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    DNA-Datei und Fingerabdrücke: was ist da wirklich anders? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.05 19:07:36 von
    neuester Beitrag 18.03.05 16:33:04 von
    Beiträge: 25
    ID: 944.438
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      schrieb am 17.01.05 19:07:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich verstehe die Aufregung um die Debatte um die DNA-Datei nicht. Warum ist es nicht ausreichend, wenn dafür die selben Regeln und Restriktionen gelten wie bei Fingerabdrücken?
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 19:43:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für die künftige Entwicklung der Gesellschaft wäre es vorteilhafter wenn nicht jede Straftat irgendeiner Person zugeordnet werden kann.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 22:04:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Weil ein DNA-Abdruck leichter zu fälschen ist als ein Fingerabdruck. "Genmaterial" kann ich jeden Tag von 50 Kneipengästen besorgen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 00:14:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2,

      :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 00:33:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      OK machen wir moderne polizeiliche Bearbeitung von Straftaten à la Sankt Petersburg (Russland):
      Wenn Du in der U-Bahn beraubt wirst und das bei der Polizei anzeigen willst, dann lehnt die Polizei in Russland eine Anzeigenaufnahme mit der Begründung ab, dass man Straftaten der Straßenkriminalität gegen "Unbekannt" nicht aufnehmen darf, da sonst die Kriminalstatistik (auf Deutsch auch Aufklärungsquote genannt) noch schlechter ist als ohnehin schon.
      Manche Leute haben echt zu oft 1984 gelesen und daraus eine echte Paranoia entwickelt. Oder hat der Durchschnittsbürger wirklich so eine geringe Kriminalitätsschwelle, dass er Angst vor einer akzeptaplen DNA-Datenbank hat?
      Ich lasse mich gern in einer DNA_Datenbank registrieren, da ich weiß, dass ich niemals einbrechen oder Frauen vergewaltigen werde.

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      Avatar
      schrieb am 18.01.05 08:23:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Summe und das Zusammenspiel der div. Überwachungsmaßnahmen sind bedenklich. Der Genetische fingerabdruck ist da zur ein kleiner Baustein.

      - E-mails werden überwacht

      - besuchte Internetseiten werden protokolliert und müssen Behörden zugänglich gemcht werden

      - Videokameras in der Öffentlichkeit filmen alles und jeden

      - der Verkehr in D wird jetzt durch Satelliten überwacht (MAUT)

      - Biometrische Daten sollen in den Pass

      - telefonate auch unbescholtener Bürger können leicht abgehört werden

      Das ist mir zu viel Überwachung :mad: Ich möchte mein Leben unbeobachtet vom Staat und seinen Vasallen genießen. Für mein Recht auf Privatsphäre bin ich bereit, auf ein wenig Sicherheit zu verzichten. absolute sicherheits gibt`s eh nicht.

      wenn ich diesen Thread lese, bekomme ich angst :eek::(

      Thread: Happy Birthday, George Orwell
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 10:48:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      @AttiMichael

      Manche Leute haben echt zu oft 1984 gelesen und daraus eine echte Paranoia entwickelt.

      Hm,
      dieses Buch war beispielsweise in der DDR verboten...


      Ich lasse mich gern in einer DNA_Datenbank registrieren, da ich weiß, dass ich niemals einbrechen oder Frauen vergewaltigen werde.

      Dieser Satz zeigt, wie wenig Du über Datenbanken weißt und was damit machbar ist.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 10:58:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Immerhin kann Mutti aufgrund der bald eingeführten PKW-Maut Rechnung nachvollziehen, wo sich Papi abends so rumtreibt.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 11:03:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Las gerade diesen Kommentar in der heutigen "Hannoversche Allgemeine Zeitung".

