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    MLP - Bank: Kann oder darf die Bank nicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.04 11:10:46 von
    neuester Beitrag 18.10.04 14:15:34 von
    Beiträge: 60
    ID: 910.895
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      schrieb am 05.10.04 11:10:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage:

      Kann oder darf die MLP-Bank keine Kredite auf eigenes Risiko vergeben?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 11:17:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...können (Durchführung) muss es die Bank, sie hat ja schließlich schon Kredite vergeben.
      Ob sie`s darf? Weiß ich leider nicht, aber auszuschließen ist`s nicht. War ja vor einiger Zeit schon komisch mit der Verschmelzung Bank/Vermögensverwaltung.
      Weiterhin wurde der "Kreditrahmen" für Studenten entgegen der Willen der Berater genommen.
      Offiziell wurden die Berater gefragt, wie sie das neue Konzept (ohne Kreditrahmen) halten, fast alle fanden es schlecht, umgesetzt wurde es trotzdem!!!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 11:28:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aus der Bankbilanz 2003:

      Am 31. 12. 2003 verfügte die MLP Bank über 20 Mio. EUR Grundkapital, eingeteilt in 20 Mio. Stammstückaktien, die zu 100% von der MLP AG gehalten werden. Die Kapitalrücklage beträgt 4,4 Mio. EUR.
      Zusätzlich stellt die MLP AG 5,7 Mio. EUR nachrangige Darlehen als Ergänzungskapital zur Verfügung.
      Im Finanzierungsgeschäft konzentrieren wir uns auf standardisierte Baufinanzierungen, Lombardkre-
      dite und Kredite an Mediziner. Die Baufinanzierungen werden im Treuhandverfahren ohne eigenes Risiko vergeben.
      Die Beleihung von börsennotierten Einzeltiteln stellt die
      Ausnahme dar. Diese Kredite befinden sich im eigenen Risiko der MLP Bank.Kredite an Mediziner werden von der MLP Bank selbst bearbeitet und finden sich ebenfalls fast ausschließlich im Treuhandgeschäft wieder.

      EIN SCHELM WER BÖSES DABEI DENKT
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 11:32:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      interna,

      ich würde vorschlagen, Du verklagst einfach die Bank auf Vergabe eigener Kredite.

      Hast ja `ne Menge Erfahrung damit. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 11:53:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      und die Beleihung von nicht börsennotierten Einzeltiteln?

      und was ist mit den sog. Depotmodellen?

      Wie hoch war noch mal gleich das Volumen der vergebenen Kredite (ungesichert?) im Jahr 2001???

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      Avatar
      schrieb am 05.10.04 12:14:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Verkauf die Scheiße Ewald wenns geht. Wer kennt die Bankliste nicht, auf der die Dumm-GL mit ihren finanzierten Aktien stehen? Mein GL wurde von einem Vorstand angerufen, weil bei 80 Euro die Aktie günstig war. "Die MLP Bank hat für dich noch Kreditlinien freigemacht." Da hat er mit seinen Freunden kräftig zugegriffen. Und besagte Vorstände wußten bestimmt was in den Bilanzen los war.

      Ist die Bank jetzt pleite oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 12:56:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Isse pleite oder isse nich?
      Ewald warum tuste dir die Scheiße an? Oder haste auch GLs angerufen um Lombardkredite zu verkaufen? Du kennst die lange Liste nisch woa?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:30:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      goodtimes86,

      ruhig Blut, Brauner. Oder schlägst Du wie manch andere von MLP auch manchmal unkontrolliert auf Tische?

      :D

      Oder verträgt offene Kritik von BT nicht? Mensch, da sagt Dr. T. mal die Wahrheit und das ist ein Grund, gehen zu müssen. Die Welt ist schon konfus (Bernhard, falls das Gebäck stimmt, stimme ich Dir uneingeschränkt zu.).

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:31:45
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:48:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      goodtimes86,

      mache es Dir einfach. Frage mal beim Herrn ..... nach bzgl. dem Tisch.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 21:27:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      goodyboy, hast du vergessen, was Bernhard während der Vorstandssitzung gesagt hat? es klang so ähnlich wie: "Gerd, wenn man nichts weiß dann sollte man wenigstens wissen wann man den Mund halten muß." Über den Ton und den Inhalt muß Lautenschläger so zornig gewesen sein daß er gesagt haben soll "So nicht Bernhard!" (Was einer Kündigung Bernhards gleichkommt)
      Aber Hand aufs Herz goody, war Gerd nicht überall nur die Abrißbirne? Die LV fast gegen die Wand gefahren. Die Auslandsexpansion in Spanien bewußt scheitern lassen. Die Schweizer brutal verarscht, ... Warum ist Gerd nur so nervös? Wegen der Schulden bei Mane? Oder weil er nachts schlecht träumt?
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 00:08:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      MLP nähert sich dem AWD an?:

      `Handelsblatt`: MLP vertreibt Ratenkredite für ING Diba und Postbank-Tochter

      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Heidelberger Finanzdienstleister MLP steigt nach einem Pressebericht in das Geschäft mit Konsumentenkrediten ein. Wie das Handelsblatt (Mittwochausgabe) aus Finanzkreisen erfuhr, vertreiben die MLP-Berater seit dieser Woche Ratenkredite für ING Diba, die deutsche Direktbank-Tochter der niederländischen ING Groep NV , und für die Postbank-Tochter DSL Bank. Schon heute vertreibt der auf Akademiker spezialisierte Finanzdienstleister Baufinanzierungen der beiden Banken.

      Mit dem Geschäft mit Ratenkrediten folge MLP seinem Wettbewerber AWD . Der Finanzdienstleister mit Sitz in Hannover hatte vergangene Woche angekündigt, dass die Testphase mit der DSL Bank positiv verlaufen sei und die AWD-Berater auch in Zukunft die Ratenkredite der Postbank-Tochter verkaufen werden. Im Gegensatz zu MLP vertreibt AWD nur Kredite der Postbank-Tochter, schließt aber nicht aus, auch weitere Partner einzubeziehen./mur/



      Eine Bank verdient normalerweise am Zinsspread zwischen den Einlagen zu 0-2% und den Überziehungen zu 7-9%.
      Jeder MLP-Kunden hat bei der MLP-Bank einen Überziehungskredit und auf der seiner MLP-Kreditkarte noch einen weiteren Überziehungsrahmen.
      Es macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn, Kleinkredite der DSL/DIBA zu vermitteln, es sei denn, die MLP Bank
      ist am Ende ihrer Leistungsfähigkeit.


