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    WIGE MEDIA (634770)- Im Hinblick auf die WM 2006 sehr interessant! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.05 14:26:46 von
    neuester Beitrag 26.06.05 21:43:34 von
    Beiträge: 36
    ID: 981.422
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      Avatar
      schrieb am 16.05.05 14:26:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      In gut einem Jahr beginnt in Deutschland die Fußball-WM und da bietet es sich an, rechtzeitig in Unternehmen zu investieren, die von dem Großevent im eigenen Land profitieren werden. Als Beispiel Fluxx erkennt man, was für große Kurschancen bei den "richtigen" Unternehmen bestehen.

      Ich möchte hier ein günstiges, sehr gut aufgestelltes Unternehmen kurz vorstellen: Wige Media (634770).
      Mit einem Kurs von ca. 1,50€ bei einer MK von ca. 9Mio.€ und einem Streubesitz von nur ca. 33% ein sehr interessanter Wert.


      Hier das Unternehmensprofil (Querlle: www.wige.de):

      Die WIGE MEDIA AG ist seit dem Jahr 2000 eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die für ihre Tochtergesellschaften eine Holdingfunktion übernimmt. Unsere Kernkompetenzen haben wir in unseren Tochtergesellschaften WIGE TELEVISION GmbH, WIGE DATA GmbH sowie der WIGE COMMUNICATION GmbH gebündelt. Sowohl aus den Aktivitäten untereinander als auch zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern ergeben sich umfangreiche Synergieeffekte. Damit decken wir die gesamte Wertschöpfungskette bei der technischen Produktion und Vermarktung von Sportereignissen ab.

      Mit dieser auf Full-Service ausgerichteten Unternehmensstrategie hat WIGE auch weiterhin eine Alleinstellung in Deutschland und Europa. Die langjährige Branchenerfahrung unseres Managements und die daraus erwachsenen Kundenkontakte stärken zusätzlich unsere Wettbewerbssituation.



      Und hier die Töchter:

      Seit 1985 realisiert
      mit eigenem TV-Equipment Fernsehproduktionen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Bei über 200 Events pro Jahr bringt WIGE modernste Technologie zum Einsatz - eine Ü-Wagenflotte von 5 Übertragungswagen, umfangreiches TV-Equipment mit stationären und beweglichen Kameras sowie Super-/ LiveSlowMotion und Drahtlos-/ Funktechnik.

      Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Ansprüche im Bereich Sportübertragungen setzt WIGE Television mit der Erweiterung ihrer Ü-Wagenflotte neue Maßstäbe. Der volldigitale „Ü5“ ist zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung im Dezember 2001 Europas modernster Ü-Wagen. Er ist ausgestattet mit 2 Bildregien und mit bis zu 24 Kameras.

      WIGE ist somit optimal positioniert für die Realisierung von Live TV-Projekten wie Formel 1, Fussball-Topspielen, Leichtathletik-Meetings oder Ski-Weltcupveranstaltungen und somit ein kompetenter Partner für den jeweiligen Sender. Früchte dieser Partnerschaften sind mehrfache Auszeichnungen wie z. B. die FOCA TV TROPHY für die gemeinsamen Leistungen des Host Broadcasters RTL und WIGE Television im Rahmen der Formel 1 TV-Berichterstattung.



      Großveranstaltungen im Sport sind ohne Sponsoring kaum noch machbar – und bieten aufgrund des enormen öffentlichen Interesses das optimale Umfeld für Werbung und Sponsoren.
      WIGE konzipiert entsprechende Engagements und schnürt individuelle Marketing-Pakete für die Kunden. Dabei helfen die engen Kontakte zu internationalen Verbänden, Veranstaltern und Sportlern.

      Im Bereich Grafiksponsoring ist WIGE führend mit komplettem Service wie Logo-Layout, Frequenzen-Planung, Einblendungen, Auswertungen und Dokumentationen.





