► RHÖN-KLINIKUM AG - Wachstumsstark ◄ (Seite 8)
eröffnet am 14.09.04 17:38:11 von
neuester Beitrag 12.05.24 10:14:16 von
neuester Beitrag 12.05.24 10:14:16 von
Beiträge: 5.444
ID: 903.874
ID: 903.874
Aufrufe heute: 6
Gesamt: 521.318
Gesamt: 521.318
Aktive User: 0
ISIN: DE0007042301 · WKN: 704230 · Symbol: RHK
12,600
EUR
0,00 %
0,000 EUR
Letzter Kurs 31.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
Titel |
---|
24.05.24 · dpa-AFX |
17.05.24 · dpa-AFX |
17.05.24 · dpa-AFX |
16.05.24 · dpa-AFX |
16.05.24 · dpa-AFX |
Werte aus der Branche Gesundheitswesen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
8,2060 | +13.352,46 | |
2,4900 | +185,09 | |
1,0500 | +128,31 | |
0,9899 | +41,41 | |
3,3400 | +17,40 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,4350 | -18,47 | |
5,5100 | -18,97 | |
1,5000 | -25,00 | |
0,9000 | -53,85 | |
0,6002 | -57,27 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.904.346 von vonHS am 04.06.20 21:39:55das passt ins Bild
Nachricht vom 12.06.2020 | 15:19
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie/Sonstiges
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
12.06.2020 / 15:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bad Neustadt a. d. Saale | 12. Juni 2020
RHÖN-KLINIKUM AG: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Herr Eugen Münch, und der Vorstandsvorsitzende, Herr Stephan Holzinger, stehen in fortgeschrittenen Verhandlungen über eine Aufhebung des Vorstandsdienstvertrages von Herrn Holzinger zum Ende September 2020. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ob eine Einigung erzielt und die Zustimmung des Aufsichtsrats erteilt werden wird, ist ungewiss. Es wird darauf hingewiesen, dass Herrn Holzinger im Falle eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Kontakt:
RHÖN-KLINIKUM AG |Leitung Fachbereich Unternehmenskommunikation und Marketing
Elke Pfeifer
T. +49 9771 65-12110 | elke.pfeifer@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG |Leiter Investor Relations und Treasury
Julian Schmitt
T. +49 9771 65-12250 | julian.schmitt@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG | Schlossplatz 1 | D-97616 Bad Neustadt a. d. Saale
12.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Salzburger Leite 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1068947
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Nachricht vom 12.06.2020 | 15:19
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie/Sonstiges
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
12.06.2020 / 15:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bad Neustadt a. d. Saale | 12. Juni 2020
RHÖN-KLINIKUM AG: Fortgeschrittene Verhandlungen über Aufhebung des Dienstvertrages des Vorstandsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Herr Eugen Münch, und der Vorstandsvorsitzende, Herr Stephan Holzinger, stehen in fortgeschrittenen Verhandlungen über eine Aufhebung des Vorstandsdienstvertrages von Herrn Holzinger zum Ende September 2020. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ob eine Einigung erzielt und die Zustimmung des Aufsichtsrats erteilt werden wird, ist ungewiss. Es wird darauf hingewiesen, dass Herrn Holzinger im Falle eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Kontakt:
RHÖN-KLINIKUM AG |Leitung Fachbereich Unternehmenskommunikation und Marketing
Elke Pfeifer
T. +49 9771 65-12110 | elke.pfeifer@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG |Leiter Investor Relations und Treasury
Julian Schmitt
T. +49 9771 65-12250 | julian.schmitt@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG | Schlossplatz 1 | D-97616 Bad Neustadt a. d. Saale
12.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Salzburger Leite 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1068947
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.902.207 von conzuella am 04.06.20 18:58:30Am besten Bus zum Squeeze-out und dann ein Spruchstellenverfahten.... - kann aber dauern.
Ich werde meine Jedenfalls behalten.
Bei Innogy habe ich eben mitbekommen dass die den restlichen Aktionären nun eine barabfindung von um die 42 Euro bezahlen nachdem das ursprüngliche Angebot vor 2 Jahren mal bei um die 25 Euro lag.
Ähnliches sollte ja hier auch zeitnah passieren oder meint ihr Rhön-Klinikum will die nächsten Jahre für die paar übrigen Aktionäre weiterhin eine HV und ähnliches machen.
