Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung bei wiederholter Erkrankung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.05 14:15:50 von
neuester Beitrag 24.01.05 18:51:53 von
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hallo,
meine freundin, im öffentlichen dienst beschäftigt( Angestellte, privatversichert), war 4 monate krank...nun arbeitet sie wieder, ist aber noch nicht so richtig fit. angenommen nun würde sie (nach einer woche arbeit) erneut krank, wie sieht es dann mit der lohnfortzahlung durch den AG aus? Laufen die 6 wochen lohnfortzahlungspflicht erneut oder gibts vom AG nichts mehr, da es ja dieselbe erkrankung ist? ich habe dazu eine meinung, bin mir aber nicht sicher! vielleicht weiss das ja jemand genau...
tina
meine freundin, im öffentlichen dienst beschäftigt( Angestellte, privatversichert), war 4 monate krank...nun arbeitet sie wieder, ist aber noch nicht so richtig fit. angenommen nun würde sie (nach einer woche arbeit) erneut krank, wie sieht es dann mit der lohnfortzahlung durch den AG aus? Laufen die 6 wochen lohnfortzahlungspflicht erneut oder gibts vom AG nichts mehr, da es ja dieselbe erkrankung ist? ich habe dazu eine meinung, bin mir aber nicht sicher! vielleicht weiss das ja jemand genau...
tina
war klar, öffentlichen dienst beschäftigtnur dort wird man so lange krank
zur Strafe bekommt deine Freundin dann Geld von der Krankenkasse
zur Strafe bekommt deine Freundin dann Geld von der Krankenkasse
#1 Soweit mir bekannt greift die erneute Lohnfortzahlung nur bei einem anderen Krankheitsbild wie bei der ersten Arbeitsunfähigkeit. Soll heißen, wenn Du erst Magengeschwüre hattest und Dir später ein Bein brichst besteht causaul mit der Ersterkrankung kein Zusammenhang und die 6 Wochen Frist beginnt erneut!!!
Aber wo ist das Problem, deckt in der Regel der Krankenhaustagegeldsatz der privaten KV das Gehalt ab, oder Du bist unterversichert?!?
Aber wo ist das Problem, deckt in der Regel der Krankenhaustagegeldsatz der privaten KV das Gehalt ab, oder Du bist unterversichert?!?
Erkrankt der Arbeitnehmer mehrmals, entsteht der Anspruch jeweils neu. Beruht die erneute Arbeitsunfähigkeit allerdings auf demselben Grundleiden, ist der Anspruch erst wieder gegeben, wenn der Arbeitnehmer seit der letzten Erkrankung sechs Monate ununterbrochen gearbeitet hat oder wenn im Zeitpunkt der neuen Erkrankung bereits ein Jahr seit dem letzten Fall der Entgeltfortzahlung vergangen ist.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.h…
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.h…
die aussage von 4 deckt sich mit meiner auffassung!
danke an alle.
tina
danke an alle.
tina
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