Eigenheimzulage Bauantrag 1995 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.04 09:41:21 von
neuester Beitrag 03.10.04 18:43:34 von
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mich würde folgendes interessieren.
Wir haben im Jahr 1995 einen Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung gestellt.
Im Jahr 1996 wurde mit dem Bau begonnen und die erste Wohnung wurde im Jahr 1997 fertig . Diese wurde von uns bezogen und wir bekamen Eigenheimzulage für 8 Jahre.
An der zweiten Wohnung haben wir laufend weitergearbeitet.
Verputzt, teilweise gefliest, teilweise Decken gerigipst, die Heizkörper sind vorhanden.
Nun möchten wir díe Wohnung im Jahr 2005 komplett fertigstellen und selbst einziehen. Ist es möglich für diese Wohnung die nach dem Recht von 1995 noch sehr hohe Eigenheimzulage zu bekommen. Hat jemand von Euch Erfahrung damit.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Wir haben im Jahr 1995 einen Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung gestellt.
Im Jahr 1996 wurde mit dem Bau begonnen und die erste Wohnung wurde im Jahr 1997 fertig . Diese wurde von uns bezogen und wir bekamen Eigenheimzulage für 8 Jahre.
An der zweiten Wohnung haben wir laufend weitergearbeitet.
Verputzt, teilweise gefliest, teilweise Decken gerigipst, die Heizkörper sind vorhanden.
Nun möchten wir díe Wohnung im Jahr 2005 komplett fertigstellen und selbst einziehen. Ist es möglich für diese Wohnung die nach dem Recht von 1995 noch sehr hohe Eigenheimzulage zu bekommen. Hat jemand von Euch Erfahrung damit.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Ja, es ist möglich.
Maßgebend in welcher Fassung das Eigenheimzulagengesetz zur Anwendung kommt ist der Beginn der Herstellung; hier also das Jahr der Bauantragstellung in 1995.
1995 war aber eigentlich grundsätzlich die Steuerbegünsitung nach § 10e EStG als Eigenheimförderung bindend. Es gab aber eine Übergangszeit von Oktober bis 31.12.1995. Wer in diesen Zeitraum einen Bauantrag stellte oder eine Kaufvertrag abschloss konnte wählen zwischen § 10e EStG und Eigenheimzulage. Da ihr (?) bereits für die erste Wohnung Eigenheimzulage letztmalig für dieses Jahr erhalten habt, gehe ich davon aus, dass ihr den Bauantrag in der Übergangszeit gestellt und euer Wahlrecht zu gunsten der einkommensunabhängigen Eigenheimzulage gestellt habt.
Wenn ihr verheiratet seid und bisher nur diese Wohnung gefördert bekammt könnt ihr nun die zweite Wohnung fertigstellen und sofern es sich im bewertungsrechtlichen Sinne dann um zwei abgeschlossene Wohnungen (d. h., man darf nicht von der einen in die andere so reinlaufen / durchlaufen können) und ihr die neue Wohnung dann auch tatsächlich eigennutzt (ggf. unentgeltlich Angehörige überlassen) könnt ihr noch einmal die Eigenheimzulage erhalten.
Maßgebend ist für den Beginn der Eigenheimzulage grundsätzlich das Jahr der Fertigstellung. Fertigstellung bedeutet bezugsfertig. Bezugsferti bedeutet, dass die zum Wohnen erforderlichen Vorrichtungen wie sanitäre Anlagen und Heizung installiert sein müssen. das fehlen von z. B. Tapeten ist hier unschädlich.
Alles im allen habt ihr das richtig gut hinbekommen. Glückwunsch!!!
Maßgebend in welcher Fassung das Eigenheimzulagengesetz zur Anwendung kommt ist der Beginn der Herstellung; hier also das Jahr der Bauantragstellung in 1995.
1995 war aber eigentlich grundsätzlich die Steuerbegünsitung nach § 10e EStG als Eigenheimförderung bindend. Es gab aber eine Übergangszeit von Oktober bis 31.12.1995. Wer in diesen Zeitraum einen Bauantrag stellte oder eine Kaufvertrag abschloss konnte wählen zwischen § 10e EStG und Eigenheimzulage. Da ihr (?) bereits für die erste Wohnung Eigenheimzulage letztmalig für dieses Jahr erhalten habt, gehe ich davon aus, dass ihr den Bauantrag in der Übergangszeit gestellt und euer Wahlrecht zu gunsten der einkommensunabhängigen Eigenheimzulage gestellt habt.
Wenn ihr verheiratet seid und bisher nur diese Wohnung gefördert bekammt könnt ihr nun die zweite Wohnung fertigstellen und sofern es sich im bewertungsrechtlichen Sinne dann um zwei abgeschlossene Wohnungen (d. h., man darf nicht von der einen in die andere so reinlaufen / durchlaufen können) und ihr die neue Wohnung dann auch tatsächlich eigennutzt (ggf. unentgeltlich Angehörige überlassen) könnt ihr noch einmal die Eigenheimzulage erhalten.
