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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern - Älteste Beiträge zuerst (Seite 16)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 24.01.19 15:52:31
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.270.754 von Leipzig2011 am 21.07.18 22:01:51
      Es ist vollbracht !
      Zitat von Leipzig2011: Hallo Stefan,

      nein - leider habe ich nach meinem Anruf in Bern seit Ende April weder etwas gehört, noch wurde mir Geld überwiesen.

      Ich melde mich, sobald sich etwas Neues ergibt !

      Gerd


      So, jetzt ist das Geld gekommen.

      Mir wurde der volle Rückerstattungsbetrag gezahlt, d.h. weder die Steuerverwaltung in der Schweiz, noch die Deutsche Bank haben mir irgendwelche (Bearbeitungs-) Gebühren abgezogen.

      Was mich stört, ist die lange Bearbeitungszeit - nicht nur in der Schweiz, sondern wohl auch bei der Deutschen Bank: mir wurde das Geld am 22.01.2019 mit der Wertstellung 08.11.2018 (!!) gutgeschrieben.

      Viele Grüße,

      Gerd
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.19 12:05:23
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.702.751 von Leipzig2011 am 24.01.19 15:52:31Hallo Gerd,
      super Danke für deine Antwort und auch die hilfreichen Zwischenupdates. Ja die Bearbeitungsdauer ist krass ärgerlich keine Frage, auch zusätzlich bei der Deutschen Bank. Ich muss aber auch sagen, wenn ich die Wahl habe 25 Franken Gebühren, oder 6 Monate längere Wartezeit, entscheide ich mich für die Wartezeit. Das mit der rückwirkenden Wertstellung ist auch krass. Im Wertpapierbereich habe ich da aber auch schon so manches miterlebt.

      Vielen Dank dass du uns allen so geholfen hast hier ein Bild zu geben wie das praktisch abläuft.

      Wie gesagt weil es komplett ohne Bearbeitungsgebühren abgelaufen ist, bin ich tatsächlich bereit über die lange Bearbeitungsdauer hinweg zu sehen bzw. das in Kauf zu nehmen.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Euch allen noch ein schönes Wochenende.
      Avatar
      schrieb am 16.05.19 13:01:22
      Beitrag Nr. 153 ()
      Informationen der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Bern
      Anlässlich eines kürzlich geführten Telefonats mit der ESTV möchte ich Folgendes weitergeben:

      1.) Mit der erstmaligen Bearbeitung eines Antrages auf Erstattung erhält man eine Dossier-Nummer. Diese Dossier-Nummer ist personenbezogen, ändert sich also nicht, wenn weitere Anträge von einer anderen Bank bzw. von einem selbst gestellt werden.

      2.) Im Gegensatz zu anderen Ländern kann ein Erstattungsantrag unmittelbar nach Zahlung einer Dividende gestellt werden - im Gegensatz z.B. zu Österreich, wo dies erst ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich ist. Im Telefonat klang allerdings durch, dass man doch bitte die Dividendenzahlungen verschiedener Unternehmen innerhalb des Jahres in einem Antrag zusammenfassen möge.

      Ich schreibe das deshalb, weil ich mich dazu entschlossen habe, dieses Jahr meinen Antrag selber zu stellen, um vielleicht mein Geld schneller als bisher zu erhalten (siehe dazu auch meine Posts weiter oben).

      Ich werde berichten, sobald es Neues gibt.

      Viele Grüße,

      LEJ2011
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 22:22:24
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.583.284 von Leipzig2011 am 16.05.19 13:01:22Bei meinen letzten beiden Anträgen( die je 1 Jahr hintereinander waren) gab ich als Erstattungskonto das Girokonto der ING an. ING sagt Erstattungen in CHF werden nicht mit Gebühren belastet. Trotzdem wurden jeweils 25 Franken Gebühren bei einer Bank unterwegs einbehalten. Ich kenne deine Erstattungsgrößen nicht. Insbesondere bei dem 1 jährigen Antrag war das ein guter Teil meiner Erstattung, der da "verschwand".

      Ausserdem habe ich wegen des Aufwands davor alle 3 Jahre die Erstattung durchgeführt. Was sicherlich länger braucht, als bei der DB, wo es jährlich gemacht wird.

      Aber es ist für 2018 oder doch erst 2019 ein guter Vergleich, um zu sehen wer schneller sein Geld hat und wie zeitlich lange die Differenz ist. Und wie der Gebührenunterschied ist.

      Ich persönlich warte lieber 3 - 6 Monate länger und hab dann dafür 25 Franken mehr in de Täsch. Aber ist gewiss auch ne Geschmacksfrage und wie hoch der Erstattungsbetrag ausfällt.

      Gruß
      Stefan
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 11:45:39
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.593.429 von Steveguied am 17.05.19 22:22:24
      Das Geld für 2019 ist schon da !
      Ich habe jetzt überraschend schnell gleich 2 Zahlungen praktisch zeitgleich erhalten: nämlich die für 2017 (Abwicklung über die Deutsche Bank) und die für 2019 (eigene Abwicklung) !

      Insbesondere die Dauer der Bearbeitung meines eigenen Antrages hat mich fast vom Stuhl gehauen:
      Eine Woche nach meiner Absendung der Unterlagen wurde in Bern ein Brief versandt, dass mein Antrag bearbeitet und positiv entschieden wurde und dass das Geld „binnen 14 Tagen“ auf meinem Konto ist (so ganz nebenbei: dieser Brief hat 1 Woche gebraucht, bis er aus der Schweiz bei mir ankam). Die Zahlung erfolgte in CHF und das Geld kam sogar unter Berücksichtigung der bei Devisenkonvertierung üblichen 2-Tages-Frist eben diese 2 Arbeitstage eher auf meinem Konto an, so dass die Wertstellung in Euro exakt 14 Tage betrug.

