Baltikum AG (Seite 40)
eröffnet am 03.12.04 07:28:17 von
neuester Beitrag 16.04.24 16:01:27 von
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GSC war da und es gibt dann nen Bericht
http://www.gsc-research.de/blog/post/2014/07/23/aohv-der-bet…
http://www.gsc-research.de/blog/post/2014/07/23/aohv-der-bet…
Das sind aber mutige Aussagen. Die Gremien sind doch bereits so besetzt wie man es sich in Heidenheim vorstellt und die Firmenkasse ist unter Kontrolle. Damit ist jede Hoffnung ziemlich kühn irgendwas zurückzubekommen denn der aktuelle Vorstand kann jederzeit die Bilanz vollpumpen mit Heidenheimer Dunstkreis-Unternehmen oder hauseigenen Immobilienfonds (sofern er es nicht schon vollständig getan hat). Selbst wenn es gelingen sollte Vorstand und AR auszutauschen wird man die erfolgten Transaktionen nicht mehr rückgängig machen können - heißt also man hält dann nicht bezifferbare oder in Geld wandelbare Anteile dubioser Unternehmen und/oder Fondsanteile und ist ansonsten handlungsunfähig. Die Aktie ist deshalb aus meiner Sicht wertlos. Bringt gar nichts sich da einen abzukämpfen für einen moralischen Sieg. Die Beute wurde durch die Eroberer bereits gemacht und vereinnahmt. Wäre besser das einfach einzusehen und als Verlust zu buchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.361.296 von fincon am 23.07.14 22:07:21Kleiner Nachtrag: Aber der Hauptverdienst gebuehrt natuerlich der MAV und Herrn Bake, der es geschafft hat, mit grossem Aufwand eine so ungewoehnlich hohe Mobilisierung von Streubesitzaktionaeren zu erreichen. Wenn es jetzt gelingen wuerde, noch zusaetzliche 100 Tsd.von den bisher noch nicht vertretenen knapp 350 Tsd. Aktien in der naechsten HV zur Vertretung zu bringen, dann koennte man die Uebernahme der Gesellschaft vielleicht doch noch rueckgaengig machen...
Beitrag Nr.336 Sweetinvestment
Nochmals neu
§ 84 AktG hilft nicht den Aktionären, wenn der Hauptaktionär (Herr Reich) gerichtlich den aus seinem Firmengeflecht stammenden Herrn Wiedemann als Aufsichtsrat einsetzen lässt und dieser den ebenfalls aus dem Firmengeflecht stammenden Herrn Engels als Vorstand einsetzt.
Nochmals neu
§ 84 AktG hilft nicht den Aktionären, wenn der Hauptaktionär (Herr Reich) gerichtlich den aus seinem Firmengeflecht stammenden Herrn Wiedemann als Aufsichtsrat einsetzen lässt und dieser den ebenfalls aus dem Firmengeflecht stammenden Herrn Engels als Vorstand einsetzt.
Ich kann das nur bestaetigen. Habe die Vollmacht eines anderen Aktionaers gehabt, aber keine Eintrittskarte bekommen. Hatte schon Angst, dass ich nicht reingelassen werden wuerde, aber die Vollmacht mit der Eintrittskartennummer hat gereicht. Mehrere Aktionaere haben dennoch Widerspruch wegen nicht rechtzeitiger Eintrittskartenzustellung eingelegt. War aber dann gar nicht notwendig, da die HV wegen Datumswechsel ohne Beschluesse abgebrochen werden musste. War ein Erfolg, denn Reich hatte die klare Mehrheit der Stimmen; etwa 306 Tsd. von ca. 530 Tsd. Aber wie die durchweg privaten Aktionaere zusammengearbeitet haben, das Podium in die Defensive und in Rechtfertigungsnot gebracht und letztendlich den Abbruch ohne Beschluss herbeigefuehrt haben - einfach ein Traum und eine tolle Teamleistung. Klar, nur ein Remis, aber ein Remis bei hoffnungsloser Ausgangsposition ist auch ein zumindest moralischer Sieg. Was der Wert war, wird sich erst in den naechsten Wochen zeigen, aber mehr war angesichts der Ausgangslage einfach nicht drin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.357.860 von sweetinvestments am 23.07.14 13:08:41Beitrag Nr.336 Sweetinvestment
§ 84 AktG hilft nicht den Aktionären, wenn wie hir der Hauptaktionär gerichtlich
§ 84 AktG hilft nicht den Aktionären, wenn wie hir der Hauptaktionär gerichtlich
Ein Aktionär, der sich über seine Depotbank rechtzeitig angemeldet und die Voraussetzungen für die Teilnahme und/oder ggf. Stimmrechtsausübung erfüllt hat, aber keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Versammlung besuchen. Ist eine Eintrittskarte ausgestellt und diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen, so ist der Aktionär dennoch im Meldebestand enthalten. Im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle wird dies überprüft und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt.
Aktionäre, die keine Eintrittskarte erhalten haben, sollten sich jedoch rechtzeitig vor Anmeldeschluss bei ihrer Depotbank erkundigen, ob sie tatsächlich ordnungsgemäß angemeldet wurden.
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Es geht also auch ohne Eintrittskarte, kleiner Tipp für die nächste HV
Aktionäre, die keine Eintrittskarte erhalten haben, sollten sich jedoch rechtzeitig vor Anmeldeschluss bei ihrer Depotbank erkundigen, ob sie tatsächlich ordnungsgemäß angemeldet wurden.
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Es geht also auch ohne Eintrittskarte, kleiner Tipp für die nächste HV
§84 AktG
(3) Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
(3) Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
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Damit einer ergebnislosen HV kann der Reich-Clan vermutlich gut leben.
Damit bleibt der derzeitige AR wohl im Amt, der bekanntlich einseitig die Interessen des Clans vertritt.
Damit bleibt der derzeitige AR wohl im Amt, der bekanntlich einseitig die Interessen des Clans vertritt.