Checkliste und Rentabilität von Photovoltaikanlagen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.01.05 13:58:23 von
neuester Beitrag 03.12.05 17:37:06 von
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ID: 944.010
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Ich habe mir mal eine eigene Checkliste gemacht und freue mich auf eine freundliche und sachliche Diskussion. Bitte keine Polemik von Gegnern der Solarenergie, Neidhämmeln und Frustpostern. Hier geht es alleine um Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unter den jetzt gültigen Bedingungen.
A. Standortanalyse PV-Anlage
1. Globale Strahlung am Ort
2. Ausrichtung ( Abweichung von Süden nicht mehr als max. 45 Grad )
3. Dachneigung ( optimal sind 20 bis 40 Grad )
4. Verschattungsfreiheit
- auch im Winter bei tiefstehender Sonne ?
- stören elektrische Leitungen ?
- können Bäume oder Bauwerke in den nächsten 20 Jahren Schatten werfen ?
5. Ist das Dach mindestens 20 Jahre ohne Reparatur haltbar ?
6. Netzübergabe nahe und ausreichend dimensioniert ?
7. Sicherheit gegen Vandalismus und Diebstahl
B. Qualität
1. Möglichst Module und Wechselrichter von namhaften Herstellern verwenden
2. Konstruktion witterungsfest und stabil gegen Windlast
3. Wer nicht selbst montiert, unbedingt seriöse Firma mit Referenzen auswählen
C. Rentabilität
1. Preis der kompletten Anlage
2. Einspeisevergütung ( Jahr der Inbetriebnahme )
3. Zinsniveau ( wichtig auch ohne Kredit, man kann das Geld auch anders anlegen )
4. Dachmiete bei fremden Dächern
Faustformel: Im ersten vollen Betriebsjahr sollte die Anlage bereits einen Überschuss produzieren.
Beispiel ( Investitionssumme 100.000 € ):
Stromeinnahmen: 11.000 €
Zinsen: 4000 € ( bei Eigenfinanzierung 3000 € entgangene Zinsen )
Abschreibung: 5000 €
Betriebskosten ( Versicherung, Rücklagen für Reparaturen, Dachmiete etc. ): 1000 €
Ergibt einen Überschuss von 1000 € oder 1 % der Investitionssumme im ersten vollen Betriebsjahr bei Fremdfinanzierung und fremdem Dach. Bei einer Unterdeckung sollte man von dem Vorhaben absehen, Ausnahmen sind Einmalkosten wie Disagio usw.
Bei eigenem Dach und Eigenfinanzierung beträgt der Überschuss im Beispiel schon 2500 €. Die gesamte prognostizierte Rendite beläuft sich unter Berücksichtigung der Alterung etc. etwa auf 8 % auf das eingesetzte Kapital, wenn man den Restwert der Anlage mit 0 € ansetzt.
Die Rechnung wird unter Steueraspekten komplizierter. Besonders günstig ist eine Investition kurz vor der Rente.
Fremdfinanzierte PV-Anlagen sollten unter Risikoaspekten nach spätestens 15 Jahren abbezahlt sein.
Optimal ist, wenn die PV-Anlage bereits nach 12 Jahren abbezahlt ist. Dazu muss alles stimmen: Standort, Preis, Qualität.
Gruß Kollektor
A. Standortanalyse PV-Anlage
1. Globale Strahlung am Ort
2. Ausrichtung ( Abweichung von Süden nicht mehr als max. 45 Grad )
3. Dachneigung ( optimal sind 20 bis 40 Grad )
4. Verschattungsfreiheit
- auch im Winter bei tiefstehender Sonne ?
- stören elektrische Leitungen ?
- können Bäume oder Bauwerke in den nächsten 20 Jahren Schatten werfen ?
5. Ist das Dach mindestens 20 Jahre ohne Reparatur haltbar ?
6. Netzübergabe nahe und ausreichend dimensioniert ?
7. Sicherheit gegen Vandalismus und Diebstahl
B. Qualität
1. Möglichst Module und Wechselrichter von namhaften Herstellern verwenden
2. Konstruktion witterungsfest und stabil gegen Windlast
3. Wer nicht selbst montiert, unbedingt seriöse Firma mit Referenzen auswählen
C. Rentabilität
1. Preis der kompletten Anlage
2. Einspeisevergütung ( Jahr der Inbetriebnahme )
3. Zinsniveau ( wichtig auch ohne Kredit, man kann das Geld auch anders anlegen )
4. Dachmiete bei fremden Dächern
Faustformel: Im ersten vollen Betriebsjahr sollte die Anlage bereits einen Überschuss produzieren.
Beispiel ( Investitionssumme 100.000 € ):
Stromeinnahmen: 11.000 €
Zinsen: 4000 € ( bei Eigenfinanzierung 3000 € entgangene Zinsen )
Abschreibung: 5000 €
Betriebskosten ( Versicherung, Rücklagen für Reparaturen, Dachmiete etc. ): 1000 €
Ergibt einen Überschuss von 1000 € oder 1 % der Investitionssumme im ersten vollen Betriebsjahr bei Fremdfinanzierung und fremdem Dach. Bei einer Unterdeckung sollte man von dem Vorhaben absehen, Ausnahmen sind Einmalkosten wie Disagio usw.
Bei eigenem Dach und Eigenfinanzierung beträgt der Überschuss im Beispiel schon 2500 €. Die gesamte prognostizierte Rendite beläuft sich unter Berücksichtigung der Alterung etc. etwa auf 8 % auf das eingesetzte Kapital, wenn man den Restwert der Anlage mit 0 € ansetzt.
Die Rechnung wird unter Steueraspekten komplizierter. Besonders günstig ist eine Investition kurz vor der Rente.
Fremdfinanzierte PV-Anlagen sollten unter Risikoaspekten nach spätestens 15 Jahren abbezahlt sein.
Optimal ist, wenn die PV-Anlage bereits nach 12 Jahren abbezahlt ist. Dazu muss alles stimmen: Standort, Preis, Qualität.
Gruß Kollektor
Globalstrahlung in der Bundesrepublik Deutschland
Mittlere Jahressummen, Zeitraum: 1981 - 2000
Mit dieser Karte kann man feststellen, ob man in einer günstigen Region für Photovoltaik wohnt.
Nur wenn man in einer geeigneten Region wohnt, eine optimale Dachausrichtung ohne irgendwelche Verschattung hat und Module zu moderaten Preisen kauft kommt eine vernünftige Rendite heraus.
Sehr gute Aufstellung und Erklärung zum Thema. Die wesendlichen Parameter hast du aufgelistet, darum auch keine Ergänzungen von mir. Habe den Thread in meinen Favoriten
@brokerbee
Habe den neuen Thread aufgemacht um nochmal grundsätzlich alles zu diskutieren was wichtig ist. Ich klaue mal ein Posting von Dir, das auch hierher gehört:
Ausführlicher Fördervorschlag
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) –
Veröffentlicht am 31.07.2004
Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 95%.
Konditionen
1. Welche Förderung kann ich erhalten?
Sie erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung für sämtlichen von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom.
2. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage?
Für Anlagen aus dem Jahr 2004 gelten die unten aufgeführten Einspeisevergütungen, welche gleichbleibend 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt werden. Die Mindestvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Fotovoltaikanlagen, die auf oder an Gebäuden installiert werden, erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung. Beispielsweise erhalten Sie für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp Leistung, die auf Dächern installiert sind, eine Vergütung von 57,4 Cent/kWh.