      Medien im Sport bringen packende, hautnahe Wettkampf - Erlebnisse. Sie zeigen den Zuschauern kleinste Unterschiede in Bewegung und Technik – Details und Informationen, von denen noch vor kurzem viele Trainer träumten.

      Livebilder allein reichen nicht mehr. Erst Grafiken, Hintergrundinformationen und Analysen machen daraus faszinierende Wettkampferlebnisse. Das nützt auch den Kommentatoren und der Presse. Und es hilft Athleten, ihr Training mit neuester Hard- und Software zu optimieren.

      WIGE DATA bietet Komplettservice für viele Sportarten aus einer Hand: Hightech Equipment und Spezialisten, medientechnische Planung von Sportstätten, spezielle Hard- und Softwarelösungen, Daten- Grafik- und Ergebnisdienste, Spiel- und Wettkampfauswertungen, Video-Vergleichsanalysen, kompletter Internetservice.
      Und virtuelle Werbung, die auffällt, ohne Sportler zu stören. Mit unserem Partner WIGE TELEVISION sind wir in der Lage, den gesamten Medienservice für Sportveranstaltungen inklusive Broadcasting durchzuführen.


      "The electronic world of sports" beschreibt unser Ziel, weltweit einer der führenden Dienstleister für technischen Service bei Sportveranstaltungen zu werden. Dazu optimieren wir unsere virtuellen Technologien, entwickeln neue Analyseverfahren und sind bereits heute Partner für Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Wettkämpfe und andere Sportevents.
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 14:32:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und hier noch ein Auszug der Homepage von WIGE Data:

      WIGE DATA ist als Fachberater der Bauherren von Fußballstadien und Mehrzweckarenen für das Gewerk Medientechnik (insbesondere Planung, Realisierung, Betrieb) tätig.
      Dazu gehören das Ostseestadion Rostock, das Müngersdorfer Stadion Köln, das Dortmunder Westfalenstadion und Mehrzweckarenen wie z.B. die Kölnarena.

      Zu unserem Service der Medientechnik für Fußballstadien gehört unter anderem:
      Beschallungsanlage
      Beschallung des Stadion-Innenbereich, ELA-Anlage, Gerätetechnik, Sprecherplatz, Sprechstellen, VIP- und Pressebereich

      Videoüberwachungsanlage
      Kameratechnik, Schwenk-Neigeköpfe und Montageelemente, Verkabelung und Glasfasertechnik, Zentrale Stadionüberwachung (Polizeileitstelle), Videotechnik

      Breitbandkabelanlage
      Kabelkopfstation, Antennenanlage, Rundfunkempfangsstelle, Breitbandverteilnetz, Antennenanlage für BOS-Funk

      Medientechnische Ausrüstung zur TV-Produktion
      Produktionstechnik für externe Ü-Wagen und Produktionen, Interne TV Produktionstechnik (FAN-TV) optional

      TV-Informationssystem und Großbildwände
      Großbildanzeigesysteme, Informationskanäle, TV-Monitorsystem

      Kabel und Kabelführungselemente
      Kabel und Leitungen, Kabelführungselemente, Verlegesysteme, Verkabelung und Anschlusspunkte TV-Technik

      Medientechnische Funktionsräume
      Zentraler Geräteraum, Stadionregie, Polizeileitstelle, Stadionsprecher, Feuerwehrleitstelle, Pressekonferenzraum, TV-Studios, Radiostudio, Kommentatorkabinen, TV-Control Center, Ü-Wagenstellplatz

      Zu unserem Service der Medientechnik für Mehrzweckarenen gehört unter anderem:
      Planung der Beschallung
      TV- und Radiotechnik (einschl. Studios)
      Telekommunikationsanlagen
      Zutrittskontrolltechnik
      Konferenz- und Intercomtechnik
      TV-Festverkabelung
      Ü-Wagen Stellplatz
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 15:57:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Arbomedia ist da der interessantere Wert, schau ihn Dir mal an!
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 17:14:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da Arbomedia in 2004 Umsatzeinbußen von mehr als 10% hinnehmen musste, ist die Bewertung in meinen Augen deutlich zu hoch.