      Welcher MLP-Berater füllt einen Kreditantrag über 10.000 Euro aus, wenn er dafür 1-2% Bearbeitungsgebühr bekommt?

      Oder verkauft die MLP Bank ihr gesamtes Kreditportfolio, um Ruhe vor der BAFIN zu bekommen?
      Warum verkauft MLP nicht direkt die gesamte Bank?
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 09:32:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Katharina_di_Medici,

      in welchem Rahmen hat GF bei der Bank mitgearbeitet?


      Danke für die Information
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 10:43:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Kleinkredite passen doch optimal in die provisionsoptimierte MLP Beratungslogik:

      Dem Kunden zu raten ein Liquiditätspolster aufzubauen bringt kaum Provision.

      Priorität hat das frühzeitige abschliessen und bedienen von Lebensversicherungen woran MLP prächtig verdient.

      Sind wegen der langlaufenden Verträge nicht genügend Rücklagen für Anschaffungen vorhanden, hilft man mit einem Überbrückungskredit.

      Beitragspause von Lebensversicherungen, sofern der Verkäufer der Lebensversicherung in der Stornohaftung ist, passen nicht in eine provisionsorientierte Beratungslogik.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 11:02:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mein walterle
      ich erinnere mich auch an solche Kollegen die den Studenten erzählt haben sie sollen die ersten Raten für ihre LV über die Kreditkarte finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 13:12:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wobei die Betragszahlungsdauer immer schön künstlich verlängert wurde, um die zu verprovisionierende Versicherungssumme in die Höhe zu treiben.

      Altersversorgung grundsätzlich bis zum Alter 85 beantragen und nicht bis zum geplanten Ablauf der Versicherung im Alter 65.

      20 Jahre Beitragszahlungsdauer, die eine schöne Extra-Provision bringen.

      Privat Finance: Sie verdienen das beste. :-)

      Die MLP-Lebensversicherung kann man jetzt sogar bis Alter 100 laufen lassen. Macht schon Sinn: das Risiko vor dem hundersten Geburtstag zu sterben ist beträchtlich.

      Da sollte man schon abgesichert sein!

      Möcht nicht wissen, was den Kunden diese Spielerei wieder kostet. MLP verdient sicher gut daran.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:03:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Moment mal,

      so ganz stimme ich dem jetzt nicht zu. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, eine Bank an der Hand zu haben, welche kleinere Kredite zu vernünftigen Konditionen vergibt.

      Erstaunlich ist es nur, daß dazu die MLP-CARD anscheinend nicht mehr ausreicht. Waren die Ausfälle zu hoch oder dürfen keine neuen Kreditlinien mehr gegeben werden?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:09:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Gerd, wenn man nichts weiß dann sollte man wenigstens wissen wann man den Mund halten muß

      genial! Ist dieser Satz doch wieder ein Beweis für den KLEINEN gernegross. Wunderbare Managementeinstellung.....der 70ger Jahre! Und was noch viel schlimmer ist: die 2te Reihe machts auch noch mit! Wie abhängig, ja hörig muß man sein, genau diese Entwürdigung zu ertragen? Was haben diese Formen mit Management zu tun? Für die schleswigholsteiner Gäule reichts allemal. Für eine Unternehmensführung war die Tragik doch vorauszusehen! Wann und unter welchen Umständen zieht die 2. Reihe die Konsequenzen? Wann wird der Weg für eine wirkliche Weränderung freigegeben?
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:32:24
      Beitrag Nr. 19 ()

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:42:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was MLP noch alles verkaufen könnte:

      - (kaum) gebrauchte GS-Einrichtungen
      - den Urlaub, das Auto, den Fernseher zur Finanzierung
      - Briefmarken (kann man ja jetzt über die Post beziehen)
      - überflüssige Vorstände
      - Forderungen gegen diese
      - Erfahrungen, wie man ein Unternehmen NICHT führt
      - usw.

      Jungs, Ihr kommt schon wieder! :D:D:D

      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:44:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Mextra

      Sicherlich wird es, wie auch in anderen Unternehmen, zu Änderungen in den Führungsebenen kommen. Nur ist es sehr fraglich, inwieweit es hierdurch zu wirklichen Änderung kommt?
      Die meisten Führungskräfte (wohlgemerkt nicht alle) sind doch ursprünglich nach gewissen Kriterien ausgewählt worden. Natürlich sitzen in der 2. Ebene Personen, Mitarbeiter, die sich Veränderungen oberhalb von Ihnen wünschen. Warum wohl?
      Ich bin vielmehr der Ansicht, dass sich MLP nach charakterstarken Persönlichkeiten umschauen sollte und nicht nur nach JA-Sagern.
      Leider sind in den letzten Jahren viele gute und gestandene Mitarbeiter gegangen, die heute MLP sicherlich hätten helfen können und wollen. Ich meine allerdings nicht die Mitarbeiter, die heulend, jammernd und schimpfend in den vergangenen 2,3 Jahren gingen.
      Möglicher Weise wäre es für MLP auch gut, die Führungsebenen ein wenig zu „entschlacken“, um wieder in ein ruhigeres Fahrwasser innerbetrieblich Art zu geraten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:51:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      06.10.2004 10:59

      Schnelles Postbank-Geld auch von MLP

      Jetzt wird die Postbank ihr Geld noch schneller los: Wie Konkurrent AWD ist auch MLP in das Geschäft mit den Konsumentenkrediten der Post-Tochter eingestiegen.


      ....

      MLP redet die Bedeutung klein, verschweigt dabei angesichts vieler negativer Schlagzeilen in der Vergangenheit die imageträchtige Bedeutung des Postbank-Deals. "Das ist für uns ein Randbereich. Aber manchmal wollen unsere Kunden Ratenkredite mit längeren Laufzeiten", begründete ein MLP-Sprecher am Mittwoch die Kooperation.