Befindet sich die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand , so beträgt die Vergütung
1. bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 57,4 Cent pro Kilowattstunde
2. ab einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 54,6 Cent pro Kilowattstunde
und
3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt mindestens 54 Cent pro Kilowattstunde
Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage
nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.
[z.B. Fotovoltaikmodule, die einen Teil der Fassade bilden oder ihm Rahmen des Energiekonzeptes des Gebäudes eine Funktion für z.B. die Verschattung besitzen; diese erhalten bei Installation im Jahr 2004 eine Vergütung in Höhe von 62,4 Cent/kWh bei einer Anlagengröße bis 30 kW. Nicht darunter fallen Module, die lediglich additiv auf die Fassade gesetzt werden und die keine weitere Funktion haben oder keinen Teil der Fassade bilden.]
Der Begriff „Gebäude“ beruht auf den Definitionen der Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung. Danach handelt es sich um selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Der Begriff wird durch die zuständigen Behörden teilweise unterschiedlich ausgelegt. In Streitfällen muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Im Gesetz explizit als Gebäude erwähnt werden Carporte und Tankstellendächer. Diese gelten laut EEG auch als Gebäude.
Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen, die größer als 30 bzw. 100 KW sind.
Beispiel 2004: Bei einer 40 KW-Anlage auf einem Dach werden die ersten 30 KW (3/4) mit 57,4 Cent/kWh vergütet und die verbleibenden 10 KW (1/4) mit 54,6 Cent/kWh.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2005 und 2006 für Neuanlagen mindestens:
Die Mindestvergütung für Solarstromanlagen beträgt
2005: 43,42 ct/kWh
2006: 40,60 ct/kWh.
Diese gilt z.B. für Freiflächenanlagen.
Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden
2005: 54,53 ct/kWh (bis einschließlich 30 kW), 51,87 ct/kWh (ab 30 kW), 51,30 ct/kWh (ab 100 kW)
2006: 51,80 ct/kWh (bis einschl. 30 kW), 49,28 ct/kWh (ab 30 kW), 48,74 ct/kWh (ab 100 kW)
Die Degression beträgt 5% p.a., der Vergütungszeitraum 20 Jahre plus Jahr der Inbetriebnahme.
Von der jährlichen Degression ausgenommen sind die 5 Cent/kWh, die zusätzlich gezahlt werden für Strom aus Anlagen, die nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht werden und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
Für Anlagen, für die die Vergütung im Jahr 2004 45,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt (EEG § 11, Abs. 1), liegt die Degression (für Neuanlagen) beginnend mit dem Jahr 2006 bei 6,5 Prozent pro Jahr.
Werden mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden, innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen, so gilt die Vergütungshöhe für die gesamte Anlage in der Höhe der zuletzt in Betrieb genommenen Anlage. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass auf einem Gebäude drei 30 kWp-Anlagen errichtet werden, die alle die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp erhalten.
Ausnahme dürften verschiedene Eigentümer der Anlagen sein, die sich auf einem Gebäude (z.B. großem Wohnblock) befinden. Das ist allerdings nicht explizit im Gesetz festgeschrieben.
Die Umsatzsteuer ist in den Mindestvergütungen nicht enthalten.
3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt mindestens 54 Cent pro Kilowattstunde
Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage
nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.
[z.B. Fotovoltaikmodule, die einen Teil der Fassade bilden oder ihm Rahmen des Energiekonzeptes des Gebäudes eine Funktion für z.B. die Verschattung besitzen; diese erhalten bei Installation im Jahr 2004 eine Vergütung in Höhe von 62,4 Cent/kWh bei einer Anlagengröße bis 30 kW. Nicht darunter fallen Module, die lediglich additiv auf die Fassade gesetzt werden und die keine weitere Funktion haben oder keinen Teil der Fassade bilden.]
Der Begriff „Gebäude“ beruht auf den Definitionen der Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung. Danach handelt es sich um selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Der Begriff wird durch die zuständigen Behörden teilweise unterschiedlich ausgelegt. In Streitfällen muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Im Gesetz explizit als Gebäude erwähnt werden Carporte und Tankstellendächer. Diese gelten laut EEG auch als Gebäude.
Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen, die größer als 30 bzw. 100 KW sind.
Beispiel 2004: Bei einer 40 KW-Anlage auf einem Dach werden die ersten 30 KW (3/4) mit 57,4 Cent/kWh vergütet und die verbleibenden 10 KW (1/4) mit 54,6 Cent/kWh.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2004 bis 2013 für Neuanlagen mindestens:
Von der jährlichen Degression ausgenommen sind die 5 Cent/kWh, die zusätzlich gezahlt werden für Strom aus Anlagen, die nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht werden und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
Für Anlagen, für die die Vergütung im Jahr 2004 45,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt (EEG § 11, Abs. 1), liegt die Degression (für Neuanlagen) beginnend mit dem Jahr 2006 bei 6,5 Prozent pro Jahr.
Werden mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden, innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen, so gilt die Vergütungshöhe für die gesamte Anlage in der Höhe der zuletzt in Betrieb genommenen Anlage. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass auf einem Gebäude drei 30 kWp-Anlagen errichtet werden, die alle die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp erhalten.
Ausnahme dürften verschiedene Eigentümer der Anlagen sein, die sich auf einem Gebäude (z.B. großem Wohnblock) befinden. Das ist allerdings nicht explizit im Gesetz festgeschrieben.
Die Umsatzsteuer ist in den Mindestvergütungen nicht enthalten.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber. Dieser muss den gesamten angebotenen Solarstrom vorrangig abnehmen und vergüten.
Wenn die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage (Freilandanlage) angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015,
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches oder
2. auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt worden ist, in Betrieb genommen worden ist.
Für Strom aus der oben genannten Anlage, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn sie sich
1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren,
2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung oder
3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt wurden.
Eine Bauliche Analge ist jede mit dem Erdboden verbunden aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage wie Lager- und Abstellplätze, Aufschüttungen, Straßen, Spielplätze und Deponieflächen. Das Gebäude ist eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Analge, welche geeignet und bestimmt ist dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Dabei kommt es nicht auf eine Umschließung mit Wänden an.
4. Wie beantrage ich die Fördermittel?
Die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz dazu verpflichtet, den gesamten Strom Ihrer Anlage vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich angezeigt. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, in vielen Fällen wird sogar davon abgeraten.
5.Wann wird mir das Geld ausgezahlt?
Das Gesetz schreibt die Häufigkeit der Zahlungen für den erzeugten und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom nicht vor. Von einer jährlichen Zahlung, wie sie einige Netzbetreiber anbieten, ist abzuraten, da dadurch Zinsverluste entsehen. Die Vergütung sollte monatlich –zumindest quartalsweise- gezahlt werden, bzw. sollten Abschläge analog der Abschlagszahlungen bei Strombezug vereinbart werden. Diese können dann evt. nach dem ersten Betriebsjahr der Anlage den Einspeisewerten angepasst werden.
6. Kombination mit anderen Programmen
Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen (z.B. Darlehensprogrammen der KfW- Bankengruppe) koppelbar.
Habe den neuen Thread aufgemacht um nochmal grundsätzlich alles zu diskutieren was wichtig ist. Ich klaue mal ein Posting von Dir, das auch hierher gehört:
Ausführlicher Fördervorschlag
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) –
Veröffentlicht am 31.07.2004
Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 95%.
Konditionen
1. Welche Förderung kann ich erhalten?
Sie erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung für sämtlichen von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom.
2. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage?
Für Anlagen aus dem Jahr 2004 gelten die unten aufgeführten Einspeisevergütungen, welche gleichbleibend 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt werden. Die Mindestvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Fotovoltaikanlagen, die auf oder an Gebäuden installiert werden, erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung. Beispielsweise erhalten Sie für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp Leistung, die auf Dächern installiert sind, eine Vergütung von 57,4 Cent/kWh.
Befindet sich die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand , so beträgt die Vergütung
1. bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 57,4 Cent pro Kilowattstunde
2. ab einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 54,6 Cent pro Kilowattstunde
und
3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt mindestens 54 Cent pro Kilowattstunde
Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage
nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.
[z.B. Fotovoltaikmodule, die einen Teil der Fassade bilden oder ihm Rahmen des Energiekonzeptes des Gebäudes eine Funktion für z.B. die Verschattung besitzen; diese erhalten bei Installation im Jahr 2004 eine Vergütung in Höhe von 62,4 Cent/kWh bei einer Anlagengröße bis 30 kW. Nicht darunter fallen Module, die lediglich additiv auf die Fassade gesetzt werden und die keine weitere Funktion haben oder keinen Teil der Fassade bilden.]
Der Begriff „Gebäude“ beruht auf den Definitionen der Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung. Danach handelt es sich um selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Der Begriff wird durch die zuständigen Behörden teilweise unterschiedlich ausgelegt. In Streitfällen muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Im Gesetz explizit als Gebäude erwähnt werden Carporte und Tankstellendächer. Diese gelten laut EEG auch als Gebäude.
Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen, die größer als 30 bzw. 100 KW sind.
Beispiel 2004: Bei einer 40 KW-Anlage auf einem Dach werden die ersten 30 KW (3/4) mit 57,4 Cent/kWh vergütet und die verbleibenden 10 KW (1/4) mit 54,6 Cent/kWh.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2005 und 2006 für Neuanlagen mindestens:
Die Mindestvergütung für Solarstromanlagen beträgt
2005: 43,42 ct/kWh
2006: 40,60 ct/kWh.
Diese gilt z.B. für Freiflächenanlagen.
Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden
2005: 54,53 ct/kWh (bis einschließlich 30 kW), 51,87 ct/kWh (ab 30 kW), 51,30 ct/kWh (ab 100 kW)
2006: 51,80 ct/kWh (bis einschl. 30 kW), 49,28 ct/kWh (ab 30 kW), 48,74 ct/kWh (ab 100 kW)
Die Degression beträgt 5% p.a., der Vergütungszeitraum 20 Jahre plus Jahr der Inbetriebnahme.
Von der jährlichen Degression ausgenommen sind die 5 Cent/kWh, die zusätzlich gezahlt werden für Strom aus Anlagen, die nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht werden und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
Für Anlagen, für die die Vergütung im Jahr 2004 45,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt (EEG § 11, Abs. 1), liegt die Degression (für Neuanlagen) beginnend mit dem Jahr 2006 bei 6,5 Prozent pro Jahr.
Werden mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden, innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen, so gilt die Vergütungshöhe für die gesamte Anlage in der Höhe der zuletzt in Betrieb genommenen Anlage. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass auf einem Gebäude drei 30 kWp-Anlagen errichtet werden, die alle die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp erhalten.
Ausnahme dürften verschiedene Eigentümer der Anlagen sein, die sich auf einem Gebäude (z.B. großem Wohnblock) befinden. Das ist allerdings nicht explizit im Gesetz festgeschrieben.
Die Umsatzsteuer ist in den Mindestvergütungen nicht enthalten.
3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt mindestens 54 Cent pro Kilowattstunde
Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage
nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.
[z.B. Fotovoltaikmodule, die einen Teil der Fassade bilden oder ihm Rahmen des Energiekonzeptes des Gebäudes eine Funktion für z.B. die Verschattung besitzen; diese erhalten bei Installation im Jahr 2004 eine Vergütung in Höhe von 62,4 Cent/kWh bei einer Anlagengröße bis 30 kW. Nicht darunter fallen Module, die lediglich additiv auf die Fassade gesetzt werden und die keine weitere Funktion haben oder keinen Teil der Fassade bilden.]
Der Begriff „Gebäude“ beruht auf den Definitionen der Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung. Danach handelt es sich um selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Der Begriff wird durch die zuständigen Behörden teilweise unterschiedlich ausgelegt. In Streitfällen muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Im Gesetz explizit als Gebäude erwähnt werden Carporte und Tankstellendächer. Diese gelten laut EEG auch als Gebäude.
Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen, die größer als 30 bzw. 100 KW sind.
Beispiel 2004: Bei einer 40 KW-Anlage auf einem Dach werden die ersten 30 KW (3/4) mit 57,4 Cent/kWh vergütet und die verbleibenden 10 KW (1/4) mit 54,6 Cent/kWh.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2004 bis 2013 für Neuanlagen mindestens:
Von der jährlichen Degression ausgenommen sind die 5 Cent/kWh, die zusätzlich gezahlt werden für Strom aus Anlagen, die nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht werden und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
Für Anlagen, für die die Vergütung im Jahr 2004 45,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt (EEG § 11, Abs. 1), liegt die Degression (für Neuanlagen) beginnend mit dem Jahr 2006 bei 6,5 Prozent pro Jahr.
Werden mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden, innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen, so gilt die Vergütungshöhe für die gesamte Anlage in der Höhe der zuletzt in Betrieb genommenen Anlage. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass auf einem Gebäude drei 30 kWp-Anlagen errichtet werden, die alle die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp erhalten.
Ausnahme dürften verschiedene Eigentümer der Anlagen sein, die sich auf einem Gebäude (z.B. großem Wohnblock) befinden. Das ist allerdings nicht explizit im Gesetz festgeschrieben.
Die Umsatzsteuer ist in den Mindestvergütungen nicht enthalten.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber. Dieser muss den gesamten angebotenen Solarstrom vorrangig abnehmen und vergüten.
Wenn die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage (Freilandanlage) angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015,
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches oder
2. auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt worden ist, in Betrieb genommen worden ist.
Für Strom aus der oben genannten Anlage, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn sie sich
1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren,
2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung oder
3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt wurden.
Eine Bauliche Analge ist jede mit dem Erdboden verbunden aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage wie Lager- und Abstellplätze, Aufschüttungen, Straßen, Spielplätze und Deponieflächen. Das Gebäude ist eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Analge, welche geeignet und bestimmt ist dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Dabei kommt es nicht auf eine Umschließung mit Wänden an.
4. Wie beantrage ich die Fördermittel?
Die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz dazu verpflichtet, den gesamten Strom Ihrer Anlage vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich angezeigt. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, in vielen Fällen wird sogar davon abgeraten.
5.Wann wird mir das Geld ausgezahlt?
Das Gesetz schreibt die Häufigkeit der Zahlungen für den erzeugten und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom nicht vor. Von einer jährlichen Zahlung, wie sie einige Netzbetreiber anbieten, ist abzuraten, da dadurch Zinsverluste entsehen. Die Vergütung sollte monatlich –zumindest quartalsweise- gezahlt werden, bzw. sollten Abschläge analog der Abschlagszahlungen bei Strombezug vereinbart werden. Diese können dann evt. nach dem ersten Betriebsjahr der Anlage den Einspeisewerten angepasst werden.
6. Kombination mit anderen Programmen
Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen (z.B. Darlehensprogrammen der KfW- Bankengruppe) koppelbar.
