Speku-Steuer in BRD und England - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.05 20:04:36 von
neuester Beitrag 02.06.05 18:10:22 von
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Hallo,
wie muessen leute, die in England wohnen, Spekusteuer bezahlen? Wenn sie innerhalb von welchem Zeitraum kaufen und verkaufen?
Muss jemand, der in BRD kein Einkommen hat, aber mit Aktien spekuliert, Speku-Steuer zahlen? Bis zu welchem Gewinn pro Jahr?
Danke.
wie muessen leute, die in England wohnen, Spekusteuer bezahlen? Wenn sie innerhalb von welchem Zeitraum kaufen und verkaufen?
Muss jemand, der in BRD kein Einkommen hat, aber mit Aktien spekuliert, Speku-Steuer zahlen? Bis zu welchem Gewinn pro Jahr?
Danke.
ist der Betreffende Deutscher ?
Muss jemand, der in BRD kein Einkommen hat, aber mit Aktien spekuliert, Speku-Steuer zahlen? Bis zu welchem Gewinn pro Jahr?
In Deutschland bleiben Speku-Gewinne bis zur Höhe von 7664 EUR steuerfrei, wenn dies die einzigen Einkünfte sind. Wenn die Gewinne aus Aktienverkäufen stammen, verdoppelt sich dieser Betrag,da nach § 3 Nr. 40 j EStG die Hälfte der Einnahmen dann steuerfrei ist.
In Deutschland bleiben Speku-Gewinne bis zur Höhe von 7664 EUR steuerfrei, wenn dies die einzigen Einkünfte sind. Wenn die Gewinne aus Aktienverkäufen stammen, verdoppelt sich dieser Betrag,da nach § 3 Nr. 40 j EStG die Hälfte der Einnahmen dann steuerfrei ist.
NATALY,
Dein Posting #3
bist Du ganz sicher, daß Deine Interpretation der Rechtslage richtig ist?
Ein Beispiel:
Ein Trader macht mit Aktien im Kalenderjahr 20000€ Gewinn und hat keine weiteren Einkünfte.
Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind 10000€ zu versteuern.
Der Grundfreibetrag heißt doch aber auch "Steuerfreies Existenzminimum" (liegt immer so im Bereich 7000€)
Sein "Steuerfreies Existenzminimum" hat der Trader aber doch bereits mit den anderen 10000€, die nach dem Halbeinkünfteverfahren nicht zu versteuern sind, ausgeschöpft.
Träfe Deine Auslegung zu, hätte er ja ein doppeltes "Steuerfreies Existenzminimum".... (nicht, daß ich etwas dagegen hätte!)
Grüße von
procedo
Dein Posting #3
bist Du ganz sicher, daß Deine Interpretation der Rechtslage richtig ist?
Ein Beispiel:
Ein Trader macht mit Aktien im Kalenderjahr 20000€ Gewinn und hat keine weiteren Einkünfte.
Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind 10000€ zu versteuern.
Der Grundfreibetrag heißt doch aber auch "Steuerfreies Existenzminimum" (liegt immer so im Bereich 7000€)
Sein "Steuerfreies Existenzminimum" hat der Trader aber doch bereits mit den anderen 10000€, die nach dem Halbeinkünfteverfahren nicht zu versteuern sind, ausgeschöpft.
Träfe Deine Auslegung zu, hätte er ja ein doppeltes "Steuerfreies Existenzminimum".... (nicht, daß ich etwas dagegen hätte!)
Grüße von
procedo
bist Du ganz sicher, daß Deine Interpretation der Rechtslage richtig ist?
Ich bin mir da ganz sicher.
Ich bin mir da ganz sicher.
@procedo:
Übrigens blieben bisher auch 38.320 EUR Sozialversicherungsrente dann steuerfrei, wenn der "Ertragsanteil" 20 vH betrug.
Durch das Alterseinkünftegesetz ändert sich das ab 2005 etwas, aber auch jetzt ist immer noch die Hälfte steuerfrei.
