Argentinien-Anleihen, Bank muss haften - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.04 17:57:31 von
neuester Beitrag 23.12.04 18:30:18 von
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Donnerstag, 23. Dezember 2004
Argentinien-Anleihen
Bank muss haften
Banken müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt für fehlerhafte Beratung von Anlegern haften.
Einem Anleger, der auf Empfehlung seiner Bank im Juli 2001 eine Argentinien-Anleihe gezeichnet hatte, sei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Anlegeberatungspflicht zugesprochen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Empfehlung zum Erwerb der Anleihe sei nicht anlegergerecht gewesen, weil dessen Risikoprofil eher im mittleren Bereich gelegen habe und die hochriskanten Argentinien-Anleihen für ihn nicht in Frage gekommen wären (Az.: 23 U 281/03).
Die Risikobereitschaft habe sich aus der Kundenerklärung zur Anlageklassifizierung und aus der Zusammensetzung des Wertpapierdepots des Kunden ergeben, urteilte das Gericht. "Damit sei die Empfehlung einer Argentinien-Anleihe im Juli 2001 nicht zu vereinbaren gewesen, da diese einen permanent fallenden Kurs und eine fortschreitende Verschlechterung des maßgeblichen Ratings aufwies."
Der Anleger müsse sich allerdings ein eigenes Mitverschulden anrechnen lassen, das das Gericht auf 30 Prozent des entstandenen Schadens bezifferte. Im sei erkennbar gewesen, dass die Bank keine unabhängige Beraterin gewesen sei, sondern mit der Empfehlung ein erhebliches eigenes Provisionsinteresse verfolgt habe.
Argentinien-Anleihen
Bank muss haften
Banken müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt für fehlerhafte Beratung von Anlegern haften.
Einem Anleger, der auf Empfehlung seiner Bank im Juli 2001 eine Argentinien-Anleihe gezeichnet hatte, sei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Anlegeberatungspflicht zugesprochen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Empfehlung zum Erwerb der Anleihe sei nicht anlegergerecht gewesen, weil dessen Risikoprofil eher im mittleren Bereich gelegen habe und die hochriskanten Argentinien-Anleihen für ihn nicht in Frage gekommen wären (Az.: 23 U 281/03).
Die Risikobereitschaft habe sich aus der Kundenerklärung zur Anlageklassifizierung und aus der Zusammensetzung des Wertpapierdepots des Kunden ergeben, urteilte das Gericht. "Damit sei die Empfehlung einer Argentinien-Anleihe im Juli 2001 nicht zu vereinbaren gewesen, da diese einen permanent fallenden Kurs und eine fortschreitende Verschlechterung des maßgeblichen Ratings aufwies."
Der Anleger müsse sich allerdings ein eigenes Mitverschulden anrechnen lassen, das das Gericht auf 30 Prozent des entstandenen Schadens bezifferte. Im sei erkennbar gewesen, dass die Bank keine unabhängige Beraterin gewesen sei, sondern mit der Empfehlung ein erhebliches eigenes Provisionsinteresse verfolgt habe.
Da fragt man sich natürlich schon, für was das "rating" einer Anleihe gut ist. Fa dürften Banken eigentlich nur noch AAA-Anleihen verkaufen
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