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    Auf dem Weg zum gläsernen Bankkunden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.05 19:16:48 von
    neuester Beitrag 24.03.05 19:08:50 von
    Beiträge: 16
    ID: 968.919
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      schrieb am 23.03.05 19:16:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf dem Weg zum gläsernen Bankkunden


      Bekommt der Staat Einblick in alle Konten und Depots? (Foto:dpa)
      Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts eröffnen sich dem notorisch klammen Staat ab dem 1. April ganz neue Möglichkeiten Steuern einzutreiben. Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Eilanträge gegen die erweiterte Konteneinsicht durch Behörden abgelehnt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit hatten die Volksbank Raesfeld im Münsterland sowie weitere Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt.


      Behörden haben Zugriff auf 500 Millionen Konten
      Dank des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben Finanzbeamte, Sozialämter, Bafög-Stellen und Arbeitsagenturen Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots. Per Knopfdruck erfahren sie, wo der Steuerzahler sein Geld bunkert und über welche Konten er Vollmachten hat, etwa das der Ehefrau oder des Sportvereins.





      Besonderer Verdacht ist nicht nötig
      Schon seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft beim Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismus oder andere Straftaten Konten abfragen. Pikant an der neuen Regelung ist, dass sich der Sachbearbeiter ohne besonderen Verdacht und ohne Genehmigung einen Überblick verschaffen kann. Und das mit ausdrücklicher Rückendeckung von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD): "Es genügt (...), wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Kontenabruf (...) angezeigt ist." Kontrolle? Fehlanzeige. Der Beamte braucht weder vom betroffenen Bürger, noch von seinem Chef oder einem Richter die Erlaubnis zum Schnüffeln.

      Verfassungsbeschwerde eingereicht
      Hermann Burbaum findet das skandalös. Und weil sonst niemand etwas unternahm, hat der Vorstand der Volksbank Raesfeld im Münsterland Verfassungsbeschwerde eingereicht. "Hier geht es um private Dinge", meint Burbaum. "Da könnte man ja gleich in Beichtstühlen Abhörgeräte anbringen." Burbaum versteht sich weder als Revoluzzer noch will er Steuerhinterzieher decken. Er sieht sich vielmehr als Beschützer des letzten Restes von Bankgeheimnis, das den Deutschen geblieben ist.

      Verfassungsgericht lieferte Steilvorlage
      Dass die Verfassungsrichter das Gesetz kippen würden galt als unwahrscheinlich. Waren sie es doch, die vergangenen März die Besteuerung von Aktiengewinnen in den Jahren 1997 und 1998 für unzulässig erklärten, weil die Finanzämter keine effektive Möglichkeit der Kontrolle hatten und somit nur die Ehrlichen Steuern zahlten. Mit dem neuen Gesetz ist die implizit geforderte Kontrollmöglichkeit nun da.

      Eichel: Kontrollen im Interesse aller Ehrlichen
      Wie die Verfassungshüter richtig erkannt hätten, argumentiert Eichels Behörde, reiche es nicht aus, sich auf die freiwilligen Angaben der Bürger zu verlassen, wenn es ums Eintreiben von Steuern geht. Außerdem liege die erweiterte Kontrolle "im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, denn für die Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, muss letztlich die Allgemeinheit mit höheren Steuern und Abgaben aufkommen". Ob das im Umkehrschluss allerdings bedeutet, dass die Steuerlast mit dem neuen Gesetz bald sinkt, dazu hält sich Eichel naturgemäß bedeckt.

      Steuerzahlerbund: Datenschutz nicht mit Füßen treten
      Weniger Steuern fände auch der Bund der Steuerzahler gut. Es könne aber nicht angehen, "dass alle Steuerzahler wie Kriminelle hingestellt werden und dass der Datenschutz und das Steuergeheimnis mit Füßen getreten werden", wettert Verbandspräsident Karl Heinz Däke. Es sei nicht einmal auszuschließen, dass Finanzbeamte "einfach aus Neugierde" in Daten von Nachbarn oder Bekannten herumschnüffelten.

