohnt sich das Rückkaufangebot für Rhön-Klinikum-Aktien?
      von Hans G. Linder
      "Ich habe von meiner Bank eine Mitteilung bekommen, dass mir Andienungsrechte von Rhön Klinikum ins Depot gebucht worden sind. Was soll ich denn damit anfangen?" So wie meiner Schwägerin geht es vermutlich vielen Aktionären von Rhön. Sie wissen nicht so recht, was sie jetzt tun sollen.

      Die Ausgangslage ist klar: Nachdem Rhön den Großteil seiner Kliniken an die Fresenius-Tochter Helios verkauft hat, besitzt sie für das geschrumpfte Unternehmen viel zu viel Kapital. Deshalb macht sie ihren Aktionären ein öffentliches Rückkaufangebot und setzt so das Kapital um bis zu1,66 Milliarden Euro herab. Ein Großteil der rund 3 Milliarden Verkaufserlös wird an die Aktionäre ausgeschüttet.

      Rhön hätte das zwar auch mit einer Sonderdividende bewerkstelligen können - aber das wäre steuerlich für viele Privataktionäre und auch ausländische Anteilseigner ungünstiger. Deshalb also der Weg über einen Aktienrückkauf. Er erfolgt zum Kurs von 25,18 Euro je Aktie, einem Niveau, das die Rhön-Aktie bisher nie erreicht hat. Allerdings können die Anleger nicht alle Aktien zu diesem Kurs andienen, sondern nur 47,6 %. Pro 21 Aktien können sie 10 zum Verkauf zum Vorzugspreis losschlagen.

      Für jede Aktie erhalten Rhön-Aktionäre Andienungsrechte, die sie entweder selbst ausüben oder über die Börse verkaufen oder zukaufen können, je nachdem, ob sie überhaupt am Rückkauf teilnehmen wollen oder aber mehr oder weniger als ihre 47,6 % verkaufen möchten. Grundsätzlich muss die Aktienzahl durch 21 teilbar sein, um jeweils 10 Aktien anzudienen. Der Spitzenausgleich erfolgt dann über Kauf oder Verkauf von Andienungsrechten, die zur Zeit mit knapp 1,30 Euro gehandelt werden.

      Sollen Anleger generell das Rückkaufangebot annehmen? Da der Preis eine Prämie von etwa 7 % beeinhaltet, klingt das Angebot gut. Auch unter dem Aspekt, dass niemand weiss, wie es mit Rhön weitergehen wird. Mit 10 verbliebenen Kliniken - auch wenn es sich um Spitzenkliniken handelt - ist das Unternehmen im hart umkämpften Krankenhausmarkt auf Dauer kaum überlebensfähig. Gut möglich also, dass der Großaktionär und Konkurrent Askeplios, der rund 5 % der Aktien hält, seinen Anteil durch Nichtstun fast verdoppelt und so eine gute Ausgangsposition für eine spätere Übernahme erwirbt.

      Entscheidend wird aber sein, was der größte Aktionär, der Medizintechnikhersteller Braun vorhat. Eine Klinikkette wird er sich kaum ans Bein binden, aber möglicherweise zusammen mit Askeplios irgendwann die Rest-Rhön übernehmen. Den Weg dafür freigemacht hat Firmengründer Eugen Münch, der zusammen mit seiner Frau rund 12,5 % der Aktien hält und bereits das Rückkaufangebot angenommen hat.

      Für Privatanleger ist es wohl am sichersten, es Münch gleich zu tun und ihre knappe Hälfte der Aktien zum Vorzugspreis zu verkaufen. Das ist vor allem für Anleger reizvoll, die ihre Papiere vor 2009 gekauft haben. Denn für sie ist der Verkauf nach Lage der Dinge frei von Abgeltungsteuer. Mit der zweiten Hälfte kann man ruhig abwarten, bis sich die Eigentumsverhältnisse geklärt haben. Falls es ein Übernahmeangebot von Askeplios oder wem auch immer gibt - manche vermuten, das könnte schon 2015 der Fall sein - bekommen die Aktionäre nochmals eine Prämie. Von welchem Kursniveau aus, ist aber unsicher.