      Für Wige sprechen neben steigendem Umsatz eindeutig der geringe Streubesitz und die günstige Bewertung.
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 13:16:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat niemand eine Meinung zu Wige?

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      Avatar
      schrieb am 18.05.05 09:33:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie kann denn Wige von der Fussball-WM pofitieren ?
      Warum ist Wige denn günstig bewertet ?
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 10:59:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wige ließt sich gut!

      Ich kaufe mir mal 1000 Stück auf Verdacht... Danke für den Blitz.

      Gruß Lord
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 11:15:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Werde erst Freitag kaufen. Der Umsatz ist mir heut zu dünn...

      Vielleicht bekomme ich sie da ja dann noch günstiger!
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 15:19:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe heute gekauft.
      Darum beobachte ich jetzt
      auch dieses Thread.
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 12:27:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      WIGE könnte sicherlich profitieren, aber leider ist der Markt sowohl im Bereich Produktionstechnik/Übertragungstechnik als auch Veranstaltungstechnik extrem segmentiert.

      Hat jemand näher Informationen zum Markt generell? Werden alle von der WM profitieren? Ragt WIGE heraus?

      In der Studie von First Berlin verstehe ich nicht, warum WIGE mit EM.TV und Highlight Communications verglichen wird. Nicht dass ich einen Pfifferling auf solche Studien gäbe, aber es ist immer interessant, die Konkurrenz darin zu finden und zu analysieren...
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 20:50:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Moin Jimmy,

      wo finde ich diese Studie ?

      GRüße
      Asterixxx
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 12:51:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Asterixx
      Auf HP von WIGE, IR und da irgendwo/irgendwas mit Analyst Coverage oder so...
      Viel Spass :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 14:01:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aktie hält sich in den letzten Wochen stabil!
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 16:22:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Moin :kiss: :kiss:

      Von welcher Aktie wird hier gesprochen ? Wige kann es kaum sein ...... in nur 4 Wochen Kursschwankungen von 1.56 auf 1.35 nennst Du stabil ?

      8 Aktien im Handel verkauft und schon fällt der Kurs um 5 Cent.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 10:01:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Eben in anderem Board aufgeschnappt:

      25.05.2005 16:33
      WIGE MEDIA AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      WIGE MEDIA (Nachrichten)
      Frechen
      ISIN DE 000 634 770 1
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 4. Juli 2005, um 14.30 Uhr, im RheinEnergieStadion, Pressekonferenzraum Tribüne West, Aachener Straße 199, 50933 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der WIGE MEDIA AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31.12.2004 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.

      5. Wahl zum Aufsichtsrat
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß 95, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Anteilseigner. Herr Ralph Ristau hat mit Wirkung zum 31.01.2005 sein Mandat niedergelegt. Das Amtsgericht Köln hat Herrn Gerold Lehmann zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung soll nun durch die Hauptversammlung bestätigt werden, die bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor:
      Herrn Gerold Lehmann, Bankkaufmann, Gauting
      für die restliche Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschließt, endet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Herr Gerold Lehmann ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbare in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
      Mitglied des Aufsichtsrats des Bankhaus August Lenz & Co AG, München
      Mitglied des Aufsichtsrats der Seydler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt

