T-Online Kunden werden nicht meht bevorzugt, laut Landesgericht. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.00 20:28:01 von
neuester Beitrag 16.03.00 21:02:35 von
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Landgericht: T-Online darf Kunden
bei Aktienvergabe nicht bevorzugen
HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000
dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem
Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die
an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht
Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden.
Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der
T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft
von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000
DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der
T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder
Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu
gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der
dpa vorliegt.
Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für
großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die
Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen
Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur
dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.
T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3
Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen
und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das
Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht
T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der
bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art
und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der
Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.
Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am
Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche
Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine
Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt
worden sei.
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bei Aktienvergabe nicht bevorzugen
HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000
dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem
Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die
an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht
Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden.
Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der
T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft
von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000
DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der
T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder
Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu
gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der
dpa vorliegt.
Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für
großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die
Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen
Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur
dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.
T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3
Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen
und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das
Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht
T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der
bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art
und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der
Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.
Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am
Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche
Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine
Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt
worden sei.
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Hi zusammen
Ist das Gesetz Gerecht???
Ich meine nein dann hätte das Gericht schon Längst eingreiffen müssen.
Denn es wurden in letzter Zeit immer wieder Kunden bevorzugt wie zum beispiel
Tommorow.wer kunde bei Tommmorrow ist bekommt evtl. aktien ??
Also warum bei T-online nicht.
MfG
Lupe
Ist das Gesetz Gerecht???
Ich meine nein dann hätte das Gericht schon Längst eingreiffen müssen.
Denn es wurden in letzter Zeit immer wieder Kunden bevorzugt wie zum beispiel
Tommorow.wer kunde bei Tommmorrow ist bekommt evtl. aktien ??
Also warum bei T-online nicht.
MfG
Lupe
Hallo,
aber wär schön gewesen, somit hätte man als T-Online Kunde
wenigsten kurzfristig seine Internetkosten gesengt oder?
Naja vielleicht bekomm ich auch so welche
Beste Grüße
BB
aber wär schön gewesen, somit hätte man als T-Online Kunde
wenigsten kurzfristig seine Internetkosten gesengt oder?
Naja vielleicht bekomm ich auch so welche
Beste Grüße
BB
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