checkAd

    Gesco die Mittelstandsperle (Seite 27)

    eröffnet am 03.03.05 19:28:25 von
    neuester Beitrag 29.05.24 19:48:07 von
    Beiträge: 2.017
    ID: 961.204
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 208.037
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A1K0201 · WKN: A1K020 · Symbol: GSC1
    18,100
     
    EUR
    +1,12 %
    +0,200 EUR
    Letzter Kurs 09:30:27 Tradegate

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    1,7900+44,35
    1,4400+44,00
    7,8056+34,58
    1,1200+32,54
    30,00+20,00
    WertpapierKursPerf. %
    455,00-13,33
    6,0500-13,57
    5,6600-14,37
    0,7501-18,29
    8,0000-33,33

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 27
    • 202

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.04.22 12:48:03
      Beitrag Nr. 1.757 ()
      Starke Zahlen, starker Ausblick. Habe ich Gescco vor einiger Zeit nicht zugetraut.
      GESCO | 24,90 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.22 12:20:13
      Beitrag Nr. 1.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.393.483 von Agio am 21.04.22 11:00:59Hallo @Agio !

      Danke für die netten Worte. Ich habe die Präsentation auch verfolgt - musste allerdings etwas vorzeitig abbrechen. Interessant fand ich vor allem die Tatsache, dass sich Gesco nun sehr viel genauer über den Zeithorizont der Next-Level-Strategie ausgelassen hat. Sie heißt nun "Next Level 25", was schon darauf hindeutet, dass man die Ziele in 2025 erreicht haben möchte. Dann sollen es statt derzeit 10 insgesamt 15 Beteiligungen sein (davon 3 Ankerbeteiligungen plus 12 Basisbeteiligungen) und man will dann 1 Mrd Euro Umsatz bei einer Ebitmarge von 10 % erreichen. Bei der Marge ist man im letzten Jahr schon auf über 9% gekommen, beim Umsatz muss man schon noch ein paar Euro zulegen - aber von den noch fehlenden gut 400 Mio Euro (wenn ich mal die fast 600 Mio Euro zugrundelege, die man dieses Jahr erreichen möchte) wird ja auch einiges durch Zukäufe hinzukommen.

      Was die Ankerbeteiligungen angeht, will man neben Dörrenberg die Settergruppe aus dem bestehenden Portfolio zu einer Ankerbeteiligung ausbauen - man glaubt, dass man mit dem erwartbaren Umsatzwachstum bis 2025 das Ziel (über 100 Mio Euro Umsatz) erreichen kann. Daneben soll dann noch eine Ankerbeteiligung (mit ca. 100 Mio Euro Umsatz) und 5 Basisbeteiligungen - mit jeweils 40-50 Mio Euro Umsatz - hinzuerworben werden. Macht dann ja alleine durch anorganisches Wachstum ca. 300 Mio Mehrumsatz.

      Und wenn man sich Wachstumsraten der bereits bestehenden Beteiligungen anschaut, sieht man, wie hoch die Dynamik dort ist. Es wurden zwar "nur" einige Beteiligungen ausdrücklich vorgestellt (und sicher nicht die, die am wenigsten gut laufen) aber Sommer & Strassburger hat seit 2018 den Umsatz um 48% gesteigert (und in den Jahren von 2018 bis 2021 waren ja nicht nur supergute Jahre sondern dieser Zeitraum erfasst auch die schwachen und schweren Jahre der Coronapandemie), Hubl plus 50%, Pickhardt & Gerlach plus 36%, SVT plus 40% und Setter gar plus 70% (und hier ist der Markt laut Vortrag des CEO noch lange nicht ausgereizt).

      Ich denke daher auch, dass die Gesco 2025 tatsächlich auf einem anderen "Level" spielt als derzeit. Sollten die Ziele erreicht werden, würde das in 2025 ein EBIT von ca. 100 Mio Euro bedeuten - im sehr guten Geschäftsjahr 2021 lag dieses bei 44 Mio Euro (woraus dann ein EpS von 2,48 Euro resultierte). Wie gesagt: Keine schlechten Aussichten mMn.
      GESCO | 24,80 €
      Avatar
      schrieb am 21.04.22 11:00:59
      Beitrag Nr. 1.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.306.664 von Huta am 07.04.22 15:14:52Danke Huta für Deinen tollen Beitrag. Wie immer aktuell und kompetent!

