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    cinerenta medienfonds (Seite 76)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
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      schrieb am 18.06.14 11:04:51
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.094.144 von GregorStrempel am 03.06.14 15:25:31Hallo Herr Strempel,

      Anmerkung zu 1)

      wer klagt gegen seine eigen Klage? Sollen wir dann immer weiter
      klagen bis unser Geld endgültig an die Rechtsanwälte bzw. an die Gesellschaft geflossen ist.....ich nicht....von mir sieht keiner mehr
      1 Cent!
      Was mich hier nervt ist der Faktor Zeit......wie lange muss man in unseren Rechtssystem warten bis endlich Urteile gesprochen werden. Bis dahin kann
      man ja schon gestorben sein. Viele Beteiligte können das sicher nicht mehr mit logischen Menschenverstand nachvollziehen.

      Im Finanzprozess muss sich aber das Finanzamt jetzt beeilen den wenn es positiv für die Anleger ausgehen sollte dann müssen sie mit 6% Zins pro Jahr die Steuerforderung zum Stichtag zurück bezahlen.
      Vielleicht beschleunigt sich jetzt zumindest dieses Verfahren aufgrund der ersten Urteile.


      Viel Glück uns Allen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.06.14 15:25:31
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.088.074 von Anleger65 am 02.06.14 18:20:15Zum Beitrag von Anleger65 habe ich noch zwei Anmerkungen:

      1.

      Anleger, die auf Empfehlung ihres Anwalt oder der collective GmbH gegen die Versicherer der Contor geklagt haben, sollten prüfen, ob sie über die Kosten/Risiken dieser offenbar aussichtslosen Klage ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Ansonsten können sie Schadensersatz geltend machen und unter anderem sämtliche für die Klage geleisteten Zahlungen (Anwaltshonorare, Gerichtskosten etc.)zurückverlangen.

      Nachdem der Beirat die Anleger in seinem Rundschreiben jetzt darüber informiert hat, dass bislang alle Klagen erfolglos waren, droht allerdings die Verjährung/Verwirkung der Rückforderungsansprüche, falls man nicht rechtzeitig aktiv wird.

      2.

      Anleger, die vom Gericht einen Mahnbescheid auf Zahlung des Nachschusses erhalten oder bereits erhalten haben, sollten ebenfalls prüfen, ob sie von der Geschäftsführung über die Notwendigkeit und die Verwendung des Nachschusses ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Nachdem laut Rundschreiben des Beirats keine einzige Fondsgesellschaft zahlungsunfähig/insolvent sein soll, besteht für solche Nachzahlungen außerdem eigentlich kein Grund. Möglicher Weise kann man sich daher auch auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

      In jedem Fall sollte man beachten, dass man dann gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 18:20:15
      Beitrag Nr. 542 ()
      Mit einem "Informationsschreiben" vom 30.04.2014 hat uns unsere "Geschäftsführung" jetzt erstmals wieder nach fast einem Jahr (!) eine "Zusammenfassung der wichtigsten Informationen" geschickt.

      Auf gerade einmal etwa einer Seite erhält man dort die "erfreuliche Mitteilung" dass die Geschäftsführung aufgrund eines angeblichen Hinweises der zuständigen Richterin davon ausgeht, das finanzgerichtliche Verfahren zu gewinnen und dass am 17., 18. und 19. September "wahrscheinlich" die nächsten Gesellschafterversammlungen stattfinden.

      Ich hatte erhebliche Mühe, diese geradezu erdrückende Informationsflut zu bewältigen.

      Es wird sich allerdings erst noch zeigen müssen, ob der naive oder gespielte Optimismus unserer Geschäftsführung begründet ist; ich selbst habe da bekanntlich erhebliche Zweifel, zumal sich die Geschäftsführung einer uneingeschränkten Einsicht in die Verfahrensakten bislang offenbar verweigert.

      Dem Informationsschreiben unserer Geschäftsführung lag außerdem ein Rundschreiben unseres sogenannten "Beirats" bei. Anlass für dieses Rundschreiben sollen "Rückfragen einer Vielzahl von Anlegern und Gläubigern" sowie angebliche "Fehlinformationen Dritter" sein. Offenbar besteht aufgrund des von der Geschäftsführung zu verantwortenden Informationsdefizits auf Seiten der Anleger ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

      Aus dem Schreiben des Beirats ergibt sich allerdings nicht viel Neues.

