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    Kein Landeserziehungsgeld in Bayern für Ausländer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.00 16:48:55 von
    neuester Beitrag 20.12.00 13:42:10 von
    Beiträge: 19
    ID: 313.367
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      schrieb am 07.12.00 16:48:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tach auch,

      der neueste Streich, den sich der "Staat" für mich hat
      einfallen lassen, ist der:

      Naiv wie ich nun mal bin, habe ich für unser Kind
      Landeserziehungsgeld beantragt.

      Antwort:

      Abgelehnt, meine Frau ist keine Deutsche Staatsangehörige
      und aus einem Nicht-EU-Land (Bosnien).

      Somit kein Erziehungsgeld.

      Ich bin langsam dermaßen müde mit dem ganzen Kasperle-
      theater in D, daß ich es gar nicht beschreiben kann.

      Manchmal komme ich mir vor wie ein alter, resignierter Mann.

      Rechtsspruch VG Karlsruhe 9/99 :
      (Türkin gegen Baden-Württemberg)

      Landeserziehungsgeld kann aufgrund der Staatsangehörigkeit
      des Antragstellers nicht vorenthalten werden.

      Gut, mache ich alter Mann mich mal auf den Weg vor
      das Verfassungsgericht.

      Ich habe ja genug Zeit und Nerven, haha.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 16:56:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn es in Bayern(Land) keine Kohle gibt, was kann dann der Staat dafür?
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 17:09:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Land Bayern gehört also nicht zu unserem föderalem Staatsgebilde, Hetfield...

      ...na dann

      grüßt

      :)WBB:)
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 17:23:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Falsch geheiratet.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 17:37:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @wonderbra
      Dass Bayern zum deutschen Staat gehört hab ich auch schon begriffen. Wenn es in Bayern also Gesetz ist,dass die Frau nix kriegt dann könnte es ja z.B in BW wieder ganz anders sein, oder? Folglich wäre das kein Problem des deutschen Staates sondern nur ein Problem für die Bayern.
      Aber eigentlich ist es mir auch wurscht!

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      Avatar
      schrieb am 08.12.00 10:54:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      das kann ja wohl nicht wahr sein !

      fuer jeden mist ist geld da , aber da stellen die sich so an . immerhin ist das kind doch zur haelfte auf jeden fall bayerisch ???
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 11:46:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      das ist ja zum kotzen,
      ich frage mich ob das auch ausländer betrifft die eine
      deutsche frau heiraten???
      wenn das so ist na dann gute nacht bayern und ganz
      deutschland.

      @kleinerfeigling2 ,
      ich kann dein problem sehr gut nachvollziehen,
      deutschland und halt auch bayern besonderst sind nicht
      unbedingt die aller freundlichsten länder für nichtdeutsche.
      es werden jetz viele leute bestimmt denken ich sei ein
      ausländer, ist mir das auch egal. als ob das wichtig wäre ob
      einer ausländer ist oder nicht.
      hoffe nur du hast erfolg und bekommste dein geld.


      @ottodoma, ich wollte dir viel schreiben aber ich sage dir
      nur eins das du ein depp bist der von leben, liebe keine ahnung
      hatt.
      überlege es dir noch mal was du schreiben willst bevor du
      es hier postest.

      so viel von mir und bleibt alle senkrecht,
      und viel glück heute auf der börse.
      hoffma das die amis heute in der kauflaune sind.
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 11:51:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist schon eine Frechheit. Das sollte den Behörden in Bayern schon klar sein, daß ein solcher Ablehnungsbescheid nicht den Hauch eienr Chance hat. Das ist eindeutige Diskriminierung. Schade, daß man hier erst klagen muß.

      Bayern hat beim Ausländerrecht einen schlechten Ruf. Dieses Beispiel zeigt wieder: mit Recht!

      @ottodoma: :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 12:56:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na, na Mister NO, nicht vor lauter Wut die Grundregeln der Rechtschreibung und Interpunktion vergessen. Mach es wie for4zim, der malt lieber gleich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 13:15:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      In Bayern und Baden-Württemberg, ebenso in Brandenburg gibt es, zusätzlich zum bundeseinheitlichen Kindergeld, ein Landeserziehungsgeld, das unter bestimmten Voraussetzungen an deutsche und an EU-Staatsangehörige gezahlt wird. Im Unterschied zum Bundeskindergeld sind davon jedoch ausländische Bürger aus Nicht-EU-Staaten, also aus den sog. Drittstaaten, ausgeschlossen, selbst wenn sie hier seit Jahren wohnen, arbeiten, ordentlich ihre Steuern bezahlen und ihre Kinder hier geboren sind.

      Gegen diese soziale Ungerechtigkeit ist der DGB schon vor Jahren ins Feld gezogen, indem er Klagen ausländischer Mitglieder unterstützt hat. Diese Verfahren wurden ausgesetzt, als eine ähnlich gelagerte Klage durch alle Instanzen ging und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abgewartet wurde.