      Betroffene werden nachträglich informiert
      Eichels Ministerium bezeichnet die Vorwürfe als "Panikmache". Schließlich erfolge die Kontenabfrage nur, wenn der Bürger die Zweifel an seiner Steuererklärung nicht ausräume. Bringt auch die Abfrage keine Klarheit über die Finanzen, dürfen auch Kontostände und Umsätze angefordert werden. Nach lautstarker Nörgelei des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, will das Ministerium die Betroffenen wenigstens nachträglich über die Kontenabfrage informieren.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:23:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist bestimmt schon der fünfte Thread

      und ausserdem ist das alles nichts neues,

      sondern schon seit über einem Jahr Gesetz.



      Natürlich reagieren Bild-Leser

      und RTL-II-Gucker erst jetzt !



      :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:35:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kastor, wieviele Threads müssen wir eigentlich noch zu dem ein und selben Thema etragen?
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 22:08:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      so lange bis endlich diese loser, schnüffler , spitzel , denunzianten , neidhammel, diebe, enteigner, pharisäer, spinner, traumtänzer aus deutschland gejagt werden.

      salut
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 07:42:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...........................die neue Garde der Sparkassendirektoren veröffentlicht einmal am Tag die neuen Kundendaten ....

      ......und der Langfristplan erlebt mit der Aufhebung des
      Bankgeheimnisses seine 1. Vollendung.
      (....sozusagen, Stufe 1)


      ...aber wie heisst es so schön ?
      Demokratie braucht Bewegung ...!

      :D

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      Avatar
      schrieb am 24.03.05 08:29:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei der Datenflut wirds vermutlich bald eine neue Kontenabfragebehörde mit 10.000 neuen Beamtenplanstellen geben.

      Vorerst haben die aber noch einige technische Hürden zu überwinden. Weil die behördliche Informationstechnologie der Datenmenge nicht gewachsen ist, läuft vor 2006 so gut wie nichts :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:10:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Richtig so, der Arbeitnehmer hat auch keine Möglichkeit, die Steuern aus seinem Einkommen zu hinterziehen, warum soll das bei Kapitaleinkünften leichter gehen?
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:29:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Rot/Grün hat vermutlich ein Gesetz in Vorbereitung, nachdem jeder Beamte Deutschlands der Zutritt in die Wohnung gestattet werden muss.Geht doch voll in Ordnung. Die, die immer ehrlich waren haben doch nichts zu befürchten.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:38:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich finde man sollte auch in jedem Zimmer eine Web-Cam installieren.
      Damit man überwachen kann, ob jemand noch einen Sparstrumpf hat.
      Gleichzeitig kann man bestimmt noch einige Verbrechen aufklären.

      Wer nichts zu verbergen hat, der kann ja wohl nichts dagegen haben.
      Stimmt walwal ;)
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:48:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Paranoia von einigen hier ist echt nimmer zu toppen !!!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:54:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich finde das Gesetz richtig !

      Nicht das hier ein Steuerhinterzieher mehr zur strecke gebracht wird .... mit nichten ... die haben Ihre Kohle eh schon längst außerhalb der EU !


      Nein .... jetzt geht den Sozialbetrügern welche meinen staatliche Transferleistungen sich zu erschleichne an den Kragen. Harz IV Kollegen die jetzt doch noch zuriffe auf andere Konten oder falsche angaben gemacht haben geht es an den Kragen

      Nicht nur die Reichen sind nicht ehrlich gegenüber dem Staat ....
      Richtig ist, das es jetzt auch denen die falsche Angaben gemacht haben und weiter staatliche Hilfe kriegen obwohl ihnen das von Gesetzeswegen nicht zusteht, auffliegen.