      6. Beschlussfassung („Vorratsbeschluss“ ) über Satzungsänderungen im Hinblick auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts („UMAG“ )
      Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts („UMAG“ ) beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht u.a. eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden. Darüber hinaus kann die Satzung bei Inhaberaktien einen Nachweis über den Anteilsbesitz als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts verlangen. Schließlich kann die Satzung den Versammlungsleiter dazu ermächtigen, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Nach der Absicht der Bundesregierung und nach allgemeiner Einschätzung wird das UMAG noch im laufenden Jahr 2005 nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten.
      Im Vorgriff auf die dargestellte Regelung des UMAG und vor allem, um Rechtsklarheit hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen für die nächstjährige ordentliche Hauptversammlung zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt zu ändern: a) 10 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass die bisherigen Absätze 2 bis 4 durch die nachstehenden neuen Absätze 2 bis 3 ersetzt werden: "(2) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
      (3) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.“

      b) 11 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass der bisherigen Absatz 1 durch den nachstehenden neuen Absatz 1 ersetzt wird und Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt geändert: "(1) Die Hauptversammlung ist in der gesetzlich vorgesehenen Form und mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden haben unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
      (2) Satz 3: Der Vorsitzende der Hauptversammlung bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände, die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen und ist dazu ermächtigt das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.“

      c) Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Satzungsänderungen erst dann, dann aber unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) mit den einleitend beschriebenen Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Beschränkung des Rede- und Fragerechts in Kraft getreten ist.


      7. Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien gem. 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 3. Januar 2007 Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken erfolgen, insbesondere zu den nachfolgenden Bedingungen in lit. b) bis h).
      b) Die Ermächtigung ist zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sie bereits erworben hat und noch besitzt, auf den Erwerb von Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu Euro 600.000,00 beschränkt, das sind insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals von Euro 6.000.000,00. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.
      c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. ― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellschaft über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag des Erwerbs oder der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
      ― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellschaft über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots dieses Volumen überschreitet muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden.
      Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2004 beschlossene und bis zum 4. Januar 2006 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung aufgehoben.
      d) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Bezugsangebot unter Wahrung der Bezugsrechte aller Aktionäre zu veräußern.
      e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten.
      f) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt im Wege der Kapitalherabsetzung oder dadurch, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich gemäß 8 Abs. 3 AktG der rechnerische Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht; im letzten Fall ist der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
      g) Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d), e) und f) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmalig oder mehrmalig, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) veräußert oder gemäß der Ermächtigung in lit. e) an Dritte abgegeben werden, darf den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veräußerung oder der Abgabe an Dritte nicht um mehr als 5 % unterschreiten (ohne Veräußerungskosten). In diesen Fällen darf die Anzahl der zu veräußernden bzw. abzugebenden Aktien (unter Einbeziehung etwaiger Ermächtigungen zur Ausgabe von neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Grenze von 10 % des Grundkapitals von Euro 6.000.000,00 nicht übersteigen.
      h) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d) und e) verwandt werden.

      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG
      Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
      Mit der Ermächtigung zur Abgabe der erworbenen Aktien an Dritte und zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, soweit der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, macht die Gesellschaft von der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch. Von dieser Ermächtigung darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals unter Einbeziehung von anderweitigen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigung (genehmigtes Kapital) gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 lit. d) der Satzung. Diese Möglichkeit dient dem Interesse der Gesellschaft, sich bietende Akquisitionsgelegenheiten rasch und kostengünstig unter Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Veräußerer wahrzunehmen. Darüber hinaus ermöglicht sie der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Des weiteren können hierdurch zusätzliche neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, sich auf Grund der jeweiligen Börsensituation bietende Möglichkeiten schnell und flexibel zu nutzen, da es nicht der zeit- und kostenaufwendigen Abwicklung eines Bezugsrechtshandels bedarf. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne dieser Regelung gilt der durchschnittliche XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor Veräußerung oder Abgabe der Aktien. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung.
      Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts auf der Grundlage des 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Die Ermächtigung nach den Regeln des 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschränkt sich unter Einbeziehung der Ermächtigung gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 lit. f) (bzw. lit. e) der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen neuen Fassung der Satzung auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Schutz der Aktionäre ist weiter vorgesehen, dass die erworbenen Aktien, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den Börsenpreis gemäß Beschlussvorlage von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet, also nur unwesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt.
      Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen gewähren zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität einräumen, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die Hauptversammlung jeweils über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung unterrichten.
      Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.
      Die Entscheidung darüber, wie die Optionen im Einzelfall erfüllt werden, treffen die zuständigen Organe der Gesellschaft; sie werden sich dabei allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und in der jeweils nächsten Hauptversammlung über ihre Entscheidung berichten.
      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleine Teile von Offerten bis zu maximal 50 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

