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    Mindeststreitwert für Rechtsanwalt bei Internetgeschäft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.05 13:31:55 von
    neuester Beitrag 26.05.05 22:35:17 von
    Beiträge: 7
    ID: 983.730
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      schrieb am 26.05.05 13:31:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte zu einer kurzen theoretischen Diskussion anregen.
      Kauft man z.B. auf ebay ein Radio für 10 Euro und wählt unversicherten Versand.
      Nun kommt das Radio nicht an. Hat man pech gehabt?
      Wie wäre die Situation wenn das Radio für 10 Euro die EiGENSCHAFTEN NICHT aufweist, kann man dann einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen?
      Ginge das auch für 1 Euro Artikel?
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 15:00:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich ginge das aber der RA wird nicht einmal für einen
      Gegenstandswert von € 25,00 nach den gesetzlichen Gebühren tätig, wenn er noch ganz bei Trost ist.
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 17:26:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Möglich ist auch eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrug.
      Die müssen dann von Amts wegen tätig werden, egal ob 10 oder 10.000 Euro Schaden.

      Über die Effektivität einer Amtshandlung bei 10 Euro Schaden darf werden natürlich hier spekuliert.
      Aber dafür sind wir bei w_o ja

      Aber wird der Verkaufspartner ermittelt, kannst du dir wenigstens über eines sicher sein:
      Du bereitest ihm verdammt viele Schwierigkeiten und einen Papierkrieg, der die 10 erschwindelten Euros war wert nie und niemmer ...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 18:52:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Als ich bei der StA in Berlin gearbeitet habe, haben die schon das Kotzen gekriegt, wenn die nur ebay gehört haben... Aber eines ist sicher. Der Richter wird selbiges kriegen, wenn Deine Pisselklage verhandelt wird. Zumindest der Zivilrichter im nächsten Prozeß, den Du bestimmt auch noch anstreben wirst :D
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Theoretisch oder nicht. Wer eine ware für 1 oder 8 Euro über E-Bay kauft, und der vielleicht sogar gebrauchte Artikel ist defekt oder "weißt Eigenschaften nicht auf", der soll das Teil einfach wegwerfen.
      Man kann sich Beschreibungen vorher durchlesen.
      Die Angabe "defekt" wird doch meißtens so ausgelegt, das das Teil bestimmt nur verstellt ist, und mit ganz geringem Aufwand wieder funktioniert. Pustekuchen!

      Jeder Anwalt sollte so etwas ablehnen. Und für die Antragssteller müßte es einen Zwangskurs geben. Sowas wie eine MPU für das Leben.
      Unter dem Titel:

      Verantwortlich für mein Handeln bin ich selbst. Sonst niemand.
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      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:55:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      "MPU für das Leben" :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 22:35:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      bis 200 Euro zahlt doch ebay den Schaden, glaub ich


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