Hier noch ein guter link: http://www.solarfoerderung.de
Hallo!
Ich überleg auch gerade eine Photovoltaik Anlage zu instalieren.Eine Frage hätte ich noch.
Kann man die Anlage an der Lohnsteuer absetzen.
Ich überleg auch gerade eine Photovoltaik Anlage zu instalieren.Eine Frage hätte ich noch.
Kann man die Anlage an der Lohnsteuer absetzen.
@PINTOGrande
Man kann die Anlage im Rahmen der Einkommensteuer abschreiben. Guck mal in Thread: Abschreibung von Photovoltaikanlagen
Man kann die Anlage im Rahmen der Einkommensteuer abschreiben. Guck mal in Thread: Abschreibung von Photovoltaikanlagen
Eine Frage die sich scheinbar noch keiner gestellt hat.
Der Vertrag läuft ja 20 Jahre für ein garantierter Festpreis von 54 cent pro kwh.Was geschieht aber im Falle einer Inflation,dass der Strom in 7-8 Jahren vielleicht das doppelte bei den Stromkonzernen kostet was ich eigentlich für mein eingespeißten Strom bekomme.
Gibt es schon ausgereifte Speicher oder ist es zumindest denkbar das man den selber produzierten Strom in einigen Jahren auch speichern kann zur Selbstnutzung. Bei so langfristigen Verträgen gibt es Fragen über Fragen.
Der Vertrag läuft ja 20 Jahre für ein garantierter Festpreis von 54 cent pro kwh.Was geschieht aber im Falle einer Inflation,dass der Strom in 7-8 Jahren vielleicht das doppelte bei den Stromkonzernen kostet was ich eigentlich für mein eingespeißten Strom bekomme.
Gibt es schon ausgereifte Speicher oder ist es zumindest denkbar das man den selber produzierten Strom in einigen Jahren auch speichern kann zur Selbstnutzung. Bei so langfristigen Verträgen gibt es Fragen über Fragen.
Denkbar ist vieles. Aber dazu müßte sich der Strompreis fast vervierfachen. Aber ich denke, dann wird man seinen Strom auch teurer verkaufen können. Mittagsstrom soll doch der teuerste am Strommarkt sein. Und Mittag liefern wir besonders viel
#8
Wirtschaftlich speichern lässt sich die erzeugte elektrische Energie bisher nicht. Vielleicht kommt mal ein preiswertes Gerät zur Wasserstofferzeugung auf den Markt. Aber noch ist Solarstrom 15 mal so teuer als Atomstrom, wenn man mal von der Entsorgungsproblematik und dem unkalkulierbaren Risiko absieht.
Wirtschaftlich speichern lässt sich die erzeugte elektrische Energie bisher nicht. Vielleicht kommt mal ein preiswertes Gerät zur Wasserstofferzeugung auf den Markt. Aber noch ist Solarstrom 15 mal so teuer als Atomstrom, wenn man mal von der Entsorgungsproblematik und dem unkalkulierbaren Risiko absieht.
brokerbee
Ich hab eine Inflation ab 2008-2009,von 100-200% eingeplant.Nach 2010 vielleicht auch 500%.Wo liegts Problem das wir im Jahre 2011,9000 Euro im Monat statt denn bisherigen 1800 €.für die gleiche Leistung verdienen.In der Sackgasse sind wir ja schon ein gutes Stück und Umkehr gibt es nicht.
Ich hab eine Inflation ab 2008-2009,von 100-200% eingeplant.Nach 2010 vielleicht auch 500%.Wo liegts Problem das wir im Jahre 2011,9000 Euro im Monat statt denn bisherigen 1800 €.für die gleiche Leistung verdienen.In der Sackgasse sind wir ja schon ein gutes Stück und Umkehr gibt es nicht.
@PINTOGrande
Bei Deiner Spekulation teile ich nicht nur die Inflationserwartungen nicht, auch die Einspeisevergütung wird nicht mit der Inflation steigen.
Bei Deiner Spekulation teile ich nicht nur die Inflationserwartungen nicht, auch die Einspeisevergütung wird nicht mit der Inflation steigen.
@PINTOGrande:
"MVV-Chef Schulten:
Trotz aller Innovationsfreudigkeit und dem Willen, alte Zöpfe bei der Stromversorger abzuschneiden - unmittelbare Vorteile für die Endverbraucher bei den Stromtarifen sind durch das Netzwerk nicht zu erwarten. " Die Zeiten niedriger Strompreise sind vorbei" , sagt der Vorstandsvorsitzende. Es sei fahrlässig, den Kunden sinkende Energiepreise zu versprechen."
"MVV-Chef Schulten:
Trotz aller Innovationsfreudigkeit und dem Willen, alte Zöpfe bei der Stromversorger abzuschneiden - unmittelbare Vorteile für die Endverbraucher bei den Stromtarifen sind durch das Netzwerk nicht zu erwarten. " Die Zeiten niedriger Strompreise sind vorbei" , sagt der Vorstandsvorsitzende. Es sei fahrlässig, den Kunden sinkende Energiepreise zu versprechen."
hmmm,
jeder der so eine Anlage auf´s Dach knallt sollte sich mal überlegen das der Status Quo wie wir Ihn zur Zeit haben, politisch wie wirtschaftlich, eine Endlösung darstellen wird.
Man stelle sich mal vor fast jeder sucht den Förderweg und macht sich in den nächsten Jahren so eine Anlage aufs Dach! Die Stromkonzerne müssen Euren Saft zu einer Zeit wo eher wenig verbraucht wird teuer kaufen(Mittagszeit mal ausgenommen, der Tag dauert aber länger wie von 12 bis 2 Uhr). ´
Denkt Ihr wirklich das Eure Stromversorgungspreise bei gleichbleibenden Bedingungen inflationsbereinigt stagnieren werden???
Die Verbrauchswerte erreichen eigentlich immer in den Wintermonaten gegen Abend Ihre Spitzenwerte. Da produziert Ihr keinen Strom aus der Sonne! Da steht Ihr dann mit Eurem Strom-Short-Call eher im Schatten!
Was ist wenn wir eine andere Regierung bekommen mit anderen Gesetzen?
Haben nicht viele vor 10 oder mehr Jahren im Guten Glauben LV´s abgeschlossen die sie jetzt evtl. für Hartz 4 opfern müssen?
Was ist wenn andere alternative Energiequellen gefunden werden die unabhängig vom Tageslicht Strom liefern?
Das Risiko auf Kredit in eine Solarkraftanlage zu investieren ist für mich höher als eine Anlage in einem geschlossenen Fonds.
Aber jeder sollte es selbst wissen!
jeder der so eine Anlage auf´s Dach knallt sollte sich mal überlegen das der Status Quo wie wir Ihn zur Zeit haben, politisch wie wirtschaftlich, eine Endlösung darstellen wird.
Man stelle sich mal vor fast jeder sucht den Förderweg und macht sich in den nächsten Jahren so eine Anlage aufs Dach! Die Stromkonzerne müssen Euren Saft zu einer Zeit wo eher wenig verbraucht wird teuer kaufen(Mittagszeit mal ausgenommen, der Tag dauert aber länger wie von 12 bis 2 Uhr). ´
Denkt Ihr wirklich das Eure Stromversorgungspreise bei gleichbleibenden Bedingungen inflationsbereinigt stagnieren werden???
Die Verbrauchswerte erreichen eigentlich immer in den Wintermonaten gegen Abend Ihre Spitzenwerte. Da produziert Ihr keinen Strom aus der Sonne! Da steht Ihr dann mit Eurem Strom-Short-Call eher im Schatten!