      8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in 4 Abs. 3 der Satzung, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung der Satzung
      Die in 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, ist bis zum 31. August 2005 befristet. Da eine solche Erhöhung des Grundkapitals auch weiterhin möglich sein soll, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen: a) Die derzeit in 4 Abs. 3 der Satzung erhaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht auszuschließen, wird vorbehaltlich der Eintragung des neuen, unter der nachfolgenden Ziffer b) beschlossenen genehmigten Kapitals aufgehoben.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
      (b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten;
      (c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben;
      (d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;
      (e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      c) 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
      (b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten;
      (c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben;
      (d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;
      (e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.“


      d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des 4 Abs. 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
      e) Um sicherzustellen, dass die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals nicht wirksam wird, ohne dass an ihre Stelle das neue genehmigte Kapital tritt, wird der Vorstand angewiesen, den vorstehend unter lit. a) gefassten Beschluss über die Aufhebung des bisherigen in 4 Abs. 3 der Satzung enthaltenen genehmigten Kapitals in der Weise zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass gesichert ist, dass das neue genehmigte Kapital im unmittelbaren Anschluss an die Eintragung der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals im Handelsregister eingetragen wird.
      Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 8 zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts gemäß 203 Abs. 1 und 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
      Der Hauptversammlung wird die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals über insgesamt Euro 3.000.000,00 vorgeschlagen. Das neue genehmigte Kapital soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen. Das neue genehmigte Kapital soll das bisher bestehende genehmigte Kapital gemäß 4 Abs. 3 der Satzung ersetzen, da die bestehende Ermächtigung in 4 Abs. 3 der Satzung zum 31. August 2005 ausläuft. Inhaltlich sind, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisher bestehenden genehmigten Kapital beabsichtigt.
      Wird das genehmigte Kapital ausgenutzt, steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrags würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten von Inhabern von Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten dient dem Zweck, dass im Fall einer Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung der Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den sogenannten Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigt zu werden braucht, sondern auch den Inhabern der Optionsrechte, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Rechte zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält der Vorstand die Möglichkeit, bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen beiden Alternativen zu wählen.
      Darüber hinaus soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben. Der Vorstand soll damit die Möglichkeit erhalten, Arbeitnehmern des Unternehmens Aktien zu günstigen Konditionen anbieten zu können, um auf diese Weise die Arbeitnehmer enger an die Gesellschaft zu binden. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom Gesetzgeber gewünscht. Sie dient der Integration der Mitarbeiter in das Unternehmen und fördert die Übernahme von Mitverantwortung. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien liegt daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Dieser Zweck macht es erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      Die Ermächtigung sieht weiter vor, dass bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen, das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss dient dem Zweck, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder den Erwerb anderer Sacheinlagen gegen Gewährung von Aktien zu ermöglichen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Akquisitionen ein Verkäufer eine Gegenleistung nicht in Form von Geld, sondern in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Im Einzelfall kann es auch aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft geboten sein, Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Aktien zu erlangen. Durch das genehmigte Kapital kann die Gesellschaft bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Fällen Unternehmen oder Unternehmensteile zu erwerben oder andere Sacheinlagen zu erhalten. Die beantragte Ermächtigung schafft damit nicht nur einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte, sondern ermöglicht auch im Einzelfall eine optimale Finanzierung des Erwerbs gegen Ausgabe von Aktien und damit gleichzeitig eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Konkrete Pläne für die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.
      Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht gemäß 203 Abs. 1 und 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (erleichterter Bezugsrechtsausschluss) auszuschließen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist der Ausschluss nach der Wertung des Gesetzgebers zulässig. Die in der Ermächtigung unter (e) vorgesehene Ausschlussmöglichkeit entspricht den gesetzlichen Vorgaben für den erleichterten Bezugsrechtsausschluss. Darüber hinaus dient diese Möglichkeit dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Ausgabekurses bei der Ausgabe neuer Aktien. Die in 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Möglichkeiten schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts können der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen sehr zeitnah gedeckt und zusätzlich neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Den Aktionären entsteht kein Nachteil, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die entsprechende Anzahl von Aktien jederzeit an der Börse hinzuerwerben können. Von der Ermächtigung darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals unter Einbeziehung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigung nach 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 7.
      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur erfolgen, wenn diese nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.