      Gerade läuft die Bilanzpressekonferenz. Ich habe ein wenig reingehört und mit Freude die Präsentation ausgewählter Beteiligungsfirmen gesehen. Man ist für die Zukunft gut aufgestellt und nach Abschluss des Umbaus 2025 wohl noch ein Stück besser. Geduld dürfte sich auszahlen - wie schon so oft bei Gesco!

      Gruß Agio
      GESCO | 24,80 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.22 08:02:40
      Beitrag Nr. 1.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.306.664 von Huta am 07.04.22 15:14:52
      Zahlen und Ausblick
      Guten Morgen !

      Die Gesco AG hat heute Morgen die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr bestätigt - keine Überraschung. Der Umsatz lag in 2021 bei 488 Mio Euro nach 397 Mio Euro in 2020, das EBUT bei 44,5 Mio Euro nach 16,7 Mio Euro und das Konzernergebnis bei 26,8 nach 5,8 Mio Euro.
      Auf die Aktie bezogen lag das EpS bei 2,48 Euro und die Dividende soll 98 Cent betragen und damit so hoch wie noch nie ausfallen (damit liegt das aktuelle KGV bei 9,3 und die Dividendenrendite bei 4,2%).

      Bilanziell noch wichtig: Das EK liegt bei 256 Mio Euro und damit bei gut 23,50 Euro je Aktie (oberhalb des aktuellen Kurses) und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist, trotz Aufbau der Vorräte, mit gut 51 Mio Euro positiv.

      Wie gesagt, die meisten Zahlen waren schon aus der Vorabmeldung bekannt, bleiben aber auch bei Wiederholung sehr erfreulich.

      Wichtiger noch ist heute die Prognose für das laufende Jahr. Und diese ist mehr als erfreulich. Im ersten Quartal hat man den Auftragseingang in allen Segmenten noch einmal signifikant steigern können - von 136 auf 169 Mio Euro, den Umsatz konnte man von 113 auf 138 Mio Euro steigern und den Konzernüberschuss von 4 auf 8,8 Mio Euro mehr als verdoppeln (dabei lag die EBITmarge bei 9,7% nach 6,6% im Vorjahr). Das book-to-bill lag demnach bei 1,22 !

      Dementsprechend positiv fällt auch der Ausblick aus. Man will (trotz Krieg in der Ukraine) den Umsatz von 488 auf "zwischen 565 und 588 Mio Euro" und das Konzernergebnis von 26,9 auf "zwischen 28 und 30,5 Mio Euro" nochmals steigern (der unterproportionale Ergebnisanstieg liegt mMn an Effekten aus der steuerlichen Organschaft - diese hatte man im letzten Jahr aufgesetzt und deren Effekte haben sich vor allem in Q4 des letzten Jahres und im Gesamtjahresergebnis gezeigt, ein Teil des Ergebnisses 2021 war daher steuerlich bedingt und nicht in dem Sinne "verdient" - jedenfalls wäre das meine Erklärung - falls jemand eine andere hat, gerne).

      Nimmt man die Mitte der Prognose, wird das Ergebnis bei gut 29 Mio Euro liegen und das EpS damit rechnerisch bei knapp 2,70 Euro (das würde einem KGV von 8,6 entsprechen).

