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    Cosmos Direkt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.04 11:08:22 von
    neuester Beitrag 17.11.04 15:54:20 von
    Beiträge: 4
    ID: 926.676
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      Avatar
      schrieb am 17.11.04 11:08:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Würde gerne eure Meinungen über die private Berufsunfähigkeitsversicherung von Cosmos Direkt (Tarif Comfort) hören da ich überlege dort eine abzuschließen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:06:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      schließe vorher eine Rechtsschutzversicherung bei einer seriösen Gesellschaft ab, dann bist Du wenigstens halbwegs auf der sicheren Seite.

      Die Anzahl der Leistungsprozesse liegt weiter über dem Branchendurchschnitt, zusätzlich wurde in der Vergangenheit mehrfach der Paragraph 119BGB zum Nachteil der Kunden angewandt.

      Hände weg.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:47:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vorab will ich offen und ehrlich sagen, daß ich ein bestimmtes Maß an Mißtrauen gegen die Cosmos hege. Ich habe noch einen TV-Bericht im Kopf, der zwar Einzelfälle darstellen kann und der vielleicht auch andere Versicherungen betrifft, aber (zumindest mir) dennoch zu Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit der Cosmos zumindest Anlaß gibt:
      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,2122027,00.html

      Will aber ausdrücklich betonen, daß die Cosmos bestimmt Versicherungsfälle auch schon gut reguliert. Wer sich bei der Cosmos gut aufgehoben fühlt, soll dort ruhig abschließen.

      Kann zwar durchaus sein, daß in den Fällen des Links halt die Cosmos-Juristen einfach mal durchgeknallt sind.
      Auf der anderen Seite zeichnet der Bericht halt doch ein Bild davon, wie in einem Unternehmen möglicherweise gedacht wird.

      Viele Grüße
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:54:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach allem was ich zu dem Thema bisher gelesen habe, schließe ich mich DeepImpact an:
      Definitiv vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen, egal für welchen BU-Anbieter Du Dich entscheidest.
      Die Anwendung von Paragraph 119 mag bislang ein Einzelfall der Cosmos sein. Aber auch andere Anbieter halten sich das grundsätzlich offen.
      Zudem ist es Branchenüblich, erst im Leistungsfall zu überprüfen, ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden.


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