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    Gesco die Mittelstandsperle (Seite 26)

    eröffnet am 03.03.05 19:28:25 von
    neuester Beitrag 23.05.24 20:15:54 von
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      schrieb am 21.04.22 08:02:40
      Beitrag Nr. 1.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.306.664 von Huta am 07.04.22 15:14:52
      Zahlen und Ausblick
      Guten Morgen !

      Die Gesco AG hat heute Morgen die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr bestätigt - keine Überraschung. Der Umsatz lag in 2021 bei 488 Mio Euro nach 397 Mio Euro in 2020, das EBUT bei 44,5 Mio Euro nach 16,7 Mio Euro und das Konzernergebnis bei 26,8 nach 5,8 Mio Euro.
      Auf die Aktie bezogen lag das EpS bei 2,48 Euro und die Dividende soll 98 Cent betragen und damit so hoch wie noch nie ausfallen (damit liegt das aktuelle KGV bei 9,3 und die Dividendenrendite bei 4,2%).

      Bilanziell noch wichtig: Das EK liegt bei 256 Mio Euro und damit bei gut 23,50 Euro je Aktie (oberhalb des aktuellen Kurses) und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist, trotz Aufbau der Vorräte, mit gut 51 Mio Euro positiv.

      Wie gesagt, die meisten Zahlen waren schon aus der Vorabmeldung bekannt, bleiben aber auch bei Wiederholung sehr erfreulich.

      Wichtiger noch ist heute die Prognose für das laufende Jahr. Und diese ist mehr als erfreulich. Im ersten Quartal hat man den Auftragseingang in allen Segmenten noch einmal signifikant steigern können - von 136 auf 169 Mio Euro, den Umsatz konnte man von 113 auf 138 Mio Euro steigern und den Konzernüberschuss von 4 auf 8,8 Mio Euro mehr als verdoppeln (dabei lag die EBITmarge bei 9,7% nach 6,6% im Vorjahr). Das book-to-bill lag demnach bei 1,22 !

      Dementsprechend positiv fällt auch der Ausblick aus. Man will (trotz Krieg in der Ukraine) den Umsatz von 488 auf "zwischen 565 und 588 Mio Euro" und das Konzernergebnis von 26,9 auf "zwischen 28 und 30,5 Mio Euro" nochmals steigern (der unterproportionale Ergebnisanstieg liegt mMn an Effekten aus der steuerlichen Organschaft - diese hatte man im letzten Jahr aufgesetzt und deren Effekte haben sich vor allem in Q4 des letzten Jahres und im Gesamtjahresergebnis gezeigt, ein Teil des Ergebnisses 2021 war daher steuerlich bedingt und nicht in dem Sinne "verdient" - jedenfalls wäre das meine Erklärung - falls jemand eine andere hat, gerne).

      Nimmt man die Mitte der Prognose, wird das Ergebnis bei gut 29 Mio Euro liegen und das EpS damit rechnerisch bei knapp 2,70 Euro (das würde einem KGV von 8,6 entsprechen).

      Zusammengefasst: Die Gescoaktie notiert unter dem anteiligen Eigenkapital, liegt bei einem KGV von unter 9 (bezogen auf das laufende Jahr) und die Dividendenrendite beträgt über 4%. Zudem sollen im laufenden Jahr möglichst Übernahmen von weiteren Beteiligungen erfolgen. Klingt für mich richtig gut - ist aber nur meine Meinung und keine Empfehlung an andere!
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      schrieb am 07.04.22 15:14:52
      Beitrag Nr. 1.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.306.577 von phillipptue am 07.04.22 15:06:17
      Zitat von phillipptue:
      Zitat von Huta: Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt -


      Diese Annahme ist absolut falsch. Es geht nach diesem Entwurf nur um Nachfragen zu von DIR bereits gestellten Fragen. Hast du keine Fragen gestellt, kannst du auch nichts nachfragen.

      "Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und Antwort stehen, werden nicht beantwortet." heisst es da. Es wird KEINE Möglichkeit geben, spontan etwas zu fragen.

      Den Unternehmen steht es natürlich frei, sich besser zu verhalten. Auch Betasystems hat das zum Beispiel kürzlich gemacht. Obwohl es gar nicht angekündigt war konnte man in der virtuellen HV einfach beliebige Nachfragen stellen.

      Aber der gesetzliche Rahmen wird anders aussehen.


      Das was Du ausgeführt hast, beinhaltet mMn der Begriff "Nachfrage". Eine "Nachfrage" ist eben keine "neue Frage".