      Diese fiel nun letztes Jahr, allerdings bezieht sie sich nicht auf alle Dittstaatsausländer, sondern nur auf die Rechte der türkischen Staatsangehörigen. Grundlage der Entscheidung war ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Türkei, nämlich der Beschluß des Assoziationsrates EU-Türkei aus dem Jahre 1980. Deshalb wird die jetzige Aktion – zunächst – nur türkische Arbeitnehmer/innen und ihre Familien betreffen.

      Auf der Grundlage des EuGH-Urteils hat der DGB-Baden-Württemberg die ausgesetzten Verfahren wegen der Ansprüche auf Landeserziehungsgeld türkischer Arbeitnehmer/innen wieder aufgenommen und inzwischen die erste Runde vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gewonnen.

      Der bayerische DGB hat die 1992/93 vier ausgesetzten Verfahren am 17. März diesen Jahres beim bayerischen Landessozialgericht ebenfalls wieder in Gang gebracht.
      Die Hauptargumentation geht dahin – und diese wird durch die Rechtsprechung des EuGH gestützt - , dass Landeserziehungsgeld eine Familienleistung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h des Beschlusses Nr. 3/80 EWG/Türkei ist; die Gewährung von Landeserziehungsgeld als eine Leistung der sozialen Sichehrheit betrachtet werden muß; die Gewährung von Landeserziehungsgeld an Drittstaatsausländer nicht, wie dies die bayerische Staatsregierung tut, von einer Ermessensausübung abhängig ist.

      z.Z. gibt es Landeserziehungsgeld in Bayern nur an Kinder von EU-Bürgern, bzw. an Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Diese Staatsangehörigkeit kann nach dem neuen Bundesgesetz bis zum 31.12.00 auch für Kinder von nicht EU-Bürgern beantragt werden.

      Unterdessen hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt ab 2003 Landeserziehungsgeld auch an Nicht-EU-Kinder zahlen zu wollen. Die wissen genau, daß sie die entsprechenden Prozesse verliehren werden.

      Warum erst ab 2003 ist mir auch schleierhaft.

      Also: z.Z. bleibt nur entweder Klagen, oder für die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (oder beides)

      Gruß
      Germeringer
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 13:49:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mit Aktien handeln aber Erziehungsgeld beantragen.

      Möchtest wohl deine Verluste damit ausgleichen.

      Ein guter Zocker bezahlt Geld an den Staat und nicht
      umgekehrt.

      Gruß
      F355
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 13:58:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Darum steht Bayern auch als bestes da. Recht hat unsere Regierung. Sind halt nicht solche Waschlappen wie alle anderen.

      Stoiber und sein Beckstein - ein Duo das handelt, das den Willen des Volkes erkennt, sich auseinandersetzt und ihn auch umsetzt

      Stoiber for Bundeskanzler
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 13:58:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      @KleinerFeigling2

      ging mir genauso,
      aber du kannst eine einmahlige zahlung bis max 1500 dm
      beantragen

      grüße
      vB
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 14:03:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      @kleinerFeigling (sowas)

      .....noch was:

      Du kannst mit deiner Sippe liebend gerne auch in ein anders Bundesland übersiedeln. Habe ich und unser Edmund sicherlich nichts dagegen und werden euch keine Steine in den Weg legen. Die von den Grünen mitregierten Länder nehmen euch ja mit Kusshand. Oder wie wärs mit ein bisserl aktiver Aufbauhilfe in Bosnien. Fragt doch dort mal nach Erziehungsgeld......

      <kopfschüttel>
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 14:09:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      @unsereiner: <Darum steht Bayern auch als bestes da. Recht hat unsere Regierung. Sind halt nicht solche Waschlappen wie alle anderen.> :laugh: Dümmer gehts nimmer! :laugh:

      <Stoiber und sein Beckstein - ein Duo das handelt, das den Willen des Volkes erkennt, sich auseinandersetzt und ihn auch umsetzt> :laugh: ...und vor allem in die eigenen Taschen wirtschaftet. :laugh:

      <Stoiber for Bundeskanzler> hahahahahaha :laugh: Gott mit Dir, Du Land der Bayern. :laugh:

      @Germeringer: Danke für die Infos. :)

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 21:03:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gut, handle ich mal einen nach dem anderen ab:

      @Hetfield:
      Auch Bayern(Land) ist für sich genommen ein Staat, -
      nämlich der sogenannte "Frei"-Staat Bayern.

      @Ottodoma:
      Würde ich so nicht stehenlassen.

      @F355:
      Meine Verluste könnte ich durch das Landeserziehungsgeld
      nie und nimmer ausgleichen, selbst in 1000 Jahren nicht.

      Und sieh es mal von der Seite:
      Wir haben unser Kind nicht wegen des Erzeihungs-
      und Kindergeldes bekommen, sondern aus der sozialen
      Verpflichtung heraus, daß später mal jemand da ist,
      der die Renten und Pensionen (auch der evtl. durch
      Fehlspekulationen verarmten vormaligen Ferrari-Fahrer)
      mit sichern hilft.:)

      Und meine Pflicht als Staatsbürger, der brav alle seine
      Steuern und Abgaben zahlt, sich 10-11 Stunden am Tag
      krummlegt, um die Familie über Wasser zu halten,
      impliziert meiner Meinung nach auch das Recht, einen
      Bruchteil der Aufwände wieder einzufordern.

