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    Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel ( Zwangsprostitution ) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.05 09:18:47 von
    neuester Beitrag 22.08.05 11:47:54 von
    Beiträge: 18
    ID: 998.619
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      schrieb am 09.08.05 09:18:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel
      Brief an die CDU-Vorsitzende, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin

      Sehr geehrte Frau Merkel, ich weiß einfach nicht weiter. Fünfmal - am 11. und 24. Mai, am 6. und 29. Juni sowie am 1. August - habe ich mich mit freundlichen Schreiben an Sie gewandt. Stets stellte ich darin die gleichen drei Fragen, erhielt aber nie eine Antwort.

      Auf keinen Fall möchte ich vorschnelle Schlüsse ziehen, was Ihren Umgang mit - vielleicht unbequemen - Journalistenfragen anbelangt. Es könnte ja sein, dass durch dumme Zufälle gleich fünfmal ein Schreiben- an die CDU-Vorsitzende auf der Strecke geblieben ist. Ich versuche deshalb jetzt auf diesem Weg, eine Antwort von Ihnen zu erhalten.

      Ich nahm in meinen Schreiben Bezug auf eine von Ihnen gemachte Äußerung im April, wonach Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden müssten. Ihre Bundestagsfraktion hat ja inzwischen auch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. In diesem Zusammenhang erinnerte ich Sie an die Friedman-Affäre von 2003. Dabei ging es um einen Callgirl-Ring von ukrainischen Zwangsprostituierten, die von einem inzwischen rechtskräftig als Menschenschleuser verurteilten Zuhälter prominenten Kunden zugeführt wurden. Den Ermittlern war es damals gelungen, durch die Auswertung von abgehörten Telefongesprächen eine Reihe dieser Kunden zu identifizieren. Zu diesen Kunden soll neben dem CDU-Mitglied Michel Friedman auch ein Präsidiumsmitglied Ihrer Partei gezählt haben.

      Ich möchte von Ihnen nun wissen: Ist Ihnen bekannt, um welches Präsidiumsmitglied es sich handelt? Was haben Sie unternommen, um dieses Präsidiumsmitglied zur Verantwortung zu ziehen? Sollten die von Ihnen geforderten Strafvorschriften gegen Freier von Zwangsprostituierten auch auf einen mit der Friedman-Affäre vergleichbaren Fall Anwendung finden?

      Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

      Andreas Förster

      Berliner Zeitung , Seite 1
      Montag, 08. August 2005
      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/472268.h…
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:19:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.487.080 von Erstausgabe am 09.08.05 09:18:47[/posting]http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/472268.h…
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:23:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Überschrift ist irgendwie irreführend. :D
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:32:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      Was sollte das denn für einen Sinn haben?:eek:


      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:47:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.487.195 von Heizkessel am 09.08.05 09:23:37[/posting]#3 von Heizkessel

      Die Überschrift ist irgendwie irreführend

      Habe mich dabei nur an die Aufmachung in der BZ angelehnt, wo auf der Titelseite von gestern diese Überschrift über einen Beitrag stand.

      Leider kann man im Threadtitel nicht kursiv schreiben, sonst hätte ich meine Ergänzung (Zwangsprostitution) entsprechend gekennzeichnet.

      Die Erwähnung dieses Begriffes hielt ich für notwendig, damit der User vorher weiß worum es im Thread geht.

      Was ist also nun irreführend?