      Fraglich ist, wie sich die Vereinbarung mit dem Geschäft der hauseigenen MLP-Bank verträgt, auch wenn sich deren strategische Ausrichtung gewandelt hat. Verstärkt buhlt die MLP-Bank derzeit um vermögende Privatkunden ab einer Einlage von 500.000 Euro und arbeitet dabei mit der Berenberg Bank zusammen.

      rt


      Der Deal macht nur Sinn, wenn die BAFIN der MLP-Bank das lukrative Geschäft untersagt hat. Dann gibt es nicht nur keine Darlehen von der MLP-Bank und kein Überziehungslimit, sondern auch keine Kleinkredite.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 15:17:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      EX 1200er

      hoffen wir, dass diese Veränderungen bald kommen!Wohlwissend, dass das sicher auch eine Frage des Verschuldungsgrades ist. Ich bin sicher, dass es innerhalb mlp berater- und kundenorientierte Nachwuchsführungskräfte gibt. Da erübrigt sich die Beantwortung der Frage, warum die Verantwortlichen genau diese Talente NICHT fördern und fordern. Die Probleme die mlp hat sind wie bei Karstadt = hausgemacht! Das wurde bstimmt schon erkannt. Aus Eitelkeit und kleben an einem überfordernen Job werden keine richtungsweisenden Zeichen gesetzt = FATAL! Und Schade, dass eine Unternehmung mit USP seine Geschäftsgrundlage aufs Spiel setzt. Das Wunder?: Die jetztige Führungsriege dreht sich um 180grad. Schaun wir mal...
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 15:28:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mextra

      Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die jetzige Führungsebene um 180Grad dreht, wobei mir allerdings nicht mehr alle „Führungskräfte“ persönlich bekannt sind.
      Wie auch in anderen Unternehmen kleben immer gewisse Personen an Ihrem Stuhl. Dieses ist umso mehr verständlich, wenn Sie hochgradig verschuldet sind. Allerdings ist es sehr fraglich, ob gerade diese Personen den Kopf auch frei haben, um konstruktiv und zum Wohle des Unternehmens zu arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 15:34:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn einer der Vorstände über 10 Mio Euro Schulden bei Mane hat, wie soll er ohne Vorstandsjob seine Schulden jemals zurückzahlen können? Warum sollte der AR diese Kredittilger entlassen? Wie sollte der Vorstandsvorsitzende gegen den Gläubiger L handeln?
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 15:59:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      # 24

      Wenn tatsächlich einer der Vorstände derart hoch verschuldet ist, sitzt einer der Aufsichtsräte natürlich in der Zwickmühle.
      Allerdings ist es mir, aus meiner Froschperspektive betrachtet, schwer vorstellbar, dass ein Vorstand derart hoch verschuldet ist. Der würde ja nach dem Ausscheiden bei keinem anderen Unternehmen anheuern können, sofern ein neuer Arbeitgeber seine Schufa sehe.
      Deine Fragen sind durchaus berechtigt, allerdings werden wir hierauf kaum eine Antwort erhalten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 16:08:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      @EX,
      ist doch einfach, man kaufe 100.000 Aktien a 120 Euro auf Kredit, "geht ja immer aufwärts, 30%!!!" wäre somit ein geniales Zinsdifferenzgeschäft, bis einen die Wirklichkeit einholt :)

      Keine Ahnung, ob es sich so abgespielt hat, aber schliesslich sollen alle MLP-Mitarbeiter zusammen einmal ca. 5-6% der MLP-Aktien gehalten haben, das sind ca. 6 Mio Aktien, oder ca. 2000 Aktien (bei 3000 beteiligten Mitarbeitern). Und es gibt sicher sehr viele, die nicht annähernd diese Summe besessen haben, also muss es schon eine gewisse Anzahl Mitarbeiter mit wesentlich mehr Aktien geben.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 16:25:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25 EX1200er

      Nehmen wir mal an, Du hättest den Gegenwert von 130.000 MLP-Aktien gehabt. Bei einem Kurs von 150 wären das immerhin 19,5 Mio. gewesen. Nun wärest Du gierige geworden und hättest für 10 Mio. Euro noch einmal 70.000 Stück (für im Schnitt etwas über 140 Euro das Stück gekauft).

      Das war 2000!

      Heute wären das:

      200.000 Stück x 13,5 = 2.700.000 Euro

      Zinssatz: 6%, 4 Jahre, macht 2.400.000 Euro


      -10.000.000 - 2.400.000 + 2.700.000 = -9.700.000 Euro

      Sorry, so unrealistisch ist das nicht. Schaue doch mal nach, wer wann wieviele MLP-Leben hatte.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 16:38:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      # 27

      Vielen Dank Interna, klingt wie immer alles sehr plausibel.
      Wenn diese eine nicht genannte Person tatsächlich ein Darlehen in der genannten Größenordnung aufgenommen hat, muss er seinen Vorstandsposten sehr lange aussitzen.
      Das unter solchen Voraussetzungen manchmal die Nerven blank liegen ist auch verständlich. Hoffentlich leiden die Mitarbeiter nicht darunter.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 16:47:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      interna,

      unrealistisch ist das nicht. Unrealistisch ist es aber, das Depot nicht zu sichern. So dumm wird wohl niemand gewesen sein (jedenfalls keiner aus der Finazdienstleitung) das nicht zu tun. Insofern kann es doch auch sein, dass einige noch einen guten Schnitt gemacht haben.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 19:43:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      @mextra,

      grundsätzlich wäre es richtig und sinnvoll, das Depot über Stop-Loss abzusichern. Dies haben aber sehr viele bei MLP nicht getan.
      Wenn dann noch ein Vorstand entsprechnd verkaufen würde (rechtzeitig und nen guten Schnitt macht), sehr ich doch Problematiken bzgl. Insiderhandel. (Kenn mich auf diesem Gebiet aber leider viel zu wenig aus.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 20:45:21
      Beitrag Nr. 32 ()
      mlp_boardneuling,

      stop-loss ist nicht das Thema. Eine Sicherung kann über Optionsgeschäfte erfolgen. Sicher, die kosten zwar etwas, bei einem grossen Volumen und nur einer Aktie ist das Optionsgeschäft ein muss! Ich kann mir vorstellen, dass ein ehemaliger Vorstand sich damit gut auskannte (hatte wohl guten Berater aus Bankkreisen). Der hatte sowieso eine gehörige Portion Ahnung und war auch sonst ganz angenehm. Genau das machte ihn offenbar so gefährlich. Anstatt diesen Menschen zu fördern, schwitzte man lieber im eigenen selbstgefälligem Saft. Ein Unternehmen hat Glück, sich so einen Fehler einmal erlauben zu dürfen. Verrückt, sich diesen ein zweites mal leisten zu wollen!
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 21:39:29
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo zusammen,