      100 % Zustimmung zu dem Gesetz ! Hoffentlich können auch noch alle Transaktionen nachvollzogen werden. Dann geht des vielen Sozialschmarotzern mal an den Kragen !


      Revenue
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 10:08:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Demnächst wird`s keine Sparkonten mehr in Deutschland geben.
      Die Schweizer und Österreicher Banker reiben sich die Hände.
      Alle halbwegs Informierten werden ihre Konten räumen und im Ausland oder in einem Erdloch verstecken.
      Eine Umfrage in Focus Money hat ergeben, dass 46 % aller Informierten mit dem Gedanken spielen ihre Ersparnisse ins Ausland zu bringen. Da hat Rot/Grün wieder einen Sargnagel in den Wirtschafts-und Fianzstandort Deutschland geschlagen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 12:30:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 12:42:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer z.B. unberechtigterweise Bafög bezogen hat, hatte ja damit sozusagen die legitimierte Vorrausetzung geschaffen, für weitere finanzielle Vergünstigungen, wie keine GEZ-Gebüren usw.

      Den Staat um Steuern zu betrügen, erzeugt bei vielen ein Gefühl der Freude, nach dem Motto, bin ich denn blöd, soll doch der Andere zahlen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 18:59:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11 @Revenue,

      das mag ja sein, daß damit zumindest theoretisch Sozialbetrug unterbunden werden kann. Die Frage ist nur, wem das denn trifft. Wenn ein potentieller Hartz IV- oder Bafögempfänger so blöd ist, aus langer Weile noch ein bißchen zu Traden, dann ist dem sowieso nicht mehr zu helfen.

      Was die falschen Angaben der Kontostände betrifft. Meines Wissens wurde das in der Vergangenheit auch schon staatlicherseits kontrolliert.
      Kannst Du Dich noch vor etwa einem dreiviertel Jahr an die Medienberichte diverser Geldabhebungen und Kontenauflösungen Hartz-IV bedrohter Menschen erinnern? Die Leute haben ihre 5 000, 6 000 oder von mir aus auch 20 000 Euronen , die sie zuviel hatten, von ihren Konten abgehoben. Und nu stecken die im Sparstrumpf - oder auch nicht. Das wiederum kann aber keiner prüfen.
      Selbst wenn man das überprüfen wollte - es klappt nicht.
      Wenn z.B. ich betroffen wäre, - und gesetzt den Fall - der Staat kontrolliert den Geldfluß der letzten Jahre (das kann er ja jetzt bei Verdacht auch schon. Die neue Regelung ändert daran auch nichts, weil jetzt auch nur der momentane Zustand abgerufen werden kann.)
      Ich würde beispielsweise ganz einfach behaupten, "Schulden" zurückgezahlt zu haben. Für ein paar 100 Euro gibt’s bestimmt genug "virtuelle Gläubiger". Das ist aber nur ein Beispiel unter vielen Möglichkeiten.

      Das Argument Schwarzarbeit greift auch nicht. Jemand, der die Intelligenz besitzt, seine Arbeitskraft auf dem Schwarzmarkt erfolgreich zu verkaufen, wird sich wohl kaum seinen Verdienst auf`s Konto überweisen lassen. :laugh:

      Was soll also die Argumentation mit den Sozialschmarotzern? Will der Staat etwa in Zukunft die ordnungsgemäße Überweisung der 345 Euro überprüfen? :rolleyes:


      Ne, ne.
      Das mit dem Sozialmissbrauch ist nur vorgeschoben. Hier geht’s um eine flächendeckende Überwachung des gesamten Volkes! :mad:

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 19:08:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      man erinnere sich, der gläserne bankkunde wurde im zuge von 11/9 mit dem argument gefordert, bessere kontrolle über terroristengelder zu haben.

      zwischen 2000 und 2002 sind 800.000 ukrainer vollkommen unkontrolliert mit deutschem visum in die eu eingereist.


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