      Erst einmal erfährt man dort, dass keiner der Fonds Insolvent sei oder in Zahlungsschwierigkeiten stecke. Gleichzeitig werden die Anleger jedoch massiv und dringend zur Einzahlung der "Liqiditätsreserve" aufgefordert, die laut Beirat erforderlich war, "weil die Fonds keine ausreichende Deckung aufwiesen"! Gegen die zahlungsunwilligen Anleger ist die Geschäftsführung jetzt laut Beirat angeblich sogar gerichtlich per Mahnbescheid vorgegangen (ich habe allerdings keinen erhalten). Der Beirat und die Geschäftsführung vergessen dabei außerdem, dass die Anleger über die Notwendigkeit und die Verwendung der geforderten Nachzahlungen weitgehend im Dunkeln gelassen wurden und werden. Dass sich jetzt zahlreiche Anleger deswegen erbost zeigen, ist verständlich und die massive Kritik des Beirats an den verunsicherten Anlegern vollkommen unberechtigt, ja geradezu unverschämt.

      Der Beirat empfiehlt den Anlegern in seinem Rundschreiben außerdem weiterhin gegen die Haftpflichtversicherer der Contor zu klagen, obwohl bislang alle diese Klagen von zahlreichen Gerichten und durch mehrere Instanzen hinweg abgewiesen wurden. Der Beirat begründet seine Empfehlung jetzt mit angeblichen "Vergleichsangeboten der Versicherer" in Höhe von 5% bis 10% der Klagesumme. Von solchen Vergleichsangeboten ist mir bislang allerdings nichts bekannt und die Tatsache, dass alle Klagen abgewiesen wurden, spricht nicht gerade dafür, dass auf Seiten der Versichere eine besondere Vergleichsbereitschaft bestanden hätte oder besteht.

      Selbst wenn aber die Versicherer die vom Beirat erwähnten Beträge von 5% bis 10% der Klagesumme im Vergleichswege bezahlen würden, wäre das nach Auskunft eines Anwalts deutlich weniger, als die Verfahrenskosten, die der Anleger dann noch tragen müsste, wenn er sich auf dieser Basis vergleichen würde. Danach würden bei einer Klage über 2 Instanzen auf Rückzahlung von € 100.000,-- unter Berücksichtigung der Vergleichsgebühr Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt rund € 30.000,-- entstehen. Vergleicht man sich daher in zweiter Instanz auf 10% der Klagesumme, erhielte man zwar € 10.000,--, müsste aber 90 % der Verfahrenskosten tragen, also € 30.000 x 90 % = € 27.000,--. Das wäre für den klagenden Anleger ein Verlust von insgesamt € 17.000,--!

      Die Empfehlung des Beirats ist für mich deshalb nur damit erklärbar, dass der Beirat den klagenden Anwälten oder der (sammel-)klagewütigen collective GmbH von Herrn Dr. Lechner weitere Honorare zukommen lassen möchte - zu Lasten von uns Anlegern.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 10:02:32
      Beitrag Nr. 541 ()
      Nach wie vor werden die Filme der Cinerenta-Fonds vermarktet. Insbesondere Jeepers Creepers dürfte wohl einer der erfolgreichsten Filme der Cinerenta-Filmgeschichte sein. Ich verweise dazu auf http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Fassung&ID=2971…und http://geizhals.at/de/jeepers-creepers-a40062.html. Ich frage mich nur, wo das Geld aus der Vermarktung dieses Films hinfließt.
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 16:03:53
      Beitrag Nr. 540 ()
      Dr. Lechner soll/möchte jetzt offenbar auch noch die Geschäfte beim DCM-Renditefonds Nr. 12 KG übernehmen.

      Bei diesem Fonds hat sich unter der Führung eines Fernsehjournalisten und selbsternannten Anlegerschützers eine "Interessengemeinschaft" gebildet, die u. a. moniert, dass die wirtschaftlichen Ergebnissen des Fonds nicht zufriedenstellend, der Jahresabschluss 2012 verspätet erstellt und den Anlegern von der aktuellen Geschäftsführung die Einsicht in die Geschäftsunterlagen und die Herausgabe der Anlegerdaten verweigert worden sei (das kommt einem irgendwie bekannt vor!)