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      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:51:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Jemand mit Humor versteht das;)
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 09:51:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nun ja, der geübte Medienkonsument hat ja gelernt, Namen oder Sachverhalte die hintereinander erwähnt werden, in einen inhaltlichen Zusammenhang zu bringen, insofern ruft die Überschrift gewisse Assoziationen hervor, die man allerdings gleich wieder gedanklich verwirft, weil das ja tatsächlich etwas weit hergeholt ist.
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 10:04:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wieso soll Merkel wissen, ob gegen ein Präsidiumsmitglied polizeiliche Ermittlungen laufen? Weiß das Präsidiumsmitglied überhaupt selbst davon? Und warum sollte es Frau Merkel etwas angehen, so lange es noch keine Anzeige gibt? Warum sollte es sie überhaupt etwas angehen, so lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt? Soll sie etwa nach Gutsherrenart auf Verdacht und Zuruf demokratisch gewählte Mitglieder eines Gremiums rausschmeissen, weil es irgend ein Journalist so will? Und warum sollte sie daher solche Fragen beantworten? Ist dem Journalisten nicht bekannt, daß Merkel von der Beantwortung solcher Fragen nur Nachteile hätte? Wenn sie nämlich von dem Vorgang wüßte, aber nichts unternähme, weil sie es rechtlich nicht darf, würde ihr Untätigkeit vorgeworfen. Würde sie sagen, sie weiß nichts darüber (nämlich nichts rechtlich verwertbares), aber aus irgend einem Grund gäbe es den Verdacht, daß sie vielleicht doch etwas darüber weiß, würde man ihr Lüge vorwerfen. Würde sie sagen, sie weiß etwas und Maßnahmen treffen, das Präsidiumsmitglied zum Rücktritt zu bewegen, würde man ihr vorwerfen, zu spät zu handeln. Würde dabei der Rauswurf mißlingen, würde man ihr Versagen vorwerfen. Würde der Rauswurf gelingen, und hinterher würde sich herausstellen, daß das Präsidiumsmitglied sich nicht strafrechtlich schuldig gemacht hatte, auch nicht nach einem neuen Gesetz, würde man ihr Aktionismus vorhalten.

      Was mich noch interessieren würde, da der Journalist es anspricht, wie sieht eigentlich sein Privatleben aus. Hat er regelmäßig Sex? Mit wem? Und beichtet er seiner Frau, wenn er sie betrügt? Wenn nicht, warum nicht? Warum gibt er dann seinen Beruf nicht auf, wenn er sich unmoralisch verhält? Weiß sein Arbeitgeber davon? Und warum erdreistet er sich, alle diese Fragen nach seinem Privatleben nicht zu beantworten?
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 10:08:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7
      Klingt etwas abwertend.
      Das spricht nicht grade für dich.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 10:13:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.487.808 von for4zim am 09.08.05 10:04:08[/posting]#8 von for4zim

      Es ist Wahlkampf ...
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 10:14:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      PS.: was die Sache noch zusätzlich pikant macht: es gibt hier das Gerücht, daß eventuell ein Präsidiumsmitglied auf einer Liste der Freier steht. Mal abgesehen davon, daß ein Gerücht ein Gerücht ist - schnell produziert, unmöglich zu dementieren, ist hier die Fragestellung infam.

      Freier zu sein, ist nach jetzigem Recht nicht strafbar. Daher wird gegen das Präsidiumsmitglied mit Sicherheit auch nicht ermittelt. Möglicherweise wäre der Mann überhaupt nur als Zeuge für die Polizei relevant, vielleicht auch für die Polizei gar nicht und nur für einen Rufmörder von Interesse. Wieso also sollte jemand nun Maßnahmen gegen jemanden in einem politischen Gremium ergreifen, der in einer Liste als möglicher Zeuge auftaucht und nicht gegen Gesetze verstoßen hat?

      Und wenn nun nach zukünftigen Gesetzen, die es möglicherweise mal geben wird, jemand sich strafbar machen würde, ist das nach dem Rückwirkungsverbot immer noch irrelevant. Von daher geht Merkel das Privatleben eines Präsidiumsmitglieds überhaupt nichts an - der darf auch jetzt noch Prostituierte besuchen, wie er lustig ist, so lange er geltendes Recht einhält, ohen daß das irgend jemanden etwas angeht.