      sorry, dass ich mich hier so einmische.
      Bin neu hier !
      Als Student(kurz vor dem Examen) bin ich jetzt MLP über den Weg gelaufen.
      Man kommt an der Uni ja gar nicht an denen vorbei :confused:
      Naja, war also mal bei so einem Berater.
      Der Berater hat auf mich einen sehr guten Eindruck gemacht.
      Er hat sich wirklich viel Zeit genommen und mir vieles erklärt.
      Aufgeschwatzt hat er mir noch nichts, sondern erst mal Angebote nach Hause geschickt: PHV,UV,Hausrat,PKW.
      Die Angebote sind recht gut, aber nicht überdurchschnittlich, wenn man lange genug im Internet sucht, bekommt man auch noch günstigere (geringfügig).
      Bei dieser Recherche bin ich aber über jede Menge Foren und Chats zum Thema MLP gestossen. So auch dieses hier.
      Da wurde mir auf einmal ganz anders.
      Jetzt weiß ich nicht mehr was ich machen soll.
      Nächste Woche habe ich wieder einen Termin bei diesem Berater. Dann stehen BU und Altersvorsorge auf dem Plan.
      Mal sehen ob der mir eine KLV/FLV verkaufen will.
      Er sagte nämlich, dass man eigentlich Risikoabsicherung und Kapitalaufbau trennen sollte.
      Trotz allem habe ich ein ungutes Gefühl.
      Ihr kennt Euch doch aus mit MLP.
      Kann man denen trauen?
      Wäre nett, wenn sich jmd. melden würde.:)
      Danke
      NanBiba
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 08:00:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      klar kannste dem vertrauen, wenn Du Vertrauen hast! MLP bleibt vom Beratungsansatz ein grundsätzlich gutes Unternehmen. Die kostenintensiven Produkte sind so gut wie vom Markt. Über Internet wirste immer was "besseres" finden. Das ersetzt aber keine professionelle Beratung und Betreuung.
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 08:56:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      mextra #29,

      ich versichere Dir, daß viele keine vernünftigen Stop-Loss gezogen haben.

      Erst war es Gier, dann war es Angst. Als das Nettovermögen gegen Null ging, haben einige sogar noch aus freier Liquidität (MLP-CARD, MLP-Basiskonto etc.) nachgekauft - quasi in ein fallendes Messer gegriffen.

      Ich habe solche Fälle selber gesehen - von den Zahlen und von den Personen her.

      Meine Meinung ist:

      Wer als Finanzdienstleister überschuldet ist, sollte seinen 34c abgeben müssen. Gleiches gilt für überschuldete Vorstände.

      Denn wie kann ich frei und unabhängig einem Unternehmen vorstehen, bei dem (bzw. bei den Hauptaktionären) ich massiv verschuldet bin bzw. von denen gebürgt wird?

      Unabhängigkeit ist damit meiner Meinung nach nicht möglich.

      Das Problem für MLP könnte sein, daß man hohe Wertberichtigungen vornehmen müßte, wenn einige Leute gingen. Die MLP-Bank würde meiner Meinung nach massiv in Schieflage geraten. Aus diesem Grund werden wohl einige Leute nicht an die frische Luft gesetzt - leider.


      Viele Grüße - interna (der rechtzeitig verkauft und nie Darlehen auf Aktien aufgenommen hatte).
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:04:20
      Beitrag Nr. 36 ()
      NanBiba:

      Lasse Dir folgende Fragen beantworten und gegenzeichnen:

      1. Seit wann sind Sie in der Branche tätig und wie lange möchten Sie hier an diesem Ort in der Branche tätig sein?

      2. Werde ich auch von Ihnen betreut, wenn ich nur Sachversicherungen bei Ihnen abschließen möchte? Wieviele Kunden dürfen Sie betreuen? Wieviele betreuen Sie? Wo sehen Sie die max. Anzahl an Kunden, welche Sie betreuen können?

      3. Als was sind Sie tätig? Warum? Definieren Sie die Unterschiede.
      a. Einfachagent
      b. Mehrfachagent
      c. Handelsvertreter
      d. Handelsmakler (§ 93 HGB)

      4. Was passiert mit meinen über Sie abgeschlossenen Verträgen, wenn ich mir später einmal einen anderen Berater suche? Verzichten Sie einseitig auf zukünftige Dynamik- und Bestandsprovisionen, wenn wir nicht mehr zusammenarbeiten sollten?


      Ideal wäre:


      1. Berater ohne Erfahrung sind ok, wenn Sie Dir glaubhaft versichern können, daß Sie langfristig an diesem Ort arbeiten möchten. Schnelle Wechsel führen häufig dazu, daß Kunden abgegeben werden.

      2. Ja, ich betreue Sie auch, wenn Sie nur einen Vertrag bei mir abschließen. Ich betreue derzeit x Kunden. Sofern ich Kunden umfassend betreue, kann ich ca. 200 - 300 betreuen (mehr ist meiner Meinung nach umfassend nicht möglich!).

      3. Ideal wäre ein Handelsmakler nach HGB § 93. Denn dieser steht dem Kunden näher als irgendeinem Unternehmen - siehe dazu die Gesetzestexte. Außerdem ist nur der Makler wirklich vollständig unabhängig.

      4. Der Berater sollte bereit sein, bei Beendigung auf alle zukünftigen Bestands- und Dynamikprovisionen zu verzichten. Denn ohne Arbeit nun mal kein Lohn.


      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:05:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      interna,

      stop-loss ist nicht das Thema. Optionsgeschäfte wären möglich und notwendig gewesen! Offenbar hat daran auch niemand gedacht.

      Zur Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit stimme ich Dir voll zu. Bezüglich der Vorstände schaut das BaFin doch auf den Verschuldungsgrad, es sei denn dieser wird vedeckt oder verbürgt.

      Gruss und villkommen im Club (bezgl. des "nie auf Darlehen gekauft) Evtl. dennoch unsere Verpflichtung zu helfen?!
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:33:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      @mextra,

      in der Beraterriege sind mit Sicherheit weit über 90% mit der Thematik, Aktienbestände über Optionen abzusichern, überfordert. (Das kann man vom einzelnen Finanzberater auch nicht wirklich verlangen, solch ein Wissen).