Was ist wenn wir eine andere Regierung bekommen mit anderen Gesetzen?
Haben nicht viele vor 10 oder mehr Jahren im Guten Glauben LV´s abgeschlossen die sie jetzt evtl. für Hartz 4 opfern müssen?
Was ist wenn andere alternative Energiequellen gefunden werden die unabhängig vom Tageslicht Strom liefern?
Das Risiko auf Kredit in eine Solarkraftanlage zu investieren ist für mich höher als eine Anlage in einem geschlossenen Fonds.
Aber jeder sollte es selbst wissen!
Politisch ist immer ein Risiko dabei. Unbestritten.
Wenn andere alternativen Energien gefördert werden, sind wir wieder dabei falls es die Technik zulässt
Nur auf Kredit wäre mir auch zu riskant.
Wir wollen aber die Energiewende, kein Öl mehr für Strom !
Und außerdem: Solarstrom statt Hartz 4
Wer genügend Solarstrom erzeugt, ist unabhängig von den Sozialkassen.
Wenn andere alternativen Energien gefördert werden, sind wir wieder dabei falls es die Technik zulässt
Nur auf Kredit wäre mir auch zu riskant.
Wir wollen aber die Energiewende, kein Öl mehr für Strom !
Und außerdem: Solarstrom statt Hartz 4
Wer genügend Solarstrom erzeugt, ist unabhängig von den Sozialkassen.
#14
Es gibt immer noch einen Bestandsschutz !
Ob eine Streichnung der Subventionierung gerade beim kleinen Angestellten usw. also dem Einzelbürger vor dem Bundesverfassungsgericht durchgehen würde bezweifle ich mal ganz stark !!
Meiner Meinung nach ist diese Investition sogar sicherer als eine Eigentumswohnung !
gruß
krypo
Es gibt immer noch einen Bestandsschutz !
Ob eine Streichnung der Subventionierung gerade beim kleinen Angestellten usw. also dem Einzelbürger vor dem Bundesverfassungsgericht durchgehen würde bezweifle ich mal ganz stark !!
Meiner Meinung nach ist diese Investition sogar sicherer als eine Eigentumswohnung !
gruß
krypo
Moralische Entrüstung gegen Energiesteuern?
Gegen die Erhöhung von Energiesteuern wehrt sich die Energiewirtschaft mit
dem schönen Brustton der moralischen Entrüstung. Dem kleinen Mann dürfe
nicht das "Recht auf preiswerte Energie" genommen werden.
Energie ist in den letzten hundert Jahren immer billiger geworden. 1880
kostete eine Kilowattstunde Kohlestrom in Berlin - nach heutiger Kaufkraft -
noch 20 Euro, heute ist ihr Preis auf ein Hundertstel des damaligen Preises
gesunken. Aber gibt es wirklich ein moralisches Recht auf billige Energie?
** Wie kommt es dazu, dass Energie so billig ist?
Der "technische Fortschritt ist keineswegs die einzige Ursache für die
Verbilligung von Energie. Vergessen wird häufig die andere Ursache: Keine
Gruppe der industrialisierten Welt genießt eine solche Menge von staatlichen
Privilegien wie die Energiewirtschaft. Hier nur einige Beispiele:
Das Recht auf Enteignung von Landstrichen, unter
denen Braunkohle abgebaut werden kann
Recht auf Enteignung von Trassen für die Strom-
und Gasleitungen
Recht auf entschädigungsfreien Abbau von Bodenschätzen,
die den kommenden Generationen fehlen werden
Weitgehende Freistellung von der Haftpflicht bei
Atomunfällen
Weitgehende Freistellung von der Haftpflicht bei
Schäden aufgrund von Fehlern bei der Versorgung,
z.B. überhöhter Spannung, in den Allgemeinen
Versorgungsbedingungen
Polizeilicher Schutz statt Verbot von Atomtransporten
Militärischer Schutz der Versorgungswege (z.B.
durch die Bundesmarine am Horn von Afrika)
Einige dieser Privilegien stammen aus dem Jahr 1935. Damals ging es dem
Staat darum, eine leistungsfähige Rüstungsindustrie aufzubauen und dieser
genügend Energie zukommen zu lassen. Gleichzeitig mit den Privilegien wurde
eine strenge staatliche Kontrolle der Energieversorgungsunternehmen durch
ein mächtiges Reichswirtschaftsministerium eingeführt, welches eine Fülle
von Machtinstrumenten besaß und mit seiner Preisaufsicht darüber wachte,
dass die Versorgungsunternehmen nur einen "angemessenen Gewinn"
erwirtschafteten. Die staatliche Kontrolle wurde mit der Föderalisierung
nach Kriegsende gelockert und dann 1997 mit der Liberalisierung des
Strommarktes endgültig zerschlagen. Die Privilegien aber blieben erhalten.
Außerdem ging die technische Entwicklung weiter; z.B. die Abbaumethoden für
Braunkohle. So hatte Rheinbraun 1960 noch rund 21.000 Mitarbeiter und
förderte weniger als 80 Mio. Tonnen Braunkohle. Fünfunddreißig Jahre später
produzierte das Unternehmen, nachdem es sich von 9.000 Mitarbeitern getrennt
hatte, knapp 100 Mio Tonnen, also ein Viertel mehr.
Die so erzielten riesigen Einsparungen wurden nur zum kleinen Teil an die
Stromkunden weitergegeben, und seit wenigen Jahren steigen die Strompreise
sogar wieder. Die Gewinne der Stromversorger steigen noch schneller - in
schwindelnde Höhe.
Eine Erhöhung der Energiesteuern passt den Energieversorgern deshalb nicht
ins Geschäft. Das Wohlergehen des "kleinen Mannes" ist hier eher nebensächlich.
Von Moral kann bei alledem wohl kaum die Rede sein.
Gegen die Erhöhung von Energiesteuern wehrt sich die Energiewirtschaft mit
dem schönen Brustton der moralischen Entrüstung. Dem kleinen Mann dürfe
nicht das "Recht auf preiswerte Energie" genommen werden.
Energie ist in den letzten hundert Jahren immer billiger geworden. 1880
kostete eine Kilowattstunde Kohlestrom in Berlin - nach heutiger Kaufkraft -
noch 20 Euro, heute ist ihr Preis auf ein Hundertstel des damaligen Preises
gesunken. Aber gibt es wirklich ein moralisches Recht auf billige Energie?
** Wie kommt es dazu, dass Energie so billig ist?
Der "technische Fortschritt ist keineswegs die einzige Ursache für die
Verbilligung von Energie. Vergessen wird häufig die andere Ursache: Keine
Gruppe der industrialisierten Welt genießt eine solche Menge von staatlichen
Privilegien wie die Energiewirtschaft. Hier nur einige Beispiele:
Das Recht auf Enteignung von Landstrichen, unter
denen Braunkohle abgebaut werden kann
Recht auf Enteignung von Trassen für die Strom-
und Gasleitungen
Recht auf entschädigungsfreien Abbau von Bodenschätzen,
die den kommenden Generationen fehlen werden
Weitgehende Freistellung von der Haftpflicht bei
Atomunfällen
Weitgehende Freistellung von der Haftpflicht bei
Schäden aufgrund von Fehlern bei der Versorgung,
z.B. überhöhter Spannung, in den Allgemeinen
Versorgungsbedingungen
Polizeilicher Schutz statt Verbot von Atomtransporten
Militärischer Schutz der Versorgungswege (z.B.
durch die Bundesmarine am Horn von Afrika)
Einige dieser Privilegien stammen aus dem Jahr 1935. Damals ging es dem
Staat darum, eine leistungsfähige Rüstungsindustrie aufzubauen und dieser
genügend Energie zukommen zu lassen. Gleichzeitig mit den Privilegien wurde
eine strenge staatliche Kontrolle der Energieversorgungsunternehmen durch
ein mächtiges Reichswirtschaftsministerium eingeführt, welches eine Fülle
von Machtinstrumenten besaß und mit seiner Preisaufsicht darüber wachte,
dass die Versorgungsunternehmen nur einen "angemessenen Gewinn"
erwirtschafteten. Die staatliche Kontrolle wurde mit der Föderalisierung
nach Kriegsende gelockert und dann 1997 mit der Liberalisierung des
Strommarktes endgültig zerschlagen. Die Privilegien aber blieben erhalten.