      Zusammengefasst: Die Gescoaktie notiert unter dem anteiligen Eigenkapital, liegt bei einem KGV von unter 9 (bezogen auf das laufende Jahr) und die Dividendenrendite beträgt über 4%. Zudem sollen im laufenden Jahr möglichst Übernahmen von weiteren Beteiligungen erfolgen. Klingt für mich richtig gut - ist aber nur meine Meinung und keine Empfehlung an andere!
      GESCO | 22,90 €
      Avatar
      schrieb am 07.04.22 15:14:52
      Beitrag Nr. 1.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.306.577 von phillipptue am 07.04.22 15:06:17
      Zitat von phillipptue:
      Zitat von Huta: Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt -


      Diese Annahme ist absolut falsch. Es geht nach diesem Entwurf nur um Nachfragen zu von DIR bereits gestellten Fragen. Hast du keine Fragen gestellt, kannst du auch nichts nachfragen.

      "Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und Antwort stehen, werden nicht beantwortet." heisst es da. Es wird KEINE Möglichkeit geben, spontan etwas zu fragen.

      Den Unternehmen steht es natürlich frei, sich besser zu verhalten. Auch Betasystems hat das zum Beispiel kürzlich gemacht. Obwohl es gar nicht angekündigt war konnte man in der virtuellen HV einfach beliebige Nachfragen stellen.

      Aber der gesetzliche Rahmen wird anders aussehen.


      Das was Du ausgeführt hast, beinhaltet mMn der Begriff "Nachfrage". Eine "Nachfrage" ist eben keine "neue Frage".

      Wir sind uns einig, dass es ein Nachteil einer virtuellen HV ist, dass dort keine spontanen Fragen zugelassen sind. Ich würde auch keinen Grund dafür sehen, denn in einer Präsenz-HV können ja auch Fragen gestellt werden, auf die sich die Verwaltung nicht tagelang vorbereiten konnte. Also: Ich bin nicht der Meinung, dass eine Präsenz-HV grundsätzlich besser ist als eine virtuelle HV - aber das heißt nicht, dass die Regelungen dafür nicht noch verbessert werden können/sollten.
      GESCO | 23,50 €
      3 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1290EUR +1,57 %
      Breaking News & Rallye “ante portas”?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.04.22 15:06:17
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.220.390 von Huta am 29.03.22 13:03:46
      Zitat von Huta: Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt -


      Diese Annahme ist absolut falsch. Es geht nach diesem Entwurf nur um Nachfragen zu von DIR bereits gestellten Fragen. Hast du keine Fragen gestellt, kannst du auch nichts nachfragen.

      "Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und Antwort stehen, werden nicht beantwortet." heisst es da. Es wird KEINE Möglichkeit geben, spontan etwas zu fragen.

      Den Unternehmen steht es natürlich frei, sich besser zu verhalten. Auch Betasystems hat das zum Beispiel kürzlich gemacht. Obwohl es gar nicht angekündigt war konnte man in der virtuellen HV einfach beliebige Nachfragen stellen.

      Aber der gesetzliche Rahmen wird anders aussehen.
      GESCO | 23,50 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.22 13:03:46
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.218.440 von Huta am 29.03.22 10:00:25Vielleicht noch als Ergänzung zu der ein bisschen OT Diskussion hier:

      Soweit ich das richtig sehe, wird nach §131 Absatz 1d) des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 02.02.22 den Aktionären auch ausdrücklich ein Recht auf Nachfrage eingeräumt - dies wurde, wie schon geschrieben, auch von der Aurubis so praktiziert (das war übrigens eine HV, die ich, wohnhaft in der Nähe von Düsseldorf, als Präsenz-HV niemals besucht hätte, weil mir der weg dann doch zu weit gewesen wäre).
      Jeder der eine Frage vorab gestellt hat, konnte nach der Beantwortung der Frage durch den Vorstand noch entsprechende Nachfragen stellen.

      MMn wäre aber noch zu überlegen, ob man den Aktionären nicht auch die Möglichkeit einräumt, in der Versammlung selber erst Fragen (z.B. in einem Chat) zu stellen. In einer Präsenz-HV muss die Verwaltung damit auch fertig werden, warum dies dann bei einer virtuellen Veranstaltung nicht möglich sein sollte, wäre mir auch nicht auf Anhieb klar.
      GESCO | 24,10 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.22 10:00:25
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.819 von DickeBacke am 28.03.22 15:03:14
      Zitat von DickeBacke:
      Zitat von Napaloni: Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Die für die Pandemie geschaffenen Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft gesetzlich verankert werden. Daher verstehe ich das Argument nicht so ganz, das ist ein bisschen als würde man sagen, dass es ok wäre wenn dauerhaft die Maskenpflicht gelten würde.

