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    Immobilien - Zwangsversteigerungen gegenüber Vorjahr erneut gestiegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.04 22:27:17 von
    neuester Beitrag 24.12.04 14:40:03 von
    Beiträge: 16
    ID: 935.248
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      schrieb am 13.12.04 22:27:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Häuslebauer in Not

      Boom bei Zwangsversteigerungen

      Mehr als 92.000 Immobilien sind 2004 versteigert worden, weil ihren Besitzern das Geld ausgegangen ist - so viele wie noch nie. Unübersehbar ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bei den Zwangsversteigerungen.

      Hamburg - Bundesweit steige Zahl der Versteigerungstermine an den deutschen Amtsgerichten um 0,7 Prozent auf 92.306 und übertreffe damit den Spitzenwert des Vorjahres, teilte der Ratinger Wirtschaftsverlag Argetra mit. Die Summe der Verkehrswerte erhöht sich um 4,4 Prozent auf 18,8 Milliarden Euro. "In wirtschaftsschwachen Regionen finden Immobilien auch beim dritten oder vierten Termin keinen neuen Eigentümer." Der Argetra-Verlag erfasst monatlich die Versteigerungstermine an deutschen Amtsgerichten.

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      Eigenheime: Schuldennot in den Nordländer wächst
      Großbildansicht
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      Einige westliche Bundesländer fallen laut Verlag durch eine rückläufige Entwicklung bei den Zwangsversteigerungen auf, so Rheinland-Pfalz (minus 14 Prozent), Bayern (minus 7,9 Prozent), Baden-Württemberg (minus 7,8 Prozent), Hessen (minus 5,2 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (minus 1,7 Prozent). Dagegen stieg die Zahl der Termine in Hamburg und Schleswig-Holstein um 17,7 Prozent, in Niedersachsen und Bremen um 6,8 Prozent.

      Auch in den östlichen Bundesländern kamen erneut mehr Immobilien unter den Hammer: Sachsen und Thüringen legten um 8,6 Prozent zu, Berlin/Brandenburg um 5,3 Prozent und Sachsen-Anhalt/Mecklenburg-Vorpommern um 3,5 Prozent. Viele Objekte könnten dort selbst mit erheblichen Forderungsnachlässen nicht veräußert werden, hieß es. Durch Abschreibungsmodelle kam es laut Argetra in der Gründungseuphorie nach der politischen Wende zu einer "Überproduktion" von Gewerbe und Rendite-Objekten. Nicht mehr bediente Darlehen führten dann zur Zwangsversteigerung, ...


      Thread: Kein Titel für Thread 0151833253500

      SPIEGEL ONLINE - 13. Dezember 2004, 07:39
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 22:30:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hintergrundinfos gibt es hier:

      "Platzt jetzt die Blase am Immobilienmarkt in Deutschland ?"

      Thread: Platzt jetzt die Blase am Immobilienmarkt in Deutschland ?
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 22:16:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      @kohelet Vielen Dank für die immer wieder sehr interessanten Informationen.

      Die Zahl der Zwangsversteigerungen könnte in den nächsten Jahren auch wieder rückläufig sein. Dies könnte zum Beispiel an einem neuen Angebot von freiwilligen Immobilienauktionen oder Internet Immobilienauktionen liegen. Viele Immobilien könnten dann im Vorfeld einer Zwangsversteigerung zu besseren Konditionen auf dem freien Auktionsmarkt versteigert werden. Eine dieser neuen Internetangebote ist:

      http://www.immoauktionen.de

      Online-Immobilien-Auktionsplattform für Kaufpreis- und Mietpreisauktionen.
      Angesichts des Überangebots an Miet- und Kaufobjekten sowie effizienter
      Flächenbewirtschaftung sind Leerstände und ausgedehnte Wartezeiten heute die Folge.
      Haben Sie sich schon einmal mit den Möglichkeiten einer Immobilienauktion befasst ?
      Ein interessantes Betätigungsfeld, das allen Beteiligten viele Vorteile bietet.

      Mit Hilfe dieser Online-Kaufpreis- und Online-Mietpreisauktionen
      erschließen Sie sich einen
      neuen Absatzweg.
      Dabei müssen keine bürokratischen Hürden überwunden,
      Auktionshäuser aufgesucht oder hohe Honorare bezahlt werden. Mit einigen Digitalfotos
      und einer nach Kriterien geleiteten Beschreibung, lässt sich leicht ein ansprechendes
      und umfassendes Online-Exposé erstellen.

      Nach ca. 4 Wochen Ankündigungsphase, bei der Objektbesichtigungen durchgeführt
      werden können, fällt das Objet in eine ca. 4 Wochen Bietphase. Am Ende der
      Online-Auktion stehen Käufer und Kaufpreis (bzw. Mieter und Mietzins) fest.
      Eine notarielle Beurkundung folgt umgehend.

      Auf diese Weise wird Ihr Objekt innerhalb weniger Wochen zum Höchstpreis veräußert bzw.
      der maximale Mietzins ermittelt. Dabei bietet sich für Kauf- und Mietinteressenten die
      Möglichkeit einer günstigen Gelegenheit.


      Für weitere Informationen sowie zur Kontaktaufnahme für das Einstellen von
      Immobilienobjekten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 08:12:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frage zur Zwangsversteigerung:

      Ich habe in einem ersten Termien ein Gebot deutlich unter 5/10 abgegeben. Sinn der Übung war natürlich das Erreichen eines zweiten Termiens ohne 5/10-Grenze.