Maßgebend ist für den Beginn der Eigenheimzulage grundsätzlich das Jahr der Fertigstellung. Fertigstellung bedeutet bezugsfertig. Bezugsferti bedeutet, dass die zum Wohnen erforderlichen Vorrichtungen wie sanitäre Anlagen und Heizung installiert sein müssen. das fehlen von z. B. Tapeten ist hier unschädlich.
Alles im allen habt ihr das richtig gut hinbekommen. Glückwunsch!!!
#1
Deine Eigenheimzulage aus meinen Steuergeldern hast Du nur unter Protest bekommen!
Für eine Abschaffung der ungerechten, überholten Eigenheimzulage und eine Verwendung der freiwerdenden Gelder für
BILDUNG und INNOVATION - für alle!
Deine Eigenheimzulage aus meinen Steuergeldern hast Du nur unter Protest bekommen!
Für eine Abschaffung der ungerechten, überholten Eigenheimzulage und eine Verwendung der freiwerdenden Gelder für
BILDUNG und INNOVATION - für alle!
eine Umfrage hat ergeben das vor allem gebildete Leute Grünwähler sind.Deshalb:kein Geld mehr für Bildung,Eigenheimzulage verdoppeln=weniger Bildung-weniger Grünwähler
@dumpfbacke... eh, Schmalzbacke
die Finanzminister aller Parteien haben die Eigenheimzulage doch nicht etwa aus lauter Jux und Dollerei zur Verfügung gestellt! Im Gegenzug wurde doch Lohnsteuer, Einkommensteuer, MwSt., Sozialabgaben usw. kassiert und Arbeitsplatze geschaffen, bzw. erhalten. Und wenn Du meinst, die Reichen und Superreichen hätten die Eigenheimzulage kassiert, dann bist Du auf dem Holzweg. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe, z.Zt. ca. 82.000 Euronen/p.a. (brutto) für ein Ehepaar, ist Schluss. Wer ein Cent darüber verdient, bekommt nichts ! Die Nebelkerze Eigenheimzulage wird doch nur für die ganz Dummen geworfen, damit andere streichenswerte Subventionen (Kohle, Windenergie, Solarenergie, Agrarwirtschaft, Liste kann beliebig erweitert werden) unbehelligt bleiben. Aber nachplappern, ohne zu denken, ist ja in Mode !
die Finanzminister aller Parteien haben die Eigenheimzulage doch nicht etwa aus lauter Jux und Dollerei zur Verfügung gestellt! Im Gegenzug wurde doch Lohnsteuer, Einkommensteuer, MwSt., Sozialabgaben usw. kassiert und Arbeitsplatze geschaffen, bzw. erhalten. Und wenn Du meinst, die Reichen und Superreichen hätten die Eigenheimzulage kassiert, dann bist Du auf dem Holzweg. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe, z.Zt. ca. 82.000 Euronen/p.a. (brutto) für ein Ehepaar, ist Schluss. Wer ein Cent darüber verdient, bekommt nichts ! Die Nebelkerze Eigenheimzulage wird doch nur für die ganz Dummen geworfen, damit andere streichenswerte Subventionen (Kohle, Windenergie, Solarenergie, Agrarwirtschaft, Liste kann beliebig erweitert werden) unbehelligt bleiben. Aber nachplappern, ohne zu denken, ist ja in Mode !
#5
Und kannst Du mir einen Grund sagen, warum Du mich perslönlich angreifen mußt????
Tolle Diskussionseinstekllung
Und kannst Du mir einen Grund sagen, warum Du mich perslönlich angreifen mußt????
Tolle Diskussionseinstekllung
@schmalzbacke,
sorry, wer hier mitreden will, sollte über das Thema Bescheid wissen und nicht einfach, von bestimmten Interessengruppen verbreitete, Meinungen übernehmen.
Nur um meine Stellungnahme zu untermauern:
bei einem Hausbau im Wert von ca. 200.000 Euro kassiert der Finanzminister ca. 30.000 Euro MwSt. vom Bauherrn. Davon gibt er, über 8 Jahre verteilt, an ein Ehepaar ohne Kinder ca. 20.000 Euro zurück. Da brauche ich über die anderen Faktoren nicht mehr zu schreiben. Wer macht hier das Geschäft ???
sorry, wer hier mitreden will, sollte über das Thema Bescheid wissen und nicht einfach, von bestimmten Interessengruppen verbreitete, Meinungen übernehmen.