      Teilnahme / Hinterlegung / Stimmrecht

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Montag, 27. Juni 2005, bei der Gesellschaft, WIGE Media AG, c/o Hülsbömer & Kollegen Finanzredaktion GmbH & Co. KG, Hauptversammlungsservice, Georgstraße 24, 88212 Ravensburg, Fax-Nr.: 0751-3545620, bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt halten. Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle (Gesellschaft) für diese bei einem Kreditinstitut bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Außerdem bieten wir unseren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der über die depotführende Bank bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtsübertragung (siehe Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig.



      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 126 ff. AktG sind schriftlich unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an: WIGE MEDIA AG, Investor Relations, Kölner Straße 180 – 182, 50226 Frechen. Rechtzeitig nach den gesetzlichen Vorschriften unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.wige.de unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Frechen, im Mai 2005

      WIGE MEDIA AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 17:04:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      DGAP-News: WIGE MEDIA AG <WIG>

      WIGE MEDIA AG: Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis

      Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      WIGE MEDIA AG: Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis

      Quartalszahlen liegen leicht über Plan / Lage des Sport- und Medienmarkts
      weiter angespannt

      Der Medien-Dienstleister WIGE MEDIA AG aus Frechen bei Köln hat heute
      Quartalszahlen vorgelegt, die die Planungen des Vorstands übertreffen. Das
      Unternehmen erzielte in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen
      Umsatz von 7.490 TEUR. Das sind 15,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum
      des Vorjahres, in dem der Umsatz 6.492 TEUR betragen hatte.

      Zur Umsatzsteigerung trugen alle drei Segmente der WIGE MEDIA AG bei. Das
      Segment Television steigerte die Erlöse durch die Produktion der Biathlon-
      Weltmeisterschaft um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das Segment
      Data erhöhte den Umsatz um 11,4 Prozent. Grund waren hier die Abrechnung von
      Vorleistungen für die olympischen Winterspiele in Turin sowie
      Datenserviceleistungen für die Nordische Ski-Weltmeisterschaft. Das Segment
      Communication steigerte seine Erlöse durch ein verstärktes Engagement in der
      Formel 1 um 6,4 Prozent.

      Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) betrug zum
      31.3.2005 1.153 TEUR. Im ersten Quartal des Vorjahres war es mit 673 TEUR
      deutlich niedriger ausgefallen. Auf das Ergebnis schlug sich neben der
      Umsatzsteigerung auch der Verkauf eines Übertragungswagen nieder. Ohne diesen
      Einmaleffekt läge das Betriebsergebnis um 436 TEUR unter dem Vorjahreswert.
      Die aktuellen Zahlen belegen damit die weiterhin angespannte Lage im Sport-
      und Medienmarkt. Das erste Quartal ist für die WIGE MEDIA AG - abgesehen von
      Sondereffekten - erfahrungsgemäß das schwächste.