Übrigens blieben bisher auch 38.320 EUR Sozialversicherungsrente dann steuerfrei, wenn der "Ertragsanteil" 20 vH betrug.
Durch das Alterseinkünftegesetz ändert sich das ab 2005 etwas, aber auch jetzt ist immer noch die Hälfte steuerfrei.
Ja, der betreffende ist Deutscher.
An NATHALY:
Verstehe ich Dich richtig:
Hans Mueller hat kein Einkommen. Er kauft und verkauft Aktien innerhalb eines Jahres. Sein Gesamtgewinn in einem Jahr betraegt 7664 EURO. Er braucht deshalb keine Steuern zu zahlen.
Sollte er 8000 Euro Gewinn machen innerhalb eines Jahres, dann zahlt er nur fuer 336 EURO Steuern oder muss er von den ganzen 8000 EURO Steuern abziehen?
Weiss einer, wie das Steuerrecht in England aussieht?
An NATHALY:
Verstehe ich Dich richtig:
Hans Mueller hat kein Einkommen. Er kauft und verkauft Aktien innerhalb eines Jahres. Sein Gesamtgewinn in einem Jahr betraegt 7664 EURO. Er braucht deshalb keine Steuern zu zahlen.
Sollte er 8000 Euro Gewinn machen innerhalb eines Jahres, dann zahlt er nur fuer 336 EURO Steuern oder muss er von den ganzen 8000 EURO Steuern abziehen?
Weiss einer, wie das Steuerrecht in England aussieht?
Foin!
Dank Dir für die Auskunft, NATALY!
Dank Dir für die Auskunft, NATALY!
@erau:
Wenn Hans Müller in einem Kalenderjahr 2 x 7664 EUR = 15.328 EUR Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt, dann ist die Hälfte (7664 EUR) steuerfrei (§ 3 Nr. 40 j EStG). Die andere Hälfte liegt exakt am Freibetrag, so dass keine Steuer anfällt.
Wenn Hans Müller in einem Kalenderjahr 2 x 7664 EUR = 15.328 EUR Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt, dann ist die Hälfte (7664 EUR) steuerfrei (§ 3 Nr. 40 j EStG). Die andere Hälfte liegt exakt am Freibetrag, so dass keine Steuer anfällt.
Bei den 7664 EUR handelt es sich nicht um eine Freigrenze sondern um einen Freibetrag.
Die 7664 EUR werden auf keinen Fall besteuert, nur Beträge, die darüber liegen.
Die 7664 EUR werden auf keinen Fall besteuert, nur Beträge, die darüber liegen.
@Nataly/all:
Sehr interessante Diskussion. Ich selber lebe in London und habe hier ein zu versteuerndes Einkommen aus nicht selbststaendiger Arbeit. Ich bin allerdings Deutscher und auch nach wie vor in Deutschland wohnhaft gemeldet (auf eine Abmeldung bestand das Einwohnermeldeamt nicht, da ich regelmaessig mein Haus in Deutschland besuche).
In Deutschland habe ich kein Einkommen - mit Ausnahme von Spekulationsgewinnen.
Ist mein Einkommen aus UK fuer die Berechnung evtl. anfallender Spekulationssteuern relevant? Die deutschen Freibetraege waeren durch mein englisches Einkommen mehr als ausgeschoepft.
mfG
Sehr interessante Diskussion. Ich selber lebe in London und habe hier ein zu versteuerndes Einkommen aus nicht selbststaendiger Arbeit. Ich bin allerdings Deutscher und auch nach wie vor in Deutschland wohnhaft gemeldet (auf eine Abmeldung bestand das Einwohnermeldeamt nicht, da ich regelmaessig mein Haus in Deutschland besuche).
In Deutschland habe ich kein Einkommen - mit Ausnahme von Spekulationsgewinnen.