      Gendatei
      Zwei Welten

      Wer schon immer eine schlechte Meinung von Politikern hatte, der kann sich durch die Debatte um Gentests für Straftäter bestätigt sehen: Müssen erst Kinder sterben, bevor man auch einmal über den Opferschutz nachdenkt? Muss erst der Zufallstreffer bei einem Prominentenmord den Politikern zeigen, wie erfolgreich die Fahndung mit einer DNA-Datei für Straftäter sein kann?
      Tatsächlich bewegt das Thema schon seit Jahren die Politik. Längst gibt es eine Koalition des Gentests; sie folgen den Argumenten der Ermittler, die mit der DNA-Datei eine Wunderwaffe in der Hand halten. Dagegen steht ein der kleinen Parteien; sie pochen auf Bürgerrechte und wissen das Bundesverfassungsgericht auf ihrer Seite. An diesem Grundkonflikt hat sich auch in der aufgeregten Debatte der vergangenen Tage nichts geändert. Er verhindert weiter die Entscheidung - und nach außen verfestigt sich der Eindruck, die Politiker handeln nicht.
      Es ist an der Zeit, den Konflikt offen anzugehen. Am Beispiel der DNA-Täterdatei wird konkret zu klären sein, was Datenschutz im Informationszeitalter bedeutet: Verfügt die Polizei etwa über intimes Wissen, wenn sie ein DNA-Profil verwaltet - oder ist es nicht vielmehr nur ein Beitrag neben dem Foto im Pass oder dem Fingerabdruck in der Kartei? Selbst mit viel Phantasie lässt sich nicht ausmalen, welchen Missbrauch die Polizei mit dem einfachen Genschema eines menschen betreiben.
      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 sollte daher nicht das letzte Wort zum Gentest sein. Die Mehrheit in den Parlamenten hat es in der Hand jetzt Gesetze vorzulegen, die die Karlsruher Richter zu einer erneuten Antwort auffordern. Jörg Kallmeyer


      Nachgefragt bei UweSchünemann, CDU, Innenminister in Niedersachsen.
      Warum ist ein Speicheltest besser als ein Fingerabdruck?
      Uwe Schünemann: Mit der DNA-Analyse kann ein Straftäter schnell identifiziert werden, das hat der Fall Moshammer am vergangen Wochenende gezeigt. Wichtig ist mir, dass die DNA-Analyse eine ganz normale erkennungsdienstliche Maßnahme der Polizei ist. Es ist die moderne Form des Fingerabdrucks. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, eine Speichelprobe zu nehmen, genauso, wie man bisher einen normalen Fingerabdruck nimmt.

      Und was ist mit den Fotos von Straftätern?
      Uwe Schünemann : Eine Gendatei ist besser geeignet, einen Straftäter zu identifizieren, als eine Bilddatei. Außerdem schützt der Abgleich des DNA-Codes Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und vor Justizirrtümern.








      [ B]Haben die Deutschen exakt die Politiker verdient die das Spiegelbild der Gesellschaft verkörpern möchten, sollten sich Wähler von Zeit zu Zeit mal fragen. [/B]

      Herr Schünemann und das Irrsal :look:
      Außerdem schützt der Abgleich des DNA-Codes Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und vor Justizirrtümern. Allgemein bekannt ist, dass in den USA zwei Menschen auf Grund der DNA-Analyse zum Tode verurteilt wurden und hingerichtet wurden. Später stellte sich heraus das die Verurteilten unschuldig waren.




      Göttingen (ck). Polizei und Staatsanwaltschaften haben in Einzelfällen extreme Probleme mit dem genetischen Fingerabdruck. Im Mordfall Ursula Kanies in Hannover legt die DNS-Spur eines 40-jährigen dessen hundertprozentige Täterschaft nahe. Allerdings: Das Alibi des 40 jährigen ist genauso sicher. Er saß zur Tatzeit in der geschlossenen Abteilung des Landeskrankenhaus Göttingen.
      "Ein mysteriöser Fall, einfach nicht erklärbar", sagt Thomas Klinge, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Klinge bestätigt, dass der Mord an der 61 Jahre alten Rentnerin Ursula Kanies am 27. September 1997 auf einem Spielplatz in Hannover-Hainholz anhand einer am Tatort vorgefundenen DNS-Spur eindeutig dem 40 Jahre alten Psychiatriepatienten Andreas S. zuzuordnen ist. Am Lenker des Fahrrads des Opfers wurden DNS-Spuren gefunden. Nach Auswertung ergab der Abgleich der Spur eine Übereinstimmung mit dem gespeicherten genetischen Fingerabdruck von S. Der Hannoveraner ist wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft. Mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit könne gesagt werden, so Klinge, dass die Spur von ihm stammt, er also der mutmaßliche Mörder ist. Allerdings ist das Albi von S. ebenso wasserdicht. Nach einer Sexualstraftat saß er im so genannten Festen Haus des Landeskrankenhauses Göttingen. Die Klinikleitung ist sich sicher: Der Patint kann zur Tatzeit unmöglich in Freuheit gewesen sein.
      Um einen Irrtum auszuschließen, haben Institute die DNS-Spuren erneut ausgewertet und auch Genmaterial des Verdächtigen untersucht. Ermittler haben in der Klinik recherchiert. Eine Erklärung wurde nicht gefunden.