      Die Vorstandsebene setzt aber auch fast komplett aus solchen Leuten zusammen, bei denen evtl. der eine oder andere noch etwas mehr weiß, aber darum hat das dort sicher auch nicht funktioniert. Den Beratern sollte evtl. geholfen werden, der höheren Ebene weniger, warum auch, die wußten doch Bescheid.

      Meines Wissens gab es doch einmal einen Artikel im manager-magazin über die Qualität der MLP Führungspersönlichkeiten. Da fühlten sich einige sehr stark auf den Schlips getreten, wobei der Artikel evtl. gar nicht so unpassend war. :)
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:36:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      mextra,

      hallo Clubmitglied. Wie sollten wir helfen? Lasse uns ein Thread eröffnen!
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:50:15
      Beitrag Nr. 40 ()
      boardneuling,

      die Ahnungslosigkeit ist dann erschreckend! Man kann solches know how nicht nur den private bankern überlassen! Zumal mlp gerande in diesem Bereich aktiv werden will?
      Tolle Akademiker die sich von einem normal gewachsenen Banker den Rang ablaufen lassen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:04:00
      Beitrag Nr. 41 ()
      @mextra,

      wenn mich ein Trainer schult, der in den tiefen des Marktes 2002 empfiehlt max. in Portfolio 3 bei langfristigen Verträgen anzulegen, da das Risiko zu groß ist, sagt das doch alles?!

      Warum hat er das wohl empfohlen? Eigene Probleme mit Aktien?

      Hast Du Dir die Reihe der Trainer einmal angeschaut. Es gibt hier durchaus sehr nette tolle MEnschen, welche auch gute Verkaufsansätze lehren können, aber sobald es in die Tiefe geht, sind sie überfordert. Woher soll dieses Wissen dann kommen?
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:08:35
      Beitrag Nr. 42 ()
      interna,

      wenn es tragische Fälle gibt, denn sind die sicher selbstverschuldet und aus Gier getrieben = ok. Was können die Kinder dieser Familienmütter und Väter dafür? Und ich meine die, die nicht im Vorstand, nicht Gl und nicht auf Erbe oder so. Einkommen zurückgreifen können. Ich meine die offenbar zu naiven, an mlp geglaubten BeraterIn (oder EX)die ein richtig gehendes Problem haben und aus eigener Kraft dieses nicht lösen können. Ich meine auch nicht die, die keine Kinder haben, denn die sind ja schön per Status wohlhabend. Und weil ich mir nicht vorstellen kann, dass T. als Hauptverursacher allen Übels etwas unternimmt, glaube ich an unsere (mlp und ex) Verantwortung. Gerade von diesen Menschen, die durch mlp besser dastehen. Sei es durch den VErkauf zur richtigen Zeit, sei es durch die zusätzliche Erfahrung und Qualifikation...

      Frage 1. Gibt es diese Gruppe?
      Frage 2. ein BEISPIEL: 1500 mlpler plus ex a € 100.- und einen Treuhänder, der des Hilfebeispiel folgt. Das wäre doch mal was....Produktives ausserhalb von Prozessproceder...ist das auch möglich?
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:11:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Boardneuling,

      ist im System so drinn! Wer schulen darf hat einen Erfüllungsgrad von mindestens 120%...unabhängig voher dieser kommt. Das scheint wohl immer noch so zu sein
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:22:42
      Beitrag Nr. 44 ()
      @mextra,

      #141
      Dein Posting ist sehr interessant. Allerdings finde ich eine Abgrenzung durch Kinder nicht "gerecht". Weiterhin (obwohl ich nie in diese Riege gehört habe) denke ich, dass auch GLs nicht genug Informationen gehabt habe, um entsprechend handeln zu können, daher finde ich diese Ausgrenzung auch nicht passend.
      Auch wenn ich nicht zu den bisher wirklich profitierenden MLPler gehöre (ich hoffe es bleibt beim "noch"), kann man 100 Euro "vertragen".
      Allerdings wird es schwer 1.500 zusammen zu bekommen, aber trotzdem sollte man es versuchen.

      Allerdings gilt es das Thema Prozesse durchaus zu "überwachen", damit der/die Hauptverursacher etwas übernehmen MÜSSEN.

      #142
      Ist mir vollkommen klar, aber somit hast Du Dir die Antwort zu #39 selbst gegeben.
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:34:31
      Beitrag Nr. 45 ()
      mextra,

      finde ich gut. Organisiere das bitte - nur das Geld wird bitte nicht bei der MLP-Bank angelegt - ok?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:35:33
      Beitrag Nr. 46 ()
      Boardneuling,

      nur mal so aus meiner Sicht: Jeder ist für sich selbst verantwortlich und es gibt keinen Grund, eine Art Fonds aufzulegen. Es sei denn: für die Kinder. Gerecht hin oder her, es sind doch die eigentlich Leidtragenden...über Jahrzehnte!
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 10:39:36
      Beitrag Nr. 47 ()
      tolle Zustimmung, interna, welchen Weg schlägst Du vor, welche Treuhänder kennst Du, wer glaubst Du macht mit, wie findet man die wirkliche "Zielguppe"?
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 11:22:29
      Beitrag Nr. 48 ()
      #40

      Du kannst Dich ja mal als "Special-Trainer" anbieten. Es gibt durchaus derzeit die Tendenz, externe Spezialisten in die Schulungen einzubauen. Oder ist Dein Fachwissen nicht so tief ?

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 11:32:08
      Beitrag Nr. 49 ()
      @greetchen,

      "Oder ist Dein Fachwissen nicht so tief ?"

      Ich muss sicher noch viel lernen, aber mit Sicherheit stehe ich fachlich schon auf einem annehmbaren Level. Bei MLP biete ich mich aber sicher KEIN drittes Mal mehr an! :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 11:47:28
      Beitrag Nr. 50 ()
      Warum sieht man den thread "MLP wo liegen die Ermittlungen" nur wenn man über die Aktie sucht?

      #1 von interna 07.10.04

      Ist es richtig, daß die Ermittlungen gegen MLP an den Justizminister von BaWü übergeben wurden?

      Falls ja, warum hat man den Fall der STA Mannheim entzogen?

      Falls ja, wie wird der Justizminister - sicher ein Mann, der die Wahrheit liebt und ans Licht gebracht haben möchte - entscheiden?

      Falls ja, dann wäre jetzt die Presse gefragt! Dann müßten die dafür sorgen, daß herauskommt, wie die Entscheidung der STA Mannheim gewesen ist und warum dieser Entscheidung nicht stattgegeben wurde.