Ist mein Einkommen aus UK fuer die Berechnung evtl. anfallender Spekulationssteuern relevant? Die deutschen Freibetraege waeren durch mein englisches Einkommen mehr als ausgeschoepft.
mfG
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung
Vom 26.November 1964 (BGBl.1966 IIS.359), in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 23.März 1970 (BGBl.1971 IIS.46). [1]
Art. VIll
[9] [Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen]
(1) Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels XII Absatz2 können in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.
(2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, die ein Unternehmen eines der Gebiete in dem anderen Gebiet hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, über die eine in einem der Gebiete ansässige Person für die Ausübung eines freien Berufes in dem anderen Gebiet verfügt, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können in dem anderen Gebiet besteuert werden. Jedoch können Gewinne aus der Veräußerung des in Artikel XVI Absatz3 genannten beweglichen Vermögens nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses bewegliche Vermögen nach dem angeführten Artikel besteuert werden kann.
(3) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen1 und2 nicht genannten Vermögens können nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Dieser Absatz schließt nicht aus, daß die Veräußerungsgewinne solcher natürlicher Personen im Vereinigten Königreich besteuert werden, die im Vereinigten Königreich noch als "gewöhnlich ansässig" (ordinarily resident) gelten und in der Bundesrepublik mit diesen Gewinnen nicht steuerpflichtig sind.
http://www.afu-net.de/steuern/oase/dengland.htm
Vom 26.November 1964 (BGBl.1966 IIS.359), in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 23.März 1970 (BGBl.1971 IIS.46). [1]
Art. VIll
[9] [Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen]
(1) Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels XII Absatz2 können in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.
(2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, die ein Unternehmen eines der Gebiete in dem anderen Gebiet hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, über die eine in einem der Gebiete ansässige Person für die Ausübung eines freien Berufes in dem anderen Gebiet verfügt, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können in dem anderen Gebiet besteuert werden. Jedoch können Gewinne aus der Veräußerung des in Artikel XVI Absatz3 genannten beweglichen Vermögens nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses bewegliche Vermögen nach dem angeführten Artikel besteuert werden kann.
(3) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen1 und2 nicht genannten Vermögens können nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Dieser Absatz schließt nicht aus, daß die Veräußerungsgewinne solcher natürlicher Personen im Vereinigten Königreich besteuert werden, die im Vereinigten Königreich noch als "gewöhnlich ansässig" (ordinarily resident) gelten und in der Bundesrepublik mit diesen Gewinnen nicht steuerpflichtig sind.
http://www.afu-net.de/steuern/oase/dengland.htm
danke.
d.h. Steuern muessen in UK bezahlt werden, richtig?
mfG
d.h. Steuern muessen in UK bezahlt werden, richtig?
mfG
Ich nehme an, dass auf Grund des DBA das Besteuerungsrecht bei Großbritannien liegt (capital gains tax).
danke.
mfG
mfG
@nataly
wenn meine spekulations- gewinne über den freibetrag von 512 eur liegen muss ich die gesammte gewinn -summe versteuern oder werden die 512 eur abgezogen?
lg
AStralblue
wenn meine spekulations- gewinne über den freibetrag von 512 eur liegen muss ich die gesammte gewinn -summe versteuern oder werden die 512 eur abgezogen?
lg
AStralblue
Zu #16: Es handelt sich um eine Freigrenze. Wenn die Speku-Gewinne z.B. 513 EUR betragen, sind 513 EUR zu versteuern, nicht etwa 1 EUR.
Zu #16: Die Bezeichnung Freibetrag ist unrichtig, es handelt sich um eine Freigrenze.
@nataly
danke dir
lg
Astralblue
danke dir
lg
Astralblue
@ Nataly:
Bei 7664 EURO handelt es sich um einen Freibetrag.
Bei 512 EURO handelt es sich um eine Freigrenze.
Das entnehme ich aus Deinen Postings in diesem Thread.
a.) Verstehe ich Dich richtig, dass Buerger, die kein Einkommen haben, 7664 EURO GEWINN im Jahr machen koennen mit Aktientrades, die nicht laenger als ein Jahr gehalten werden, ohne Spekulationssteuern zu zahlen?
b.) Buerger, die Einkommen haben und nicht mehr als 512 EURO im Jahr Skekulationsgewinn verbuchen, muessen keine Steuern zahlen?