Außerdem ging die technische Entwicklung weiter; z.B. die Abbaumethoden für
Braunkohle. So hatte Rheinbraun 1960 noch rund 21.000 Mitarbeiter und
förderte weniger als 80 Mio. Tonnen Braunkohle. Fünfunddreißig Jahre später
produzierte das Unternehmen, nachdem es sich von 9.000 Mitarbeitern getrennt
hatte, knapp 100 Mio Tonnen, also ein Viertel mehr.
Die so erzielten riesigen Einsparungen wurden nur zum kleinen Teil an die
Stromkunden weitergegeben, und seit wenigen Jahren steigen die Strompreise
sogar wieder. Die Gewinne der Stromversorger steigen noch schneller - in
schwindelnde Höhe.
Eine Erhöhung der Energiesteuern passt den Energieversorgern deshalb nicht
ins Geschäft. Das Wohlergehen des "kleinen Mannes" ist hier eher nebensächlich.
Von Moral kann bei alledem wohl kaum die Rede sein.
was haltet ihr von einem Photovotaik-Fond, der in die Errichtung und den Betrieb eine oder mehrerer Anlagen investiert ?
Mir fallen spontan folgende Möglichkeiten ein sich an der Photovoltaik zu beteiligen:
1. Eigenes Dach
2. Fremdes Dach
3. Schlüsselfertige Anlage kaufen
4. Solarfonds
Wenn man ein eigenes Dach mit guten Voraussetzungen ( siehe #1 ) hat, ist dies die erste Wahl. Kosten etwa 400 € pro qm, Rendite auf Endfälligkeit zwischen 7 und 9 %.
Trifft dies nicht zu und wohnt in einer günstigen Gegend, so kann man versuchen ein fremdes Dach zu mieten. Zu klein hat keinen Zweck, lohnt sich auch für den Vermieter nicht. Kosten etwa wie eigenes Dach, größere Anlage kompensiert Dachmiete.
Einige Firmen bieten schlüsselfertige Anlagen an inkl. Wartungsvertrag. Kosten sind höher, Rendite zwischen 6 und 7 %. An den Modulen wird kräftig verdient.
Fondbeteiligungen kann man schon ab 5000 € erwerben. Sehr teuer, Rendite von 4 bis 6 %. Auf hohen Eigenkapitalanteil beim Fondvermögen achten, sonst besteht leicht eine Schieflage wenn es Probleme gibt. Zahlreiche Windparkbeteiligungen machen es vor. Bei Fonds fallen Agio, Verwaltungskosten und technische Betriebskosten an, außerdem sind die KWp-Preise von 4900 bis 5500 € recht gepfeffert.
Gruß Kollektor
1. Eigenes Dach
2. Fremdes Dach
3. Schlüsselfertige Anlage kaufen
4. Solarfonds
Wenn man ein eigenes Dach mit guten Voraussetzungen ( siehe #1 ) hat, ist dies die erste Wahl. Kosten etwa 400 € pro qm, Rendite auf Endfälligkeit zwischen 7 und 9 %.
Trifft dies nicht zu und wohnt in einer günstigen Gegend, so kann man versuchen ein fremdes Dach zu mieten. Zu klein hat keinen Zweck, lohnt sich auch für den Vermieter nicht. Kosten etwa wie eigenes Dach, größere Anlage kompensiert Dachmiete.
Einige Firmen bieten schlüsselfertige Anlagen an inkl. Wartungsvertrag. Kosten sind höher, Rendite zwischen 6 und 7 %. An den Modulen wird kräftig verdient.
Fondbeteiligungen kann man schon ab 5000 € erwerben. Sehr teuer, Rendite von 4 bis 6 %. Auf hohen Eigenkapitalanteil beim Fondvermögen achten, sonst besteht leicht eine Schieflage wenn es Probleme gibt. Zahlreiche Windparkbeteiligungen machen es vor. Bei Fonds fallen Agio, Verwaltungskosten und technische Betriebskosten an, außerdem sind die KWp-Preise von 4900 bis 5500 € recht gepfeffert.
Gruß Kollektor
Hallo F5,
schau dir Thema: SAG, Voltwerk oder Phönix Thread-Nr.: Thread: SAG, Voltwerk oder Phönix an, da steht sehr viel zu dem Thema
Ich halte viel davon, aber noch mehr bringt eine eigene Anlage
schau dir Thema: SAG, Voltwerk oder Phönix Thread-Nr.: Thread: SAG, Voltwerk oder Phönix an, da steht sehr viel zu dem Thema
Ich halte viel davon, aber noch mehr bringt eine eigene Anlage
Hallo Kollektor,
die von mir gezeichneten Solarfonds haben so um 4500 E/KWp gebaut
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!
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Hallo zusammen,
Hier ein nützlicher Link für alle Photovoltaikfreunde:
http://www.regiosolar.de/partner/Sonniges_Landau/portrait.ht…
Mein Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien Bad Bergzabern hat diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partnerverein Landau erstellt.
Unter „Leitfaden für Photovoltaik“ könnt ihr alle notwendigen Infos zum Bau einer Photovoltaikanlage lesen. Technik und wirtschaftliche Betrachtung.
Unter „Umweltforum auf LD7“ könnt ihr u. a. Leserbriefe von Kollektor und mir lesen.
Und last but not least, der Hinweis auf unseren Aktionstag am 5. Juni,
Ausstellung / Messe - Tag der Erneuerbaren Energien in der Schloßhalle und auf dem Schloßplatz in Bad Bergzabern.
Unser Arbeitskreis hat die Zeitung „Wärme von der Sonne“ ganz unten auf der Seite in zusammenarbeit mit dem Bund der Solarindustrie erstellt. Auf Seite 1 ist in der Mitte oben der „Starschnitt“ mit Kollektor und mir ……… Auf Seite 8 ist die Entstehung unserer Gruppe beschrieben.
Ich wünsche allen hier frohe Pfingsten.
Hier ein nützlicher Link für alle Photovoltaikfreunde:
http://www.regiosolar.de/partner/Sonniges_Landau/portrait.ht…
Mein Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien Bad Bergzabern hat diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partnerverein Landau erstellt.
Unter „Leitfaden für Photovoltaik“ könnt ihr alle notwendigen Infos zum Bau einer Photovoltaikanlage lesen. Technik und wirtschaftliche Betrachtung.
Unter „Umweltforum auf LD7“ könnt ihr u. a. Leserbriefe von Kollektor und mir lesen.