      Nun hat der Schuldnervertreter die 10%ige Sicherheit verlangt und der Rechtspfleger hat dem Ansinnen zugestimmt. Dies ist natürlich völlig unsinnig, da das Gericht ja sowieso keinen Zuschlag unter 5/10 (im ersten Termien) erteilen kann.
      ZVG § 67 sagt dazu aus:
      "(1) Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen,..."

      Eine Nichterfüllung ist in einem sollchen Fall aber überhaupt nicht möglich, da der Zuschlag ja sowieso zu versagen ist.

      Kann jemand zu dem Problem eine fundierte Aussage abgeben?
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 11:46:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Sicherheit wurde Dir also nach Bietende nicht zurückerstattet ?

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      Avatar
      schrieb am 16.12.04 12:39:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ups, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

      Ich habe 4500,- Euro geboten (geringstes Bargebot) und sollte ~ 30.000,- Sicherheit (10% v. VKW) hinterlegen. soviel Geld hatte ich nicht mit, da auch vorher bei anderen Amtsgerichten noch nie bei so einem "proFormagebot" Sicherheit verlangt wurde.
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:08:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @AlterMann

      eine Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage kann ich Dir leider nicht liefern. Hast Du den Richter/Rechtspfleger nicht mal gefragt?

      Dein Gedankengang würde übrigens im Umkehrschluss bedeuten, dass im Ersttermin bis 50% des Verkehrswertes überhaupt keine Sicherheitsleistung gestellt werden müsste. Das gäbe dann bis 50% jede Menge "Spaßbieter"..

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 18:02:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      K1,
      Du hast recht, von der Seite hab ich es noch gar nicht betrachtet. Fragen konnte ich nicht, ich war einfach zu sauer ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 23:26:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      prinzepell muss man 10% des VW als sicherheit hinterlegen,

      also bankscheck, lzb-scheck oder cash.

      der richter bzw. die versteigende bank kann aber sagen, dass weniger als 10% reichen.

      muss das aber nicht.

      ein lzb-scheck kostet 15 €. ist sicher wie bargeld.

      beim ersten termin kann die versteigenden bank den zuschlag versagen, wenn das höchste gebot unter 70 % des vw ist.

      ganz einfach
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 08:35:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6,wenn Du nur 4.500 geboten hast,warum solltest Du dann 10 % des VW hinterlegen ??
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 08:59:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      @V-12

      ZVG § 68
      (1) Die Sicherheit ist für ein Zehntel des in der Terminsbestimmung genannten,
      anderenfalls des festgesetzten Verkehrswerts zu leisten. Wenn der Betrag der aus dem
      Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten höher ist, ist Sicherheit für diesen
      Betrag zu leisten. Übersteigt die Sicherheit nach Satz 1 das Bargebot, ist der
      überschießende Betrag freizugeben oder zurückzuzahlen.

      @Alter Mann

      schildere doch mal Deinen kompletten Fall mit den entsprechenden Zahlen, dann ist eine "Lösung" sicher leichter zu finden. Hattest Du 4.500 Euro Bietsicherheit gestellt oder hattest Du 10% von 4.500 Euro Bietsicherheit gestellt?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 09:13:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      K1,sag ich ja,die Bietsicherheit i.H.v.10 % des V-Wertes wird dann relevant,wenn das Gebot eben diese 10 %übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 09:36:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      @V-12

      #12 klar, deswegen hab ich den Gesetzestext reingestellt und geschrieben, dass zur "Lösung" einfach die konkreten Zahlen erforderlich sind.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 12:24:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      So dann mal die kommpletten Fakten:

      - 1. Termin VKW ~ 300.000,- Euro
      - gerinstes Bargebot 4403,- Euro
      - mein Gebot: 4500,- (um einen 2.Termin ohne 5/10 zu erzwingen, ich war der einzigste Bieter)
      - der Schuldnervertreter verlangt Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des VKW - also ~ 30.000,-
      - der Rechtspfleger stimmt dem Ansinnen zu
      - auf meine, in den Raum geworfene Frage, warum ich 30.000 für ein Gebot von 4500 hinterlegen soll, antwortet der Schuldnervertretr "Sie können ja 30.000 bieten"
      - auf meine Rückfrage "Sie wollen also einen 2.Termin verhindern?" kommt nur ein dreckiges Grinsen, was wohl als Ja zu verstehen ist
      - darufhin war ich sauer und bin gegangen

      Ich hab schon etliche Zwangsversteigerungen besucht und auch mitgeboten, aber so eine bescheuerte Aktion ist mir dabei noch nie untergekommen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 12:32:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Alter Mann

      nur nicht aufregen, wer zuletzt lacht... und immer schön daran denken, wir haben einen Käufermarkt und das dreckige Grinsen des Bankfuzzis ist ein gutes Zeichen.

      Als Sicherheit wären bei einem Gebot von 4.500 Euro auch m.M. nach nur 4.500 Euro Sicherheitsleistung zu erbringen gewesen (s. Bemerkung von V-12 und der von mir zitierte § 68 ZVG).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.12.04 14:40:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Alter Mann
      Der Bankmann grinste, weil er im nächsten ZV-Termin wieder auf min 50% hoffen kann. Erst wenn Du 30 K hinlegst und unter 50% bietest, zwingst Du den Rechtspfleger, "Die Wertgrenzen sind entfallen" o.ä. hinzuzufügen. Der Bankmann kann aber immer noch den Zuschlag versagen. Frage ihn einfach, bei welchem Gebot er zustimmen (bzw. nicht versagen) würde und biete z.B. die Hälfte. Ich kenne mich nur in Berlin aus: Hier gilt intern unter den Amtsgerichten eine "Verschleuderungsgrenze" von 30% VK-Wert, unterhalb derer der Rechspfleger normalerweise den Zuschlag versagen soll.

      Grüße Hugo


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