      Wir sind uns einig, dass es ein Nachteil einer virtuellen HV ist, dass dort keine spontanen Fragen zugelassen sind. Ich würde auch keinen Grund dafür sehen, denn in einer Präsenz-HV können ja auch Fragen gestellt werden, auf die sich die Verwaltung nicht tagelang vorbereiten konnte. Also: Ich bin nicht der Meinung, dass eine Präsenz-HV grundsätzlich besser ist als eine virtuelle HV - aber das heißt nicht, dass die Regelungen dafür nicht noch verbessert werden können/sollten.
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      schrieb am 07.04.22 15:06:17
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.220.390 von Huta am 29.03.22 13:03:46
      Zitat von Huta: Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt -


      Diese Annahme ist absolut falsch. Es geht nach diesem Entwurf nur um Nachfragen zu von DIR bereits gestellten Fragen. Hast du keine Fragen gestellt, kannst du auch nichts nachfragen.

      "Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und Antwort stehen, werden nicht beantwortet." heisst es da. Es wird KEINE Möglichkeit geben, spontan etwas zu fragen.

      Den Unternehmen steht es natürlich frei, sich besser zu verhalten. Auch Betasystems hat das zum Beispiel kürzlich gemacht. Obwohl es gar nicht angekündigt war konnte man in der virtuellen HV einfach beliebige Nachfragen stellen.

      Aber der gesetzliche Rahmen wird anders aussehen.
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      schrieb am 29.03.22 13:03:46
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.218.440 von Huta am 29.03.22 10:00:25Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt - dies wurde, wie schon geschrieben, auch von der Aurubis so praktiziert (das war übrigens eine HV, die ich, wohnhaft in der Nähe von Düsseldorf, als Präsenz-HV niemals besucht hätte, weil mir der weg dann doch zu weit gewesen wäre).
      Jeder der eine Frage vorab gestellt hat, konnte nach der Beantwortung der Frage durch den Vorstand noch entsprechende Nachfragen stellen.

      MMn wäre aber noch zu überlegen, ob man den Aktionären nicht auch die Möglichkeit einräumt, in der Versammlung selber erst Fragen (z.B. in einem Chat) zu stellen. In einer Präsenz-HV muss die Verwaltung damit auch fertig werden, warum dies dann bei einer virtuellen Veranstaltung nicht möglich sein sollte, wäre mir auch nicht auf Anhieb klar.
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      schrieb am 29.03.22 10:00:25
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.819 von DickeBacke am 28.03.22 15:03:14
      Zitat von DickeBacke:
      Zitat von Napaloni: Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Die für die Pandemie geschaffenen Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft gesetzlich verankert werden. Daher verstehe ich das Argument nicht so ganz, das ist ein bisschen als würde man sagen, dass es ok wäre wenn dauerhaft die Maskenpflicht gelten würde.

      Auch wenn man nicht bei jeder Präsenz-HV vor Ort ist / sein kann, so haben doch immer alle davon profitiert, dass es Aktionäre gibt, die es waren und kritische Fragen gestellt haben. Und das ist eben doch etwas anderes, als vorab mit Frist Fragen einzureichen, für die Vorstand bzw. Finanz-/Rechtsabteilung in Ruhe im Zweifel unbefriedigende, nichtssagende Antworten vorbereiten, die der Vorstand dann in einer virtuellen HV vorliest, während die Teilnehmer vor Langweile einschlafen oder Solitaire spielen.
      Und es ist eben auch ein Unterschied, ob ich als Aktiengesellschaft (und DAI Mitglied) sage, dass eine virtuelle HV grundsätzlich Vorteile bietet, der aktuelle Entwurf aber Verbesserungspotential bietet, oder ob es einfach heißt "alles super, dem Aktionär entstehen hier keine Nachteile". Die Aktionäre sind die Eigentümer und eine Aktiengesellschaft hat gefälligst im Sinner der Eigentümer zu handeln.


      Ich muss ehrlich sagen, dass ich Deine sehr positive Sicht auf eine Präsenz-HV nicht teile. Auch auf einer Präsenz-HV sagt die Verwaltung des Unternehmens nur das, was sie sagen möchte. Da kann man noch so oft nachfragen. Ich habe viele Präsenz-HVen besucht - das Aktiengeschäft ist auch ein Hobby für mich - und ich hab mir die Zeit genommen, die HVen in meiner Umgebung zu besuchen. Ich mache mir halt gerne ein Bild von den handelnden Personen. Aber ganz ehrlich - was die Verwaltung nicht preisgeben will, wird auch in einer Präsenz-HV mit Verweis auf die Konkurrenz oder was auch immer nicht ausgeführt - und die großen Aktionärsvereinigungen reichen soweit ich das weiß, ihre Fragen sowieso vorab ein.

