checkAd

    Muss ich die KAP ausfüllen, wenn ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.03 23:34:38 von
    neuester Beitrag 28.12.03 18:35:50 von
    Beiträge: 8
    ID: 806.763
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 627
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 23:34:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... der Gesamtbetrag der dort einzutragenden Einnahmen unter 1600,00 EUR liegt? Bzw. wäre es ratsam, es zu tun, wenn in den Jahren davor höhere Beträge in der KAP eingetragen wurden? Oder kann ich mir den Spaß schenken :confused:
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 10:04:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du musst die KAP nicht ausfüllen, auch wenn du in den Vorjahren über 1600 EUR lagst.
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 10:14:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...
      aber ich muss die KAP ausfüllen, wenn ich über € 1600,00 im veranlagungsjahr lag, oder ?!

      THX
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 12:32:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      @buddy

      JA !
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 12:56:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ NATALY

      danke!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      4,4400EUR +11,84 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 14:41:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dafür mußt du aber ein entsprechendes Kreuzchen auf der Sete2 machen , wo du bestätigst das deine Einkünfte nicht über dem Freibetrag liegen. ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 17:19:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auch abzugeben, wenn mann Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag anrechnen möchte
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 18:35:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      THX 2 all


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Muss ich die KAP ausfüllen, wenn ...