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      Themen: Abgeltungsteuer, Aktien, Private Finanzen
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      schrieb am 21.10.14 13:39:44
      Beitrag Nr. 5.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.092.677 von giledos am 21.10.14 13:27:49
      Zitat von giledos: Naja, das hätten die aber schon wissen können, wann genau die nun die Stimmrechtsmitteilung veröffentlichen müssen. Frau Münch und die IR-Abteilung.

      Dann muss aber auch die Stimmrechtsmitteilung von Eugen Münch korrigiert bzw. gegenstandslos erklärt werden. Die beruht ja auch nur auf der Annahme des Rückkaufprogrammes.


      Eben! Das ist alles in allem ein Riesengewurschtel, so geht's ja nicht.

      Mich haben diese Stimmrechtsmitteilungen zu dem Zeitpunkt auch etwas gewundert, weil die Aktien ja nun mal noch nicht verkauft sondern nur angedient wurden. Die wollen mir doch nicht erzählen, dass ihr Jurist (oder hat er das etwa nicht geprüft???) das nicht gewusst hat.

      Man hätte nun ausserdem in der heutigen Korrekturmitteilung darauf hinweisen müssen, dass diese zu früh erfolgte und somit mitnichten gegenstandslos ist. Man zieht ja sonst einen ganz falschen Schluss daraus, wenn man das liest.
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 13:27:49
      Beitrag Nr. 5.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.092.593 von Freund21 am 21.10.14 13:19:25Naja, das hätten die aber schon wissen können, wann genau die nun die Stimmrechtsmitteilung veröffentlichen müssen. Frau Münch und die IR-Abteilung.

      Dann muss aber auch die Stimmrechtsmitteilung von Eugen Münch korrigiert bzw. gegenstandslos erklärt werden. Die beruht ja auch nur auf der Annahme des Rückkaufprogrammes.
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      Avatar
      schrieb am 21.10.14 13:19:25
      Beitrag Nr. 5.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.092.140 von giledos am 21.10.14 12:29:00hier mal die antwort auf meine frage an die pr abteilung:

      Sehr geehrter Herr xxx,

      die Stimmrechtsmitteilung vom 16.10 ist wie in der heutige Korrekturmeldung bekannt gegeben gegenstandslos,
      da eine Stimmrechtsmitteilung von Frau Ingeborg Münch erst Mitte November veröffentlicht hätte werden dürfen.

      Der Kaufvertrag zwischen Frau Ingeborg Münch und der RHÖN-KLINIKUM AG ist am 16. Oktober 2014 zustande gekommen.
      Dinglich wird der Kaufvertrag erst nach dem Ende der Andienungsphase erfüllt.

      Frau Ingeborg Münch hat das Aktienrückkaufangebot der RHÖN-KLINIKUM AG angenommen, wie Sie der folgenden Director' Dealings
      Mitteilung entnehmen können:

      http://www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms/rka_2/deu/download/…

      Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      IR-Team
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      Avatar
      schrieb am 21.10.14 12:29:00
      Beitrag Nr. 5.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.091.699 von handyweb am 21.10.14 11:47:23Ich glaub das ist nur ne Klarstellung die Mitteilung vom 16.10.2014 15:29 ist gegenstandslos. Aber am 16.10.2014 um 18:19 hat Frau Münch eine korrigierte Version der Mitteilung gemacht bzw. wurde ihre Mitteilung veröffentlicht. Da steht noch ein Zusatz drin, dass sie das Aktienrückkaufprogramm mitmacht und so weiter.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 12:23:22
      Beitrag Nr. 5.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.091.726 von JoffreyBaratheon am 21.10.14 11:52:11Vielleicht sind die Damen und Herren in der IR-Abteilung etwas überlastet? Bei dgap.de ist die Mitteilung der Stiftung Münch veröffentlicht. Auf der Rhön-Homepage nicht.

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch DGAP – ein Service der
      EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: Stiftung Münch

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM AG
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007042301
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 16.10.2014
      Kurs/Preis: 25,18
      Währung: EUR
      Stückzahl: 657140
      Gesamtvolumen: 16546785,20
      Ort: außerbörslich/otc

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG
      Schlossplatz 1
      97616 Bad Neustadt a.d.Saale
      Deutschland
      ISIN: DE0007042301
      WKN: 704230


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 17.10.2014

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ID 19697
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 11:52:11
      Beitrag Nr. 5.077 ()
      Also da muss das Bafin Ermittlungen einleiten. Das ist ja schon Kursmanipulation! Entweder hat die Olle ihre Aktien angedient, oder sie hat es nicht!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 11:47:23
      Beitrag Nr. 5.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.072.613 von RTLOLDY am 18.10.14 09:20:11Was soll man davon halten?