      Auch wenn man nicht bei jeder Präsenz-HV vor Ort ist / sein kann, so haben doch immer alle davon profitiert, dass es Aktionäre gibt, die es waren und kritische Fragen gestellt haben. Und das ist eben doch etwas anderes, als vorab mit Frist Fragen einzureichen, für die Vorstand bzw. Finanz-/Rechtsabteilung in Ruhe im Zweifel unbefriedigende, nichtssagende Antworten vorbereiten, die der Vorstand dann in einer virtuellen HV vorliest, während die Teilnehmer vor Langweile einschlafen oder Solitaire spielen.
      Und es ist eben auch ein Unterschied, ob ich als Aktiengesellschaft (und DAI Mitglied) sage, dass eine virtuelle HV grundsätzlich Vorteile bietet, der aktuelle Entwurf aber Verbesserungspotential bietet, oder ob es einfach heißt "alles super, dem Aktionär entstehen hier keine Nachteile". Die Aktionäre sind die Eigentümer und eine Aktiengesellschaft hat gefälligst im Sinner der Eigentümer zu handeln.


      Ich muss ehrlich sagen, dass ich Deine sehr positive Sicht auf eine Präsenz-HV nicht teile. Auch auf einer Präsenz-HV sagt die Verwaltung des Unternehmens nur das, was sie sagen möchte. Da kann man noch so oft nachfragen. Ich habe viele Präsenz-HVen besucht - das Aktiengeschäft ist auch ein Hobby für mich - und ich hab mir die Zeit genommen, die HVen in meiner Umgebung zu besuchen. Ich mache mir halt gerne ein Bild von den handelnden Personen. Aber ganz ehrlich - was die Verwaltung nicht preisgeben will, wird auch in einer Präsenz-HV mit Verweis auf die Konkurrenz oder was auch immer nicht ausgeführt - und die großen Aktionärsvereinigungen reichen soweit ich das weiß, ihre Fragen sowieso vorab ein.

      Zudem ist auch bei einer Präsenz-HV keinesfalls jeder anwesende Aktionär die ganze Zeit über aufmerksam bei der Sache (von wegen "Solitairspielen"). Es gibt HVen (grade bei der Gesco ist mir das extrem aufgefallen, da leert sich der Veranstaltungsraum sehr rasch, wenn im Nachbarsaal die ersten Teller mit dem "Lecker-Mittagessen" gereicht werden - ich würde mal schätzen, das bestenfalls 1/3 der Aktionäre dann noch den Ausführungen des Vorstands lauscht). Und dass während einer HV Zeitung gelesen oder sich mit dem Nachbar unterhalten wird, soll auch schon vorgekommen sein.

      Wie gesagt, das heißt nicht, dass es an der Praxis, wie bisher virtuelle Versammlungen durchgeführt worden sind, nichts zu verbessern geben würde - da werden wir, denke ich, ganz schnell auf einen Nenner kommen. Aber ich würde meinen, dass der reine Informationsgehalt einer Präsenz-HV auch nicht wesentlich höher einzuschätzen ist als der einer virtuellen HV - und dem steht dann eben der erleichterte Zugang für weiter entfernt wohnende Aktionäre und die für viele "leichtere" Fragemöglichkeit entgegen.
      GESCO | 24,30 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.22 15:03:14
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.255 von Napaloni am 28.03.22 14:15:38
      Zitat von Napaloni: Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Die für die Pandemie geschaffenen Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft gesetzlich verankert werden. Daher verstehe ich das Argument nicht so ganz, das ist ein bisschen als würde man sagen, dass es ok wäre wenn dauerhaft die Maskenpflicht gelten würde.