Bei Innogy habe ich eben mitbekommen dass die den restlichen Aktionären nun eine barabfindung von um die 42 Euro bezahlen nachdem das ursprüngliche Angebot vor 2 Jahren mal bei um die 25 Euro lag.
Ähnliches sollte ja hier auch zeitnah passieren oder meint ihr Rhön-Klinikum will die nächsten Jahre für die paar übrigen Aktionäre weiterhin eine HV und ähnliches machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.896.714 von conzuella am 04.06.20 12:50:11Nein, ohne Aktie natürlich auch keine Dividende für 2019 mehr.
Ob die Dividende die anvisierten 0,50 € je Aktie sein werden oder sonstige "40% des IFRS-Konzerngewinns nach Minderheiten" werden, steht nicht fest, denn das muss die Hauptversammlung beschließen.
Wie sich der Kurs nach Auslaufen des Übernahmeangebots entwickelt, bleibt wirklich spannend. Keine der diesjährigen Analystenmeinung steht auf grün und die Kursziele haben sich auch dem aktuellen Kurs angeglichen:
https://www.finanzen.net/kursziele/rhoen-klinikum
Ob die Dividende die anvisierten 0,50 € je Aktie sein werden oder sonstige "40% des IFRS-Konzerngewinns nach Minderheiten" werden, steht nicht fest, denn das muss die Hauptversammlung beschließen.
Wie sich der Kurs nach Auslaufen des Übernahmeangebots entwickelt, bleibt wirklich spannend. Keine der diesjährigen Analystenmeinung steht auf grün und die Kursziele haben sich auch dem aktuellen Kurs angeglichen:
https://www.finanzen.net/kursziele/rhoen-klinikum
So, und was macht der gemeine Kleinaktionär nun?
Vor dem Angebot hätte ich der Aktie auf Sicht deutlich mehr als 18 Euro zugetraut. Was meint ihr? Kann das Ding nach dem Angebot auch wieder steigen?
Was ist eigentlich mit der Dividende wenn ich das Angebot annehme? HV ist ja erst im August. Ergo bekomme ich dann ja gar keine Dividende mehr. Oder doch?
Vor dem Angebot hätte ich der Aktie auf Sicht deutlich mehr als 18 Euro zugetraut. Was meint ihr? Kann das Ding nach dem Angebot auch wieder steigen?
Was ist eigentlich mit der Dividende wenn ich das Angebot annehme? HV ist ja erst im August. Ergo bekomme ich dann ja gar keine Dividende mehr. Oder doch?
Die Ad-hoc-Mitteilung zur gestrigen Hauptversammlung mit den Ergebnissen und der Neuzusammensetzung des Aufsichtsrats nach den beiden Abwahlen:
https://www.rhoen-klinikum-ag.com/investor-relations/publika…
https://www.rhoen-klinikum-ag.com/investor-relations/publika…
Freude beim Aufsichtsratsvorsitzenden
Kaum war die heutige außerordentliche Hauptversammlung beendet, freute sich der Aufsichtsratsvorsitzende riesig. Nur für den Bruchteil einer Sekunde war es zum Schluss der Live-Übertragung bei der Bildausblendung noch zu sehen: der neutrale Vorsitzende des Kontrollgremiums und Firmengründer strahlte und riss beide Arme nach oben!Was war der Grund?
Der Vorschlag des Aktionärs B.Braun, Melsungen, mit TOP 3.3 den Aufsichtsratsvorsitzenden Eugen Münch abzuberufen, hatten die stimmberechtigten Aktionäre mehrheitlich (ich glaube es waren ungefähr 68%) nicht angenommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.693.499 von Muckelius am 15.05.20 13:15:26und hier die Reaktion darauf
Nachricht vom 15.05.2020 | 23:51
Zurückweisung des Ergänzungsverlangens von B. Braun; Überprüfung des Gewinnverwendungsvorschlags 2019 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/zurueckweisung-des-ergae…
Nachricht vom 15.05.2020 | 23:51
Zurückweisung des Ergänzungsverlangens von B. Braun; Überprüfung des Gewinnverwendungsvorschlags 2019 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/zurueckweisung-des-ergae…
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.489.722 von resu1987x10x19 am 28.04.20 22:15:23von gestern abend
Nachricht vom 14.05.2020 | 21:50
B. Braun Melsungen AG verlangt Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/b-braun-melsungen-verlan…
Nachricht vom 14.05.2020 | 21:50
B. Braun Melsungen AG verlangt Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/b-braun-melsungen-verlan…
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.416.291 von Muckelius am 22.04.20 17:10:49
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Übernahmeangebot
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun
28.04.2020 / 22:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. April 2020. Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat in einer Ad hoc-Mitteilung am 18. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG (B. Braun) und in einer weiteren Ad hoc-Mitteilung am 20. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH Co. KGaA (Asklepios) informiert, jeweils gerichtet auf die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.