Und last but not least, der Hinweis auf unseren Aktionstag am 5. Juni,
Ausstellung / Messe - Tag der Erneuerbaren Energien in der Schloßhalle und auf dem Schloßplatz in Bad Bergzabern.
Unser Arbeitskreis hat die Zeitung „Wärme von der Sonne“ ganz unten auf der Seite in zusammenarbeit mit dem Bund der Solarindustrie erstellt. Auf Seite 1 ist in der Mitte oben der „Starschnitt“ mit Kollektor und mir ……… Auf Seite 8 ist die Entstehung unserer Gruppe beschrieben.
Ich wünsche allen hier frohe Pfingsten.
Bei einer Investition von 5000 €/KWp lohnt sich das Ganze in Deutschland nicht mehr, unter 4600 €/KWp bekommt man derzeit nichts mehr. Einzig die tiefen Rekordzinsen sind noch positiv. Die Goldgräberstimmung ist dahin.
Zu Spanien:
In einem anderen Forum habe ich folgendes gelesen:
Bis 100 KWp gibt es 42,1 Cent, darüber 22 Cent 25 Jahre lang, dann 20 % weniger. Je nach Lage kann man mit 1200 bis 1500 KWh/KWp rechnen. Es gibt ein Investitionszuschuss von 15 % der Herstellkosten. Gesetz gibt es seit März 2004. Ob das auch für Freilandanlagen gilt, weiß ich nicht.
Hier ist eine globale Strahlungskarte von Europa:
In Andalusien braucht man auch kaum heizen, nur das Wasser ist sehr knapp und teuer ( bis 20 € pro Kubikmeter !!! ) Es gibt in den Bergen verlassene ( leider oft auch verfallene ) Bauernhöfe billig zu kaufen, aber die haben meist keinen ausreichenden Stromanschluss. Im für uns Deutsche besser geeigneten Katalonien sind die Preise für Immobilien hoch und die Strahlungswerte geringer. Einen Kompromiss können Aussteiger auch auf den kanarischen Inseln suchen, dort gibt es aber keine verlassenen Bauernhöfe. Ich kenne Lanzarote, La Palma und Teneriffa, auf dem Festland Katalonien und Andalusien. In Mallorca ist es sehr teuer und es regnet im Winter zu oft.
Immerhin kann man sich für schlappe 400.000 € in Analusien eine Existenz als Stromproduzent aufbauen. Dazu kommt noch das Land und das Haus, also rund 600.000 €
Aus der Ferne kann man eine solche Anlage nicht vernünftig managen und für Fonds ist die Beschränkung auf 100 KWp nicht sinnvoll.
Gruß
Kollektor
Zu Spanien:
In einem anderen Forum habe ich folgendes gelesen:
Bis 100 KWp gibt es 42,1 Cent, darüber 22 Cent 25 Jahre lang, dann 20 % weniger. Je nach Lage kann man mit 1200 bis 1500 KWh/KWp rechnen. Es gibt ein Investitionszuschuss von 15 % der Herstellkosten. Gesetz gibt es seit März 2004. Ob das auch für Freilandanlagen gilt, weiß ich nicht.
Hier ist eine globale Strahlungskarte von Europa:
In Andalusien braucht man auch kaum heizen, nur das Wasser ist sehr knapp und teuer ( bis 20 € pro Kubikmeter !!! ) Es gibt in den Bergen verlassene ( leider oft auch verfallene ) Bauernhöfe billig zu kaufen, aber die haben meist keinen ausreichenden Stromanschluss. Im für uns Deutsche besser geeigneten Katalonien sind die Preise für Immobilien hoch und die Strahlungswerte geringer. Einen Kompromiss können Aussteiger auch auf den kanarischen Inseln suchen, dort gibt es aber keine verlassenen Bauernhöfe. Ich kenne Lanzarote, La Palma und Teneriffa, auf dem Festland Katalonien und Andalusien. In Mallorca ist es sehr teuer und es regnet im Winter zu oft.
Immerhin kann man sich für schlappe 400.000 € in Analusien eine Existenz als Stromproduzent aufbauen. Dazu kommt noch das Land und das Haus, also rund 600.000 €
Aus der Ferne kann man eine solche Anlage nicht vernünftig managen und für Fonds ist die Beschränkung auf 100 KWp nicht sinnvoll.
Gruß
Kollektor
[sfv-energiemail] 3.12.05 Energieeffizienz - aber wie?
*** An die konzeptionellen Vordenker der Umweltbewegung
Würde man alle Appelle zur effizienten Verwendung von Energie und zum
Energiesparen, die seit der ersten Ölkrise 1973 gedruckt wurden,
aufeinanderlegen, so würde der Papierstapel wahrscheinlich schon den Mond
erreichen. Ein Grund zum Stolz ist dies keinesfalls. Nach über 30 Jahren
sollten wir lieber einmal Bilanz ziehen, was die Appelle eigentlich gebracht
haben. Optimisten weisen hier gerne auf Wirkungsgradverbesserungen im
Kraftwerksbereich hin und auf Verminderung des Strombedarfs bei
Kühlschränken und Waschmaschinen. Aber schon die Aufsummierung des
Stromverbrauchs aller deutscher Standby-Schaltungen lässt Zweifel am Konzept
aufkommen. Wer sich durchgreifende Erfolge erhofft hatte, wurde bitter
enttäuscht. Die sich selbst tragende Effizienzbewegung ist ausgeblieben -
Warum eigentlich?
Bei den Erneuerbaren Energien im Wärme- oder im Verkehrsbereich und bei der
Energieeffizienz wird jeder wesentliche Fortschritt ausgebremst, weil
Energie zu billig ist. Niedrige Energiepreise sind die wichtigste Ursache
dafür, dass Leute sich heute noch immer 7- oder 10-Liter-Autos kaufen,
Elektroboiler und Gas- oder Ölheizungen einbauen, das Wort "Passivhaus" für
einen Witz halten und die Zimmertemperatur durch Öffnen der Fenster regeln.
Die Schlussfolgerung ist eigentlich ganz einfach: Energie muss teurer
werden; nicht zögerlich und in ungewisser Zukunft durch die steigende
Nachfrage aus Inden und China, sondern jetzt gleich und ernsthaft durch eine
radikale Erhöhung der Energiesteuern!
Aber nicht einmal die Umweltverbände wagen es, diese Forderung öffentlich zu
stellen. Der Grund ist weniger die Angst vor dem Verlust von Mitgliedern,
sondern hinter ihrer Unsicherheit steckt viel mehr eine argumentative
Schwäche, nämlich die nicht zu Ende geführte intellektuelle
Auseinandersetzung mit dem Totschlagargument: "Teure Energie kostet
Arbeitsplätze".
Wer (fälschlich) davon ausgeht, dass teure Energie Arbeitsplätze kostet - es
zumindest für denkbar hält - der kann natürlich nicht mit gutem Gewissen
höhere Energiesteuern fordern. Die grundsätzliche Lösung bleibt ihm deshalb
verwehrt. So probieren es die Umweltfreunde mit mal einem Förderprogramm
hier und mal einer Subvention dort, mit Einrichtung von Energieagenturen und
mit weiteren Aufklärungsprogrammen zur Energieeffizienz. Seit über 30 Jahren!