      Korrektur der Veröffentlichung vom 16.10.2014, 15:29 Uhr MEZ - RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      RHÖN-KLINIKUM AG

      21.10.2014 10:12

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Frau Ingeborg Münch hat uns am 20. Oktober 2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

      Die Stimmrechtsmitteilung vom 16. Oktober 2014 nach § 21 Abs. 1 WpHG von Frau Ingeborg Münch ist gegenstandslos.

      Bad Neustadt a. d. Saale, 21. Oktober 2014

      Der Vorstand
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 09:20:11
      Beitrag Nr. 5.075 ()
      Münch verkauft als einer der Ersten
      Rhön-Klinikum-Gründer dient Aktien für 189 Millionen Euro zum Rückkauf an

      Klarer könnte ein Signal an die anderen Aktionäre nicht sein. Kaum hatte die Rhön-Klinikum AG in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) die Aktion zum Rückkauf eigener Aktien gestartet, schon haben Unternehmensgründer und Aufsichtsratschef Eugen Münch und seine Frau Ingeborg Papiere im Wert von 189 Millionen Euro an das Unternehmen zurückverkauft. Zum Angebotspreis von 25,18 Euro pro Aktie.

      Insgesamt will der Konzern im größten Deal dieser Art 47,6 Prozent seine eigenen Papiere, knapp 65,8 Millionen Stück zurückkaufen. Dafür hat das Unternehmen 1,7 Milliarden Euro in der Kasse. Die stammen aus dem Verkauf von 40 Kliniken, die zum größten Teil an die Fresenius-Tochter Helios gingen. Auf diese Weise will der Konzern die Aktionäre am Gewinn aus dem Klinikverkauf beteiligen und dann per Kapitalherabsetzung die kleinere Rhön nach dem Klinkverkauf anpassen.

      Das Angebot sieht so aus, dass Anteilseigner von je 21 Aktien zehn zum Preis von 25,18 Euro an den Konzern zurückverkaufen können. Genau das hat Münch getan. Als zweitgrößter Rhön-Aktionär hat er knapp die Hälfte seines Rhön-Klinikum-Anteils von 12,35 Prozent zum Rückkauf angedient. Das sind rund 7,5 Millionen der insgesamt etwa 138 Millionen Aktien des Klinikkonzerns.

      Dass der von Rhön geplante groß angelegte Rückkauf in diesem Umfang klappt, ist durchaus nicht sicher, weil dafür die Anteilseigner, insbesondere die weiteren beiden Großaktionäre, der Medizintechnikhersteller B. Braun Melsungen und der Klinkbetreiber Asklepios aus Hamburg, zum Rückkauf in dieser Größenordnung bereit sein müssen.

      Sollte das aber problemlos über die Bühne gehen, dann werden Firmengründer und Aufsichtsratschef Eugen Münch und seine Frau an der neuen Rhön ebenfalls wieder etwa zwölf Prozent der Akteinanteile halten. Denn wenn knapp die Hälfte der Aktien durch den Rückkauf vom Markt sind – das wäre der Fall wenn das Rückkaufangebot in vollem Umfang angenommen würde – dann repräsentiert eine Rhön-Klinikum-Aktie einen etwa doppelt so hohen Anteil am Unternehmen wie vor dem Rückkauf – wenn auch an einem deutlich kleineren Unternehmen, der neuen Rhön.

      Münch und die beiden anderen Großaktionäre B. Braun und Asklepios war lange überkreuz. Braun und Asklepios hatten durch Aktienaufkäufe die Idee von Münch verhindert, dass Fresenius die Rhön-Klinikum AG aufkauft und dann zusammen mit der Fresenius-Tochter Helios einen großen privaten Klinikkonzern schmiedet. Weil Braun und Asklepios zusammen mehr als zehn Prozent der Aktien hielten, konnten sie den Verkauf verhindern.

      Letztlich kam Münch dann aber doch ans Ziel. Dafür wurde nicht der Konzern als Ganzes verkauft, sondern 40 Kliniken einzeln, 37 davon an die Fresenius-Tochter Helios.

      http://www.mainpost.de/ueberregional/wirtschaft/mainpostwirt…
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