      Der Journalist macht hier also ganz klar Parteipolitik, indem er mit seinen Fragen etwas unterstellt, was es gar nicht geben kann. Das ist eine ziemlich miese, schmierige Tour. Seine Zeit hätte der Mann besser investiert, wenn er mal nach diversen ehemaligen Stasiangehörigen und IMs in politischen Positionen fragen würde. Da es dann aber gegen die eigene Partei geht, wird der Journalist das wohl nicht tun.
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 23:16:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      :):):)
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 00:07:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der unbekannte Kunde
      Ein Journalist schreibt an die CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel einen Offenen Brief, der offenbar unangenehme Fragen enthält
      VON OLIVER GEHRS

      Es gibt sie, diese unendlichen Geschichten, in die man als Reporter eintaucht und nie wieder hervorkommt. Irgendwo verloren geht, sich festbeißt, nicht mehr davon loskommt. Beim Spiegel gibt es einen Kollegen, der auf dem Boden seines Zimmers ab und zu über einer Art Schnittmusterbogen kniet, der sich bei näherer Betrachtung als Darstellung der Kontoverbindungen in der Leuna-Affäre entpuppt. Dieser Mann schreibt eher selten - aber wenn, dann ist es ziemlich wichtig.

      Bei der Berliner Zeitung sitzt auch so ein Wühler, auch der hat ein Leib- und Magenthema, an dem er schon lange recherchiert: Der Reporter Andreas Förster beschäftigt sich immer noch mit der Friedman-Affäre, die für alle schon längst zu Ende ist - nur für Förster nicht.

      Und das vermutlich zu Recht. Zwar trat der CDU-Politiker Michel Friedman von seinen Ämtern zurück, nachdem durch einen Lauschangriff der Polizei bekannt geworden war, dass er Kokain genommen hatte und zu ukrainischen Zwangsprostituierten gegangen war, allerdings barg die Geschichte noch viel mehr Stoff, der aber offenbar unter den Teppich gekehrt wurde. Denn schon damals, im Frühjahr 2003, hatten die Fahnder darauf verwiesen, dass Friedman nicht der einzige Politiker gewesen sei, der die Dienste des mittlerweile verurteilten Menschenhändlers in Anspruch genommen hatte. In die Sache verstrickt, so hieß es damals, sei noch ein weiteres Präsidiumsmitglied einer großen Partei.

      Neue Dynamik

      Nun geht der Gang zur Prostituierten im Grunde genommen keinen Journalisten etwas an, weswegen die Angelegenheit trotz der Brisanz in den Akten ruhte. Doch jetzt kommt plötzlich eine neue Dynamik in die Sache - weil es nun auch von politischem Interesse ist, wer außer damals noch Kunde beim Zuhälter war. Für Aktualität des Themas gesorgt hat ausgerechnet Angela Merkel, indem sie im Zuge des Visa-Untersuchungsausschusses vorschlug, dass in Zukunft die Kunden von Zwangsprostituierten bestraft werden sollen. Mittlerweile gibt es dazu eine Gesetzesinitiative. Dieser Vorschlag könnte sich nun aber - auch - gegen die CDU selbst wenden. Denn er kann zum Beispiel die unangenehme Fragen aufwerfen, ob ein weiterer Christdemokrat damals in die Affäre verwickelt war.

      Und dieses unangenehme Thema hat nun der Reporter Andreas Förster aufgebracht, er hat gleich fünfmal Schreiben an Merkel gerichtet, am 11. und 24. Mai, am 6. und 29. Juni sowie am 1. August, in denen er folgende drei Fragen stellte: "Ist Ihnen bekannt, um welches Präsidiumsmitglied es sich handelt? Was haben Sie unternommen, um dieses Präsidiumsmitglied zur Verantwortung zu ziehen? Sollten die von Ihnen geforderten Strafvorschriften gegen Freier von Zwangsprostituierten auch auf einen mit der Friedman-Affäre vergleichbaren Fall Anwendung finden?"

      Eine Antwort bekam Förster nicht.

