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    }{}{ neue und alte Betrugsmaschen ebaY & Co? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.04 21:53:01 von
    neuester Beitrag 14.09.04 22:39:36 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 14.09.04 21:53:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da es mir gerade passiert ist stelle ich es mal rein.

      Eine neue Masche?


      ich habe bei ebay gebrauchte Bücher als Paket ersteigert, die zusammen mind 60€ wert sind.
      Bezahlt habe ich aber nur 7€.

      Nun habe ich den Wert überwiesen und bekam eine Woche lang keine Antwort vom Verkäufer(durchweg gute Bewertungen).
      Erst nach Anfrage wurde mir gesagt, dass der Ü-Betrag noch nicht überwiesen wäre.

      Ich bin der Meinung, dass der Verkäufer auf meine potenzielle Faulheit spekuliert, keine Nachprüfungen anzustellen ob ich denn wirklich korrekt überwiesen habe.:eek:

      So hätte ich unter normalen Umständen den Betrag zweimal überwiesen - der Verkäufer hätte seinen "Verlust" zumindest teilweise rausgehabt.


      Jetzt ist es so, dass ich meine Überweisungsdaten nicht ohne weiteres überprüfen kann.
      Dazu müsste ich extra bei der Bank nachhaken, denn auf dem Auszug sind weder BLZ noch KtoNr einzusehen.

      *Werden diese Daten bei der Bank gespeichert?
      *wie komme ich da üblicherweise dran?

      *Wie funktionieren Rüchbuchungen nach falscher Überweisung?
      *ist das generell möglich?


      Gruß R.R.;)
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:05:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      also mr rip
      1.)wegen Euro 7 wird keiner bei ebay was riskieren
      2.) Du hast einen Überweisungsbeleg, wenn Du bei Deiner Bank einen Auftrag gegeben hast.
      3.) Du hast bei e-banking die Möglichkeit Deinen Auftrag auszudrucken
      4.) Auf Deinem Kto.-Auszug sollte zumindest. Name des Empfängers und der Grund der Überweisung stehen
      5.) Sollte das nicht sein, dann ganz schnell Bank wechseln
      mfg
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:07:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      solange das Geld nicht auf dein Konto zurückkommt , kannst Du davon ausgehen, das das Geld beim Empfäneger gutgeschrieben worden ist.

      Zurückfordern kannst Du nur, solange das Geld noch nicht beim empfänger gutgeschrieben ist ( i.d.R. heutzutage innerhalb 1 Arbeitstag nach Überweisung)

      Um zu beweisen , dass das Geld angekommen ist kannst Du zu Deiner Bank gehen und eine "Überweisungsnachfrage "starten( damit wird festgestellt, welchen Weg Dein Gld genommen hat!)

      Viel Glück
      WHDKZ
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:14:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn du eine überweisung tätigst, bekommste du am schalter den durchschlag, auf dem der empfänger, die empfänger.-KontoNr, sowie Datum und Betrag verzeichnet sind. machst du die überweisung an einem überweisungsautomaten bei deiner bank, besteht dabei die möglichkeit dir für den überweisungsauftrag eine quittung/Beleg ausdrucken zu lassen. wir mein vorredner schon sagte, beim online-banking kannst du den vorgang ausdrucken. Also wo ist das Problem??? du schickst dem typen per mail oder per fax, den beleg der überweisung und gut ist, damit forderst du ihn auf dir deine bücher zuzuschicken!
      solltest du vergessen haben den beleg der überweisung aufzuheben (vom schalter) oder vergessen haben dir die quittung auszudrucken, kann man nur sagen: eigenes verschulden, Dummheit wollte ich als wort dafür jetzt nicht verwenden! :)
      aber selbst dann besteht die möglichkeit bei banken sowas nachträglich herauszusuchen. die haben soweit ich weiss alles auf microfilm, JEDOCH kostet es ich glaube 10 EUR, da das heraussuchen der Daten aus den microfilmen ja jemand der bank erledigen muss, was arbeitszeit kostet. und da die bücher 7 EUR gekostet haben lohnen sich die 10 EUR nicht wirklich! was daran allerding die "neue" betrugsmasche bei ebay sein soll, weiss ich nicht!

      mfG Cleif
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:26:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2
      3.) Weder beim e-banking(Ausdruck) noch auf dem Kontoauszug ist die Bankverbindung vermerkt:mad:

      Ich muss zugeben, dass ich die Kontodaten, nicht als Durchschlag habe - s.u.!

      Allerdings passierte es mir in letzter Zeit öfters, dass bei herkömmlicher hanschriftlicher Ü. die Daten vom Computer falsch eingelesen und bearbeitet wurden.
      Wie genau soll ich denn noch schreiben:confused:

      Die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Kontonummer und Namen wird auch nicht mehr sehr genau genommen.
      Dafür unterhalten Geldinstis spezielle Bereiche zwecks manueller Überprüfung, die immer mehr ausgelagert werden:(
      In diesem Bereich wird munter Personal abgebaut(Bekannte arbeitete dort)

      OnlineÜ. tätige ich aus Sicherheitsgründen seit geraumer Zeit nicht mehr!

      Dass Überweisungsvordrucke seit einiger Zeit kein Durchschlagpapier mehr enthalten ist schon ärgerlich genug.
      ich weiss jetzt warum :mad:


      ;)

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      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:28:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Quittung habe ich aus o.g. Gründen nicht,
      und weil ich die Ü. aus zeitlichen Gründen abends immer in den Nachbriefkasten werfe!
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:36:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja das mit dem nachtbriefkasten mache ich z.b. nicht, ist kein vorwurf, aber überweisungen nehm ich lieber selber in die hand oder mache sie elektronisch.
      da du nun keinen beleg deiner überweisung hast, musst du dich wohl oder übel an die bank wenden und fragen was mit deinem geld passiert ist. erklär ihnen die situation und das du gerne einen nachweis für deine erfolgte überweisung haben möchtest, da du sie per nachtbriefkasten gemacht hast. dann sollten sie dir weiterhelfen. sollten sie von dir die gebühr von der ich erzählt habe verlangen, sag ihnen das du wirklich korrekt und ordentlich deinen überweisungsträger ausgefüllt hast, und scheinbar der fehler bei der bank zu suchen ist. somit hast du ihnen den schwarzen peter zugeschoben. falls es wirklich ohne gebühr nicht geht, musst du dir überlegen ob es die gebühr wert ist bei dem betrag von 7 EUR. in jedem falle solltest du dann den fall bei der bewertung schildern und ihn sehr schlecht bewerten!
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:39:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die überaus wertvollen Hinweise:kiss:

      R.R.:);)


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