Der Vorstand hat am 27. April 2020 beschlossen, dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem Einberufungsverlangen B. Braun teilweise, soweit er dieses als satzungs- und gesetzeskonform ansieht, insbesondere mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung über die Anregung zur Zahlung eines Abschlags auf den voraussichtlichen, voll ausschüttbaren Bilanzgewinn, stattzugeben und innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots der Asklepios, d. h. spätestens bis zum 6. Mai 2020, eine virtuelle außerordentliche Hauptversammlung für den 3. Juni 2020 einzuberufen, so dass sich die Annahmefrist auf insgesamt zehn Wochen verlängern würde, d. h. bis zum Ablauf des 17. Juni 2020.
Außerdem ist aufgrund der gegenwärtigen Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie beschlossen worden, die bisher für diesen Tag geplante ordentliche Hauptversammlung auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt bis spätestens zum 31. August 2020 zu verschieben, um im Interesse der Aktionäre eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen.
Die Entscheidung über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung bedarf gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat am 27. April 2020 um Zustimmung zur Durchführung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung ersucht. Der Aufsichtsrat hat hierüber noch nicht entschieden. Soweit die Zustimmung des Aufsichtsrats nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, wird die außerordentliche Hauptversammlung - vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der im relevanten Zeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen - als Präsenzhauptversammlung einberufen.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 28. April 2020 wurde die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft informiert, dass der Aktionär B. Braun gemäß § 122 Abs. 3 AktG eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und eine gerichtliche Bestellung des Versammlungsleiters beantragt hat.
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. April 2020.
Ausserordentliche _Virtuell Ordentliche dann im August als Präsenzhauptversammlung
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. BraunRHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Übernahmeangebot
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun
28.04.2020 / 22:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. April 2020. Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat in einer Ad hoc-Mitteilung am 18. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG (B. Braun) und in einer weiteren Ad hoc-Mitteilung am 20. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH Co. KGaA (Asklepios) informiert, jeweils gerichtet auf die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.
Der Vorstand hat am 27. April 2020 beschlossen, dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem Einberufungsverlangen B. Braun teilweise, soweit er dieses als satzungs- und gesetzeskonform ansieht, insbesondere mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung über die Anregung zur Zahlung eines Abschlags auf den voraussichtlichen, voll ausschüttbaren Bilanzgewinn, stattzugeben und innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots der Asklepios, d. h. spätestens bis zum 6. Mai 2020, eine virtuelle außerordentliche Hauptversammlung für den 3. Juni 2020 einzuberufen, so dass sich die Annahmefrist auf insgesamt zehn Wochen verlängern würde, d. h. bis zum Ablauf des 17. Juni 2020.
Außerdem ist aufgrund der gegenwärtigen Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie beschlossen worden, die bisher für diesen Tag geplante ordentliche Hauptversammlung auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt bis spätestens zum 31. August 2020 zu verschieben, um im Interesse der Aktionäre eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen.
Die Entscheidung über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung bedarf gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat am 27. April 2020 um Zustimmung zur Durchführung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung ersucht. Der Aufsichtsrat hat hierüber noch nicht entschieden. Soweit die Zustimmung des Aufsichtsrats nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, wird die außerordentliche Hauptversammlung - vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der im relevanten Zeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen - als Präsenzhauptversammlung einberufen.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 28. April 2020 wurde die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft informiert, dass der Aktionär B. Braun gemäß § 122 Abs. 3 AktG eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und eine gerichtliche Bestellung des Versammlungsleiters beantragt hat.
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. April 2020.
24.05.24 · dpa-AFX · Rhoen-Klinikum |
17.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
17.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
16.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
16.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
15.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
15.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
15.05.24 · dpa-AFX · Fresenius |
08.05.24 · news aktuell · Rhoen-Klinikum |
08.05.24 · dpa-AFX · Rhoen-Klinikum |