"Teure Energie kostet Arbeitsplätze". Die Tatsache, dass hinter dieser
Behauptung handfeste Interessen der Energiewirtschaft zu vermuten sind,
müsste eigentlich zum kritischen Nachdenken führen. Aber die Aussage wird
überhaupt nicht mehr als eine nachprüfbare - und ggf. auch widerlegbare -
Behauptung empfunden. Sie ist vielmehr wie ein Glaubenssatz tief ins
kollektive Unterbewusstsein eingedrungen, so dass keiner mehr auf die Idee
kommt, die zu Grunde liegenden Argumente herauszusuchen, sie zu entwirren
und kritisch zu Ende zu denken. Die Folge ist eine Lähmung der Umweltbewegung.
Doch fehlerhafte Glaubenssätze bestehen glücklicherweise nicht ewig. Fast
unbeachtet von der Öffentlichkeit hat ein interdisziplinäres Team aus
Volkswirtschaftlern, Physikern, Mathematikern und Ingenieuren eine
Argumentenkette entwickelt, die zum eindeutigen Schluss führt:
Nicht billige, sondern teure Energie
schafft Arbeitsplätze.
Eine rasche Erhöhung der Energiesteuern
ist dringend und überfällig!
Obwohl sie kein einziges ökologisches Argument verwendet, kommt somit die
jetzt aufgestellte Argumentenkette mit anderen Begründungen zu ähnlichen
Ergebnissen wie schon die alte ökologische Steuer- und Finanzreform:
Sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht ist eine Anhebung
der Energiesteuern dringend erforderlich. Damit leistet die neue Theorie
gleichzeitig einen bahnbrechenden Beitrag zur Versöhnung von Ökologie und
Ökonomie.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat sich dem neuen
interdisziplinären Energiesteuer-Team angeschlossen und für die praktische
Umsetzung drei konkrete Forderungen aufgestellt, die weit über die
Forderungen der ökologischen Steuerreform hinausgehen:
1. Ersatz des bisherigen Arbeitgeberanteils zur
Sozialversicherung durch eine Energiesteuer
von zunächst 12 Cent/kWh auf Endenergie,
2. Dauerhafte Gewährung eines Energiegeldes von
100 Euro pro Kopf und Monat,
3. Durchführung der Energiesteuerreform so schnell
dies überhaupt möglich ist, um weiteres Ausbluten
von Staat und Sozialsystemen rasch zu beenden.
Informieren Sie sich über unsere Argumentationskette unter
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/arbeitun.htm
*** An die konzeptionellen Vordenker der Umweltbewegung
Würde man alle Appelle zur effizienten Verwendung von Energie und zum
Energiesparen, die seit der ersten Ölkrise 1973 gedruckt wurden,
aufeinanderlegen, so würde der Papierstapel wahrscheinlich schon den Mond
erreichen. Ein Grund zum Stolz ist dies keinesfalls. Nach über 30 Jahren
sollten wir lieber einmal Bilanz ziehen, was die Appelle eigentlich gebracht
haben. Optimisten weisen hier gerne auf Wirkungsgradverbesserungen im
Kraftwerksbereich hin und auf Verminderung des Strombedarfs bei
Kühlschränken und Waschmaschinen. Aber schon die Aufsummierung des
Stromverbrauchs aller deutscher Standby-Schaltungen lässt Zweifel am Konzept
aufkommen. Wer sich durchgreifende Erfolge erhofft hatte, wurde bitter
enttäuscht. Die sich selbst tragende Effizienzbewegung ist ausgeblieben -
Warum eigentlich?
Bei den Erneuerbaren Energien im Wärme- oder im Verkehrsbereich und bei der
Energieeffizienz wird jeder wesentliche Fortschritt ausgebremst, weil
Energie zu billig ist. Niedrige Energiepreise sind die wichtigste Ursache
dafür, dass Leute sich heute noch immer 7- oder 10-Liter-Autos kaufen,
Elektroboiler und Gas- oder Ölheizungen einbauen, das Wort "Passivhaus" für
einen Witz halten und die Zimmertemperatur durch Öffnen der Fenster regeln.
Die Schlussfolgerung ist eigentlich ganz einfach: Energie muss teurer
werden; nicht zögerlich und in ungewisser Zukunft durch die steigende
Nachfrage aus Inden und China, sondern jetzt gleich und ernsthaft durch eine
radikale Erhöhung der Energiesteuern!
Aber nicht einmal die Umweltverbände wagen es, diese Forderung öffentlich zu
stellen. Der Grund ist weniger die Angst vor dem Verlust von Mitgliedern,
sondern hinter ihrer Unsicherheit steckt viel mehr eine argumentative
Schwäche, nämlich die nicht zu Ende geführte intellektuelle
Auseinandersetzung mit dem Totschlagargument: "Teure Energie kostet
Arbeitsplätze".
Wer (fälschlich) davon ausgeht, dass teure Energie Arbeitsplätze kostet - es
zumindest für denkbar hält - der kann natürlich nicht mit gutem Gewissen
höhere Energiesteuern fordern. Die grundsätzliche Lösung bleibt ihm deshalb
verwehrt. So probieren es die Umweltfreunde mit mal einem Förderprogramm
hier und mal einer Subvention dort, mit Einrichtung von Energieagenturen und
mit weiteren Aufklärungsprogrammen zur Energieeffizienz. Seit über 30 Jahren!
"Teure Energie kostet Arbeitsplätze". Die Tatsache, dass hinter dieser
Behauptung handfeste Interessen der Energiewirtschaft zu vermuten sind,
müsste eigentlich zum kritischen Nachdenken führen. Aber die Aussage wird
überhaupt nicht mehr als eine nachprüfbare - und ggf. auch widerlegbare -
Behauptung empfunden. Sie ist vielmehr wie ein Glaubenssatz tief ins
kollektive Unterbewusstsein eingedrungen, so dass keiner mehr auf die Idee
kommt, die zu Grunde liegenden Argumente herauszusuchen, sie zu entwirren
und kritisch zu Ende zu denken. Die Folge ist eine Lähmung der Umweltbewegung.
Doch fehlerhafte Glaubenssätze bestehen glücklicherweise nicht ewig. Fast
unbeachtet von der Öffentlichkeit hat ein interdisziplinäres Team aus
Volkswirtschaftlern, Physikern, Mathematikern und Ingenieuren eine
Argumentenkette entwickelt, die zum eindeutigen Schluss führt:
Nicht billige, sondern teure Energie
schafft Arbeitsplätze.
Eine rasche Erhöhung der Energiesteuern
ist dringend und überfällig!
Obwohl sie kein einziges ökologisches Argument verwendet, kommt somit die
jetzt aufgestellte Argumentenkette mit anderen Begründungen zu ähnlichen
Ergebnissen wie schon die alte ökologische Steuer- und Finanzreform:
Sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht ist eine Anhebung
der Energiesteuern dringend erforderlich. Damit leistet die neue Theorie
gleichzeitig einen bahnbrechenden Beitrag zur Versöhnung von Ökologie und
Ökonomie.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat sich dem neuen
interdisziplinären Energiesteuer-Team angeschlossen und für die praktische
Umsetzung drei konkrete Forderungen aufgestellt, die weit über die
Forderungen der ökologischen Steuerreform hinausgehen:
1. Ersatz des bisherigen Arbeitgeberanteils zur
Sozialversicherung durch eine Energiesteuer
von zunächst 12 Cent/kWh auf Endenergie,
2. Dauerhafte Gewährung eines Energiegeldes von
100 Euro pro Kopf und Monat,
3. Durchführung der Energiesteuerreform so schnell
dies überhaupt möglich ist, um weiteres Ausbluten
von Staat und Sozialsystemen rasch zu beenden.
Informieren Sie sich über unsere Argumentationskette unter
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/arbeitun.htm
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