+++ Fritz Nols AG - Die Auferstehung +++ - Älteste Beiträge zuerst (Seite 381)
eröffnet am 24.11.05 19:10:46 von
neuester Beitrag 30.11.23 12:31:12 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.666.486 von gpggwg am 18.01.19 22:16:31Im Gegensatz zu dir Bin ich schon seit Jahren hier...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.666.903 von MetinAkbulut am 19.01.19 00:12:49Bei Nols zumindest: Zeitverschwendung...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.667.386 von gpggwg am 19.01.19 09:00:05In der Ruhe liegt die Kraft.
Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass Fritz Nols AG von anderem Unternehmen übernommen wird?
Schließlich hat das Management genügend so in guten wie in schlechten Zeiten nämlich sehr gute Börsenerfahrung.
Schließlich hat das Management genügend so in guten wie in schlechten Zeiten nämlich sehr gute Börsenerfahrung.
Warten wir mal weiter auf Testate
Warten wir weiter auf eine Hauptcversammlunge
Warten wir weiter auf wirkliche Aussagen wie es weitergeht
Bisher sahen wir Visionen aber leider kammen nie belastbare Zahlen.....
Nur Visionen bringen Firmen leider nicht weiter......
Warten wir weiter auf eine Hauptcversammlunge
Warten wir weiter auf wirkliche Aussagen wie es weitergeht
Bisher sahen wir Visionen aber leider kammen nie belastbare Zahlen.....
Nur Visionen bringen Firmen leider nicht weiter......
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.676.942 von Huusmeister am 21.01.19 14:49:38Da hast du aber Recht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.640.488 von Mucky1 am 16.01.19 07:12:41Ich hoffe, dass die untätigen Verantwortlichen gegen den u.g. Bafin-Bescheid Widerspruch eingelegt haben😡🚔!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.690.136 von MetinAkbulut am 23.01.19 08:32:22kannst du begründen, auf welcher grundlage "widerspruch" eingelegt werden kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.690.346 von mondstein81 am 23.01.19 08:54:12Die Begründung erfolgt meines Wissen nach, so erst in 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides.
keine Chance bei diesem Bußgeld ...
"Kommt man dieser Pflicht nicht nach, wird eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt und ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro und bis zu 25.000 Euro zzgl. der Kosten des Verfahrens angedroht. Holt man die Offenlegung innerhalb der Nachfrist nach, bleiben die Kosten des Verfahrens dennoch zu zahlen."
"Kommt man dieser Pflicht nicht nach, wird eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt und ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro und bis zu 25.000 Euro zzgl. der Kosten des Verfahrens angedroht. Holt man die Offenlegung innerhalb der Nachfrist nach, bleiben die Kosten des Verfahrens dennoch zu zahlen."
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