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    Quellensteuer Österreich (Seite 6)

    eröffnet am 21.05.14 11:21:42 von
    neuester Beitrag 25.09.23 17:36:01 von
    Beiträge: 74
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      schrieb am 05.06.17 16:30:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.044.556 von dr.wssk am 30.05.17 19:58:09
      Zitat von dr.wssk: Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
      Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
      Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
      Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
      Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
      Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
      Danke.
      be.


      Da die anrechenbare QuSt "nur" 15% der Dividende = EUR 300 war, hattest Du wahrscheinlich vorher bereits ausl. KAP mit anrechenbare QuSt von EUR 99,00, die aufgrund des Freibetrags noch nicht angerechnet werden konnte.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.17 19:58:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.848.220 von lalin1972 am 16.07.16 16:01:18Obwohl mich Quellensteuern 'sehr' interessieren, lässt mich die Dividendengutschrift für die Österreichische Post 2017 fast verzweifeln. Falls jemand (Taxadvisor?) mal darüber schauen kann, wäre ich sehr dankbar.
      Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
      Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
      Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
      Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
      Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
      Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
      Danke.
      be.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.16 16:01:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.646 von dr.wssk am 02.05.16 15:57:47
      Zitat von dr.wssk: zu mindestens für mich.
      Warum eine Einlagenrückzahlung überhaupt versteuert, verstehe ich nicht, da ich kein Jurist bin und die verschiedenen Artikel im Web für einen Laien nur schwer verständlich, sollte man vielleicht mal die Börse Online um Aufklärung bitten.
      be.


      Ich hatte das gleiche Problem beim sbroker - allerdings handelte es sich nicht um die Österreichische Post sondern um US-Reits. Bei denen wird - für us-steuerliche Zwecke - die Dividende in eine "normale" Dividende und eine Kapitalrückzahlung (ohne Quellensteuer, aber mit vollem Abgeltungssteuersatz von 25%) aufgeteilt.

      Ich war damit nicht einverstanden, meine Beschwerde war erfolglos. Ich habe mich dann an den zuständigen Ombudsmann gewandt und der hat nach fast einem Jahr erreicht, daß der sbroker mir den zusätzlichen Spesen für die Kapitalmaßnahme erstattete. Im folgenden Jahr habe ich dann ebenfalls reklamiert und für den Spesenbetrag ein Orderguthaben angefordert. Das funktionierte ohne weitere Probleme.

      Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, sich an den Ombudsmann zu wenden.
      Begründung: Eine Ausschüttung ist immer eine Kapitalmaßnahme. Man sollte allerdings prüfen, ob dieser Begriff der "Kapitalmaßnahmen" nicht näher in den Geschäftsbedingungen definiert ist.
      Es ist schließlich egal, ob sich das Kapital durch eine Gewinnausschüttung oder eine Kapitalrückzahlung mindert. Im übrigen dürfte es zweifelhaft sein, ob US-Steuervorschriften zu einer Gebührenerhebung in D. führen können.

      Versuch es einfach mal.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.16 19:55:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Seit diesem Jahr, nachgeprüft bei der Verbundaktie.
      be.
      Avatar
      schrieb am 17.05.16 13:09:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Frage : Seit wann werden in Östereich 27,5 % Quellensteuer erhoben ?
      Im Jahr 2015 waren es lt.Abrechnungen noch 25 %.

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      Avatar
      schrieb am 04.05.16 14:00:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.341.589 von reckoner am 04.05.16 11:32:24Hinsichtlich der Schweiz gibt es m.W.n. bereits anhängige Verfahren, die sich gegen die Besteuerung mit AbgSt wenden, bei Altbeständen würde das dann zur Steuerfreiheit führen, bei Neubeständen natürlich nur zur Steuerstundung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 11:32:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      ich kann nur sagen wie es in Deutschland ist (etwa Deutsche Telekom oder Deutsche Euroshop).
      Dort wird zwar ohne Steuerabzug ausgezahlt, aber es mindert die Anschaffungskosten.

      Ergo ist es so oder so steuerpflichtig, entweder direkt oder später beim Verkauf.

      Nun vermute ich, dass die besondere Information über das Steuerkonto (eine bilanztechnische Unterscheidung) nicht nach Deutschland weitergegeben oder einfach hier nicht anerkannt wird. Daher gilt eine im Ausland steuerfreie Kapitalrückzahlung in Deutschland u.U. als Dividende (im Endeffekt aber kein großer Unterschied, wenn man die Zeit außen vor lässt).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 08:18:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.996 von linkshaender am 03.05.16 19:04:59Vielen Dank für den Hinweis, ich bin mal faul und warte auf BO, dort ist wöchentlich 1 Seite für Anfragen reserviert und der Fall könnte auch andere interessieren. Ansonsten schaue ich mal bei BB nach.
      be.
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 19:04:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.825 von dr.wssk am 03.05.16 18:41:15BB Biotech hat auch immer zumindest einen Teil der Dividende als Kapitalzurückzahlung. Vlt. weiß in diesem Thread etwas näheres zu dem Thema.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 18:41:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.646 von dr.wssk am 02.05.16 15:57:47Habe an die BO geschrieben, man will das Problem prüfen.
      be.
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