      Zudem ist auch bei einer Präsenz-HV keinesfalls jeder anwesende Aktionär die ganze Zeit über aufmerksam bei der Sache (von wegen "Solitairspielen"). Es gibt HVen (grade bei der Gesco ist mir das extrem aufgefallen, da leert sich der Veranstaltungsraum sehr rasch, wenn im Nachbarsaal die ersten Teller mit dem "Lecker-Mittagessen" gereicht werden - ich würde mal schätzen, das bestenfalls 1/3 der Aktionäre dann noch den Ausführungen des Vorstands lauscht). Und dass während einer HV Zeitung gelesen oder sich mit dem Nachbar unterhalten wird, soll auch schon vorgekommen sein.

      Wie gesagt, das heißt nicht, dass es an der Praxis, wie bisher virtuelle Versammlungen durchgeführt worden sind, nichts zu verbessern geben würde - da werden wir, denke ich, ganz schnell auf einen Nenner kommen. Aber ich würde meinen, dass der reine Informationsgehalt einer Präsenz-HV auch nicht wesentlich höher einzuschätzen ist als der einer virtuellen HV - und dem steht dann eben der erleichterte Zugang für weiter entfernt wohnende Aktionäre und die für viele "leichtere" Fragemöglichkeit entgegen.
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      schrieb am 28.03.22 15:03:14
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.255 von Napaloni am 28.03.22 14:15:38
      Zitat von Napaloni: Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Die für die Pandemie geschaffenen Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft gesetzlich verankert werden. Daher verstehe ich das Argument nicht so ganz, das ist ein bisschen als würde man sagen, dass es ok wäre wenn dauerhaft die Maskenpflicht gelten würde.

      Auch wenn man nicht bei jeder Präsenz-HV vor Ort ist / sein kann, so haben doch immer alle davon profitiert, dass es Aktionäre gibt, die es waren und kritische Fragen gestellt haben. Und das ist eben doch etwas anderes, als vorab mit Frist Fragen einzureichen, für die Vorstand bzw. Finanz-/Rechtsabteilung in Ruhe im Zweifel unbefriedigende, nichtssagende Antworten vorbereiten, die der Vorstand dann in einer virtuellen HV vorliest, während die Teilnehmer vor Langweile einschlafen oder Solitaire spielen.
      Und es ist eben auch ein Unterschied, ob ich als Aktiengesellschaft (und DAI Mitglied) sage, dass eine virtuelle HV grundsätzlich Vorteile bietet, der aktuelle Entwurf aber Verbesserungspotential bietet, oder ob es einfach heißt "alles super, dem Aktionär entstehen hier keine Nachteile". Die Aktionäre sind die Eigentümer und eine Aktiengesellschaft hat gefälligst im Sinner der Eigentümer zu handeln.
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      schrieb am 28.03.22 14:24:03
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.255 von Napaloni am 28.03.22 14:15:38
      Zitat von Napaloni: Edit: Hier steht "Antwort auf den Beitrag von Huta", aber es ist eine Antwort auf den Beitrag von "Dicke Backe"

      Erst einmal ist das ja kein Gesco-spezifisches Problem. Damit meine ich nicht, dass ich die Diskussion hier für unnötig halte - ich hab mir bislang darüber keine Gedanken gemacht und bin dankbar für den Anstoß. Aber der Gesco den Vorwurf zu machen, willentlich Aktionärsrechte zu beschränken, geht sicherlich zu weit.

      Ich denke, das Wichtigste wird sein, die Hauptversammlung den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen. Und da sind die bisherigen Ansätze wahrscheinlich/hoffentlich nur der erste Schritt. Früher hatten nur vergleichsweise wenige Personen Aktien und vermutlich eine geringere Streuung, weil eine Order bei der Hausbank so 50 DM oder mehr kostete. Heute dürfte der durchschnittliche Aktionär (von denen es noch immer zu wenige gibt) breiter aufgestellt sein und jede Aktiengesellschaft somit mehr Aktionäre im Bestand haben. Für die allerallermeisten lohnt es sich nicht, einen Tag freizunehmen und die Fahrt von Hückelhoven nach Wuppertal anzutreten. Und es ist auch nicht jedem vermittelbar, dass er etwa für die Gesco von Flensburg aus im Homeoffice arbeiten kann, aber für die HV dann körperlich vor Ort materialisiert sein muss.

      Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Ich würde das 1:1 so unterschreiben. Ich glaube, es ist ein Trugschluss, dass eine Präsenz-HV aktionärsfreundlich ist und eine "virtuelle HV" immer automatisch Privataktionäre benachteiligt.
      Wie gesagt: Man müsste die Fragemöglichkeiten verbessern - warum soll man, wenn man das Bedürfnis hat, nicht auch während der HV Fragen stellen können - das ist in einer Präsenz-HV auch möglich und wird üblicherweise von der Verwaltung einer Gesellschaft im Back Office auch locker gewuppt - und man müsste auch Nachfragen stellen können. Beides wäre mMn organisatorisch einfach zu bewerkstelligen, wenn der entsprechende Wille da ist.

      Ansonsten (s.o.) hat eine virtuelle HV auch Vorteile.
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      schrieb am 28.03.22 14:15:38
      Beitrag Nr. 1.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.209.617 von Huta am 28.03.22 11:32:54Edit: Hier steht "Antwort auf den Beitrag von Huta", aber es ist eine Antwort auf den Beitrag von "Dicke Backe"

      Erst einmal ist das ja kein Gesco-spezifisches Problem. Damit meine ich nicht, dass ich die Diskussion hier für unnötig halte - ich hab mir bislang darüber keine Gedanken gemacht und bin dankbar für den Anstoß. Aber der Gesco den Vorwurf zu machen, willentlich Aktionärsrechte zu beschränken, geht sicherlich zu weit.

      Ich denke, das Wichtigste wird sein, die Hauptversammlung den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen. Und da sind die bisherigen Ansätze wahrscheinlich/hoffentlich nur der erste Schritt. Früher hatten nur vergleichsweise wenige Personen Aktien und vermutlich eine geringere Streuung, weil eine Order bei der Hausbank so 50 DM oder mehr kostete. Heute dürfte der durchschnittliche Aktionär (von denen es noch immer zu wenige gibt) breiter aufgestellt sein und jede Aktiengesellschaft somit mehr Aktionäre im Bestand haben. Für die allerallermeisten lohnt es sich nicht, einen Tag freizunehmen und die Fahrt von Hückelhoven nach Wuppertal anzutreten. Und es ist auch nicht jedem vermittelbar, dass er etwa für die Gesco von Flensburg aus im Homeoffice arbeiten kann, aber für die HV dann körperlich vor Ort materialisiert sein muss.

      Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.
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      schrieb am 28.03.22 14:13:29
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 28.03.22 11:32:54
      Beitrag Nr. 1.745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.208.096 von DickeBacke am 28.03.22 08:44:01
      Zitat von DickeBacke: Leider hat man bei GESCO ein etwas fragwürdiges Verhältnis zu den Aktionärsrechten.

      Der Twitter User "Kein Spekulant" (https://twitter.com/keinSpekulant) hat die deutschen börsennotierten Unternehmen angeschrieben, die Mitglieder im Deutschen Aktieninstitut sind, mit der Bitte um Stellungnahme zu dem Bestreben des DAI, die virtuelle Hauptversammlung zu manifestieren. GESCO hat immerhin geantwortet, "stritten aber ab, dass es in den geplanten Änderungen des HV-Rechts überhaupt um eine Einschränkung der Aktionärsrechte ginge".

      Eine Hauptversammlung, die mehr oder weniger zu einem "Vorstandsfernsehen" verkommt nicht als Einschränkung der Aktionärsrechte zu sehen, das ist schon ziemich bitter...


      Ich denke, dass es einige Aktionäre gibt, die sich in einem virtuellen Format eher trauen, ihre Fragen zu stellen als in einer Präsenz-HV, wo man sich an ein Pult stellen und dann vor Zuschauern sprechen muss. Das liegt nicht jedem. Zudem hat halt in einer virtuellen HV auch ein Aktionär, der nicht grade im näheren Umfeld der AG wohnt und dementsprechend an einer Präsenz-HV niemals teilnehmen würde/könnte, die Möglichkeit, die HV zu verfolgen.

      Wichtig wäre, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Nachfragen zu stellen - das hat die Aurubis z.B. in diesem Jahr so gemacht. Wenn dies gewährleistet werden würde, meine ich, kann man von Vorstands-TV nicht wirklich sprechen.

      Soweit ich das weiß, überlegen derzeit viele AGs vielleicht auch eine "hybride HV" zu schaffen - also live UND per Internet. Das würde ich als optimale Möglichkeit ansehen.
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