      Ich weiß, ich bin ein unwürdiger Staatsschädling.

      @unsereiner:
      "Und unsereiner sprach:
      Seht, es ist der Wille des Volkes, und es ward gut."
      Und Unsereiner geriet unverschuldet in Not.
      Da sprach das Volk:
      Lasset ihn, der er vorher selbst hatte keinen Blick
      für seinen Nächsten und helfet ihm nicht.
      "Seht, es ist der Wille des Volkes, und es ward gut."
      Und Unsereiner wurde schuldlos von einer schrecklichen Krankheit heimgesucht.
      Und alle kehrten sich von ihm ab und verbargen ihr
      Gesicht vor unsereiners Leid.
      Da sprach das Volk:
      "Seht, es ist der Wille des Volkes, und es ward gut."
      Und unsereiner verlor schuldlos seinen Arbeitsplatz.
      Da herrschte in unsereiners Heimstatt unter den
      malerischen Isarbrücken Heulen und Zähneklappern.
      Da sprach das Volk:
      "Seht, es ist der Wille des Volkes, und es ward gut."

      ....noch was:
      Auch wenn ich uns nicht als Sippe, sondern als Familie
      bezeichnen würde (Du weißt schon, das ist das mit
      Mama, Papa und Kind, wahlweise wäre als Kind Hund,Katze,
      Maus einzusetzen), würde ich nicht meine Heimat verlassen
      wollen, nur um Dir, Stoiber und Beckstein (in dieser
      Reihenfolge) genehm zu sein.

      Aktive Aufbauhilfe in Bosnien leisten wir schon, dort
      gibt es z.B. einige Heime für Waisenkinder durch den Krieg.
      Ich würde Dir gerne, falls Du interessiert bist,
      ein Spendenkonto nennen.
      Muß aber nicht sein, es gibt auch Waisenheime in Rußland,
      Unicef, Welthungerhilfe und viele weitere karitativen
      Einrichtungen.
      Oder speziell für Dich als Bayerisches Urviech:
      Die Antenne-Bayern-Aktion "Weihnachten für alle".

      Da kannst Du relativ sicher sein, daß die Spende auch
      wirklich NUR an Deutsche geht.

      Wer weiß, vielleicht gibt es in einigen Jahren mal die
      Aktion "Weihnachten für Alle: Unsereiner´s tragischer Fall"

      -----------------

      Und an die freundlicheren Zeitgenossen unter euch:
      Danke für die Infos.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 10:51:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      @KleinerFeigling - Gute Nachrichten:

      Das Bayerische Sozialgerichtes hat gestern (19.12.00) im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und einer türkischen Staatsbürgerin, die vom DGB Rechtschutz erhielt, zugunsten der türkischen Klägerin entschieden.
      Das Gericht konnte keinen grundsätzlichen Unterschied im Zweck des Landeserziehungsgeldes und dem des Bundeserziehungsgeldes erkennen. Damit ist unstrittig, daß es sich beim Landeserziehungsgeld um eine "Familienleistung" im Sinne des Art.4 des Assozia-tionsratsbeschlusses N3.3/80 EWG-Türkei handelt . Türkische Staatsbürger dürfen deshalb in Bayern nicht mehr vom Bezug des Landeserziehungsgeldes ausgeschlossen werden.

      Türkische Staatsbürger/innen hatten schon zu Beginn der 90-iger Jahre gegen den Freistaat geklagt, weil sie vom Bezug des Bayerischen Landeserziehungsgeld ausgeschlossen worden waren. Die Verfahren wurden seinerzeit ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Fall abzuwarten. Nachdem diese Entscheidung des EuGH im Mai letzten Jahres getroffen wurde, nahm der DGB die ausgesetzten Fälle wieder auf. Das Bayerische Sozialgericht folgte der Argumentationslinie des EuGH und des DGB, ließ jeoch eine Revision zu.

      M.f.G.
      Germeringer
      Quelle: http://www.dgb-bayern.de
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 11:06:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bayern... ;)



      Meine Frau weiß schon, warum sie da nicht hinziehen möchte.

      KleinerFeigling, ich bin exakt in gleicher Lage wie Du gewesen - aber in Sachsen, und dort bekommt unsereins problemlos das Landeserziehungsgeld.

      Und auf die unsereiner-Sippe zu antworten - Leute, ist doch müßig, ignoriert solche Scheiße doch einfach. ;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 13:42:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Vielen Dank.

      @Germeringer
      Prima, kümmere ich mich mal darum.

      @Neemann
      Ich glaube, unsereiner versteckt sich.
      Ich werde ihn doch nicht vertrieben haben, ich böser ich?

      Täte mir echt leid.

      Und soo schlecht ist Bayern ja auch nicht...:)


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