      Viele Grüße - interna




      #5 von HeidelbergerMafia 07.10.04 14

      Vom 13.07.2004:

      " Teufel muss Werwigk-Hertneck sofort entlassen, denn sie hat dem Amt schweren Schaden zugefügt"

      SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler fordert Ministerpräsident Teufel auf, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck sofort zu entlassen. Er stützt sich dabei auch auf neue Details über die Warnungen der Ministerin an ihren Parteifreund Döring, die heute in der Stuttgarter Zeitung und in der Bild-Zeitung veröffentlicht werden. Demnach hat die Justizministerin Walter Döring nicht nur vorab über ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage unterrichtet, sondern ihn bei diesem Telefonat auch über Details aus Ermittlungsakten über ihn belastende Funde bei Hausdurchsuchungen informiert. Döring seinerseits soll nach dieser Information durch die Justizministerin ebenfalls zum Telefon gegriffen und weitere Recherchen über ihn möglicherweise belastende Dinge im Zusammenhang mit der Umfrage-Affäre recherchiert haben. Die Justizministerin habe mit ihrer Vorabwarnung an Walter Döring diesem also ermöglicht, belastendes Material auf die Seite zu schaffen und damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ins Leere laufen zu lassen.
      Wolfgang Drexler: " Mit ihrer Vorwarnung hat die amtierende Justizministerin dem Ansehen ihres Amtes und der Glaubwürdigkeit der Justiz insgesamt schweren Schaden zugefügt. Für normale Bürger ist nun der fatale Eindruck entstanden, dass in diesem Land Baden-Württemberg zweierlei Recht gilt, eines für Parteifreunde und ein anderes für normale Bürger. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz, ein Grundpfeiler unserer Demokratie, ist durch das Verhalten der Justizministerin schwer erschüttert worden.




      #6 von HeidelbergerMafia 07.10.04

      Justiz
      Goll will Weisungsrecht einschränken




      Stuttgart - Der neue baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) will sein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten im Einzelfall einschränken. " Auf das Einzelweisungsrecht und die Berichtspflicht würde ich liebend gern in solchen Fällen verzichten, die von der kriminalpolitischen Bedeutung untergeordnet sind" , sagte Goll am Donnerstag in Stuttgart. Seine Vorgängerin Corinna Werwigk-Hertneck war vor zwei Wochen zurück getreten, weil sie Ex-Wirtschaftsminister Walter Döring (beide FDP) über Ermittlungen gegen ihn informiert hatte. Dies hatte eine breite Diskussion über die Unabhängigkeit der Justiz ausgelöst.

      ...
      Ein Verzicht auf das generelle Weisungsrecht hätte die klare Konsequenz, dass man zwar die Verantwortung los wäre. Im Gegenzug könnte man aber die Strafverfolgung nicht mehr gestalten. " Deshalb plädiere ich nicht für diese radikale Lösung" , betonte Goll.

      Der in Mannheim verhandelte Fall von Wirtschaftskriminalität um FlowTex-Firmenchef Manfred Schmider wäre wegen der eklatanten Tatfolgen ein Fall, über den er als Justizminister vorher informiert werden wollte. Jedoch: Selbst wenn es in diesem Fall keine Absichtsberichte gegeben hätte, wäre das Justizministerium von jeder Maßnahme hinterher informiert worden. " Das soll auch so bleiben. Aber wir kommen nicht mehr in den Verdacht, jemanden warnen zu können." ...

      dpa/lsw
      05.08.2004 - aktualisiert: 05.08.2004, 16:30 Uhr



      #7 von Abacco 07.10.04

      #5

      ein Fall von Strafvereitelung im Amt??

      Der neue Justizminister wird doch sicherlich nicht den gleichen Fehler machen in Sachen MLP wie seine Vorgängerin.



      #8 von interna 07.10.04

      Ich wünsche Frau SChöpf und Ihren Kollegen:


      1. Viel Kraft beim Schreiben der Arbeitsberichte an den Justizminister.


      2. Weiterhin viel Durchaltevermögen - viele Leute stehen Ihnen gerne bei.

      3. Der Presse die Hartnäckigkeit und das Engagement, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ans Licht zu bringen.

      4. Dem Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll, Rechtswissenschaftler, daß er seinen Staatsanwälten zutraut, gute Arbeit zu machen und daß er in den nächsten Jahren die Rechtssicherheit für Geschädigte aller Art erhöht. Ich wünsche vom Herzen eine interessante und im Rückblick erfolgreiche Tätigkeit.

      5. Ich verweise auf den Beschluß des Landgerichs Mannheim vom 21.09.2004 " Der zu Anklageerhebung hinreichende Tatverdadcht liege vor." .


      Viele Grüße - interna



      #9 von Greetchen 07.10.04

      ihr wittert auch in alles und jedem eine Verschwörung !

      Liebe Grüße

      Greetchen



      #10 von interna 07.10.04


      Greetchen,

      frage doch einfach in Mannheim nach (und dann in Stuttgart).


      Viele Grüße - interna



      #11 von MLP_Boardneuling 07.10.04

      @Greetchen,

      #9

      Bist Du echt so naiv?

      Lies einmal ein paar Bücher zu verschiedenen Themen, kann Dir gerne welche empfehlen.

      Das hat nur bedingt etwas mit Verschwörung zu tun, es ist das Recht des stärkeren, nur eben anders ausgeprägt, als zur Neanderthalerzeit.



      #12 von MLP_Boardneuling 07.10.04

      @Greetchen,

      Ein Beispiel:

      Die Judasbank von Andrea Fuchs

      Hat nichts mit MLP zu tun, aber viele Tatsachen sind durch Belege bewiesen, welche im Anhang zu finden sind. Dann bekommst Du vielleicht einmal einen kleinen Einblick in die wirkliche Welt!



      #13 von Greetchen 07.10.04

      #11

      Nee, ich bin blond !!

      Liebe Grüße

      Greetchen



      #14 von MLP_Boardneuling 07.10.04

      @Greetchen,

      Quatsch, aber wenn Du denkst, dass in der Wirtschaft und Politik alles so sauber abläuft und in der Regel solche Dinge, wie bei MLP nicht versucht werden zu vertuschen. Das ist doch normal.

