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    Quellensteuer Österreich - Älteste Beiträge zuerst (Seite 3)

    eröffnet am 21.05.14 11:21:42 von
    neuester Beitrag 25.09.23 17:36:01 von
    Beiträge: 74
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      schrieb am 17.05.16 19:55:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Seit diesem Jahr, nachgeprüft bei der Verbundaktie.
      be.
      Avatar
      schrieb am 16.07.16 16:01:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.646 von dr.wssk am 02.05.16 15:57:47
      Zitat von dr.wssk: zu mindestens für mich.
      Warum eine Einlagenrückzahlung überhaupt versteuert, verstehe ich nicht, da ich kein Jurist bin und die verschiedenen Artikel im Web für einen Laien nur schwer verständlich, sollte man vielleicht mal die Börse Online um Aufklärung bitten.
      be.


      Ich hatte das gleiche Problem beim sbroker - allerdings handelte es sich nicht um die Österreichische Post sondern um US-Reits. Bei denen wird - für us-steuerliche Zwecke - die Dividende in eine "normale" Dividende und eine Kapitalrückzahlung (ohne Quellensteuer, aber mit vollem Abgeltungssteuersatz von 25%) aufgeteilt.

      Ich war damit nicht einverstanden, meine Beschwerde war erfolglos. Ich habe mich dann an den zuständigen Ombudsmann gewandt und der hat nach fast einem Jahr erreicht, daß der sbroker mir den zusätzlichen Spesen für die Kapitalmaßnahme erstattete. Im folgenden Jahr habe ich dann ebenfalls reklamiert und für den Spesenbetrag ein Orderguthaben angefordert. Das funktionierte ohne weitere Probleme.

      Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, sich an den Ombudsmann zu wenden.
      Begründung: Eine Ausschüttung ist immer eine Kapitalmaßnahme. Man sollte allerdings prüfen, ob dieser Begriff der "Kapitalmaßnahmen" nicht näher in den Geschäftsbedingungen definiert ist.
      Es ist schließlich egal, ob sich das Kapital durch eine Gewinnausschüttung oder eine Kapitalrückzahlung mindert. Im übrigen dürfte es zweifelhaft sein, ob US-Steuervorschriften zu einer Gebührenerhebung in D. führen können.

      Versuch es einfach mal.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.17 19:58:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.848.220 von lalin1972 am 16.07.16 16:01:18Obwohl mich Quellensteuern 'sehr' interessieren, lässt mich die Dividendengutschrift für die Österreichische Post 2017 fast verzweifeln. Falls jemand (Taxadvisor?) mal darüber schauen kann, wäre ich sehr dankbar.
      Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
      Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
      Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
      Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
      Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
      Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
      Danke.
      be.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.06.17 16:30:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.044.556 von dr.wssk am 30.05.17 19:58:09
      Zitat von dr.wssk: Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
      Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
      Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
      Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
      Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
      Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
      Danke.
      be.


      Da die anrechenbare QuSt "nur" 15% der Dividende = EUR 300 war, hattest Du wahrscheinlich vorher bereits ausl. KAP mit anrechenbare QuSt von EUR 99,00, die aufgrund des Freibetrags noch nicht angerechnet werden konnte.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.17 15:42:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.082.125 von Taxadvisor am 05.06.17 16:30:29Unglaublich, genau das ist die Lösung, nämlich die 99,- Euro stammen von einer Dividendenzahlung von Fortum im April 2017 und da hatte ich noch ein Guthaben im Freistellungsauftrag.
      Vielen, vielen Dank, Taxadvisor!
      be.

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      Avatar
      schrieb am 17.07.17 16:42:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.019.406 von dr.wssk am 21.05.14 11:21:42
      Fragen über Fragen
      Hallo zusammen,
      ich werde dieses Jahr erstmals einen Antrag bei der Österreichischen Finanzverwaltung stellen, bin aber bei meiner Recherche auf folgende Formulare gestoßen:
      Wenn ich auf https://www.bmf.gv.at/ in der Rubrik Formulare Quellensteuer eingebe, wird mir das Formular ZS-QU1 angezeigt, auf dem eine Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes verlangt wird, aber keine Details zur Dividendenzahlung eingegeben werden können.

      Ferner gibt es die Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A , die auch hier im Forum besprochen werden.
      Muss ich nur die beiden letzten einreichen oder auch das ZS-QU1??
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.17 16:47:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.033 von Benny009 am 17.07.17 16:42:13Na alle drei. Sowas nennt man Bürokratie. Und die war unter k&k nicht schlimmer als heute unter Herrn Schäuble und seinen Ministererlassen. Wieviele §§§ hat das dt. Einkommensteuerrrecht? Dazu Interpretationsanweisungen, Finanzgerichtsentscheidungen usw.

      Bei den Wahlen zum Bundestag - erst nachdenken, dann die beiden X machen. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.07.17 17:08:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.033 von Benny009 am 17.07.17 16:42:13Also ich habe nur RD1 und RD1A eingereicht. Die Bestätigung der deutschen Steuerbehörde erfolgt ja auf RD1. Das Formular QU1 ist mir (auch nach dem Öffnen) nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.17 21:20:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.069 von Erdman am 17.07.17 16:47:36o.k., vielen Dank für die Antworten.
      Ich werde es mal nur mit den beiden Formularen versuchen...
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 10:53:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.094.746 von dr.wssk am 15.11.15 17:21:01Bisher hat die Finanzverwaltung Österreich die Quellensteuererstattung im Zeitraum von ca. 3 Monaten vorgenommen. In diesem Jahr warte ich nun schon 8 Monate. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, danke.
      be.
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