      Das ärgerte ihn schließlich so sehr, dass er jetzt zu einem unkonventionellen Mittel griff. Auf der ersten Seite der Berliner Zeitung, die immerhin rund 180 000 Käufer hat, schrieb er jüngst unter der Überschrift: "Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel" einen "Offenen Brief" an die CDU-Vorsitzende, in dem er alle Fragen wiederholte. O-Ton: "Ich nahm in meinen Schreiben Bezug auf eine von Ihnen gemachte Äußerung im April, wonach Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden müssten. Ihre Bundestagsfraktion hat ja inzwischen auch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. In diesem Zusammenhang erinnerte ich Sie an die Friedman-Affäre von 2003.(…) Den Ermittlern war es damals gelungen, durch die Auswertung von abgehörten Telefongesprächen eine Reihe dieser Kunden zu identifizieren. Zu diesen Kunden soll neben dem CDU-Mitglied Michel Friedman auch ein Präsidiumsmitglied Ihrer Partei gezählt haben. (…) ."

      Dummer Zufall?

      Förster schreibt weiter, es könne ja sein, "dass durch dumme Zufälle gleich fünfmal ein Schreiben an die CDU-Vorsitzende auf der Strecke geblieben ist. Ich versuche deshalb jetzt auf diesem Weg, eine Antwort von Ihnen zu erhalten."

      Trotz des Briefes, der in der Redaktion der Berliner Zeitung gelobt worden sein soll, hat Förster noch keine Antwort erhalten. Gemeldet hat sich nur die Redakteurin einer konservativen Tageszeitung - mit dem Hinweis, dass sich so etwas doch nicht gehöre.
      http://www.fr-aktuell.de/ressorts/kultur_und_medien/medien/?…
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 00:22:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich würde auch nicht jedem Idioten eine Anfrage beantworten.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 00:45:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Scheint ja sehr brisant zu sein wenn sie nicht antwortet.:eek:
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 05:55:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]17.635.743 von Wilbi am 22.08.05 00:22:10[/posting]Ich würde auch nicht jedem Idioten eine Anfrage beantworten.

      Alles klar, Idioten dürfen neuerdings auf Seite 1 von seriösen Zeitunge ihre Meinung kundtun.

      Fragt sich nur, wer hier der Idiot ist.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 08:11:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      @for4zim
      Du fragst:
      Hat er regelmäßig Sex?

      Die meisten Journalisten haben
      regelmäßig Sex.

      Beim Selbstbefriedigen am PC.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 11:47:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      LACKLEDER UND LATEX

      Klaedens Schlappe vor Gericht

      Eckart von Klaeden hat eine Niederlage vor dem Berliner Arbeitsgericht erlitten. Eine Angestellte des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Internet weniger seriöse Dienste angeboten. Klaeden feuerte sie. Zu unrecht, befand das Gericht.


      Hamburg - Bei dem Fall ging es um eine Sachbearbeiterin, die bei Klaeden beschäftigt war. Sie hatte ihr Bruttogehalt von 2687 Euro mit einem Zweitjob aufbessern wollen - bei einer Serviceagentur für "niveauvolle Begleitung durch charmante, attraktive Gesellschafterinnen". Im Internet präsentierte sich Klaedens Mitarbeiterin im Negligé, aber auch - auf einem Tisch liegend - in Latex und Lackleder.

      Ein Porträtfoto war vor dem Jakob-Kaiser-Haus aufgenommen worden, das zum Deutschen Bundestag gehört. Als Klaeden davon erfuhr, stellte er seine Mitarbeiterin zur Rede und beendete das Arbeitsverhältnis. Die Klage der Betroffenen gegen den Rausschmiss hatte Erfolg: Die Tätigkeiten eines Begleitservices würden in der Gesellschaft gebilligt, heißt es in dem bislang unbekannten Urteil des Arbeitsgerichts vom August vergangenen Jahres. Pech für Rechtsanwalt Klaeden: Sein Anwalt versäumte offenbar die Berufungsfrist - die Frau ist noch heute für die Fraktion tätig.


      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,370781,00.h…


      :mad:


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