      Die Herausgabe der Anlegeradressen hat man inzwischen offenbar ausgerechnet mit Hilfe von Herrn Dr. Lechner bzw. einem Anwalt aus München gerichtlich erstritten! Dieser Anwalt ist an der gleichen Adresse ansässig, wie die Herrn Dr. Lechner gehörige TRIO Management GmbH - Tölzer Straße 5 in Grünwald. Jetzt möchte die "Interessengemeinschaft" anscheinend im Wege einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die aktuelle Geschäftsführung abberufen und ausgerechnet Herrn Dr. Lechner bzw. dessen TRIO Management GmbH zum Sondergeschäftsführer nach § 30 BGB küren. Gleichzeitig soll der aktuelle Beirat entmachtet und weitestgehend mit Lechner-getreuen Personen besetzt werden, unter anderem mit dem Anwalt aus München.

      Aufgrund der Erfahrungen im Cinerenta-Fonds ist zu befürchten, dass man damit den Bock zum Gärtner macht.

      Herr Dr. Lechner soll auch schon angeboten haben, "auf Erfolgsprovisionsbasis" die alte Geschäftsführung, den Beirat und den Treuhänder/Steuerberater zu verklagen (auch das kommt einem doch irgendwie bekannt vor!).

      Steuerberater des DCM-Fonds Nr. 12 ist übrigens nach den unten genannten Quellen die Optegra Steuerberatungsgesellschaft aus München. Das ist deshalb bemerkenswert, weil Herr Dr. Lechner die Optegra damals selbst bei den Cinerenta-Fonds mit der Steuerberatung und der Betreuung des finanzgerichtlichen Verfahrens beauftragt hatte. Jetzt soll/will er gegen diese Gesellschaft also offenbar für den DCM-Fonds rechtlich vorgehen.

      Quellen:

      http://www.fondsprofessionell.de/news/sachwerte-fonds/nid/dc…

      http://www.ig12kg.de/

      http://www.ig12kg.de/jetzt-handeln/

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fauler-immobilienfo…

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      Avatar
      schrieb am 10.05.14 13:52:15
      Beitrag Nr. 539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.955.278 von Kakaufmann am 09.05.14 20:26:34Hallo Herr Kaufmann,

      Es ist alles unglaublich ärgerlich!
      Aber auch ich habe noch nicht ganz aufgegeben, zumindest auf eine positive Entscheidung
      Im Fälle der steuerlichen Behandlung der Fonds zu hoffen.
      Für mich ist dies die einzige Chance, noch etwas Geld zu sehen. Und hierfür ,glaube ich, benötigen
      Wir eine Geschäftsführung, die diesen Prozess für uns führt. Haben wir keine Geschäftsführung bzw.
      Keine cinerenta GmbH mehr, so wird es auch keinen weiteren Prozess betr. Der steuerlichen Anerkennung
      Mehr geben.

      Skandalös finde ich das Verhalten der ganzen Profiteure, vor allem Beiräte, Rechtsanwälte und natürlich
      Auch der Geschäftsführung. Diese Menschen halten ungeniert die Hände auf und verars.... Uns Anleger
      In Bezug auf Prozesse gegen Haftpflichtversicherer, von denen Sie doch ganz genau wissen, diese niemals
      Gewinnen zu können. Jeder dieser Anwälte Weiß doch ganz genau, dass es im besten Fall auf einen Vergleich
      Hinauslaufen wird , aber wenn, dann erst in 10Jahren , oder so.

      Ginge es nach mir, so wünschte ich mir eine baldige positive Entscheidung des Finanzgerichtes in Sachen der steuerlichen
      Anerkennung. danach würde ich sofort alle weiteren Schritte verwerfen und alle Cinerenta-Fonds plattmachen .

      keine weiteren Verfahren und Klagen, keine weiteren Zahlungen an irgendwelche Rechtsanwälte und dergleichen.
      Einfach alles vergessen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 20:26:34
      Beitrag Nr. 538 ()
      Guten Tag liebe Leidensgenossen und Anwälte (die anscheinend auch vertreten sind),

      getreu einem Leitspruch "Im Nachhinein sind alle schlauer..." habe ich einmal versucht mich durch die 54 Seiten hier zu lesen. Schlau war ich vorher schon nicht, muß ich einfach zugeben, aber ob ich nun schlauer bin...?
      Eine kurze Vorstellung meiner Person, da diese in einigen Beiträgen "verlangt" wurde: Kaufmann mein Name, gezeichnet die Fonds 3 und 4, wohnhaft in Bremen.