      Der Vorstandsvorsitzende Peter Geishecker zeigt sich mit den Quartalszahlen
      zufrieden: "Sie liegen leicht über unserer Planung. Das stimmt uns
      hoffnungsvoll." Für die kommenden Monate erwartet die WIGE MEDIA AG einen
      leichten Rückgang des Umsatzes wegen geringerer Einnahmen aus dem Motorsport-
      Geschäft. Dadurch werde auch das Jahresergebnis leicht niedriger ausfallen als
      geplant. Zugleich rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem positiven
      Jahresergebnis vor Steuern (EBT). Die strategische Neuausrichtung, die auf
      eine verstärkte Orientierung auf die Bedürfnisse der Kunden und eine
      zunehmende Verzahnung der Geschäftsfelder der WIGE MEDIA AG zielt, soll
      fortgesetzt werden.


      Weitere Informationen:
      WIGE MEDIA AG
      Dr. Andrea Schleppinghoff
      Tel.: +49 / (0) 22 34 / 18 31-180
      E-Mail: info@wige.de
      Internet: www.wige.de

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.05.2005
      ------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 634770; ISIN: DE0006347701; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 19:13:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Sind sehr gute Zahlen. Wige ist weiterhin krass unterbewertet! Und das sogar, wenn man die WM2006-Phantasie außen vor lässt...!
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 19:20:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      WIGE MEDIA steigert Umsatz und Gewinn im ersten Quartal

      Der Medienkonzern WIGE MEDIA AG veröffentlichte am Montag seine Ergebnisse des ersten Quartals 2005.
      Demnach konnte das Unternehmen seine Planzahlen übertreffen. Hierbei wurde der Umsatz von 6,49 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf nun 7,49 Mio. Euro verbessert. Dies entspricht einer Steigerung von 15,4 Prozent. Das Unternehmen gab ferner an, dass es ein EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) in Höhe von 1,15 Mio. Euro erzielen konnte, nachdem im Vorjahresquartal noch ein Wert in Höhe von 0,67 Mio. Euro erwirtschaftet worden war.

      Die Aktie von WIGE MEDIA notiert auf dem Frankfurter Parkett aktuell mit einem Minus von 1,39 Prozent bei 1,42 Euro.

      Quelle:Finanzen.net 30/05/2005 17:52
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 16:04:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      So langsam werden die sehr guten Zahlen an der Börse hornoriert. Meiner Meinung nach sind Kurse unter 1,80€ ein schlechter Scherz.

      Ich rechne auf Sicht von 12 Monaten (auch im Hinblick auf die WM) mit Kursen über 2,50€!
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:15:03
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:17:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]16.759.851 von Asterixxx am 31.05.05 19:15:03[/posting]Wir können uns zu gegebener Zeit gerne über den Kursverlauf von Wige unterhalten!:kiss:
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 16:48:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      BIATHLON BIS 2010! RIDERS TOUR, ZÜRICH MASTERS(beachvolleyball), WORLD GAMES!
      bei RTL ,ARD oder ZDF zur besten Sendezeit(sonntags).

      Allein die Ü-WAGENFOTTE ist 15MILL EURO wert.

      OPERATIVER CASHFLOW 2003/4 = 13,77MILLION EURO.

      WIGE MEDIA weiter so.
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 17:26:52
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 09:34:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      Noch genau 1 Jahr bis zur WM 2006! Wige bewegt sich im Moment seitwärts bei 1,40€! Denke, dass nach und nach die Analysten "WM-Empfehlungen" aussprechen werden und dan an Wige nicht vorbeikommen!
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 18:22:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hi all!

      Weiß jemand was da im moment los ist? Gibt es irgendwelche News oder warum fällt Wige so stark?

      Eddie!
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 09:06:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      Frick pusht gerade auf 1,39!
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 09:13:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      HI @ll,

      kann jemand von euch ein Orderbuch reinstellen??