      So wie Du redest, glaubst Du daran, dass alles so korrekt abläuft.
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 16:55:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      8.10.04


      Bank muss Drei-Länder-Fonds zurücknehmen


      Das Landgericht Berlin hat die Bankgesellschaft Berlin zur Rückabwicklung der Finanzierung einer Beteiligung an dem Drei-Länder-Fonds DLF 94/17 verurteilt (Az: 4 O 125/03). Für den Fonds wurden seinerzeit Einlagen von etwa 1,3 Milliarden DM (umgerechnet ca. 685 Mio. Euro) eingeworben. Die Berliner Bank, deren Rechtsnachfolgerin die Bankgesellschaft Berlin ist, hatte nach eigenen Angaben rund 130 Millionen Euro an Krediten ausgereicht, von denen noch knapp 59 Millionen Euro offen stehen.

      In dem aktuell entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Ehepaar Anfang 1996 einen Fondsanteil von 100.000 DM erworben. Es wehrte sich erfolgreich gegenüber der Bankgesellschaft mit der Behauptung, ein Vertreter des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) hätte sie seinerzeit unaufgefordert angerufen und im Rahmen eines anschließenden Hausbesuches über die Vorteile einer Beteiligung an dem Fonds und der vollständigen Finanzierung durch die Bank überzeugt.

      Das Gericht räumt den Anlegern ein Widerrufsrecht nach dem damals geltenden Haustürwiderrufsgesetz ein, weil sie in einer so genannten Haustürsituation auch zum Abschluss des Kreditvertrages bestimmt und entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

      Die Bank muss sich die Art des Vertriebs zurechnen lassen. Sie bediente sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme systematisch der Vertriebsorganisation des AWS und hätte daher die Pflicht gehabt, sich rechtzeitig über die konkreten Umstände des Vertragsabschlusses zu erkundigen.

      Die Berliner Bank ließ die Mitglieder des AWD bundesweit für ihre Kredite zur Finanzierung des Drei-Länder-Fonds DLF 94/17 werben. Da Darlehn und der Erwerb der Anteile an dem Drei-Länder-Fonds ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs.1 Verbraucherkreditgesetz (alte Fassung) sind, erhalten die Anleger im Ergebnis ihre Einzahlungen zurück und müssen der Bank lediglich ihren Fonds-Anteil übertragen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 11:52:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ all

      Zweiter Abschnitt
      Vorschriften für die Institute
      1. Eigenmittel und Liquidität


      § 10 Eigenmittelausstattung
      (1) 1 Die Institute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. 2 Das Bundesministerium der Finanzen stellt durch eine im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassende Rechtsverordnung im Rahmen der Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschften, die die Anforderungen an die Angemessenheit der Eigenmittel der Institute regeln, Solvabilitätsgrundsätze auf, nach denen die Bundesanstalt im Regelfall beurteilt, ob die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt sind. 3 Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. 4 Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute anzuhören. 5 Die Institute haben der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank monatlich die nach den Solvabilitätsgrundsätzen für die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalaustattung erforderlichen Angaben einzureichen; nähere Bestimmungen über Inhalt, Art, Umfang und Form der Angaben und über die zulässigen Datenträger und Übertragungswege sind in der Rechtsverordnung nach Satz 2 zu regeln.

      (1a) 1 Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittel nach § 10 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 kann Krediten, deren Erfüllung von

      einer Zentralregierung, Zentralnotenbank, Regionalregierung oder örtlichen Gebietskörperschaft in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder


      einer Zentralregierung oder Zentralnotenbank in einem Drittstaat, soweit Unternehmen mit Sitz in diesem Drittstaat auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53c vollständig oder teilweise von den Vorschriften des § 53 freigestellt sind,
      geschuldet oder ausdrücklich gewährleistet wird, ein adressenbezogenes Bonitätsgewicht von Null vom Hundert beigemessen werden, sofern die Bundesanstalt keinen anderen Gewichtungssatz bekanntgegeben hat und die Kredite von der zuständigen Behörde des anderen Staates oder Drittstaates mit Null vom Hundert gewichtet werden. 2 Vor der Bekanntgabe eines anderen Gewichtungssatzes gewährte Kredite können bis zum Ende der Kreditlaufzeit weiterhin mit Null vom Hundert gewichtet werden.

      (1b) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittel im Einzelfall

      gegenüber den Instituten, die nach der Zusammensetzung ihrer Vermögenswerte oder Geschäfte eine Risikostruktur haben, die sie nachteilig von der großen Mehrheit der anderen Institute mit vergleichbaren Geschäftsfeldern absetzt, über die Solvabilitätsgrundsätze hinausgehende Eigenmittelanforderungen festsetzen, die der außerordentlichen Risikostruktur des Instituts Rechnung tragen (Sonderverhältnisse), und


      auf Antrag des Instituts einer abweichenden Berechnung der Eigenmittelanforderungen zustimmen, um eine im Einzelfall unangemessene Risikoabbildung zu vermeiden. Die Zustimmung muss auf Grund des in Absatz 1 genannten durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft vorgegebenen Rahmens zulässig sein.
      (1c) 1 Für die Ermittlung der Anrechnungsbeträge oder Teilanrechungsbeträge für die Marktrisiken (in Geld bemessene Gefahr für ein Institut, dass sich auf Grund der Änderung von Börsen- oder Marktpreisen der Wert der Gesamtheit seiner Geschäfte mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten verringert) für die Zwecke der Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittel dürfen die Institute nach Zustimmung der Bundesanstalt eigene Risikomodelle verwenden, deren Eignung die Bundesanstalt auf Grundlage einer Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes bestätigt hat. 2 Die näheren Voraussetzungen an die Eignung eines Risikomodells sind in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 2 zu regeln.

      (1d) 1 Ist nach den Vorschriften dieses Gesetzes eine Position mit haftendem Eigenkapital oder Drittrangmitteln zu unterlegen, stehen die Eigenmittel in diesem Umfang für die Unterlegung anderer Positionen nicht zur Verfügung; insbesondere dürfen die Eigenmittel insoweit nicht bei den Solvabilitätsgrundsätzen nach Absatz 1 Satz 2 und § 10a Abs. 1 Satz 2 berücksichtigt werden. 2 Die von Dritten zur Verfügung gestellten Eigenmittel können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Institut tatsächlich zugeflossen sind. 3 Der Erwerb von Eigenmitteln des Instituts durch einen für Rechnung des Instituts handelnden Dritten, durch ein Tochterunternehmen des Instituts oder durch einen Dritten, der für Rechnung eines Tochterunternehmens des Instituts handelt, steht für ihre Berücksichtigung einem Erwerb durch das Institut gleich, es sei denn, das Institut weist nach, dass ihm die Eigenmittel tatsächlich zugeflossen sind. 4 Dem Erwerb steht die Inpfandnahme gleich.