Wie hoch betraegt der Steuersatz, wenn der Freibetrag von 7664 EURO ueberschritten wird?
Wie hoch betraegt der Steuersatz, wenn die Freigrenze von 512 EURO ueberschritten wird?
Vielen Dank.
Bei 7664 EURO handelt es sich um einen Freibetrag.
Bei 512 EURO handelt es sich um eine Freigrenze.
Das entnehme ich aus Deinen Postings in diesem Thread.
a.) Verstehe ich Dich richtig, dass Buerger, die kein Einkommen haben, 7664 EURO GEWINN im Jahr machen koennen mit Aktientrades, die nicht laenger als ein Jahr gehalten werden, ohne Spekulationssteuern zu zahlen?
b.) Buerger, die Einkommen haben und nicht mehr als 512 EURO im Jahr Skekulationsgewinn verbuchen, muessen keine Steuern zahlen?
Wie hoch betraegt der Steuersatz, wenn der Freibetrag von 7664 EURO ueberschritten wird?
Wie hoch betraegt der Steuersatz, wenn die Freigrenze von 512 EURO ueberschritten wird?
Vielen Dank.
@erau:
a) Wenn andere Einkünfte nicht vorhanden sind, können 2 x 7664 EUR = 15328 EURGewinn mit Aktientrades innerhalb der Jahresfrist gemacht werden, ohne dass Steuern zu zahlen sind., denn bei Aktientrades ist die Hälfte der Gewinne sowieso schon steuerfrei (§ 3 Nr. 40 j EStG).
a) auf Speku-Gewinne bis 411,99 EUR wird keine Einkommensteuer fällig.
c) Die Frage nach dem Steuersatz kann so nicht beantwortet werden, da der Steuersatz von der Höhe des Einkommens abhängt, es gibt keinen fixen Steuersatz, vielmehr wächst der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens.
a) Wenn andere Einkünfte nicht vorhanden sind, können 2 x 7664 EUR = 15328 EURGewinn mit Aktientrades innerhalb der Jahresfrist gemacht werden, ohne dass Steuern zu zahlen sind., denn bei Aktientrades ist die Hälfte der Gewinne sowieso schon steuerfrei (§ 3 Nr. 40 j EStG).
a) auf Speku-Gewinne bis 411,99 EUR wird keine Einkommensteuer fällig.
c) Die Frage nach dem Steuersatz kann so nicht beantwortet werden, da der Steuersatz von der Höhe des Einkommens abhängt, es gibt keinen fixen Steuersatz, vielmehr wächst der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens.
Hier die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer ab 2005:
(41) § 32a Abs. 1 ist anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2005 in der folgenden Fassung:
"(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden
Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in
Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7 664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7 665 Euro bis 12 739 Euro:
(883,74 · y + 1 500) · y;
3. von 12 740 Euro bis 52 151 Euro:
(228,74 · z + 2 397) · z + 989;
4. von 52 152 Euro an:
0,42 · x - 7914.
3"y" ist ein Zehntausendstel des 7 664 Euro übersteigenden Teils des auf
einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4"z"
ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen
vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5"x" ist das
auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der
sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag
abzurunden."
(41) § 32a Abs. 1 ist anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2005 in der folgenden Fassung:
"(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden
Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in
Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7 664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7 665 Euro bis 12 739 Euro:
(883,74 · y + 1 500) · y;
3. von 12 740 Euro bis 52 151 Euro:
(228,74 · z + 2 397) · z + 989;
4. von 52 152 Euro an:
0,42 · x - 7914.
3"y" ist ein Zehntausendstel des 7 664 Euro übersteigenden Teils des auf
einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4"z"
ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen
vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5"x" ist das
auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der
sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag
abzurunden."