      Niedersachsen - Nachrichten
      Ermittler fangen neu an
      Polizei und Staatsanwaltschaft wollen noch einmal von vorn anfangen, um einen Widerspruch in einem sechs Jahre alten Mordfall aufzulösen.




      Hannover/Göttingen. Eine 61-jährige Frau war 1997 in Hannover mit einem Stein erschlagen worden. Wie das „Göttinger Tageblatt“ herausgefunden hatte, wiesen jetzt DNS–Analysen von Spuren am Fahrrad des Opfers auf einen 40-Jährigen hin. Dieser konnte jedoch mit einem Alibi aufwarten: Zur Tatzeit saß er wegen eines anderen Verbrechens im Hochsicherheitstrakt des Landeskrankenhauses Göttingen.

      „Wir haben noch nicht aufgegeben“, sagte Thomas Klinge, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, am Freitag. Es werde sämtliches damals sichergestelltes Spurenmaterial noch einmal genau untersucht. Das Material, wie etwa die Kleidung des Opfers, ist noch komplett vorhanden. „Solange ein Fall nicht abgeschlossen ist, hebt die Polizei die Sachen auf“, erläuterte Detlef Ehricke, Sprecher des Landeskriminalamts. Die Ermittler hoffen auf neue Spuren mit Hilfe der inzwischen verfeinerten Technik. Auch sollen zum Alibi des 40-Jährigen noch Zeugen vernommen werden.

      Der Fall sei seines Wissens der erste dieser Art bundesweit, sagte Ehricke. Dass der Fehler bei der Probe lag, glaubt er nicht. Die DNS-Analyse sei unabhängig voneinander zweimal mit demselben Ergebnis durchgeführt worden. Die Probe allein ist ohnehin noch kein Schuldbeweis. „Man muss sich fragen: Warum hat der Mensch eine Spur hinterlassen? Er muss nicht unbedingt der Täter gewesen sein,“ sagte Ehricke. An die Möglichkeit, dass der wahre Täter absichtlich eine falsche Spur gelegt hat, glaubt Klinge nicht. Zur Zeit der Tat sei die Methode der DNS-Analyse noch wenig bekannt gewesen. „Dass da schon jemand so weit gewesen sein soll, eine falsche Mini-Spur zu legen, in der Hoffnung, dass sie gefunden und ausgewertet wird, ist unwahrscheinlich.“



      "Man kann keinen Mord begehen, ohne Spuren zu hinterlassen", sagt Gerichtsmediziner Pqrofessor Wolfgang Eisenmenger.

      Ich glaube, ca. 80 000 Spurendatensätze warten beim Bundeskrimainalamt auf Tataufklärung. Was kommt danach wenn die Spurendatensätze abgearbeitet sind? Künftige Rechtsbrecher dürften schon sensibilisiert sein bezüglich ihrer DNA.
      Fiktiv gesehen, könnten Mehrfamilienhäuser, nachts wenn alles schläft plötzlich in Brand geraten. Und das nur weil der Delinquent wegen des DNA-Codes die Spur zur Aufklärung seines Verbrechchens vereiteln will.
      Wollen wir "Alle" hoffen, dass nicht wir zu Opfern werden weil einer seine DNA-Spur versucht zu verwischen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 11:06:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5

      Ich lasse mich gern in einer DNA_Datenbank registrieren, da ich weiß, dass ich niemals einbrechen oder Frauen vergewaltigen werde

      Aber dann belastetst du doch nur die Datei unnötig Atti. Dann wird nur wieder zusätzlich Arbeit gemacht.
      Logischer wäre es doch, du würdest angesichts deines lauteren Lebenswandels sagen:

      da ich weiß, dass ich niemals einbrechen oder Frauen vergewaltigen werde, halte ich einen Eintrag von mir für völlig überflüssig und ineffizient und möchte daher die Kollegen vor unnötiger Arbeit und Kosten bewahren

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 14:13:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 von RomulanischesAle

      Du hast es sehr schön aufgezählt und möchte das um den Punkt ergänzen:

      Ab April fällt in letzter Konsequenz das Bankgeheimnis.