Nur um meine Stellungnahme zu untermauern:
bei einem Hausbau im Wert von ca. 200.000 Euro kassiert der Finanzminister ca. 30.000 Euro MwSt. vom Bauherrn. Davon gibt er, über 8 Jahre verteilt, an ein Ehepaar ohne Kinder ca. 20.000 Euro zurück. Da brauche ich über die anderen Faktoren nicht mehr zu schreiben. Wer macht hier das Geschäft ???
an #2 FlexWheeler
Vielen Dank für deine Infos.
Du hast Recht, den Bauantrag haben wir im Dezember 1995 gestellt und uns dann für die Eigenheimzulage und nicht für den 10e entschieden, weil dies für uns günstiger war.
Wir sind verheiratet und haben bisher nur einmal Förderung erhalten.
Die Wohnungen sind getrennt voneinander und nur über ein Treppenhaus erreichbar.
Wir wollen die Wohnung tatsächlich eigennutzen, dass heisst wir wollen von EG in das OG ziehen um unserer unverheirateten Tochter die bis jetzt von uns eigengenutzte Wohnung verbilligt zu vermieten und dann die EG Wohnung nach § 7 Abs.5 abschreiben.
Was bedeutet (ggf. unentgeltlich Angehörigen überlassen)?
Würde das bedeuten, das unsere Tochter die Wohnung im OG
beziehen könnte ohne an uns Miete zu zahlen und wir dann die Eigenheimzulage bekommen? Kann das sein?
Muss Sie dazu unverheiratet sein oder darf Sie wie geplant in 3 Wochen heiraten und dann mit Ihrem Ehemann einziehen. Gesetze sind manchmal verrückt, oder?
An # 3-5 tut mir wirklich leid, aber wer glaubt das Gesetze, wenn man sie den kennt und begreift, nicht dazu benutzt werden um finanzielle besser da zu stehen ist meiner Ansicht nach naiv oder lebt in einer anderen Welt, wie unser Kanzler Schröder.
Vielen Dank für deine Infos.
Du hast Recht, den Bauantrag haben wir im Dezember 1995 gestellt und uns dann für die Eigenheimzulage und nicht für den 10e entschieden, weil dies für uns günstiger war.
Wir sind verheiratet und haben bisher nur einmal Förderung erhalten.
Die Wohnungen sind getrennt voneinander und nur über ein Treppenhaus erreichbar.
Wir wollen die Wohnung tatsächlich eigennutzen, dass heisst wir wollen von EG in das OG ziehen um unserer unverheirateten Tochter die bis jetzt von uns eigengenutzte Wohnung verbilligt zu vermieten und dann die EG Wohnung nach § 7 Abs.5 abschreiben.
Was bedeutet (ggf. unentgeltlich Angehörigen überlassen)?
Würde das bedeuten, das unsere Tochter die Wohnung im OG
beziehen könnte ohne an uns Miete zu zahlen und wir dann die Eigenheimzulage bekommen? Kann das sein?
Muss Sie dazu unverheiratet sein oder darf Sie wie geplant in 3 Wochen heiraten und dann mit Ihrem Ehemann einziehen. Gesetze sind manchmal verrückt, oder?
An # 3-5 tut mir wirklich leid, aber wer glaubt das Gesetze, wenn man sie den kennt und begreift, nicht dazu benutzt werden um finanzielle besser da zu stehen ist meiner Ansicht nach naiv oder lebt in einer anderen Welt, wie unser Kanzler Schröder.
Ja, es geht, dass Deine Tochter ggf. auch mit Schwiegersohn als Angehörige die Wohnung unentgeltlich nutzen können und ihr die Eigenheimzulage dann erhält.
Unentgeltlich bedeutet: - keinerlei Zahlung für die Raumüberlassung; also keine Miete und auch keine Zahlung von der Tochter auf die Darlehen der Eltern.
Die Nebenabgaben kann Deine Tochter aber selbst bezahlen; das ist unschädlich.
Obwohl die Idee mit der Vermietung an die Tochter auch gut ist, da ihr eigentlich einen Werbungskostenüberschuss dabei haben müsstet und somit eure weiteren positiven Einkünfte dadurch reduzieren könntet.
Allerdings müsst ihr dann immer nach oben laufen und ihr werdet auch nicht jünger.
Unentgeltlich bedeutet: - keinerlei Zahlung für die Raumüberlassung; also keine Miete und auch keine Zahlung von der Tochter auf die Darlehen der Eltern.
Die Nebenabgaben kann Deine Tochter aber selbst bezahlen; das ist unschädlich.
Obwohl die Idee mit der Vermietung an die Tochter auch gut ist, da ihr eigentlich einen Werbungskostenüberschuss dabei haben müsstet und somit eure weiteren positiven Einkünfte dadurch reduzieren könntet.
Allerdings müsst ihr dann immer nach oben laufen und ihr werdet auch nicht jünger.
