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    spekulationssteuer und kreditzinsen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.05 11:32:39 von
    neuester Beitrag 19.07.05 15:25:46 von
    Beiträge: 15
    ID: 990.690
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      Avatar
      schrieb am 01.07.05 11:32:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      :)
      wer kann mir helfen?
      ich habe ein aktiendepot und eine ständige inanspruchnahme eines wertpapierkredits, den ich nur langsam abbaue.
      mit hilfe des kredits kaufe ich unterschiedliche aktien.

      meine frage nun: Kann ich die kosten für den kredit bei spekulationsgewinnen oder bei dividendenzahlungen abziehen, so daß ich quasi mehr gewinne machen könte, ohne diese angeben zu müssen, solange insgesamt zB weniger als 500 euro spekulationsgewinne anfallen?

      vielen dank im voraus für alle antworten.

      cura:)
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 11:57:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      gleiches würde mich auch interessieren.

      Meiner Meinung nach müsste das machbar sein. Man zieht ja auch die Ordergebühren vom Gewinn ab.

      Weiterhin würde mich interessieren:
      Ich investiere auch für andere Personen Geld. Kann ich einfach mit diesen Personen einen Vertrag schliesen, sodass ich z.b 1000 Euro bekommen habe und 500 Euro Zinsen diesen Zahle. Diese 500 Euro müssen diese Personen dann nicht versteuern und ich kann die 500 Euro von meinem Gewinn abziehen?

      Gruss Dirk
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 12:00:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.098.083 von guenni22 am 01.07.05 11:57:16[/posting]Das würde ich mir stark überlegen, was Du da machst!

      Du brauchst ein Gewerbe und wenn es um Geld geht, hängt da noch mehr dran - Guter Tipp: Lass es!
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 12:33:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klar geht das. Das sind Werbungskosten, die du (besser die Bank) allerdings getrennt für Zinseinkünfte und Spekulationsgewinne aufteilen müßtest. Auch muß klar hervorgehen, das der Kredit nur für solche Geschäfte abgeschlossen wurde. Ein Durcheinander mit Privatkonten ist zu vermeiden.


      Das mit dem Gewerbe stimmt definitiv nicht. Das würde nur so sein, wenn du für Dritte Geld anlegen würdest. Dann würdest du auch noch andere Qualifikationen benötigen.

      Gruss Z.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 12:42:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo 2 fragen an die experten (danke im voraus!):

      1. ich habe im dez 2003 eine aktie gekauft, diese in 2005 mit verlust verkauft - kann ich diesen verlust auf 2005 anrechnen?

      2. von den spekulations-gewinnen kann man doch folgende ausgaben abziehen: trading-gebühren bei kauf UND verkauf? und überziehungs-zinsen für wertpapier-kredit?

      vielen dank für infos
      euer
      m-t

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      schrieb am 01.07.05 12:43:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.098.676 von muellerthurgau am 01.07.05 12:42:31[/posting]1. nein

      2. ja
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 13:21:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      @günni,
      ein bißchen glaubhaft muß so ein Vertrag schon sein. 50% zinsen? Die 500 € ,die du dem Bekannten zahlst, muß der natürlich als Zinseinnahme versteuern. Sonst sehe ich keine Schwierigkeiten.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 14:14:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke vielmals, harek!
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 15:02:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      :)danke für eure antworten
      cura
      Avatar
      schrieb am 02.07.05 23:04:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Heckenrose

      Das soll ja eben die Sache dabei sein. Zinseinnahmen unter 512 Euro sind doch soviel ich weiss Steuerfrei.
      Angenommen ich erwirtschafte mit Aktien 5.000 Euro. Weiterhin kenne ich 10 Leute, die keine Zinsen oder sehr geringe Zinsen bekommen. Ich würde mit jedem einen solchen Vertrag machen und könnte dies auch an Kontoumsätzen beweisen. Das wäre doch eine sehr elegante Methode um die Spekulationssteuer zu umgehen.

      Es heisst ja nicht, dass ich das mache. In dem einen Fall ist das wirklich so. Ich habe für die Person eben etwas Geld angelegt und mit diesen Aktien im endeffekt einen Gewinn erwiortschaftet, der eigentlich nicht zu versteuern wäre. Nur dadurch,dass es über mein Depot lief und ich mehr Gewinn habe...
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 12:44:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      @günni,
      „Mit meinen Wertpapierspekulationen habe ich eine Rendite von 22% erwirtschaftet.“ „Na, dann leg doch mal 5000 € für mich an.“ Solche ungenauen mündlichen Geschäfte enden eigentlich zwangsläufig mit Knatsch.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 23:58:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1

      Irgendwie beisst sich das mit dem Halbeinkünfteverfahren.
      Du zahlst nur auf die Hälfte deines Speku-Gewinns Steuern, dafür darfst du auch nur die Hälfte der Kosten gegenrechnen.

      Ist zwar noch nicht durch, aber ich befürchte folgendes Szenario

      - Kauf von Aktien auf Kredit
      - Verkauf der Aktien mit 5000 Kursgewinn
      - nach Abzug von Kreditzinsen, Depotgebühren, Tradingkosten mit Nullsaldo aus dem Deal gekommen
      - Faktisch kein Gewinn und kein Verlust

      Jetzt unterstelle ich mal dem Finanzamt folgende Rechnung

      - Kursgewinn 5000
      - Kosten 5000, nach Halbeinkünfteregel =2500
      - bleiben 2500 Gewinn
      - nach Halbeinkünfteregel die Hälfte zu versteuern =1250
      - demzufolge sind 1250 zum persönlichen Steuersatz zu versteuern

      Folglich, ein staatlich verordnetes Minusgeschäft :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 16:41:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12:
      Wenn der Kursgewinn 5000 EUR beträgt, dann ist davon die Hälfte steuerfrei, verbleiben als steuerpflichtiger Gewinn 2500 EUR.
      Die Kosten in Höhe von 5000 EUR sind zur Hälfte zu berücksichtigen; es werden also 2500 EUR abgezogen.
      Unterm Strich ist nichts (=0) zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 08:20:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12, technisch läuft es so ab, daß zunächst der Erlös aus Veräußerungsgeschäften berechnet wird. Dann werden davon Werbungskosten abgezogen, auch anteilig Kosten für einen Wertpapierkredit. Der dann verbleibende Gewinn wird dem Halbeinkünfteverfahren unterworfen. So wird es jedenfalls bei meiner Einkommenssteuerberechnung gemacht.


      Heikel wird es, wenn jemand auf fremde Rechnung handelt. Dies muß der Bank gegenüber angegeben werden. Es muß dann auch zu klären sein, ob der, der auf fremde Rechnung handelt, nicht ein Gewerbe betreibt oder einen Fonds, der angemeldet sein muß, der Regularien unterliegt und bei der Fondsbetreiber auch Haftungspflichten hat. Guter Rat: macht so etwas niemals, und versucht nicht, dem Finanzamt zu erklären, wer alles an eurem Depot beteiligt ist bzw. für wen ihr als Depotmanager arbeitet. Allenfalls sinnvoll kann die Bildung einer Anlegergemeinschaft sein. Das wird auch von manchen Banken unterstützt und ist rechtlich überschaubarer.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 15:25:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      wie sieht die ganze sache denn bei studenten ohne einkommen aus???
      mfg


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