Einfacher als die Berechnung mit Hilfe der Formel ist natürlich die Verwendung von Einkommensteuertabellen. Dort kann zu jedem versteuernden Einkommen die Höhe der tarflichen Einkommensteuer abgelesen werden.
Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist ein anderer Tarif anzuwenden (Splittingtarif).
b.) Buerger, die Einkommen haben und nicht mehr als 512 EURO im Jahr Skekulationsgewinn verbuchen, muessen keine Steuern zahlen?
Nur zur Klarstellung:
Wenn das zu versteuernde Einkommen über 7664 EUR beträgt, ist darauf in jedem Fall Einkommensteuer zu bezahlen, egal, ob die Speku-Gewinne über oder unter 512 EUR betragen.
Nur zur Klarstellung:
Wenn das zu versteuernde Einkommen über 7664 EUR beträgt, ist darauf in jedem Fall Einkommensteuer zu bezahlen, egal, ob die Speku-Gewinne über oder unter 512 EUR betragen.
@ Nataly:
Kurz gesagt:
Ein in BRD lebender Deutscher, der nicht arbeitet und kein Einkommen hat, aber mit Aktien spekuliert und diese Aktien innerhalb eines Jahres mit einem Gewinn von insgesamt weniger als 15.338 EURO verkauft, zahlt KEINE Spekulationssteuern und auch sonst keine Steuern.
So habe ich das jetzt von Dir verstanden, Nataly. Vielen herzlichen Dank.
Ich nehme mal an, dass diese Regelung neu ist. Mit 15.338 EURO Gewinn pro Jahr kann ein Student gut auskommen. Er kann sich auf sein Studium konzentrieren, ohne selber vollzeit arbeiten und dadurch seinen Studentenstatus zu verlieren.
Es waere fuer Studenten schoen, vor allem, da nun Studiengebuehren erhoben werden, dass Studenten generell von Einkommens- und Spekulationssteuern befreit werden.
Kurz gesagt:
Ein in BRD lebender Deutscher, der nicht arbeitet und kein Einkommen hat, aber mit Aktien spekuliert und diese Aktien innerhalb eines Jahres mit einem Gewinn von insgesamt weniger als 15.338 EURO verkauft, zahlt KEINE Spekulationssteuern und auch sonst keine Steuern.
So habe ich das jetzt von Dir verstanden, Nataly. Vielen herzlichen Dank.
Ich nehme mal an, dass diese Regelung neu ist. Mit 15.338 EURO Gewinn pro Jahr kann ein Student gut auskommen. Er kann sich auf sein Studium konzentrieren, ohne selber vollzeit arbeiten und dadurch seinen Studentenstatus zu verlieren.
Es waere fuer Studenten schoen, vor allem, da nun Studiengebuehren erhoben werden, dass Studenten generell von Einkommens- und Spekulationssteuern befreit werden.
Es waere fuer Studenten schoen, vor allem, da nun Studiengebuehren erhoben werden, dass Studenten generell von Einkommens- und Spekulationssteuern befreit werden.
Damit ist nicht zu rechnen. Im Übrigen dürfte kaum ein Student derart hohe Speku-Einkünfte erzielen.
Damit ist nicht zu rechnen. Im Übrigen dürfte kaum ein Student derart hohe Speku-Einkünfte erzielen.
Liiiiebe Nataly,
es gibt auch in Deutschland einige reiche Studenten. Soll es in der Tat geben...,...die zudem mit Aktien spekulieren..., mit hohen Betraegen sogar...
Vielen Dank nochmals
erau
es gibt auch in Deutschland einige reiche Studenten. Soll es in der Tat geben...,...die zudem mit Aktien spekulieren..., mit hohen Betraegen sogar...
Vielen Dank nochmals
erau
@erau:
Mag sein. Dennoch: Ich sehe für deinen Vorschlag zur Befreiung von Studenten von der Einkommensteuer nicht die geringste Erfolgschance.
Mag sein. Dennoch: Ich sehe für deinen Vorschlag zur Befreiung von Studenten von der Einkommensteuer nicht die geringste Erfolgschance.