      Wäre dankbar für jeden Rat oder Anmerkung und nun meine Fragen oder Befürchtungen:

      Verklagt wurden alle Cinerenta Beteiligten schon mehrfach und von fast allen Anlegern. Auch von mir, in einer Klägergemeinschaft, bis zur 2. Instanz.
      Ergebnis aller Klagen gleich null, oder?

      Für wen macht es noch Sinn sich jetzt einer Klägergemeinschaft anzuschliessen, egal was bei einer Klage herauskommt, sollte die Cinerenta irgendetwas zurückzahlen müssen, ist sie insolvent. Ansonsten würden ja jetzt keine Nachforderungen an die Anleger gestellt werden.

      Aus den Äusserungen einiger Mitschreiber lese ich, das es für besser gehalten wird, sich nicht mit der Geschäftsführung anzulegen. Warum?

      Direkte Frage an den Hrn. Strempel (sorry falls ich da etwas überlesen haben sollte):
      Sind Sie Anwalt einer Klägergemeinschaft? Sollten weitere Nachzahlungen gefordert werden, gibt es dagegen auch schon Zusammenschlüsse von Anlegern die diese anfechten?

      M. E. ist diese Cinerenta Geschichte eine Gelddruckmaschine für einige (Anwesende Mitleser seien ehrlich ausgeschlossen) Anwälte . Cinerenta selbst hält sich augenscheinlich nicht an Gerichtsurteile, ob das Finanzamt auch noch Gelder bekommt wird, wird sich noch lange Zeit hinziehen. Schon deshalb weil die Finanzämter horrende Zinsen verlangen können.
      Ich gebe ehrlich zu, das weitere Zahlungen von mir kaum noch tragbar sind. Sich aber wegen einiger Nicht ehrenhafter Leute hinter den Zug zu werfen - widerstrebt mir auch irgendwie.

      Mehr als zwei blaue Augen kann sich eigentlich keiner leisten - ich denke alle Anleger haben mind. schon 3 davon. Das wir damit davonkommen bezweifel ich, werden wir weiterhin bluten müssen? Sachdienliche Vorschläge was ich/wir dagegen tun können sind hiermit herzlich willkommen.

      Gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.14 16:43:21
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: doppelt
      Avatar
      schrieb am 07.05.14 16:40:37
      Beitrag Nr. 536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.916.094 von Aktiengeier_1 am 03.05.14 10:30:55Ich hätte da mal eine Frage.

      Kann/ darf es überhaupt sein, dass eine Fondgesellschaft für eine Erhöhung der Liquiditätsreserve Nachschüsse einfordert, wenn bereits im Gesellschafts-protokoll mitgeteilt wurde, dass alle Darlehen zurückgeführt sind und im BGH- Urt. v. 12.03.2013, Az. II ZR 73/11 festgestellt wurde, dass bereits gezahlte Ausschüttungen (zurückgeführte Darlehen sind als solche zu betrachten) nicht wieder zurückgefordert werden können.
      Weiß da jemand was drüber?
      Danke für Feedback.
      Avatar
      schrieb am 03.05.14 10:30:55
      Beitrag Nr. 535 ()
      Für alle die Interesse haben.......im Magazin für Wirtschaft und Geld
      "EURO" neueste Ausgabe 05/2014 Seite 204 steht auch ein vielversprechender
      Bericht über die Entwicklung von Filmfonds.
      Überschrift "Ärger fürs Finanzamt"
      Ein Urteil bringt Anleger eines Filmfonds Millionen. Wo Investoren
      noch auf Rückzahlungen hoffen können, warum das für den Fiskus richtig
      teuer wird.
      Hier ist auch Cinerenta bei den noch offenen Fonds erwähnt.

      Das Magazin gibt es an jeden besseren Zeitungsstand.

      In die Sache bekommt Bewegung über die Medien!
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