Abgabe der Lohnsteuerkarte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.01.05 20:22:17 von
neuester Beitrag 03.01.05 15:19:11 von
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ID: 940.098
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Hallo,
habe eine Frage zur Abgabe der Steuerkarte.
Bisher habe ich jedes Jahr eine bekommen und diese
wurde auch von den einzelnen Arbeitgebern entsprechend ausgefüllt.
Die 2004-er Steuerkarte habe ich ebenfalls.
Nur dieses Mal ist sie leer geblieben, da ich bei keinem Arbeitgeber angestellt war.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich die 2004-er Steuerkarte einfach in der Schublade lassen kann und die Steuererklärung
(Anmerkung: ich muss auf jeden Fall eine machen) ohne die Lohnsteuerkarte abgeben kann.
Oder soll ich die leere Lohnsteuerkarte der Steuererklärung beifügen.
Das Ausfüllen der Anlage N ist jedenfalls nicht notwendig, da es dort dieses Jahr nichts auszufüllen gibt.
Vielen Dank für die Informationen.
Gruß
Aribbos
habe eine Frage zur Abgabe der Steuerkarte.
Bisher habe ich jedes Jahr eine bekommen und diese
wurde auch von den einzelnen Arbeitgebern entsprechend ausgefüllt.
Die 2004-er Steuerkarte habe ich ebenfalls.
Nur dieses Mal ist sie leer geblieben, da ich bei keinem Arbeitgeber angestellt war.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich die 2004-er Steuerkarte einfach in der Schublade lassen kann und die Steuererklärung
(Anmerkung: ich muss auf jeden Fall eine machen) ohne die Lohnsteuerkarte abgeben kann.
Oder soll ich die leere Lohnsteuerkarte der Steuererklärung beifügen.
Das Ausfüllen der Anlage N ist jedenfalls nicht notwendig, da es dort dieses Jahr nichts auszufüllen gibt.
Vielen Dank für die Informationen.
Gruß
Aribbos
Hallo!
Das Finanzamt möchte die Lohnsteuerkarten, wenn man keine Steuererklärung macht, dann soll man die LSt-Karten auf der Gemeinde abgeben
Das Finanzamt möchte die Lohnsteuerkarten, wenn man keine Steuererklärung macht, dann soll man die LSt-Karten auf der Gemeinde abgeben
@futy
hallo,
danek für Deine Antwort
das heißt, wenn ich ich eine Steuererklärung mache, einfach die leere Lohnsteuerkarte der Steuererklärung beifügen, richtig
Gruß
Aribbos
hallo,
danek für Deine Antwort
das heißt, wenn ich ich eine Steuererklärung mache, einfach die leere Lohnsteuerkarte der Steuererklärung beifügen, richtig
Gruß
Aribbos
Bei der Einkommensteuer-Erklärung muß man ja ankreuzen, ob Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (sprich Angestellter) erzielt wurde. Falls nicht, entsprechend ankreuzen und die leere Lohnsteuerkarte mitsenden.
Falls keine Erklärung abgegeben wird, möchte die ausstellende Gemeinde die Karte zurück, da hieraus u.a. der Anteil jeder Gemeinde an den Einkommensteuern berechnet wird - und da zählt jeder Kopf.
Gruß, knurz
Falls keine Erklärung abgegeben wird, möchte die ausstellende Gemeinde die Karte zurück, da hieraus u.a. der Anteil jeder Gemeinde an den Einkommensteuern berechnet wird - und da zählt jeder Kopf.
Gruß, knurz
@knurz
vielen Dank für die Erklärung.
Gruß
Aribbos
vielen Dank für die Erklärung.
Gruß
Aribbos
Leg die Steuerkarte doch einfach bei, was willst denn Du damit? Wie wir im Rheinland so schön sagen:
watt fott is, is fott!
und: ett hätt noch imma joht jejange!
Gruß, Jocki
watt fott is, is fott!
und: ett hätt noch imma joht jejange!
Gruß, Jocki
...@#6
de Zuch kött !!!!!
Gruß Vorstopper
de Zuch kött !!!!!
Gruß Vorstopper
#6
aber vorher sicherheitshalber ne kopie machen
aber vorher sicherheitshalber ne kopie machen
@all
vielen Dank für Eure Empfehlungen.
@broker
Kopien sind natürlich selbstverständlich
Gruß
Aribbos
vielen Dank für Eure Empfehlungen.
@broker
Kopien sind natürlich selbstverständlich
Gruß
Aribbos
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