#9 in Verbindung mit #8
Stop! Ganz so geht es m.E. nicht. Sofern Aufwendungen (Nebenkosten, Abschreibungen) für die Wohnung geltend gemacht werden (=Verluste aus Vermietung und Verpachtung) muß bei Vermietung an nahe Angehörige darauf geachtet werden, dass zumindest die Hälfte der marktüblichen Miete als Mietzins verlangt wird, sonst werden die Aufwendungen nicht anerkannt.
Gruß
NmA
Stop! Ganz so geht es m.E. nicht. Sofern Aufwendungen (Nebenkosten, Abschreibungen) für die Wohnung geltend gemacht werden (=Verluste aus Vermietung und Verpachtung) muß bei Vermietung an nahe Angehörige darauf geachtet werden, dass zumindest die Hälfte der marktüblichen Miete als Mietzins verlangt wird, sonst werden die Aufwendungen nicht anerkannt.
Gruß
NmA
@ niemehrArm,
seid dem 1.1.2004 muss die liebe Verwandtschaft 75 % der ortsüblichen Miete bezahlen, sonst wird der Werbungskostenabzug nicht mehr anerkannt. Der Prozentsatz kann unterschritten werden, wenn ein positives Ergebnis mittelfristig zu erwarten ist. Denke allerdings, dass die Finanzämter das "mittelfristig" sehr eng auslegen werden.
Also, bitte schön, sehr kreativ vorgehen.: ein Jahr mit geringem Gewinn, 3 Jahre mit größerem Verlust....
seid dem 1.1.2004 muss die liebe Verwandtschaft 75 % der ortsüblichen Miete bezahlen, sonst wird der Werbungskostenabzug nicht mehr anerkannt. Der Prozentsatz kann unterschritten werden, wenn ein positives Ergebnis mittelfristig zu erwarten ist. Denke allerdings, dass die Finanzämter das "mittelfristig" sehr eng auslegen werden.
Also, bitte schön, sehr kreativ vorgehen.: ein Jahr mit geringem Gewinn, 3 Jahre mit größerem Verlust....
#7
Man kann auch mitreden, wenn man nicht in allen Details bewandert ist.
Oder magst Du nur Fachidioten? Es zeugt von "gesunder" Arroganz jemanden auszuschließen, nur weil er vermeintlich nicht "bewandert" ist.
Der Finanzminister nimmt auf alles Mehrwertsteuer ein.
Die Frage ist allerdings, wie man das Geld verteilen will.
Wenn aus dem Geld Einzelne zu ihrem Wohl über die Eigenheimzulage gefördert werden , folgt das einer Politik, die den einzelnen über das Wohl der Gemeinschaft stellt (krassester Ausdruck davon ist ein Herr Kohl, der sein angebliches Ehrenwort höher stellte als das Recht).
Wenn man das Geld allgemein in Bildung und Innovation stecken will, folgt das einer Politik, die das Wohl der Gemeinschaft höher stellt als das Wohl des Einzelnen (zumal von einer gebildeteren Gesellschaft auch der Einzelne wieder mehr profitiert).
Es ist also schon eine politische Angelegenheit, ob man für oder gegen die Eigenheimzulage ist, egal ob man jetzt weiß, wie im einzelnen die Beträge gezahlt werden.
Man kann auch mitreden, wenn man nicht in allen Details bewandert ist.
Oder magst Du nur Fachidioten? Es zeugt von "gesunder" Arroganz jemanden auszuschließen, nur weil er vermeintlich nicht "bewandert" ist.
Der Finanzminister nimmt auf alles Mehrwertsteuer ein.
Die Frage ist allerdings, wie man das Geld verteilen will.
Wenn aus dem Geld Einzelne zu ihrem Wohl über die Eigenheimzulage gefördert werden , folgt das einer Politik, die den einzelnen über das Wohl der Gemeinschaft stellt (krassester Ausdruck davon ist ein Herr Kohl, der sein angebliches Ehrenwort höher stellte als das Recht).
Wenn man das Geld allgemein in Bildung und Innovation stecken will, folgt das einer Politik, die das Wohl der Gemeinschaft höher stellt als das Wohl des Einzelnen (zumal von einer gebildeteren Gesellschaft auch der Einzelne wieder mehr profitiert).
Es ist also schon eine politische Angelegenheit, ob man für oder gegen die Eigenheimzulage ist, egal ob man jetzt weiß, wie im einzelnen die Beträge gezahlt werden.
# 10
Ich bin auf die Problematik der Vermietung an sich gar nicht eingegangen.
Bezüglich der Eigenheimzulage ist es so einfach, wie ich es geschrieben habe.
Ich bin auf die Problematik der Vermietung an sich gar nicht eingegangen.
Bezüglich der Eigenheimzulage ist es so einfach, wie ich es geschrieben habe.
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