      Wir mutieren immer mehr zum Überwachungsstaat. Ich möchte das auch nicht. Kriminelle lassen sich davon ohenhin nicht abschrecken. Hier wird Sicherheit suggeriert, die es niemals geben kann. Dafür ist mir persönlich der Preis wirklich zu hoch. Den Datenschutzbeauftragen können wir uns ohnhin schon einsparen. Für mich ist das rausgeschmissenes Geld.

      Es ist schon unglaublich. Der Staat darf alles, der Bürger nichts. Ich möchte hierzu nur die Diskussion um die Vaterschaftstests anführen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 14:22:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ schnutzelpuh: hannischverjessen ;)
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 14:47:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11

      Genau, dieselbe Zypries, die vom Recht an den eigenen Genen sabbelt, wenn Männer berechtigte Angst vor Ausplünderung haben, möchte am liebsten jeden Falschparker in einer Datei erfassen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 14:53:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Die Summe und das Zusammenspiel der div. Überwachungsmaßnahmen sind bedenklich. Der Genetische fingerabdruck ist da zur ein kleiner Baustein."

      ach ja ?

      ich habe eher den Verdacht, dass die liebe Justiz mal wieder auf Seiten der Täter steht.

      und mit der DNA MUSS ein Richter wohloderübel den Täter schuldig sprechen.

      das wird denen schwer fallen:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:17:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14

      Die einzigen Täter, auf deren Seite die Justiz steht, sitzen in Berlin.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:20:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      Und überhaupt, wenn ich dem kleinen Michl und der BILD glauben kann, lebt man in Deutschland am besten als Sozialhilfe empfangender Sexualstraftäter. Geht doch alle mal mit offenen Augen auf die Straße.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:05:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      das seh ich aber anders:look:

      das letzte Urteil eines sogenannten Richters, was mir auffiel:

      ein ca. 17-18jähriger hat eine Schulkollegin stundenlang festgehalten und vergewaltigt.

      der Täter wurde auf Bewährung verurteilt mit der Begründung, dass man ihm in seinem jugendlichen Alter einen Gefängnisaufenthalt nicht zumuten könne. Der wäre einfach zu hart für ihn (Stichwort: heb mal die Seife auf)

      :confused:

      ach nee.
      und die Schulkollegin darf jetzt wieder mit diesem Schwein in eine Schule gehen.

      der Richter gehört mal durchgef.. und zwar auch stundenlang.
      vielleicht würde dann die "Recht-Sprechung" anders ausfallen
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 18:15:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      ...naja, vielleicht fallen die schlechten Urteile auch mehr auf als die guten....

      Im übrigen ist bei solchen Strafen auch immer die Frage, wie lange die Leute schon in U-Haft gesessen haben. Wenn einer schon 1 Jahr gesessen hat, dann kann es wirklich sinnvoller sein, ihm den Rest zur Bewährung zu geben, dass er sich noch ein Weilchen anstrengen muss, als dass er den Rest auch noch absitzt....
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 18:40:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Befürworter von Gendateien sollten sich auf jeden Fall mit Statistik auseinandersetzen.

      Falls ein Gentest 99,9999%ige Sicherheit bieten würde, würden bei jedem Gentest über die gesamte deutsche Bevölkerung ca. 80 Leute verdächtigt werden. Da ist ein Sechser im Lotto seltener als regelmäßig unter Verdacht zu stehen. :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 18:46:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      ..ich glaube nicht, dass jemals einer allein wegen eines Gentests verurteilt werden wird.

      Aber wenn jemand am Tatort gesehen wurde, kein Alibi hat, ein Motiv und dem Täter ähnlich sieht, dann wird wohl ein Gentest ein sehr gutes Mittel sein, ihn endgültig zu überführen.
      Auch kann man mit einem Gentest natürlich schon mal eine Spur verdichten, wie in dem o.g. Beispiel. Eigentlich eignet sich das gerade nicht, um Mißtrauen zu schüren, denn der Mann, dessen Genspur am Fahrrad gefunden wurde, ist zwar verdächtig, aber eben nicht verurteilt, weil er wohl ein Alibi hat....
      Wo liegt also das Problem??
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 18:55:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      #18

      der hat nicht lange in U-Haft gesessen.

      warum auch.
      mit festem Wohnsitz kann man den ruhig laufen lassen;)

      die Sau.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 08:33:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      ...dann wäre das Urteil allerding noch unverständlicher.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 09:32:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Mittwoch, 19. Januar 2005
      Schily streitet mit Grünen
      Ladendiebe sollen zum Gentest

      Zwischen den Grünen und Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gibt es keine Annäherung in der Auseinandersetzung über eine Ausweitung der DNA-Analysen zur Verbrechensbekämpfung. Grünen- Chefin Claudia Roth sagte den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch), Gentests müssten auf Straftaten von erheblicher Bedeutung begrenzt bleiben. Eine Ausweitung hieße, „dass wir in einem Land lebten, in dem per se jeder verdächtigt wird“.

