Nürnberger Immobilienfonds 14. KG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.05 14:45:43 von
neuester Beitrag 16.06.05 18:12:42 von
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Bei ZzZ unter
http://www.zzzlbb.de
werden unter der Meldung vom 16.06.2005 Zeichner dieses Fonds gesucht. Im Fonds scheint einiges im Argen zu liegen. Wer hier Interesse an einer Aufarbeitung hat, bitte eintragen!
http://www.zzzlbb.de
werden unter der Meldung vom 16.06.2005 Zeichner dieses Fonds gesucht. Im Fonds scheint einiges im Argen zu liegen. Wer hier Interesse an einer Aufarbeitung hat, bitte eintragen!
Ich würds eher hier versuchen...
http://www.ra-hahn-mcl.de
Hahn, Reinermann & Partner
Mitteilung der
Pressestelle
Nr. 2/2003
--------------------------------------------------------------------------------
Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung AG - Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner einigte sich außergerichtlich für eine Gesellschafterin der Nürnberger Immobilienfonds 13. KG
Bremen, 21. Mai 2003. Für eine Gesellschafterin des Nürnberger Immobilienfonds 13. KG erzielte die Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner (HRP) aus Bremen einen außergerichtlichen Vergleich mit der die Beteiligung finanzierenden Nürnberger Lebensversicherung AG. Die Parteien einigten sich außergerichtlich auf eine Vergleichsquote in Höhe von 95 Prozent. Gegenstand der Vereinbarung ist die Rückzahlung der bereits von der Mandantin gezahlten Darlehensraten, ihres Eigenkapitals sowie Verzicht auf das noch offene Darlehenssaldo. Im Gegenzug verzichtet die Klägerin auf Rückübertragung der zu Sicherungszwecken abgetretenen Fondsanteile.
"Für Gesellschafter des Nürnberger Immobilienfonds 13. KG, die ihre Anteile fremdfinanziert haben, bestehen gute Chancen auf Rückabwicklung. Da Fondsbeteiligung und Darlehensvertrag in diesen Fällen üblicherweise durch Vermittler in einer so genannten Haustürsituation angebahnt werden, kommt ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz in Betracht", erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann. Sie ist überzeugt, dass für auch andere Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds hinreichende Erfolgsaussichten bestehen: "Ich werte die Rechtslage ist in diesen Fällen grundsätzlich positiv. Gesellschafter dieser und auch anderer geschlossener Immobilienfonds haben in der Regel gute Aussichten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
"Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Februar 2003 entfällt zudem das Prozesskostenrisiko für geschädigte rechtsschutzversicherte Gesellschafter geschlossener Immobilien-fonds, die ihre Ansprüche geltend machen wollen. Ihnen steht demnach bei Auseinandersetzungen mit Banken, Fondsgesellschaften oder Anlageberatern Kostenschutz aus dem Rechtsschutz-versicherungsvertrag zu. "Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Anlegerrechte", so Dr. Petra Brockmann.
Pressekontakt:
Borgmeier Media Communication
Doris Hesselmaier
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
Tel: +49-4298-46 83-0
Fax: +49-5298-46 83-33
E-mail: hesselmaier@agentur-borgmeier.de
http://www.borgmeier-media.de
Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
Linzer Str. 5
28359 Bremen
Tel: +49-421-2 46 85-0
Fax: +49-421-2 46 85-11
E-mail: petra.brockmannn@hahn-reinermann.de
http://www.hahn-reinermann.de
http://www.ra-hahn-mcl.de
Hahn, Reinermann & Partner
Mitteilung der
Pressestelle
Nr. 2/2003
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Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung AG - Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner einigte sich außergerichtlich für eine Gesellschafterin der Nürnberger Immobilienfonds 13. KG
Bremen, 21. Mai 2003. Für eine Gesellschafterin des Nürnberger Immobilienfonds 13. KG erzielte die Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner (HRP) aus Bremen einen außergerichtlichen Vergleich mit der die Beteiligung finanzierenden Nürnberger Lebensversicherung AG. Die Parteien einigten sich außergerichtlich auf eine Vergleichsquote in Höhe von 95 Prozent. Gegenstand der Vereinbarung ist die Rückzahlung der bereits von der Mandantin gezahlten Darlehensraten, ihres Eigenkapitals sowie Verzicht auf das noch offene Darlehenssaldo. Im Gegenzug verzichtet die Klägerin auf Rückübertragung der zu Sicherungszwecken abgetretenen Fondsanteile.
"Für Gesellschafter des Nürnberger Immobilienfonds 13. KG, die ihre Anteile fremdfinanziert haben, bestehen gute Chancen auf Rückabwicklung. Da Fondsbeteiligung und Darlehensvertrag in diesen Fällen üblicherweise durch Vermittler in einer so genannten Haustürsituation angebahnt werden, kommt ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz in Betracht", erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann. Sie ist überzeugt, dass für auch andere Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds hinreichende Erfolgsaussichten bestehen: "Ich werte die Rechtslage ist in diesen Fällen grundsätzlich positiv. Gesellschafter dieser und auch anderer geschlossener Immobilienfonds haben in der Regel gute Aussichten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
"Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Februar 2003 entfällt zudem das Prozesskostenrisiko für geschädigte rechtsschutzversicherte Gesellschafter geschlossener Immobilien-fonds, die ihre Ansprüche geltend machen wollen. Ihnen steht demnach bei Auseinandersetzungen mit Banken, Fondsgesellschaften oder Anlageberatern Kostenschutz aus dem Rechtsschutz-versicherungsvertrag zu. "Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Anlegerrechte", so Dr. Petra Brockmann.
Pressekontakt:
Borgmeier Media Communication
Doris Hesselmaier
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
Tel: +49-4298-46 83-0
Fax: +49-5298-46 83-33
E-mail: hesselmaier@agentur-borgmeier.de
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Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
Linzer Str. 5
28359 Bremen
Tel: +49-421-2 46 85-0
Fax: +49-421-2 46 85-11
E-mail: petra.brockmannn@hahn-reinermann.de
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