@ Nataly:
Ich weiss, dass im Hochsteuerland Deutschland kaum oder keine Chance auf Steuerbefreiung fuer Studenten gibt. Aber da in BRD mittlerweile auch Studiengebuehren eingefuehrt sind wie in USA, dachte ich, waere es an der Zeit, wie in USA ueblich Studenten von der Steuer zu befreien.
Ich weiss, dass im Hochsteuerland Deutschland kaum oder keine Chance auf Steuerbefreiung fuer Studenten gibt. Aber da in BRD mittlerweile auch Studiengebuehren eingefuehrt sind wie in USA, dachte ich, waere es an der Zeit, wie in USA ueblich Studenten von der Steuer zu befreien.
@erau:
Du meinst also, dass nach den US-Steuervorschriften Bill Gates von der Einkommensteuer befreit wird, wenn er sich an einer Uni immatrikuliert?
Du meinst also, dass nach den US-Steuervorschriften Bill Gates von der Einkommensteuer befreit wird, wenn er sich an einer Uni immatrikuliert?
Guter Konter @ Nataly
Nochmal zum Ursprungsthema des Threads:
Wer als Deutscher in UK lebt, in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat und in UK kein Wohneigentum erwirbt, gilt als Devisenauslaender und muss Spekulationsgewinne in Deutschland nicht versteuern. Auch sind die Gewinne nicht in UK steuerpflichtig.
Diese Aussage habe ich von mehreren Kollegen in UK erhalten und werde sie in Kuerze von meinem UK Steuerberater ueberpruefen lassen.
mfG
Wer als Deutscher in UK lebt, in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat und in UK kein Wohneigentum erwirbt, gilt als Devisenauslaender und muss Spekulationsgewinne in Deutschland nicht versteuern. Auch sind die Gewinne nicht in UK steuerpflichtig.
Diese Aussage habe ich von mehreren Kollegen in UK erhalten und werde sie in Kuerze von meinem UK Steuerberater ueberpruefen lassen.
mfG
[posting]16.779.694 von steuer_inc. am 02.06.05 15:27:33[/posting]Wie willst Du denn private Veräußerungsgeschäfte von UK aus erzielen ?
Konto bei dt. Bank ?
Konto bei dt. Bank ?
Die meisten Deutschen, die in UK arbeiten, duerften nach wie vor bei Ihrer alten Hausbank ein Konto haben. Ich fuer meinen Teil habe sowohl in Deutschland, als auch in UK mehrere Konten und wickel meine Spekulationsgeschaefte prinzipiell ueber meine deutschen Konten ab, da es in UK keine Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer von Wertpapieren gibt.
Wenn die o.g. Regelung Gueltigkeit hat, macht es obendrein ohnehin Sinn, in UK zu wohnen und im Ausland zu investieren. Zudem zeichnet sich UK durch eine - vor allem im Vergleich zu Deutschland - sehr starke Wirtschaft aus. Und der Wechselkurs £/Euro ist mit 1.48 ebenfalls hoch.
Ich kenne im uebrigen viele, die in London arbeiten und jedes WE nach Deustchland zu ihrer Familie fliegen, schlicht, weil die Gehaelter hier wesentlich hoeher liegen.
mfG
Wenn die o.g. Regelung Gueltigkeit hat, macht es obendrein ohnehin Sinn, in UK zu wohnen und im Ausland zu investieren. Zudem zeichnet sich UK durch eine - vor allem im Vergleich zu Deutschland - sehr starke Wirtschaft aus. Und der Wechselkurs £/Euro ist mit 1.48 ebenfalls hoch.
Ich kenne im uebrigen viele, die in London arbeiten und jedes WE nach Deustchland zu ihrer Familie fliegen, schlicht, weil die Gehaelter hier wesentlich hoeher liegen.
mfG
[posting]16.781.738 von steuer_inc. am 02.06.05 17:54:44[/posting]Wenn die Familie hier lebt, ist doch der Wohnsitz (auch) in D., oder ?
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