      Schily sprach sich dagegen am Dienstagabend im ZDF-Magazin „Frontal 21“ erneut dafür aus, die Speicherung von Genmaterial zum Standard bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei zu machen. Selbst bei Bagatelldelikten mit Wiederholungscharakter seien solche Maßnahmen gerechtfertigt: „Auch für den Ladendieb, der mehrfach in Erscheinung tritt, der auch mit schweren Strafen zu rechnen hat, kann eine erkennungsdienstliche Behandlung durchaus angemessen sein.“

      Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) forderte wie Schily, auch bei minder schweren Straftaten die Speicherung von DNA- Tests zu ermöglichen. „Es ist die effektivste Ermittlungsmethode“, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“.

      quelle: n-tv.de


      Demnächst gibts dann auch Gentests für Falschparker und politisch Andersdenkende ....:mad::(
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 11:07:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      ...es wird auch nicht jedem Ladendieb ein Fingerabdruck genommen und auch nicht jedem Falschparker.

      Allerdings ist es m.E. falsch, wenn man den "normalen" Bürger mit Kriminellen auf eine Stufe stellt. Die allermeisten meiner Bekannten haben noch nie als Straftäter mit der Polizei zu tun gehabt.
      Es wird also nicht "ein ganzes Volk" unter Generalverdacht gestellt, wie Frau Roth meint. Allerdings gehe ich davon aus, dass für ihren Bekanntenkreis auch anderes gilt als für meinen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 16:33:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Quellenhinweis:http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=topNews&…



      Bundestag lehnt Ausweitung von DNA-Analysen im Strafrecht ab


      Freitag 18 März, 2005 12:17 CET

      Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat mit den Stimmen von rot-grüner Koalition und FDP einen Antrag der Union zur Ausweitung von DNA-Analysen in der Polizeiarbeit abgelehnt.

      Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nannte das Vorhaben von CDU/CSU zur Gleichstellung von genetischem und klassischem Fingerabdruck am Freitag in der Bundestagsdebatte unausgegoren. Die SPD-Politikerin räumte aber Änderungsbedarf am bestehenden Recht ein und kündigte einen Gesetzentwurf der Regierung an. Die Union wollte mit ihrem Entwurf unter anderem die Bestimmung kippen, dass die Erstellung eines so genannten genetischen Fingerabdrucks von einem Richter angeordnet werden muss. Diese Entscheidung solle in das Ermessen der Polizei gestellt werden. Ein identischer Antrag mehrerer unions-geführter Länder sollte am selben Tag auch im Bundesrat behandelt werden.

      "Den Richtervorbehalt dürfen wir nicht aufgeben", betonte dagegen der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker. SPD und Grüne wollen die Nutzung von DNA-Analysen zwar ausweiten und die Entnahme von DNA-Spuren in besonderen Fällen auch ohne richterliche Genehmigung zulassen. Die Koalition lehnt aber wie die Datenschützer von Bund und Ländern eine Gleichstellung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck ab. Vor allem die Grünen beharren auf eine nur eingeschränkte Ausdehnung der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung,

      Der Unions-Abgeordnete Jürgen Gehb wies Vorwürfe aus der Koalition zurück, CDU/CSU wollten Grundrechte aushöhlen und DNA-Tests massenhaft anwenden. Die DNA-Analyse sei mit dem herkömmlichen Fingerabdruck vergleichbar. Dieser werde nur knapp 13 Prozent aller Beschuldigten abgenommen. Sein Fraktionskollege Thomas Strobl ergänzte, die DNA-Analyse sei zu einem erfolgreichen Mittel der Kriminalitätsbekämpfung geworden. Sie stelle einen Quantensprung dar.

      Die Debatte um den Einsatz der DNA-Analysen war durch die rasche Aufklärung des Mordes an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer Mitte Januar wieder aufgekommen. Allerdings war hier wiederholt darauf verwiesen worden, dass die schnelle Aufklärung im Rahmen bereits geltender Gesetze gelungen sei.


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