      Auch wenn man nicht bei jeder Präsenz-HV vor Ort ist / sein kann, so haben doch immer alle davon profitiert, dass es Aktionäre gibt, die es waren und kritische Fragen gestellt haben. Und das ist eben doch etwas anderes, als vorab mit Frist Fragen einzureichen, für die Vorstand bzw. Finanz-/Rechtsabteilung in Ruhe im Zweifel unbefriedigende, nichtssagende Antworten vorbereiten, die der Vorstand dann in einer virtuellen HV vorliest, während die Teilnehmer vor Langweile einschlafen oder Solitaire spielen.
      Und es ist eben auch ein Unterschied, ob ich als Aktiengesellschaft (und DAI Mitglied) sage, dass eine virtuelle HV grundsätzlich Vorteile bietet, der aktuelle Entwurf aber Verbesserungspotential bietet, oder ob es einfach heißt "alles super, dem Aktionär entstehen hier keine Nachteile". Die Aktionäre sind die Eigentümer und eine Aktiengesellschaft hat gefälligst im Sinner der Eigentümer zu handeln.
      GESCO | 24,20 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.22 14:24:03
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.211.255 von Napaloni am 28.03.22 14:15:38
      Zitat von Napaloni: Edit: Hier steht "Antwort auf den Beitrag von Huta", aber es ist eine Antwort auf den Beitrag von "Dicke Backe"

      Erst einmal ist das ja kein Gesco-spezifisches Problem. Damit meine ich nicht, dass ich die Diskussion hier für unnötig halte - ich hab mir bislang darüber keine Gedanken gemacht und bin dankbar für den Anstoß. Aber der Gesco den Vorwurf zu machen, willentlich Aktionärsrechte zu beschränken, geht sicherlich zu weit.

      Ich denke, das Wichtigste wird sein, die Hauptversammlung den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen. Und da sind die bisherigen Ansätze wahrscheinlich/hoffentlich nur der erste Schritt. Früher hatten nur vergleichsweise wenige Personen Aktien und vermutlich eine geringere Streuung, weil eine Order bei der Hausbank so 50 DM oder mehr kostete. Heute dürfte der durchschnittliche Aktionär (von denen es noch immer zu wenige gibt) breiter aufgestellt sein und jede Aktiengesellschaft somit mehr Aktionäre im Bestand haben. Für die allerallermeisten lohnt es sich nicht, einen Tag freizunehmen und die Fahrt von Hückelhoven nach Wuppertal anzutreten. Und es ist auch nicht jedem vermittelbar, dass er etwa für die Gesco von Flensburg aus im Homeoffice arbeiten kann, aber für die HV dann körperlich vor Ort materialisiert sein muss.

      Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir noch immer, was heißt noch immer... so sehr wie noch nie, in einer Pandemie stecken. Der Quarantäne-Aktionär kann an einer virtuellen HV teilnehmen. An der Präsenzveranstaltung nicht.


      Ich würde das 1:1 so unterschreiben. Ich glaube, es ist ein Trugschluss, dass eine Präsenz-HV aktionärsfreundlich ist und eine "virtuelle HV" immer automatisch Privataktionäre benachteiligt.
      Wie gesagt: Man müsste die Fragemöglichkeiten verbessern - warum soll man, wenn man das Bedürfnis hat, nicht auch während der HV Fragen stellen können - das ist in einer Präsenz-HV auch möglich und wird üblicherweise von der Verwaltung einer Gesellschaft im Back Office auch locker gewuppt - und man müsste auch Nachfragen stellen können. Beides wäre mMn organisatorisch einfach zu bewerkstelligen, wenn der entsprechende Wille da ist.

      Ansonsten (s.o.) hat eine virtuelle HV auch Vorteile.
      GESCO | 24,00 €
      • 1
      • 27
      • 202
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,22
      -0,22
      +0,08
      -0,31
      0,00
      -0,16
      -0,76
      -0,15
      +1,26
      +0,51

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      209
      190
      92
      74
      64
      49
      48
      45
      42
      40
      Gesco die Mittelstandsperle