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    Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 22:31:49 von
    neuester Beitrag 10.12.04 10:48:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 934.301
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      schrieb am 09.12.04 22:31:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe in den letzten Jahren nur in Aktien investiert. Da gilt generell das Halbeinkünfteverfahren. Für Spekulationsgewinne/verluste wie für Dividenden.
      Dieses Jahr waren auch Fonds und Zertifikite dabei.
      Bei Zertifikaten und Hedgefonds bin ich mir sicher, daß es nicht gilt.
      Aber wie ist es bei Aktienfonds wie dem DWS I?
      Und dann habe ich noch einen Spezialfall: VCH Best-of-VC und Heliad. Beide sind eigentlich Dach-VC-Fonds, aber in der Gestalt von Aktien. Gilt da HEV?
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 23:45:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Midas:

      Bei einem ganz normalen Aktienfonds (z.B. DWS I) gilt das HEV. Bei Fonds gilt generell das sog. Transparenzprinzip. Das bedeutet, daß der Fondsanteilsinhaber steuerlich so gestellt wird, wie wenn er die vom Fonds gehaltenen Wertpapiere selbst halten würde. Das HEV ergibt sich dann aus § 3 Nr. 40 Buchst. d [Dividenden] bzw. Buchst. j ["Spekulationsgewinne-/verluste"] EStG.

      Zu Deinen Spezialfällen VCH und Heliad hingegen will und kann ich mich nicht eindeutig äußern, da ich die Produkte nicht genau kenne. Jedoch müßte das HEV auch bei Deinen VC-Dachfonds gelten, soweit diese in Dividendentitel investieren (das meinst Du wohl mit "in der Gestalt von Aktien", oder?). Denn das beschriebene Transparenzprinzip gilt auch für Dachfonds, der Dachfonds ist steuerlich ebenso transparent wie der Zielfonds.

      Viele Grüße
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 00:23:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      @wassermann,

      danke für Deine Antwort.
      Mit "in der Gestalt von Aktien" meine ich nicht deren Zielinvestitionen (sie investieren in VC und Private Equity Fonds) sondern, daß das Anlagevehikel selbst eine Aktie ist. Aber halt eine, deren einziger Geschäftszweck die Investition in Fonds ist.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 00:42:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das "Anlagevehikel" ist dann aber wohl nicht die Aktie, sondern die Aktiengesellschaft, die dann ihrerseits in die VC-Fonds investiert. Muß ich das so verstehen, daß Du also Aktien einer AG hältst, deren Geschäftszweck die Vermögensverwaltung mit Investmentfonds ist??? Dann wäre die steuerliche Seite meines Erachtens eindeutig: Dann hast Du eben ne Aktie im Depot, und damit fallen die Gewinne/Verluste daraus IMMER unter das HEV. Muß ja auch steuersystematisch so sein, weil die AG ja bereits definitiv mit Körperschaftsteuer belastet wird.

      Das hat dann auch nichts mit dem Transparenzprinzip zu tun; dieses gilt nur bei Fonds! Du hast dann ja aber gerade keinen Fonds, sondern eine Aktie.

      Oder verstehe ich da etwas falsch?
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 00:47:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Will sagen: Es handelt sich bei Deinem Vehikel wohl WIRTSCHAFTLICH um Dachfonds, aber ZIVILRECHTLICH um Aktien. Richtig?

      Dann stimmt das, was ich in #4 geschrieben habe. Du beziehst Dividenden/Kurssteigerungen für Deine Aktien. WIE diese AG ihr Geld verdient, ist für die steuerliche Seite bei Dir dann völlig egal. Die AG zahlt ja schließlich erstmal selbst Steuern auf ihre Gewinne, die zu einer definitiven Belastung werden.

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      Avatar
      schrieb am 10.12.04 10:48:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      @wassermann,

      danke für Deine Einschätzung. So habe ich das auch vermutet.


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