      Zu den Gebühren:
      Mir wurden erneut weder in der Schweiz, noch hier in Deutschland irgendwelche Gebühren in Abzug gebracht und die Wechselkurse entsprachen exakt den auf den Internetseiten der Deutschen Bank veröffentlichten Kursen.

      Noch zur Abwicklung meines eigenen Antrages:
      - die schweizer Aktien liegen inzwischen im Depot einer Bank, wo die notwendigen Tax-Voucher gleich zusammen mit den jeweiligen Dividendenabrechnungen ins elektronische Postfach eingestellt wurden (ebenfalls kostenlos)
      - die Bestätigung bezüglich der Ansässigkeit erhielt ich hier im Finanzamt quasi „im Vorübergehen“ - ich war nach 20 Minuten wieder draußen
      - die Erstattung lief zu Gunsten meines Kontos bei der Dt. Bank, da mir bei der depotführenden Bank lt. Preisverzeichnis Kosten von ca. € 20,-- in Rechnung gestellt werden sollten

      Zu den Kosten meines eigenen Antrages:
      Die Fahrt zum Finanzamt sowie € 3,70 Porto für den Brief in die Schweiz.

      Jetzt bin ich nur mal gespannt, wann das Geld für die in 2018 gezahlten Dividenden kommt.

      Fazit:
      Die Anlage in schweizer Aktien hat für mich auf Grund des einfachen Ablaufs der Steuererstattung seinen Schrecken verloren und ich überlege, auf Grund der dortigen Dividendenrenditen Umschichtungen vorzunehmen, da ich das Währungsrisiko für überschaubar halte (dies ist keine Anlageempfehlung, sondern nur meine persönliche Meinung !).

      Viele Grüße

      LEJ 2011
      2 Antworten

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      schrieb am 18.05.19 13:44:52
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.595.066 von Leipzig2011 am 18.05.19 11:45:39
      Zitat von Leipzig2011: Noch zur Abwicklung meines eigenen Antrages:
      - die schweizer Aktien liegen inzwischen im Depot einer Bank, wo die notwendigen Tax-Voucher gleich zusammen mit den jeweiligen Dividendenabrechnungen ins elektronische Postfach eingestellt wurden (ebenfalls kostenlos)
      - die Bestätigung bezüglich der Ansässigkeit erhielt ich hier im Finanzamt quasi „im Vorübergehen“ - ich war nach 20 Minuten wieder draußen
      - die Erstattung lief zu Gunsten meines Kontos bei der Dt. Bank, da mir bei der depotführenden Bank lt. Preisverzeichnis Kosten von ca. € 20,-- in Rechnung gestellt werden sollten


      Um welche Bank handelt es sich? ING-Diba?

      Bisher erhielt ich den tax-voucher von meiner Sparkasse kostenlos aus Kulanz. Aber in diesem Jahr ist es anders. Er kostet zwar nur 7,50 €, aber bei vier, fünf Aktien und zwei Jahren kommt auch schon ein entsprechender Betrag zusammen, den man sparen kann.
      Aus dem Grunde überlege ich, die Aktien zu einer anderen Bank zu transferieren.

      Hinsichtlich der Kosten wäre es mir am liebsten, wenn diese Bank auch ein CHF-Konto anbieten würde. Dann könnte man die Erstattung auf dieses Konto überweisen lassen und spart sich die Umtauschgebühren. Alternativ denke ich darüber nach, ein Multiwährungskonto bei transferwise zu eröffnen. Hat jemand da Erfahrungen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 21:11:56
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.595.531 von lalin1972 am 18.05.19 13:44:52Hallo Lalin,

      hierzu habe ich dir eine Boardmail gesandt.

      Viele Grüße

      LEJ2011
      Avatar
      schrieb am 22.05.19 08:43:09
      Beitrag Nr. 158 ()
      Avatar
      schrieb am 22.05.19 10:35:10
      Beitrag Nr. 159 ()
      Schweizer Verrechnungssteuer Form 85
      Hallo,

      das Finanzamt verweigert mir den Stempel auf Form 85 mit dem Hinweis, dass ich in der ESt- Erklärung keine entsprechenden Einkünfte deklariert habe, sprich keine Anlage KAP abgegeben habe. Mein persönliches Gespräch mit der Dame vom FinA endete so lala. Weder fruchtete mein Hinweis auf DBA D- CH und der automatische Abzug der Schweizer 35% und der deutschen 10% Kapitalertragsteuer. Auch meine Bemerkung, dass ich über die KAP ja gezwungen werde, meine Kapitaleinkünfte mit meinem persönlichen Grenzsteuersatz von deutlich mehr als 25% zu versteuern statt mit 25% Abgeltungssteuer, half nicht. Im Ergebnis habe ich alle Schweizer Dividendenbelege der ING Diba samt Tax Vouchers dagelassen. Das FinA wolle das jetzt noch mal prüfen. Unter einer Kapitalertragsteuer als Abgeltungssteuer verstehe ich etwas anderes.

      Mich würde mal interessieren, ob jemand diese Erfahrung teilt. Vielen Dank für ein Feedback

      Lexa
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 21:16:02
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.620.194 von LexaB am 22.05.19 10:35:10Nein - was das Finanzamt macht ist Blödsinn.

      Kapitaleinkünfte werden immer mit 25% versteuert - egal ob Du Anlage KAP einreichst oder nicht. Ich habe den Vordruck mit der Post eingereicht und hatte ihn zwei Tage später abgestempelt zurück.
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