leerstehender Wohnraum? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.05 17:49:50 von
neuester Beitrag 17.03.05 17:11:05 von
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@ll
Bin ich dem Finanzamt gegenüber verpflichtet, über Leerstände vermieteten Wohnraums Nachweise zu erbringen?
willy
Bin ich dem Finanzamt gegenüber verpflichtet, über Leerstände vermieteten Wohnraums Nachweise zu erbringen?
willy
wenn du den leerstand von der steuer absetzen willst, mußt du damit rechnen, dass das finanzamt kontrollbesuche durchführt. also nichts was auf eine etwaige nutzung(und wenn nur als abstellraum) hindeuten könnte, dort aufbewahren.
#2
Ja, den Leerstand möchte ich steuerlich geltend machen. Nur - der Leerstand war ja im letzten Jahr. Nun ist die Wohnung ja glücklicherweise wieder vermietet. Aber ich hatte halt Mietausfälle. Nur davon sieht man jetzt ja nix mehr...
willy
Ja, den Leerstand möchte ich steuerlich geltend machen. Nur - der Leerstand war ja im letzten Jahr. Nun ist die Wohnung ja glücklicherweise wieder vermietet. Aber ich hatte halt Mietausfälle. Nur davon sieht man jetzt ja nix mehr...
willy
Seit wann kann man Mietleerstand absetzen ?
@noza
Natürlich gar nicht; aber wenn du den Einnahmen durch V&V die Abschreibungen/Erhaltungsaufwendungen/Zinsen etc gegenüberstellst, und der abzuschreibende Wohnraum erzielt aufgrund von Mietausfällen keinen Überschuss, hast du ja (sehr unprofessionell ausgedrückt) den Leerstand der vermieteten Immobilie steuerlich geltend gemacht..Richtig erklärt?
willy
Natürlich gar nicht; aber wenn du den Einnahmen durch V&V die Abschreibungen/Erhaltungsaufwendungen/Zinsen etc gegenüberstellst, und der abzuschreibende Wohnraum erzielt aufgrund von Mietausfällen keinen Überschuss, hast du ja (sehr unprofessionell ausgedrückt) den Leerstand der vermieteten Immobilie steuerlich geltend gemacht..Richtig erklärt?
willy
ich geh an dieser stelle mal davon aus das du keinen steuerberater hast. einfach eine kopie der kontojahresaufstellungen 2003 und 2004. daraus wird ja ersichtlich, dass du für einen entsprechenden zeitraum leerstand hattest, da keine miete einging. das sollte reichen. aja, keine orginale einreichen. die siehst du nie wieder
Zu #4:
Beispiel: Eine Wohnung ist zu 500 EUR/Monat vermietet, das wären 6000 EUR/Jahr. In 2004 war die Wohnung 6 Monate lang nicht vermietet. Die stewuerliche "Geltendmachung" des Leerstands erfolgt dadurch, dass anstelle von 6000 EUR Mieteinnahmen nur 3000 EUR Mieteinnahmen in der Anlage V angegeben werden. Dadurch vermindern sich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und dadurch die Steuerlast.
Beispiel: Eine Wohnung ist zu 500 EUR/Monat vermietet, das wären 6000 EUR/Jahr. In 2004 war die Wohnung 6 Monate lang nicht vermietet. Die stewuerliche "Geltendmachung" des Leerstands erfolgt dadurch, dass anstelle von 6000 EUR Mieteinnahmen nur 3000 EUR Mieteinnahmen in der Anlage V angegeben werden. Dadurch vermindern sich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und dadurch die Steuerlast.
@ 2
Das Finanzamt macht keine Kontrollbesuche bei so Kindergeschichten. Was ist denn das für ein Mist? Außerdem wie soll das gehen, wenn die Wohnung 2004 zum Teil leergestanden hat und die kommen 2005....ziemlich sinnlos.
@glaubichnich
Das einzige was Dir passieren kann, dass Du ein Nachweis erbringen musst, das Du die Absicht hattest, die leere Wohnung zu vermieten. (z.B. durch Zeitungsanzeigen oder so) Wenn Dir das gelingt, kann die Wohnung sogar das ganze Jahr leerstehen. Ein Nachweis ist alles und das Finanzamt akzeptiert das !!!!
KIDD
Das Finanzamt macht keine Kontrollbesuche bei so Kindergeschichten. Was ist denn das für ein Mist? Außerdem wie soll das gehen, wenn die Wohnung 2004 zum Teil leergestanden hat und die kommen 2005....ziemlich sinnlos.
@glaubichnich
Das einzige was Dir passieren kann, dass Du ein Nachweis erbringen musst, das Du die Absicht hattest, die leere Wohnung zu vermieten. (z.B. durch Zeitungsanzeigen oder so) Wenn Dir das gelingt, kann die Wohnung sogar das ganze Jahr leerstehen. Ein Nachweis ist alles und das Finanzamt akzeptiert das !!!!
KIDD
Sorry liebe Leute, ich muß es mal loswerden: Manche Leute schreiben hier ein Unsinn, dass ist schon peinlich. Wenn ihr keine Ahnung habt, gebt den Leuten keine falschen Tipps. Das könnte böse enden für die fragende Person !!!