      Danke
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 09:19:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 09:28:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 09:42:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Nachdem Frick schrieb WIge sei ein Schnäppchen und Kursziel sei 2€ ist sie ganz schön gestiegen. Bin gespannt wie es heute weitergeht. :D
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 11:42:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich hab da eher nen schlechtes Gefühl für morgen...
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 15:24:58
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kursziel von 2 euro ist ja nun auch nicht gerade berauschend. nicht mal 100 %.:laugh:
      Und sowas von Frick:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 01:15:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      man muss auch mal mit 15% zufrieden sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 10:11:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]16.966.682 von WMaahn am 23.06.05 01:15:50[/posting]Da hat wohl alles PUSHEN von Frick nicht gebracht.
      An den Fakten führt nun einmal kein Weg vorbei.
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.05 21:43:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      So ist es! An den Fakten geht kein Weg vorbei! Also hier nochmal die aktuellen Zahlen:

      DGAP-News: WIGE MEDIA AG





      WIGE MEDIA AG: Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis

      Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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      WIGE MEDIA AG: Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis

      Quartalszahlen liegen leicht über Plan / Lage des Sport- und Medienmarkts
      weiter angespannt

      Der Medien-Dienstleister WIGE MEDIA AG aus Frechen bei Köln hat heute
      Quartalszahlen vorgelegt, die die Planungen des Vorstands übertreffen. Das
      Unternehmen erzielte in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen
      Umsatz von 7.490 TEUR. Das sind 15,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum
      des Vorjahres, in dem der Umsatz 6.492 TEUR betragen hatte.

      Zur Umsatzsteigerung trugen alle drei Segmente der WIGE MEDIA AG bei. Das
      Segment Television steigerte die Erlöse durch die Produktion der Biathlon-
      Weltmeisterschaft um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das Segment
      Data erhöhte den Umsatz um 11,4 Prozent. Grund waren hier die Abrechnung von
      Vorleistungen für die olympischen Winterspiele in Turin sowie
      Datenserviceleistungen für die Nordische Ski-Weltmeisterschaft. Das Segment
      Communication steigerte seine Erlöse durch ein verstärktes Engagement in der
      Formel 1 um 6,4 Prozent.

      Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) betrug zum
      31.3.2005 1.153 TEUR. Im ersten Quartal des Vorjahres war es mit 673 TEUR
      deutlich niedriger ausgefallen. Auf das Ergebnis schlug sich neben der
      Umsatzsteigerung auch der Verkauf eines Übertragungswagen nieder. Ohne diesen
      Einmaleffekt läge das Betriebsergebnis um 436 TEUR unter dem Vorjahreswert.
      Die aktuellen Zahlen belegen damit die weiterhin angespannte Lage im Sport-
      und Medienmarkt. Das erste Quartal ist für die WIGE MEDIA AG - abgesehen von
      Sondereffekten - erfahrungsgemäß das schwächste.

      Der Vorstandsvorsitzende Peter Geishecker zeigt sich mit den Quartalszahlen
      zufrieden: "Sie liegen leicht über unserer Planung. Das stimmt uns
      hoffnungsvoll." Für die kommenden Monate erwartet die WIGE MEDIA AG einen
      leichten Rückgang des Umsatzes wegen geringerer Einnahmen aus dem Motorsport-
      Geschäft. Dadurch werde auch das Jahresergebnis leicht niedriger ausfallen als
      geplant. Zugleich rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem positiven
      Jahresergebnis vor Steuern (EBT). Die strategische Neuausrichtung, die auf
      eine verstärkte Orientierung auf die Bedürfnisse der Kunden und eine
      zunehmende Verzahnung der Geschäftsfelder der WIGE MEDIA AG zielt, soll
      fortgesetzt werden.


      Weitere Informationen:
      WIGE MEDIA AG
      Dr. Andrea Schleppinghoff
      Tel.: +49 / (0) 22 34 / 18 31-180
      E-Mail: info@wige.de
      Internet: www.wige.de

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.05.2005
      ------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 634770; ISIN: DE0006347701; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart

      Quelle: FINANZEN.NET
      Avatar
      schrieb am 26.06.05 22:26:20
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor


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