checkAd

    T-Online Kunden werden nicht meht bevorzugt, laut Landesgericht. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.00 20:28:01 von
    neuester Beitrag 16.03.00 21:02:35 von
    Beiträge: 3
    ID: 96.437
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 395
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 20:28:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Landgericht: T-Online darf Kunden
      bei Aktienvergabe nicht bevorzugen

      HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000

      dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem
      Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die
      an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht
      Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden.
      Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der
      T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft
      von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000
      DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der
      T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder
      Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu
      gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der
      dpa vorliegt.

      Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für
      großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das
      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die
      Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen
      Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur
      dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.

      T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3
      Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen
      und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das
      Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht
      T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der
      bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art
      und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der
      Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.

      Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am
      Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
      Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche
      Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine
      Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt
      worden sei.

      SEITENANFANG | ZURÜCK

      HOME | NEWS | INVESTOR ONLINE
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 21:02:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi zusammen
      Ist das Gesetz Gerecht???
      Ich meine nein dann hätte das Gericht schon Längst eingreiffen müssen.
      Denn es wurden in letzter Zeit immer wieder Kunden bevorzugt wie zum beispiel
      Tommorow.wer kunde bei Tommmorrow ist bekommt evtl. aktien ??
      Also warum bei T-online nicht.
      MfG
      Lupe
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 21:02:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      aber wär schön gewesen, somit hätte man als T-Online Kunde
      wenigsten kurzfristig seine Internetkosten gesengt oder?

      Naja vielleicht bekomm ich auch so welche

      Beste Grüße

      BB


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      T-Online Kunden werden nicht meht bevorzugt, laut Landesgericht.