Hi,
hatte aktuell eine Steuerprüfung für die Jahre 1999 bis 2001. 2001 stand die Wohnung leer. Lapidare Aussage des Prüfers. Keine Einnahmen, dann gibt es auch nichts abzusetzen (Abschreibung, Schuldzinsen)
Floetzi
hatte aktuell eine Steuerprüfung für die Jahre 1999 bis 2001. 2001 stand die Wohnung leer. Lapidare Aussage des Prüfers. Keine Einnahmen, dann gibt es auch nichts abzusetzen (Abschreibung, Schuldzinsen)
Floetzi
Zu #11:
Die Aussage des Prüfers entspricht nicht der Rechtslage.
Die Aussage des Prüfers entspricht nicht der Rechtslage.
@Kidd:
Welche Postings sind unrichtig? Inwiefern sollen sich aus den Tips Gefahren für glaubichnich ergeben?
Welche Postings sind unrichtig? Inwiefern sollen sich aus den Tips Gefahren für glaubichnich ergeben?
@Nataly: Eigentlich dachte ich, dass Du das erkennst, aber bitte. Beispiel:
Post 2: ...mußt du damit rechnen, dass das finanzamt kontrollbesuche....
Post 3: Seit wann kann man Mietleerstand absetzen ?
Antwortpost 4: Natürlich gar nicht......(der Rest der folgt ist Nebensache)
Was evtl. passieren kann, ist nur eine Möglichkeit. Man darf nicht vergessen, die fragende Person hier ist unwissend, sonst hätte sie nicht den Thread erstellt. Also......
...wenn "glaubichnich" denkt "ok, ich habe Mietleerstand und ich darf dies nicht absetzen....somit kann ich für den Zeitraum auch keine Kosten ansetzen. Das heisst z.B. halbes Jahr nicht vermietet, halbes keine Kosten ansetzen.
Und das soll keine Folgen haben? Der Gedankengang von "glaubichnich" KANN so sein, muss aber nicht. Dennoch können die Aussagen einiger hier jemand in die falsche Richtung lenken und NUR DAS will ich korrigieren.
Post 2: ...mußt du damit rechnen, dass das finanzamt kontrollbesuche....
Post 3: Seit wann kann man Mietleerstand absetzen ?
Antwortpost 4: Natürlich gar nicht......(der Rest der folgt ist Nebensache)
Was evtl. passieren kann, ist nur eine Möglichkeit. Man darf nicht vergessen, die fragende Person hier ist unwissend, sonst hätte sie nicht den Thread erstellt. Also......
...wenn "glaubichnich" denkt "ok, ich habe Mietleerstand und ich darf dies nicht absetzen....somit kann ich für den Zeitraum auch keine Kosten ansetzen. Das heisst z.B. halbes Jahr nicht vermietet, halbes keine Kosten ansetzen.
Und das soll keine Folgen haben? Der Gedankengang von "glaubichnich" KANN so sein, muss aber nicht. Dennoch können die Aussagen einiger hier jemand in die falsche Richtung lenken und NUR DAS will ich korrigieren.
@ 10
Die Aussage des Prüfers ist wirklich unglücklich. Natalys Aussage teile ich.
Ich glaube eher (wie ich etwas weiter oben schon geschrieben) das der Nachweis der Vermietungsabsicht gefehlt hatte und somit der Prüfer die Kosten gestrichen hatte.
Die Aussage des Prüfers ist wirklich unglücklich. Natalys Aussage teile ich.
Ich glaube eher (wie ich etwas weiter oben schon geschrieben) das der Nachweis der Vermietungsabsicht gefehlt hatte und somit der Prüfer die Kosten gestrichen hatte.
@NATALY
Und was ist die Rechtslage?
Floetzi
Und was ist die Rechtslage?
Floetzi
@Floetzi:
Leerstand allein ist kein Grund, den Werbungskostenabzug zu versagen. Falls der Prüfer tatsächlich gesagt AfA und Schuldzinsen könnten in 2001 deshalb nicht abgesetzt werden, weil keine Mieteinnahmen erzielt wurden, wäre das falsch.
Leerstand allein ist kein Grund, den Werbungskostenabzug zu versagen. Falls der Prüfer tatsächlich gesagt AfA und Schuldzinsen könnten in 2001 deshalb nicht abgesetzt werden, weil keine Mieteinnahmen erzielt wurden, wäre das falsch.
@kid
natürlich kann das finanzamt kontrollbesuche durchführen ,und bei nutzung, wenn auch nur als abstellfläche, eine steuerliche absetzung verweigern wie du schon geschrieben hast, die vermietungsabsicht muß gegeben sein.
natürlich kann das finanzamt kontrollbesuche durchführen ,und bei nutzung, wenn auch nur als abstellfläche, eine steuerliche absetzung verweigern wie du schon geschrieben hast, die vermietungsabsicht muß gegeben sein.
Zu #17:
Die Wohnung ist mittlerweile wieder vermietet. Unter diesen Umständen wäre ein Kontrollbesuch witzlos. Er könnte nur ergeben, dass die Wohnung vermietet ist.
Im Übrigen stimme ich Kidd zu.
Die Wohnung ist mittlerweile wieder vermietet. Unter diesen Umständen wäre ein Kontrollbesuch witzlos. Er könnte nur ergeben, dass die Wohnung vermietet ist.
Im Übrigen stimme ich Kidd zu.
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