      (2) 1 Die Eigenmittel bestehen aus dem haftenden Eigenkapital und den Drittrangmitteln. 2 Das haftende Eigenkapital ist die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital abzüglich der Positionen des Absatzes 6 Satz 1.

      (2a) 1 Als Kernkapital gelten abzüglich der Positionen des Satzes 2

      bei Einzelkaufleuten, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften das eingezahlte Geschäftskapital und die Rücklagen nach Abzug der Entnahmen des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter und der diesen gewährten Kredite sowie eines Schuldenüberhanges beim freien Vermögen des Inhabers;


      bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung das eingezahlte Grund- oder Stammkapital ohne die Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind (Vorzugsaktien), und die Rücklagen; bei Kommanditgesellschaften auf Aktien ferner Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafter, die nicht auf das Grundkapital geleistet worden sind, unter Abzug der Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter und der diesen gewährten Kredite;


      bei eingetragenen Genossenschaften die Geschäftsguthaben und die Rücklagen; Geschäftsguthaben von Genossen, die zum Schluß des Geschäftsjahres ausscheiden, und ihre Ansprüche auf Auszahlung eines Anteils an der in der Bilanz nach § 73 Abs. 3 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von eingetragenen Genossenschaften gesondert ausgewiesenen Ergebnisrücklage der Genossenschaft sind abzusetzen;


      bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie bei Sparkassen des privaten Rechts, die als öffentliche Sparkassen anerkannt sind, die Rücklagen;


      bei Kreditinstituten des öffentlichen Rechts, die nicht unter Nummer 4 fallen, das eingezahlte Dotationskapital und die Rücklagen;


      bei Kreditinstituten in einer anderen Rechtsform das eingezahlte Kapital und die Rücklagen;


      die Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g des Handelsgesetzbuchs;


      die Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter im Sinne des Absatzes 4;


      der Bilanzgewinn, soweit seine Zuweisung zum Geschäftskapital, zu den Rücklagen oder den Geschäftsguthaben beschlossen ist.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 11:58:23
      Beitrag Nr. 53 ()
      ich sagte doch, daß ist ein Fall für die BaFin.

      Frage an alle:

      Wie hoch ist der Betrag der Darlehensforderungen, die uneinbringlich ist?
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 09:42:59
      Beitrag Nr. 54 ()
      Abacco,

      uneinbringlich in welchem Zeitraum? Wenn die verschuldeten Berater brav arbeiten, dann sieht das in 10 Jahren evtl. wieder gut aus!

      Würde heute "liquidiert", dann wäre die MLP-Bank nach meiner Meinung ziemlich arg in Bedrängnis (nicht nur diese übrigens), sofern Lautenschläger nicht zahlen würde.

      Das ist eine persönliche Meinung, welche die MLP-Bank gerne durch Fakten widerlegen möge.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 23:16:13
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wenn diese anonyme Liste wirklich so interessant ist, daß diese umgehend hier entfernt wurde, dann gehe ich rein persönlich davon aus, daß die Bank nicht mehr darf.

      Sie könnte vielmehr versuchen, "offene" Positionen einzutreiben - dabei würden auch kleine vierstellige Beträge "helfen".

      Wer möchte meine Vermutungen widerlegen?

      Bitte mit Fakten, nicht mit Schlägen auf Glastischen!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 10:52:36
      Beitrag Nr. 56 ()
      Zitate aus dem Jahresabschluss der MLP Bank AG 2003:

      Refinanziert wurde das Aktivgeschäft vor allem dadurch, dass die Kundeneinlagen erneut deutlich von
      253,3 Mio. EUR um 15,1% auf 291,7 Mio. EUR gesteigert worden sind. Der Einlagenüberhang führte
      auch zu der erheblich gestiegenen Position Forderungen an Kreditinstitute mit 78,4 Mio. EUR, die wiederum
      ein Ausdruck der günstigen Liquiditätslage der MLP Bank ist.
      Ende 2003 waren 157 710 Stück Kreditkarten in Verbindung mit 144 649 Stück Kreditkartenkonten in
      Umlauf. Der über die Kreditkarten abgewickelte Jahresumsatz betrug 207,9 Mio. EUR. Den Guthaben
      von 75,0 Mio. EUR standen die in Anspruch genommenen Kredite von 102,7 Mio. EUR gegenüber.
      Ein Teil der Kreditforderungen in Höhe von 60,6 Mio. EUR ist zur Reduzierung des Adressausfallrisikos
      und zur Verminderung des Eigenkapitalbedarfs an eine andere Bank verkauft.
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 11:37:21
      Beitrag Nr. 57 ()
      @ Zeushilfthades

      Entsprechen die 60.6 Mio EUR Kreditforderungen mit Ausfallrisiko den Lombardkrediten für MLP Aktien?

      Die MLP Bank rät einfachen Mitarbeitern bei MLP schon, unter anderem, bestehende Lebensversicherungen zu stornieren, um damit die Darlehen zurückzuführen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 11:46:40
      Beitrag Nr. 58 ()
      Walter

      Also das ist doch wohl der Gipfel der Dreistigkeit.

      Jetzt sollen die reingelegten Berater auch noch ihre LV`s stornieren, um der Bank aus der Patsche zu helfen.

      Sollen doch T. und L. einspringen. Die beiden Herren haben es schließlich auch verbockt.

      Also liebe BaFin, unternehmen Sie was!
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 18:06:27
      Beitrag Nr. 59 ()
      Warum verkauft Schröder-Wildberg die Pommesbude (manche sagen Bank dazu) nicht?
      Avatar
      schrieb am 18.10.04 14:15:34
      Beitrag Nr. 60 ()
      Katharina_di_Medici,

      hast Du schon einmal versucht, eine möglicherweise massiv überschuldete Bank zu verkaufen?

      USW müßte dafür möglicherweise drauflegen.

      Ne, das muß er mit ausbaden.

      Wo bleiben denn die Antworten auf die Listenfragen?

      Ist die Liste nun gefälscht oder nicht?


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