Phoenix: Vermittler und Wirtschaftsprüfer unter Druck - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 16.03.05 11:08:21 von
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Zum Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat vergangene Woche die Konten der Phoenix Kapitaldienst gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Inzwischen wurde das von der Bafin beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde besteht die Gefahr, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden sei. Zwischen 600 und 700 Millionen Euro sollen in der Kasse fehlen.
Die Bafin will darum umgehend den so genannten Entschädigungsfall feststellen. Dieser ist Voraussetzung, damit die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Das Problem: Die EdW springt nicht ein, wenn die Phoenix-Konten in Dollar geführt wurden, was derzeit noch geprüft wird. Doch selbst, wenn die Konten in Euro geführt wurden, zahlt die Einrichtung höchstens 20.000 Euro pro Anleger.
„Sollte sich die EdW nicht zuständig fühlen, müssen die Anleger selbst aktiv werden“, so Steinhübel. Die besten Chancen sieht der Anwalt bei einer Klage gegen die jeweiligen Anlageberater oder Vermittler. „Bereits in den 90er Jahren wurde in mehreren Fachpublikationen vor der Anlagepolitik der Phoenix Kapitaldienst GmbH gewarnt“, erläutert Steinhübel. Es sei die Pflicht der Berater gewesen, die Anleger darüber zu informieren.
Doch auch eine Klage gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft hält der Anwalt für aussichtsreich. „Es spricht einiges dafür, dass der das Prospektgutachten leichtfertig erstellt und somit die Kapitalgesellschaft jahrelang geschützt hat“, so Steinhübel. Nach aktueller Rechtssprechung sei in diesem Fall auch ein Wirtschaftsprüfer zur Haftung gegenüber den Anlegern verpflichtet. Bei den Verantwortlichen des Unternehmens sieht er dagegen kaum Chancen auf Erfolg. „Es ist zu bezweifeln, dass die Verantwortlichen über eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügen“, so Steinhübel.
INFO: Die Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Zur Bündelung der Interessen der geschädigten Phoenix-Anleger wurde die Interessengemeinschaft der „Phoenix-Geschädigten“ gegründet. Diese soll sicherstellen, dass die Rechte der Geschädigten von Anfang an effizient wahrgenommen werden.
DER FONDS.com 15.03.05 kj
Quelle: DER FONDS.com
Autor: Der Fonds (© www.derfonds.com),16:28 15.03.2005
Und selbst wenn Haftpflichtversicherungen vorliegen, werden die nicht für Schäden zahlen, die von den Versicherten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Ich bin weiter im Telefonverkauf in Sachen Kapitalanlagen tätig und erfahre täglich, das man langfristig in dieser Branche seriös und sehr gut arbeiten kann.
Über die oben beschriebene Problematik würde ich mich gern mit Exkollegen über Boardmail oder in anderer Weise austauschen.
Ich würde mich auf euren Kontakt sehr freuen und sichere natürlich jede Diskretion zu.
daniel
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